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Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2019, B 220

Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 SPD, NR 472/12 SPD, l. B 383/17 - Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung 2017 Inhalt:

  1. Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 1.1 Förderung aus kommunalen Mitteln 1.2 Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF)

  2. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.1 Ziele, Strategie, Organisation 2.2 Fluchtbedingte Migration als Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik 2.3 Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit 2.4 Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 2.5 Angebote für Erwachsene 2.6 Berichtswesen und Evaluation

  3. Ausblick A Beschäftigungsförderung des Frauenreferats B Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH Anhang zu A Förderübersicht Frauenreferat in tabellarischer Form zu B Förderübersicht Wirtschaftsförderung in tabellarischer Form C Förderübersicht des Stadtschulamtes in tabellarischer Form

  4. Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt 1.1 Förderung aus kommunalen Mitteln D ie Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main wird durch mehrere Ämter / Organisationen wahrgenommen. Diese sind · das Jugend- und Sozialamt, · die FRAP-Agentur gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm, · das Frauenreferat, · das Stadtschulamt und · die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf kommunalpolitische Entscheidungen. So ist z.B. die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) eine originäre Aufgabe der Stadt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe nehmen sowohl das das Jugend- und Sozialamt als auch das Stadtschulamt wahr. Für die Planung und Umsetzung der Förderangebote im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) ist das Jugend- und Sozialamt für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren verantwortlich. Die Beratung und Betreuung der Zielgruppe erfolgt im Jugendjobcenter, eine gemeinsame Einrichtung des Jobcenters Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main. Die FRAP-Agentur plant und setzt das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm für die Zielgruppe der über 25-Jährigen um. Ein Beratungszentrum sowie trägerübergreifende Projekte wie das berufsintegrierte Sprachlernen ("Faberis") sowie die Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit in der Stadt ("Frankfurt hilft") sind Teil des Angebotes. Grafik 1: Kommunale Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main Die Stadt Frankfurt am Main stellt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms seit Jahren zusätzliche Fördermittel bereit, um rechtskreisübergreifend Hilfen anzubieten und geeignete gemeinnützige Organisationen mit der Umsetzung von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu beauftragen. Insgesamt wurden 2017 für die kommunale Beschäftigungsförderung Mittel im Umfang von über 19 Mio. € verausgabt. Kommunale Mittel 2017 Jugend- und Sozialamt (U25) 8.238.476,- € FRAP-Agentur (Ü25) 7.519.400,- € Frauenreferat 625.380,- € Stadtschulamt 2.670.338,- € Wirtschaftsförderung Frankfurt 498.820,- € Gesamt 19.552.414,- € 1.2 Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ergänzend stellt das hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) Landesmittel aus dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) und Arbeitsmarktbudget (AMB) zur Verfügung. In 2017 sind 3.360.064,- € für Frankfurter Projekte bereitgestellt worden. Landesmittel 2017 Bewilligung Bereitstellung Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) U 25 1.720.108,- € Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) Ü 25 1.106.756,- € XXXXXXXXXX Gesamt AQB 2.826.864,- € Arbeitsmarktbudget (AMB), Ü 25 533.200,- € Gesamt 3.360.064,- €

  5. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.1 Ziele, Strategie, Organisation Strategische Grundlage für die Aktivitäten im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung ist das FRAP. Das FRAP favorisiert eine rechtskreisübergreifende Strategie, um den volatilen Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu begegnen und versteht sich als Ergänzung der Angebote der (vorrangig) zuständigen Rechtsträger SGB II und SGB III. Mit den Förderangeboten werden diejenigen Personen angesprochen, für die die Angebote im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht zielführend waren. Indem sich das FRAP im Sinne der Armutsprävention öffnet und Menschen einbezieht, die dem Arbeitsmarkt bislang nicht zur Verfügung standen oder die in prekären Verhältnissen leben, dient es auch der Erhaltung des sozialen Friedens in der Stadt. Aus dieser Erkenntnis heraus resultiert die Ausrichtung der geförderten Maßnahmen auf drei Säulen:

  6. Junge Menschen umfassend dabei zu unterstützen, sich beruflich zu qualifizieren, einen Hauptschulabschluss zu erreichen und/oder eine Erstausbildung (betrieblich oder außerbetrieblich) erfolgreich abzuschließen.

  7. Nachqualifizierung insbesondere von Langzeitarbeitslosen, aber auch von prekär Beschäftigten zu fördern und die sogenannte stille Reserve zu aktivieren.

  8. Menschen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, für die eine Nachqualifizierung aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt. Darüber hinaus werden mit den Förderangeboten folgende zielgruppenübergreifenden Ziele verfolgt: Soziale und berufliche Teilhabe am Leben in Frankfurt, Inklusion, Armutsprävention, Stabilisierung der Wohnquartiere durch sozialräumlich orientierte Angebote, Senkung des kommunalen Aufwandes für passive Leistungen, für lebenslanges Lernen sowie Fachkräfteversorgung von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet durch gezielte Förderung und Qualifizierung von Menschen in sogenannten "Mangelberufen" (z.B. Kranken- oder Altenpflege, Kindererziehung). Zielgruppen Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm definiert Zielgruppen, die jeweils spezifische Bedarfe haben und unterschiedlicher Maßnahmen bedürfen. Über alle Zielgruppen hinweg wird dabei berücksichtigt, dass für (allein-)erziehende Mütter Förderangebote, insbesondere Ausbildungsangebote, auch in Teilzeit angeboten werden.

  9. Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Jugendliche und junge Erwachsene (U 25) ohne Schulabschluss

  10. Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Jugendliche und junge Erwachsene (U 25) ohne Berufsausbildung

  11. Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Erwachsene (Ü 25) im AGL-II-Bezug)

  12. Erwerbstätige Erwachsene (Ü 25) in prekären Arbeitsverhältnissen und/oder mit ergänzendem ALG-II-Bezug

  13. (nicht) dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene (Ü 25), die Leistungen nach dem SGB XII beziehen

  14. Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Personen mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG ("Geflüchtete")

  15. Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Erwachsene (Ü 25) ohne Leistungsbezug (Berufsrückkehrerinnen, "Stille Reserve") Vernetzung und Kooperation Die Frankfurter Arbeitsmarktstrategie basiert auf der Kompetenz und langjährigen Erfahrung bewährter Akteure von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die sich absprechen und zusammenwirken. U.a. zählen hierzu das Jobcenter Frankfurt (JC), die Bundesagentur für Arbeit Frankfurt (BA), das Stadtschulamt, die Kammern sowie weitere Träger, Institutionen und Einrichtungen. So kooperieren das Jugend- und Sozialamt und die FRAP-Agentur regelmäßig auf unterschiedlichen Ebenen mit den o.g. Partnern sowohl im gesamtstädtischen Bereich wie auch regional in Stadtteilen und Quartieren sowie in verschiedenen Netzwerken. Diese sind u.a. - der Steuerungskreis Arbeitsmarktpolitik mit Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter (JC) - der Arbeitskreis Migration: mit BA, JC, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) Volkshochschule ( VHS), Ausländerbehörde - das Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt (NAAF): mit BA, JC, Kammern, Gewerkschaften, staatlichem Schulamt und Stadtschulamt - die Fachgruppe Jugend und Arbeit: mit JC, BA, Jugendgerichtshilfe (JGH), Trägern der Jugendberufshilfe des betreuten Wohnens u.a. - der Steuerungskreis "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen" (OLOV) mit BA, JC, Kammern, Gewerkschaften, staatlichem Schulamt und Stadtschulamt. Förderangebote Für die Finanzierung von Maßnahmen nutzt die Stadt Frankfurt am Main eine Kombination verschiedener Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters Frankfurt und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsenen unter 25 Jahren: · Niedrigschwellige Beratungsangebote · Maßnahmen zum Nachholen des Schulabschlusses · Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung · Begleitete betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung - auch in Teilzeit, u.a. für (allein-) erziehende Mütter · Ausbildungsbegleitung Maßnahmen für über 25-Jährige bietet die FRAP Agentur in folgenden Aktionsfeldern an: · Beratungsangebote, z.T. mit Kompetenzfördermodulen · Abschlussorientierte (modulare) Qualifizierung · Maßnahmen zur Beschäftigung, z.T. mit Kompetenzfördermodulen · Tagesstrukturierende Maßnahmen/gemeinnützige Arbeit Angesichts unterschiedlichster Handlungsbedarfe können zunächst auch Zielsetzungen im Raum stehen, die nicht die direkte Arbeitsmarktintegration verfolgen. Dies sind u.a. Beratungsleistungen/Coaching, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und zur psychischen Stabilisierung, Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Erwerb und Verbesserung von Schlüsselkompetenzen, Erwerb von Schulabschlüssen und Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung. Für einige Teilnehmende können zudem auch Maßnahmen zur Tagesstrukturierung und (Wieder-) Heranführung an eine Beschäftigung zielführend sein. Um den häufig bestehenden multiplen Problemlagen der Zielgruppen zu begegnen, gehören pädagogische Begleitangebote zum Leistungsspektrum und umfassen regelhaft auch Sprachlernanteile (z. B. Deutsch als Zweitsprache, berufsorientierte Sprachförderung, Deutschkurse). Bei Angeboten für Geflüchtete ist Sprachförderung ein besonderer Schwerpunkt, da eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration nur mit ausreichender Sprachkompetenz erfolgreich sein wird. 2.2 Fluchtbedingte Migration als Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik Durch die fluchtbedingte Migration seit 2015 standen zunächst Fragen der Grundversorgung, Unterkunft und Wohnen sowie der Zugang zu Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Nach dem diese Fragen weitgehend geklärt sind, stand die Arbeitsmarktintegration an. Vor allem nicht ausreichende Sprachkenntnisse und fehlende (berufliche) Bildung sind für viele der erwerbsfähigen Geflüchteten eine hohe Hürde für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Herkunft/Alter/Geschlecht Von den rd. 3.300 erwerbsfähigen Geflüchteten waren etwa 2.300 im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Etwa 20 % dieser jungen Menschen waren weiblich. Fast 2/3 der Geflüchteten kamen aus Afghanistan (33 %), gefolgt von Syrien (22 %) und Eritrea (17 %). In Syrien, Irak und vor allem in Afghanistan überwiegen sehr traditionelle Geschlechterrollen. Frauen haben bzw. hatten dort deutlich weniger Zugang zu Bildung als Männer. Der Beschäftigungsanteil von Frauen ist in diesen Ländern extrem niedrig. Im Vergleich zu den anderen Hauptfluchtländern sind in Eritrea und Iran die Zugänge zu Bildung und Beschäftigung zwischen den Geschlechtern gleichwertiger. Im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms wurden daher Maßnahmen initiiert und finanziert, die für Frauen unter der Berücksichtigung der traditionellen Rollenbilder zugänglich sind. Solche Angebote beinhalten auch die Betreuung der Kinder und eine begleitende Sprachförderung. Ziel dieser Angebote ist die persönliche Weiterentwicklung der Frauen zu unterstützen - bis hin zur Integration in berufliche Bildung. Bildung und berufliche Kompetenzen Afghanistan hat das mit Abstand schlechteste Bildungssystem der Hauptfluchtländer. Über 30 Jahre Krieg und auch die gegenwärtigen Konfliktlagen haben es nicht ermöglicht, ein anspruchsvolles und flächendeckendes Bildungssystem aufzubauen. Nahezu die Hälfte der afghanischen Bevölkerung sind Analphabeten. Aber auch Eritrea ist aufgrund seiner prekären Ökonomie nicht in der Lage, ein hochwertiges Bildungssystem zu unterhalten. In Syrien ist der Schulbesuch seit mehr als fünf Jahren aufgrund des Bürgerkriegs nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für alle Hauptfluchtländer gilt, dass ihre Volkswirtschaften nie ein auch nur annähernd mit unserem Schulsystem vergleichbares Angebot an allgemeiner Bildung aufbauen konnten. Die jungen Geflüchteten bringen so gut wie keine beruflichen Zertifikate mit. Selbst nennenswerte berufliche Erfahrung haben nur die Wenigsten. Etwa 5% geben an, dass sie ein Studium abgeschlossen haben. Wenn vermieden werden soll, dass junge geflüchtete Menschen sich überwiegend in prekären Beschäftigungsverhältnissen wiederfinden, muss der Zugang zur beruflichen Bildung und Ausbildung ermöglicht werden. Allerdings setzen die Ausbildungspläne des dualen Systems eine Grundbildung voraus, die nur ein geringer Teil der Geflüchteten mitbringt. Um den Einstieg in berufliche Bildung/Ausbildung erfolgreich zu gestalten, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung sowie Bildungs- und Sprachangebote unerlässlich. Fachstelle für berufsintegriertes Sprachlernen (FaberiS) Das seit Jahren bestehende trägerübergreifende Angebot wird durch Unterstützung des FRAP, des Landes Hessen, vor allem aber mit Spenden der F.A.Z-Leserstiftung getragen. Die Fachstelle ist in den Räumen der FRAP Agentur untergebracht. Ausbildungsfachkräfte lernen, dass der Arbeitsplatz und Fachunterricht ideale Sprachlernorte sind, wo Spracherwerb und fachliche Qualifizierung nebeneinander wirksam sind. Es unterstützt Auszubildende und Migranten mit geringeren Sprachkenntnissen eine qualifizierte Berufstätigkeit zu erreichen. Bisher sind über 200 Ausbildungsfachkräfte, d.h. Ausbildungs- und berufliche Fachlehrkräfte, im Methodensetting (berufs- und ausbildungsintegrierten Sprachförderung) zu Sprachförderkräften weiterqualifiziert worden, über 100 Personen wurden direkt bei Arbeitgebern geschult. Maßnahmen Aufgrund der beschriebenen Besonderheiten und Bedarfslagen sind im Haushalt 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 872.000,- Euro im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm bereitgestellt worden. Das Jugend- und Sozialamt und die FRAP-Agentur konnten kurzfristig mit Frankfurter Bildungsträgern passende Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Start der ersten Projekte war im September

  16. Insgesamt sind 15 Projekte mit 321 Plätzen und unterschiedlichen Schwerpunkten (Beratung, Sprachförderangeboten, Qualifizierungs- und Ausbildungsvorbereitung, externer Hauptschulabschluss, Ausbildung) sind entstanden. 2.3 Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Frankfurt Zunehmend atypische Beschäftigungsverhältnisse - auch bei Jugendlichen in der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre Die anhaltend gute wirtschaftliche Entwicklung des internationalen Finanz- und Wirtschaftsstandortes Frankfurt am Main wirkte sich auch im Jahr 2017 positiv auf den Frankfurter Arbeitsmarkt aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 559.544 auf 575.532 [1] erhöht; eine Zunahme um 2,9 %. Gleichzeitig reduzierte sich die Arbeitslosenquote von 6,1 % auf 5,7 %. [2] Neben den erfreulichen Erfolgsmeldungen gibt es auch Entwicklungen, die der Aufmerksamkeit bedürfen. Bedingt durch betriebliche Rationalisierungsstrategien und der Einführung neuer Unternehmenskonzepte entstanden auch Arbeitsverhältnisse, die zeitlich befristet und mit einer hohen zeitlichen Flexibilität verbunden sind. Die Folge sind "atypische Beschäftigungsformen", bei denen die Verdienste unregelmäßig und im Durchschnitt eher gering sind. Zu den "atypischen Beschäftigungsformen" zählen die Teilzeitarbeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, die geringfügig entlohnte Beschäftigung, die befristete Beschäftigung sowie der Einsatz von Zeitarbeit. Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit Um die Arbeitsmarktsituation einschätzen zu können, gilt es zudem die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bzw. der Langzeitarbeitslosigkeit zu betrachten. Von 2016 auf 2017 ist die Arbeitslosenquote insgesamt von 6,1 % auf 5,7 % zurückgegangen. Auch in der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen ist ein Rückgang von 5,7 % auf 5,3 % festzustellen. [3] Die Zahl von Langzeitarbeitslosen (LZA) fiel um 14,3 % - bei den ausländischen Langzeitarbeitslosen um 12,5 %. In der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen gab es entgegen dem Trend eine geringe Zunahme. Übersicht: Langzeitarbeitslose (Gesamt) und LZA der Altersgruppe 15 bis 24 Jahre in Frankfurt am Main der Jahre 2016 und 2017 (jeweils 31.12.): Staatsangehörigkeit 2016 2017 Veränderung 2016 bis 2017 Insg. 15 - 24 Jahre Insg. 15 - 24 Jahre insg. 15 - 24 Jahre insg. 8.431 196 7.227 223 -14,3% +13,8 % Ausländer 3.724 72 3.257 83 -12,5 % +15,3 % Quelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen; Statistik-Service Südwest Lage auf dem Ausbildungsmarkt
    Neben der allgemeinen Beschäftigungssituation der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen zeigte sich der Ausbildungsmarkt als stabil und sehr nachfragefreundlich. Seit Jahren bietet er mehr Ausbildungsstellen an als gemeldete Bewerber zur Verfügung stehen. Mit Stand September 2017 standen 3.854 gemeldete Bewerber insgesamt 4.019 gemeldeten Ausbildungsstellen gegenüber. Die Zahl der noch unversorgten Bewerber stieg gegenüber dem Vorjahr um 38,5 % (von 286 auf 396), während die Zahl der unbesetzten Stellen um 97 % (von 264 auf 520) anwuchs. Aufgrund der positiven Gesamtsituation gelingt es einer größeren Anzahl von Jugendlichen im Anschluss an die schulische Ausbildung direkt in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit einzumünden. Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Frankfurt 2015 bis 2017 im Vergleich Eine Ursache für die Differenz zwischen offenen Stellen und unversorgten Bewerbern liegt im Zusammentreffen von Versorgungs- und Besetzungsproblemen. In Frankfurt am Main gibt es einige Berufsfelder (beispielsweise im Handel und Hotellerie/Gastronomie) mit massiven Besetzungsproblemen und offenen Ausbildungsstellen. Andere Berufsfelder (insbesondere kaufmännische und medizinische (Helfer)-Berufe) sind stark nachgefragt, was zu einer vergleichsweise hohen Anzahl unversorgter Bewerber führt.[4] Auch mangelhafte Kongruenz zwischen betrieblichen Anforderungen einerseits und den Kompetenzprofilen der Bewerber andererseits wirken sich aus. Betriebe suchen zunehmend Auszubildende mit höheren Bildungsabschlüssen. Jugendliche mit geringerem Bildungsabschluss sind nicht mehr konkurrenzfähig. Hiervon sind insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, wegen eher niedrigeren Bildungsabschlüssen und Sprachdefiziten, besonders betroffen. Dies gilt umso mehr für junge Geflüchtete, die zunehmend im Ausbildungsmarkt ankommen.[5] 2.4 Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Jugendjobcenter Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren werden ganzheitlich und zentral im Jugendjobcenter angeboten. Die Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, die Jugendberufshilfe der Stadt Frankfurt und die Akteure des Jobcenters Frankfurt arbeiten im Jugendjobcenter inhaltlich bei der Beratung, Betreuung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit zielgerichtet zusammen. Jugendberufshilfe Das im Jugendjobcenter integrierte Angebot der "Jugendberufshilfe" betreut intensiv junge Menschen mit sozialen, familiären und psychischen Problemlagen sowie Lernbeeinträchtigungen. Da ihnen hierdurch ein direkter Zugang zu Ausbildung oder Arbeit oftmals nicht möglich ist, erhalten sie hier eine intensive Betreuung und Angebote zur persönlichen Stabilisierung. Ergänzend stehen ihnen auch die Förderangebote des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms zur Verfügung. Für das Jahr 2017 standen für die unter 25-Jährigen in insgesamt 71 Maßnahmen 3.457 Plätzen zur Verfügung. Der Gesamtförderumfang betrug insgesamt 8.238.476,- €. Kommunale Mittel U 25 nach Maßnahmenarten: 2017 Maßnahmen geförderte Plätze € Beratung 3 306 267.181 € Beratung mit Kompetenzfördermodulen 12 1.683 1.329.025 € Vorbereitung Hauptschulabschluss / externe HASA-Prüfung 8 283 725.914 € Ausbildungsvorbereitung 23 439 1.695.370 € Ausbildung, Ausbildungsbegleitung 23 746 2.975.986 € Sonstige Förderung 2 1.245.000 € Summe 71 3.457 8.238.476 € Weitere Beratungsangebote Für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf stehen beruflich orientierte Beratungsangebote zur Verfügung. Kompetenzfeststellungen, Klärung von Fragen zu weiterführenden Schulen der Ausbildungen bis hin zur Krisenintervention und Klärung privater Schwierigkeiten stehen im Vordergrund. Der zeitliche Beratungsaufwand ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Es werden im Jahresverlauf deutlich mehr Beratungen erreicht als Plätze finanziert sind. Im Jahr 2017 konnte der Beratungsprozess für 498 Ratsuchende abgeschlossen werden. Dabei sind mit Unterstützung der Beratungsträger 48 % (233) in eine betriebliche Ausbildung, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder einem Minijob vermittelt worden. 11 % (56) der Fälle konnten in eine berufliche Fördermaßnahme einmünden. In Arbeitslosigkeit verblieben sind 18 % und in 23 % der Fälle endete der Beratungsprozess aufgrund längerer Erkrankung, einer therapeutischen Behandlung oder weil sie nicht mehr erschienen sind. Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss (HASA) Zielgruppe sind junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben oder die durch das staatliche Schulamt von der Schulpflicht befreit sind. Sie erhalten die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (HASA) in einer externen Prüfung nachzuholen. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt stetig. Neben dem schulischen Unterricht zur Vorbereitung der Prüfung sind die Maßnahmen auch mit konkreten beruflichen Orientierungsangeboten verbunden, beispielsweise betriebliche Praktika. Einige der Projekte arbeiten nach dem Produktionsschulansatz. Sie verbinden die schulischen Anteile mit der erwerbsorientierten Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen. Die Berufsfelder in diesem Segment umfassen Gastronomie, Büro/Soziale Dienste sowie Handwerk. Zudem erhalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Da vermehrt junge Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen in die Projekte kommen, wird sich zukünftig der Anteil an Sprachförderung erhöhen. In 2017 konnten nach erfolgreichen Hauptschulabschluss 105 Teilnehmende (81 %) in weiterführende schulische Maßnahmen, in Arbeit, Ausbildung oder berufliche Fördermaßnahmen vermittelt werden. Berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung Die berufsorientierenden Maßnahmen verbinden Angebote von beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. Sie sind für junge Menschen geeignet, die einen Schulabschluss haben aber noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz und unsicher sind, welche Berufe ihren Neigungen und Fähigkeiten am ehesten entsprechen. In den Maßnahmen erhalten die jungen Menschen über Praktika Einblicke in verschiedene Betriebe und Berufsfelder. Durch eine enge sozialpädagogische Begleitung ist gewährleistet, dass die Teilnehmer bei persönlichen Problemlagen (z.B. Schulden, familiäre Konflikte) Unterstützung erhalten. In 2017 konnten steigende Nachfragen aus dem Kreis der Geflüchteten registriert werden. Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Die Angebote richten sich an junge Menschen, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden und den vielfältigen Anforderungen nicht oder noch nicht gerecht werden. Maßnahmeninhalte sind u.a. der Aufbau fachlicher Qualifikation durch zusätzlichen Unterricht, die Entwicklung persönlicher Kompetenzen oder auch die Unterstützung und Vermittlung von Konflikten am Ausbildungsplatz. Es baut Brücken zwischen dem Ausbildungsbetrieb sowie den Auszubildenden und stabilisiert die Ausbildungssituation insgesamt. Von den 120 Teilnehmenden, die in 2017 eine ausbildungsbegleitende Maßnahme abgeschlossen haben, konnte in nahezu allen Fällen Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Entweder haben die Jugendlichen ihre Ausbildung fortgesetzt (52 %) oder - bei Betreuung bis zum Ausbildungsende - 52 die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt geschafft (45 %). Begleitete betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung Die Förderung von Ausbildungsverhältnissen beinhaltet eine begleitete betriebliche Berufsausbildung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Hier sind insbesondere die jungen Menschen gut aufgehoben, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung noch den Anforderungen einer BaE der Arbeitsagentur Frankfurt oder Jobcenters Frankfurt gewachsen sind. Die kommunal geförderten BaE zeichnen sich durch eine intensive pädagogische Betreuung aus. Die Ausbildungen finden in trägereigenen Betrieben wie z.B. der Gesellschaft für Wiederverwertung und Recycling (GWR), dem Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB), der Verein zur Förderung von Ausbildungsprojekten im kaufmännischen Bereich e.V. (Faprik) oder dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen (VbFF) statt. Die Zielgruppe für die begleitete betriebliche Ausbildung sind Jugendliche, die in einem Betrieb ihre Ausbildung absolvieren, aber beispielsweise für die schulischen Bereiche Unterstützung benötigen. Die Träger unterstützen die Jugendlichen während der Ausbildung und sind auch Ansprechpartner für die Betriebe. Für junge (alleinerziehende) Mütter gibt es sowohl BaE als auch begleitete betriebliche Ausbildungen in Voll- und Teilzeit. Somit können die jungen Frauen in die Lage versetzt werden, die Kinderbetreuung sicher zu stellen un d eine Teilzeit- oder Vollzeitausbildung zu absolvieren. 139 Teilnehmende haben in 2017 die Maßnahme beendet. 101 Teilnehmende (68 %) erreichten eine Anschlussversorgung. Sie mündeten in sozialversicherungspflichtige Arbeit, in einen Minijob oder in eine weiterführende Schule bzw. in eine schulische oder betriebliche Ausbildung. Sieben der Teilnehmenden wurden in eine betriebliche Fördermaßnahme oder in ein Praktikum übernommen. Für 38 Teilnehmer ist der Übergang noch nicht gelungen, sie sind weiter arbeitslos. 2.5 Angebote für Erwachsene Die FRAP-Agentur - Gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm Seit dem 01.01.2015 ist die FRAP-Agentur mit der Vergabe und Mittelverwaltung für die Ü25-jährigen betraut. Die FRAP-Agentur gGmbH hat folgende Aufgaben: · Durchführung des FRAP Ü25 und treuhänderische Verwaltung der FRAP-Fördermittel Dazu gehören die Entwicklung innovativer Integrationskonzepte für erwerbsgeminderte oder anderweitig am Arbeitsmarkt benachteiligte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main nach Vollendung des

  17. Lebensjahres, die Auswahl und Beauftragung geeigneter Projektpartner, der Einsatz der FRAP-Fördermittel zur Durchführung der Projekte, die Überwachung der sachgerechten Verwendung dieser Mittel und Nachweisführung für die Stadt sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen. · Akquise und Verwaltung von EU-Fördermitteln und Drittmitteln Selbstständige Erweiterung der Hilfemöglichkeiten durch die projektbezogene Einwerbung von EU-Fördermitteln oder anderen Drittmitteln zur Ergänzung der FRAP-Fördermittel, Einbringung dieser Mittel in die jeweiligen Projekte bzw. Weiterleitung an die Projektpartner, Fördermittelverwaltung inklusive Abrechnung gegenüber der Fondsverwaltung/mittelgewährenden Stelle, Erstellung von Projektberichten etc. Die 2017 laufenden Projekte finanzieren sich zum weitaus größten Teil durch Zuwendungen Frankfurter Stiftungen oder ESF-Mittel: "Frankfurt Hilft" - Koordination ehrenamtlicher Arbeit für die Flüchtlingshilfe in Frankfurt
    Faberis - Fachstelle für berufsintegratives Sprachlernen / A.I.S. Arbeitsintegriertes Sprachenlernen in der Altenpflege (ESF-gefördert) · Betrieb eines Beratungszentrums
    Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte nach Vollendung des

  18. Lebensjahres, Hilfe bei der Berufswegeplanung und Vermittlung in geförderte Maßnahmen. Das rechtskreisübergreifende Beratungszentrum in der Mainzer Landstraße 405 ist Anlaufstelle für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen der beruflichen Entwicklung und hilft aktiv, sich im "Dickicht" der Leistungsgesetze und komplexen Regelungen von Berufsabschlüssen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zurechtzufinden. Es ist Informationspool für lokale und regionale Angebote von Arbeitsmarktdienstleistungen und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu beruflichen Fragen, insbesondere durch: · Laufbahnberatung für Arbeit und Qualifizierung suchende Bürgerinnen und Bürger · Hilfestellung bei der Anerkennung von Abschlüssen · Unterstützung bei Fragen zur Externenprüfung · Berufs- und Bildungsberatung. Die FRAP-Agentur betreibt keine eigenen Qualifizierungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen für Leistungsempfänger/innen gemäß SGB II, SGB III, SGB XII oder Asylbewerber-Leistungsgesetz. Eine intensive, auf gegenseitigen Nutzen und Erfolg ausgerichtete Zusammenarbeit mit allen Trägern des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms, dem Jugend- und Sozialamt, der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Frankfurt ist für die FRAP Agentur von zentraler Bedeutung. Sie versteht sich als Dienstleister und Partner zum Wohle aller Beteiligten in der kommunalen Arbeitsmarktförderung. Für das Jahr 2017 haben Bildungsträger über die FRAP Agentur insgesamt 71 Maßnahmen mit 2.782 Plätzen angeboten. Die Gesamtförderung lag bei 7.519.400,- €. Kommunale Mittel Ü 25 nach Maßnahmenarten: 2017 Maßnahmen geförderte Plätze € Beratung 3 340 306.600 € Beratung mit Kompetenzfördermondulen 17 1.070 1.043.200 € Ausbildungsvorbereitung 9 226 331.000 € Qualifizierung/ Sprachförderung 9 265 693.700 € Beschäftigung 22 570 2.828.800 € Tagesstrukturierung 9 311 1.202.100 € Sonstige Förderung 2 0 1.114.000 € Summe 71 2.782 7.519.400 € Beratungsangebote (z.T. mit zusätzlichen Kompetenzförderungsmodulen) Personen, die Ansprüche nach SGB III oder SGB II haben, werden von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter beraten, wenn sie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen. Im Rahmen von FRAP fördert die Stadt Frankfurt am Main flankierende Beratungsangebote verschiedener Träger zur Arbeitsmarktintegration, insbesondere für Personen in prekären Lebenslagen (Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit), da eine Integration in Arbeit i.d.R. nur gelingen kann, wenn die sonstigen Lebensverhältnisse relativ stabil sind. Die Beratungen/Coachings werden ggf. um arbeitswelt- und beschäftigungsbezogene Inhalte sowie gesundheitsfördernde und sozialintegrative Maßnahmen ergänzt. Der zeitliche Beratungsaufwand ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Es werden im Jahresverlauf deutlich mehr Beratungen erreicht als Plätze finanziert sind. Beratung Ü25 Beendigungsgrund Beratungskunden bei Beratungsende 2016 2017 Personen % Personen % Insgesamt 985 100% 1.351 100% reguläre Beendigung 528 54% 761 56% vorzeitige Beendigung durch Teilneh mer wg. Arbeit/ berufl. Perspektive 90 9% 184 14% vorzeitige Beendigung durch Teilnehmer aus anderen Gründen 149 15% 222 17% vorzeitige Beendigung durch Leistungsträger 52 5% 98 7% Vorzeitige Beendigung durch Träger 166 17% 86 6% Verbleib Beratungskunden Ü25 Im Jahr 2017 sind Beratungsprozesse für 1.351 Ratsuchende abgeschlossen worden. Bei 51 % (693 Personen) ist die Beratung positiv verlaufen. 34 % (453) wurden in andere geförderte Maßnahmen vermittelt. 4 % (58) sind in einer schulischen, betrieblichen bzw. überbetrieblichen Ausbildung übernommen worden, 9 % in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und weiter 4 % (57) arbeiten heute als Selbständige. 24 % verblieben in Arbeitslosigkeit und 25 % der Fälle sind durch Umzug, Renteneintritt oder als Unbekannt abgemeldet worden. Ausbildungsvorbereitung Die Erfahrungen der Bildungsträger zeigen, dass eine abgeschlossene Ausbildung auch jenseits der 25 Jahren eine wichtige Voraussetzung für stabile und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse darstellt und volkswirtschaftlich gesehen unbedingt sinnvoll ist. Dies wird durch die Statistiken der Agentur für Arbeit bestätigt. Zielgruppen der Angebote sind Personen im Erwachsenenalter, die aus unterschiedlichen Gründen über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Förderangebote beinhalten an den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtete Angebote wie bspw. Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, sozialpädagogische Unterstützung bei persönlichen Problemen, Sprachförderangebote, berufliche Orientierungs- und Praxisangebote, Lernbegleitung. Maßnahmen zielen z.B. auf Menschen mit Suchterkrankungen ab, die sich auf eine Ausbildung vorbereitet wollen. Durch einzelne zertifizierte Bausteine können sie dann in eine modulare Berufsausbildung wechseln. Die Maßnahmen werden in der Regel in Kooperation mit dem Jobcenter Frankfurt durchgeführt. Qualifizierende Maßnahmen / modulare Nachqualifizierung Unter diesem Aktionsfeld findet sich eine Vielfalt von Einzelmaßnahmen mit hohen Qualifizierungsanteilen bis hin zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss, in denen sich die unterschiedlichen Bedarfe der einzelnen Zielgruppen widerspiegeln. Die Qualifizierungsangebote ergänzen die im Jobcenter vorgehaltenen Angebote mit in der Regel niedrigschwelligem Zugang, sind flexibel in der Ausrichtung, nehmen gezielt individuelle Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und beinhalten deshalb häufig einen hohen Anteil an sozialpädagogischer Begleitung. Ein Teil der Maßnahmen wird gemeinsam von Jobcenter Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main finanziert. Die Maßnahmen dienen nicht nur der beruflichen Förderung Einzelner sondern unterstützen auch die Fachkräfteentwicklung. Niedrigschwellige qualifizierende Beschäftigung Im Bereich der Förderung von über 25-Jährigen nahmen Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung einen breiten Raum ein. Schwerpunktmäßig werden Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsdarf gefördert. Für sie ist eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen mit entsprechender Anleitung und Betreuung oft der erste Schritt, ihre Fähigkeiten und ihr Durchhaltevermögen zu trainieren. Für die im Rahmen des FRAP geförderten Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Angebote möglichst arbeitsmarktnah sind und Teilnehmenden einen unmittelbaren Nutzen aus den Projekten ziehen können. Häufig handelt es sich um gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanzierte Angebote, in denen dann insbesondere Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Begleitung durch kommunale Mittel abgedeckt werden. Tätigkeitsfelder sind z.B. Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau für ehemalige Drogenkonsumentinnen und -konsumenten, Hausmeisterassistentinnen und -assistenten, Besucherservice Palmengarten, Siedlungshelferinnen und Siedlungshelfern, Beschäftigung in Sozialkaufhäusern oder Second-Hand-Läden, Stadtteil- und Kulturarbeit, Grüngürtelpflege, Recycling und Wiederverwendung. (Qualifizierende) Beschäftigung Ü25 Beendigungsgrund Beratungskunden bei Beratungsende 2016 2017 Personen % Personen % Insgesamt 1.804 100% 1.622 100% reguläre Beendigung 929 52% 1.035 64% vorzeitige Beendigung durch Teilnehmer wg. Arbeit/ berufl. Perspektive 145 8% 116 7% vorzeitige Beendigung durch Teilnehmer aus anderen Gründen 314 17% 201 12% vorzeitige Beendigung durch Leistungs träger 213 12% 168 11% Vorzeitige Beendigung durch Träger 203 11% 102 6% Verbleib Teilnehmer*innen an (qualifizierenden) Beschäftigungsmaßnahmen Ü25 Tagesstrukturierung Zur Zielgruppe des Aktionsfeldes Tagesstrukturierung zählen überwiegend Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben. Die vollständige Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und eine Integration in den Arbeitsmarkt sind bei dieser Zielgruppe zumeist nicht oder nur sehr langfristig möglich und erfordern jeweils einen hohen Anteil sozialpädagogischer Begleitung, z.B. bei langzeitarbeitslosen ehemaligen Suchtkranken. Niedrigschwellige tagesstrukturierende Gruppenangebote sind z.B. gemeinsame Mahlzeiten, Konsumreduktionsprogramm, Bewegung, Kultur sowie an die individuellen Fähigkeiten anpassbare Beschäftigung in Betrieben wie Schreinerei, Malerei und Wäscherei unter fachlicher Anleitung. Sozialpädagogische Betreuung und Heranführung an weitere Hilfesysteme ergänzen die Maßnahmen. 2.6 Berichtswesen und Evaluation Zur Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt eine kontinuierliche Begleitung durch die steuernden Stellen. Ziele der angebotenen Maßnahmen, Erfolgskriterien und Kennzahlen werden nach einheitlichen formalen Vorgaben formuliert, ebenso Maßnahmenerfolge und Zielerreichung in den Sachberichten. Eine Prüfung der Verwendung der Mittel erfolgt im Hinblick auf Sparsamkeit und Angemessenheit des Ressourceneinsatzes, Auslastung der angebotenen Maßnahmenplätze sowie weitere formale, inhaltliche und ergebniswirksame Aspekte. Als Beurteilungsgrundlage dienen neben dem Verwendungsnachweis die Auswertung des Sach- und Tätigkeitsberichte. Auch Vergleiche mit ähnlichen Maßnahmen (z.B. im Hinblick auf Personal- und Verwaltungskosten), turnusmäßige protokollierte Besuche der Einrichtungen, Ergebnisse der turnusmäßigen Teilnehmerbefragungen finden Berücksichtigung. Der Einsatz von standardisierten Berichtsvorlagen unterstützt den ständigen Aus- und Bewertungsprozess. Die Ergebnisse systematischer Auswertung sind Teil der Trägergespräche und der strategischen Weiterentwicklung von Maßnahmen. Teilnehmenden-Befragung zur Zufriedenheit mit Qualifizierung und Beratung Um die Evaluation der Fördermaßnahmen im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm qualitativ zu verbessern, werden auch Befragungen der Teilnehmenden, getrennt nach Beratungs- und Beschäftigungs-/Qualifizierungsmaßnahmen, durchgeführt. Bei den Beschäftigungsmaßnahmen für Erwachsene lagen die Zustimmungswerte niedriger als bei den Jugendlichen. Ergebnisse zur Einschätzung der Qualität des Anleitungs- und Betreuungspersonals sind Thema kontinuierlicher Verbesserungsprozesse. Perspektivisch sollen die Befragungen stärker auf einzelne Maßnahmenformen und Zielgruppen ausgerichtet werden.

  19. Ausblick Das Ziel, die Teilhabe der ca. 15.000 formal erwerbsfähigen, aber meist langjährig arbeitslosen Menschen in der Stadt am Arbeitsmarkt zu verbessern, wird zunehmend schwieriger. Ein Teil dieser Menschen hat bereits mehrere Aktivierungsmaßnahmen durchlaufen, ohne ihre berufliche Situation nachhaltig zu verbessern. Aufgabe des FRAP ist es, sinnvolle ergänzende Maßnahmen zu entwickeln und vorzuhalten. Zukünftig werden deshalb die "Nachqualifizierung" und Maßnahmen zur "Vorbereitung einer Qualifizierungsmaßnahme" einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Angebote richten sich u.a. auch an Geringqualifizierte und die "stille Reserve". Insbesondere Migrantinnen, die schon länger in Deutschland leben und einer Berufstätigkeit gegenüber aufgeschlossen sind, aber bislang keine oder keine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung haben, sollen dabei auch angesprochen werden. Handlungsbedarf hinsichtlich der Frankfurter Jugendlichen ergibt sich aus den in Kapitel 2.3 geschilderten Passungsproblemen. Ziel ist, aktiv geeignete junge Menschen mit den zu ihnen passenden Ausbildungsstellen zusammenzubringen und Hindernisse zu beseitigen. Von zentraler Bedeutung wird auch sein, die hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen zu reduzieren, die für Hessen bei knapp einem Viertel aller Ausbildungsverträge liegen.[6] Dies ist nicht nur darin begründet, dass "zunehmend [...] leistungsschwächere Jugendliche unter 25 Jahren in das System der beruflichen Ausbildung einbezogen [werden], die in den vergangenen Jahren eher keine berufliche Ausbildung [...] beginnen konnten"[7] . Häufiger sind berufsbezogene, persönliche und/oder betriebliche Gründe der Anlass für eine Vertragslösung. [8] Die Zahl der Jugendlichen im Alter bis 25 Jahren, die auf ihrem Weg in die berufliche Integration individuelle und passgenaue Unterstützung benötigen, erhöht sich durch die zunehmende Zahl der jungen Geflüchteten. Mit der Weiterentwicklung des FRAP für den Bereich der fluchtbedingten Migration und den komplexen Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zeigt die Stadt Frankfurt am Main, wie wirksam und nachhaltig kommunales Engagement im Feld der Arbeitsmarktförderung eingesetzt wird. A Beschäftigungsförderung des Frauenreferates Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung vielfältige Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Die Angebote richten sich an eine sehr breite Zielgruppe, wie beispielsweise Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, aber auch an gut ausgebildete Frauen, die trotz ihrer Qualifikationen keine adäquate Beschäftigung erhalten. Unter den verschiedenen Gruppen befinden sich viele zugewanderte und alleinerziehende Mütter. Um das Potenzial all dieser Frauen für ihre berufliche Entwicklung nutzbar zu machen, bedarf es der Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen. Die durch das Frauenreferat geförderten, überwiegend freiwilligen Angebote und Maßnahmen gewährleisten diesen ganzheitlichen Ansatz und setzen frühzeitig an. Hierfür sei beispielhaft das Angebot Girl's Day genannt, der Mädchen ab Klasse 5 einen Einblick in Berufsfelder ermöglicht, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind. Stadtweit gab es 140 Veranstaltungen und 1.397 Plätze für Mädchen. Innerhalb der Kämmereiverwaltung (Ämter und Referate) beteiligten sich 13 Ämter mit 63 Plätzen. Von den Eigenbetrieben beteiligten sich 3 Betriebe mit insgesamt 63 Plätzen. Durch das Frauenreferat geförderte Träger und Projekte Aus dem Haushalt des Frauenreferats wurden im Jahr 2017 625.380,- € für Angebote zur Beratung und beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Davon entfielen 515.080,- € auf kontinuierlich geförderte Leistungsbereiche. Darüber hinaus wurden innovative Projekte der Träger mit insgesamt 110.300,- € gefördert. Die Projekte sind in der Anlage aufgeführt. Durch die Förderung wurden von insgesamt 2.789 Teilnehmenden 2713 Frauen und Mädchen erreicht, darunter 1.873 mit Migrationsbiografie (insgesamt wiesen 1.893 Teilnehmende einen Migrationshintergrund auf). Ein Teil der kontinuierlichen kommunalen Zuschüsse wurde als Ko-Finanzierung für eine Beteiligung am Landesprogramm "Netzwerk Wiedereinstieg (NeW)" eingesetzt. Auf diesem Weg konnten 2017 zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von 319.900,- Euro akquiriert werden. Darüber hinaus schafft die kommunale Förderung oftmals erst die Voraussetzung, dass weitere Arbeitsmarktangebote in Kooperation mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter umgesetzt werden, bspw. durch das Forum Berufsrückkehr und Perspektive Wiedereinstieg. Die vorgenannten Angebote kamen der Zielgruppe Berufsrückkehrerinnen/ Wiedereinsteigerinnen zugute, die nach teilweise langjähriger, familienbedingter Berufsunterbrechung wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen. B Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH Frankfurter Gründerzentrum (FGZ) Das Projekt "Frankfurter Gründerzentrum" besteht aus zwei Komponenten.
    • A)Büroraumvermietung und Gebäudebewirtschaftung durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Frankfurter Gründerzentrum. Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben hierfür 348.820,- €. Es werden 39 Büroräume und 10 Coworking-Plätze zu günstigen Konditionen an Gründer und junge Unternehmen vermietet.
    • B)Maßnahmen der Kompass gGmbH: Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen. Die Kompass gGmbH wurde 2017 zu 100 % Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Aufgaben der gGmbH sind die Aus- und Weiterbildung sowie Beratung für Existenzgründer und junge Unternehmen, spezielle Angebote zur Krisenintervention, Beratung für internationale Start-ups sowie seit Januar 2016 für Geflüchtete. 2017 wurden in der Kompass gGmbH 759 Personen beraten, 536 davon über die Wirtschaftsförderung finanziert. 154 der Beratenen wurden in die Selbständigkeit geführt. Die Kompass gGmbH ist Leitstelle im Förderprojekt der Stadt Frankfurt für GründerInnen mit Migrationshintergrund. Das Projekt "ISU International Start-Ups" wurde im Jahr 2017 mit 52.500,- € durch die Wirtschaftsförderung finanziert. Das Projekt "Kompass Mix" wird gefördert im Rahmen des FRAP durch das Dezernat VIII (vgl. "Qualifizierung Ü25"). Kernstück ist nach wie vor die viermonatige Markterprobungsphase in voll ausgestatteten Büros im Frankfurter Gründerzentrum, kombiniert mit Fachseminaren zur Vorbereitung auf die Existenzgründung und die Begleitung durch die Kompass Coaches. Das Projekt "Gründerwerkstatt - Flüchtlinge unternehmen etwas" bietet Flüchtlingen, die bereits über Berufserfahrung verfügen oder in ihrem Heimatland selbständig waren die Möglichkeit eines beruflichen Neustarts in Frankfurt. Bei erfolgreicher Umsetzung der Geschäftsidee schaffen sich Flüchtlinge ihren eigenen Arbeitsplatz. Das Pilotprojekt "Gründerwerkstatt - durchstarten mit länderübergreifenden Geschäftsideen" wendet sich an Geflüchtete, die bereits über Berufserfahrung verfügen und für die eine freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland (Schwerpunkt Afghanistan) eine Option darstellt. Jumpp Frauenbetriebe e.V. Aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Bereich "Förderung der Wirtschaft" wurden im Jahr 2017 drei Projekte von Jumpp - Frauenbetriebe e.V. mit insgesamt 75.000,- € bezuschusst (siehe

  20. - 3.). Mit diesen 75.000,- € wurden zusätzlich 202.000,- € Landes- und EU Fördermittel nach Frankfurt geholt. Ziele sind
    • a)die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Bestandssicherung kleiner und mittlerer Betriebe sowie deren Nachfolgeregelung,
    • b)die Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit frauengeführter Betriebe. Im Jahr 2017 wurden von Jumpp - Frauenbetriebe e.V. insgesamt 1.151 Beratungen/Qualifizierungen durchgeführt, davon 144 Beratungen für die Integration von TeilnehmerInnen in den Arbeitsmarkt. 794 der Beratenen wurden über die Wirtschaftsförderung finanziert.

  21. Beratungsstelle zur Bestandssicherung; Ziele: Die Unternehmerin als Wirtschaftskraft in Frankfurt wahrnehmen, stabilisieren und vor allem - den Standort interessant machen für starke Unternehmerinnen (130 Beratungen zur Bestandssicherung für KMU ́s / Dauer max. 4h).

  22. Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft ; Ziele: Unternehmerinnen als Wirtschaftsakteurinnen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rücken; eine moderne Kultur der beruflichen Selbständigkeit vermitteln; die Gründungsmotivation von Frauen und das Unternehmerinnzentrum fördern (633 Teilnehmerinnen).

  23. Gender Generation GAP; Ziele:
    • a)Sensibilisierung für das Thema Unternehmensnachfolge und die Möglichkeit der Übernahme anstatt einer Neugründung, um den Anteil an Frauen bei Übernahmen zu erhöhen.
    • b)Check der Übernahmefähigkeit von KMU ́s und der Erhalt von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben. Beratungen: 10 Betriebe (10
    • w)mit 99 Beratungsstunden; 21 GründerInnen (18 w / 3
    • m)mit 133 Beratungsstunden. - Nur Betriebsberatungen (ohne Gründungsberatung), Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze: 39; nur Existenzgründungsberatungen, Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze.:

  24. Anhang zu A Förderübersicht Frauenreferat in tabellarischer Form Siehe Excel-Datei im Anhang. Anhang zu B Förderübersicht der Wirtschaftsförderung in tabellarischer Form Siehe Excel-Datei im Anhang. Anhang C Förderübersicht des Stadtschulamtes in tabellarischer Form Siehe Excel-Datei im Anhang. Anlage _AnhangA (ca. 48 KB) Anlage _AnhangB (ca. 42 KB) Anlage _AnhangC (ca. 64 KB)

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 32
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 32
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 32
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION
Ablehnung:
FDP Frankfurter
Sitzung 56
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 4326,