Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.09.2010, A 1302 Betreff: Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.01.2011 Mit der Vorlage B 605 vom 10.09.2010 wurde die Anfrage A 1271 der FAG-Fraktion vom 02.08.2010 nicht beantwortet. Gegenstand der Anfrage war die mit der Vorlage M 140 vom 19.07.2010 beantragte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro. Zur Begründung wird unter Bezugnahme auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6321 (M 106) ausgeführt, dass die Dom-Römer GmbH als 100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Das Investitionsvolumen wird "nach derzeitigem Planungsstand" mit ca. 104 Mio. Euro angegeben, die Höhe der Ausfallbürgschaft mit bis zu 60 Mio. Euro. Nicht erkennbar ist, wie sich diese Beträge zusammensetzen bzw. kalkuliert wurden. In der Anfrage wurde gefragt, wie sich das Investitionsvolumen von 104 Mio. Euro und der im Antrag genannte Betrag für die Ausfallbürgschaft in Höhe von 60 Mio. Euro jeweils errechnen. Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass sich "das Investitionsvolumen aus den Positionen Abriss Technisches Rathaus und Verlegung Versorgungseinrichtungen, Ertüchtigung Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene, Stadthaus am Markt und Neubebauung Dom-Römer-Areal" zusammensetzt und dass sich der "zu verbürgende Betrag von bis zu 60 Mio Euro an den Kosten für die Neubebauung des Dom-Römer-Areals" orientiert. Damit ist die Frage nicht beantwortet. Sinn der Anfrage war es selbstverständlich, vom Magistrat eine Auskunft über die für die einzelnen Teilbereiche zu erwartenden Kosten zu erhalten und darüber, warum nur ein Teil des Gesamtvolumens von 104 Mio. Euro verbürgt werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie setzt sich das Investitionsvolumen von 104 Mio. Euro zusammen, d.h. welche einzelnen Positionen umfasst dieses Volumen? 2. Welcher Betrag wird jeweils für die einzelnen unter 1. aufgeführten Positionen angesetzt? 3. Auf welcher Berechnung- bzw. Kalkulationsgrundlage beruhen die unter 2. aufgeführten Beträge? 4. Durch wen wurden die unter 3. aufgeführten Beträge errechnet? 5. Wie wurde der zu verbürgende Betrag von 60 Mio. Euro errechnet? Antragsteller: FAG Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.09.2010, B 605 Bericht des Magistrats vom 25.07.2011, B 307 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 09.06.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1302 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 234, 1. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 09.06.2011 Aktenzeichen: 61 0