Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 29.09.2010, A 1302 Betreff: Ausfallbürgschaft zugunsten der
Dom-Römer GmbH Vorgang:
Zwischenbescheid des Magistrats
vom 04.01.2011
Mit der Vorlage B 605 vom 10.09.2010
wurde die Anfrage A 1271 der FAG-Fraktion vom 02.08.2010 nicht beantwortet.
Gegenstand der Anfrage war die mit der Vorlage M 140 vom 19.07.2010 beantragte
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Ausfallbürgschaft zugunsten der
Dom-Römer GmbH in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro. Zur Begründung wird unter Bezugnahme auf den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009, § 6321 (M 106)
ausgeführt, dass die Dom-Römer GmbH als 100%ige städtische Tochtergesellschaft
gegründet wurde, um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals
einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden
öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Das Investitionsvolumen
wird "nach derzeitigem Planungsstand" mit ca. 104 Mio. Euro angegeben, die Höhe
der Ausfallbürgschaft mit bis zu 60 Mio. Euro. Nicht erkennbar ist, wie sich
diese Beträge zusammensetzen bzw. kalkuliert wurden. In der Anfrage wurde gefragt, wie sich das
Investitionsvolumen von 104 Mio. Euro und der im Antrag genannte Betrag für die
Ausfallbürgschaft in Höhe von 60 Mio. Euro jeweils errechnen. Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass
sich "das Investitionsvolumen aus den Positionen Abriss Technisches Rathaus und
Verlegung Versorgungseinrichtungen, Ertüchtigung Tiefgarage und Herstellung
Gründungsebene, Stadthaus am Markt und Neubebauung Dom-Römer-Areal"
zusammensetzt und dass sich der "zu verbürgende Betrag von bis zu 60 Mio Euro
an den Kosten für die Neubebauung des Dom-Römer-Areals" orientiert. Damit ist die Frage nicht beantwortet. Sinn der
Anfrage war es selbstverständlich, vom Magistrat eine Auskunft über die für die
einzelnen Teilbereiche zu erwartenden Kosten zu erhalten und darüber, warum nur
ein Teil des Gesamtvolumens von 104 Mio. Euro verbürgt werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie setzt sich das Investitionsvolumen von 104
Mio. Euro zusammen, d.h. welche einzelnen Positionen umfasst dieses
Volumen? 2. Welcher Betrag
wird jeweils für die einzelnen unter 1. aufgeführten Positionen angesetzt?
3. Auf welcher Berechnung- bzw.
Kalkulationsgrundlage beruhen die unter 2. aufgeführten Beträge? 4. Durch wen wurden die unter 3.
aufgeführten Beträge errechnet? 5. Wie wurde der zu verbürgende Betrag von 60 Mio.
Euro errechnet? Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 10.09.2010, B 605
Bericht des
Magistrats vom 25.07.2011, B 307
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 09.06.2011, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1302 spätestens in einem Monat
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 234, 1. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 09.06.2011 Aktenzeichen: 61 0