Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2010, B
307 Betreff:
Städtebaulicher Rahmenplan
Europaviertel West Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
06.11.2008, § 4865 - NR 1138
CDU und GRÜNE, B 1041/09, M 127/08 - Zu Ziff. I.3.: 60-Meter-Hochhaus Der Sachstand zu einem weiteren 60 m-Hochhaus im
Europaviertel wurde bereits im Zwischenbericht des Magistrats B 88 vom
06.02.2009 , der mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am
07.05.2009 (§ 5764) zur Kenntnis genommen wurde, beantwortet: "Zum Ausgleich für die Höhenbeschränkung des
Hochhauspaares an der Ostkante des zukünftigen Europagartens wird auf der
Nordseite der Europaallee, etwa in gedachter Verlängerung der Stephensonstraße
ein Standort für ein weiteres 60 m - Hochhaus ausgewiesen (vgl. Anlagen 1 und
2)- hier ohne Anlagen. Eine Positionierung auf der Nordseite der
Europaallee bietet den Vorteil, dass lediglich unempfindlichere Nutzungen
(Messe, Kerngebiete) verschattet werden und nicht, wie es bei einer
Positionierung auf der Südseite der Fall wäre, insbesondere der öffentliche
Raum der Europaallee. Die Anordnung im Verlauf der Europaallee, etwa in
gedachter Verlängerung der Stephensonstraße verleiht dem Straßenverlauf eine
weitere Akzentuierung ohne dabei ein Ungleichgewicht zu den Hochhauspaaren an
der Ostkante des Europagartens bzw. an der Emser Brücke zu provozieren. "
Geförderter Wohnungsbau Ein Anteil von 30% Wohnbaufläche für den geförderten
Wohnungsbau ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplans Nr.
850 - Europaviertel West - Teilbereich 2 gesichert worden. Auf diesen Sachstand wird ebenfalls in dem
Beschlusspunkt I.5 der Magistratsvorlage M 59 vom 06.04.2010 zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 850 verwiesen: " Es dient zur
Kenntnis, dass im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zum vorgelegten
Bebauungsplan entsprechend den Zielen des Beschlusses § 4865 I.2. STVV vom
06.11.2008 ein Anteil von 30% der Wohnbauflächen für den geförderten
Wohnungsbau gesichert wurden." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.07.2008, M 127
Antrag vom
23.10.2008, NR 1138
Bericht des
Magistrats vom 14.12.2009, B 1041
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2
Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2
am 14.06.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 307
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
45. Sitzung des OBR 1
am 15.06.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 307
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 307
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 8451, 43. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 0