Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2010, B 307 Betreff: Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4865 - NR 1138 CDU und GRÜNE, B 1041/09, M 127/08 - Zu Ziff. I.3.: 60-Meter-Hochhaus Der Sachstand zu einem weiteren 60 m-Hochhaus im Europaviertel wurde bereits im Zwischenbericht des Magistrats B 88 vom 06.02.2009 , der mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009 (§ 5764) zur Kenntnis genommen wurde, beantwortet: "Zum Ausgleich für die Höhenbeschränkung des Hochhauspaares an der Ostkante des zukünftigen Europagartens wird auf der Nordseite der Europaallee, etwa in gedachter Verlängerung der Stephensonstraße ein Standort für ein weiteres 60 m - Hochhaus ausgewiesen (vgl. Anlagen 1 und 2)- hier ohne Anlagen. Eine Positionierung auf der Nordseite der Europaallee bietet den Vorteil, dass lediglich unempfindlichere Nutzungen (Messe, Kerngebiete) verschattet werden und nicht, wie es bei einer Positionierung auf der Südseite der Fall wäre, insbesondere der öffentliche Raum der Europaallee. Die Anordnung im Verlauf der Europaallee, etwa in gedachter Verlängerung der Stephensonstraße verleiht dem Straßenverlauf eine weitere Akzentuierung ohne dabei ein Ungleichgewicht zu den Hochhauspaaren an der Ostkante des Europagartens bzw. an der Emser Brücke zu provozieren. " Geförderter Wohnungsbau Ein Anteil von 30% Wohnbaufläche für den geförderten Wohnungsbau ist im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplans Nr. 850 - Europaviertel West - Teilbereich 2 gesichert worden. Auf diesen Sachstand wird ebenfalls in dem Beschlusspunkt I.5 der Magistratsvorlage M 59 vom 06.04.2010 zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 850 verwiesen: " Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags zum vorgelegten Bebauungsplan entsprechend den Zielen des Beschlusses § 4865 I.2. STVV vom 06.11.2008 ein Anteil von 30% der Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert wurden." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.07.2008, M 127 Antrag vom 23.10.2008, NR 1138 Bericht des Magistrats vom 14.12.2009, B 1041 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 14.06.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 8451, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 0