Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West
Begründung
West Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 127 zum Städtebaulichen Rahmenplan Europaviertel West wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass 1. die maximale Höhe des Hochhauses an der nordöstlichen Ecke des Europagartens auf 60 Meter reduziert wird. Als Ausgleich aber ein weiteres 60-Meter-Hochhaus zwischen den Hochhäusern an der Emser Brücke und den 60-Meter-Hochhäusern am östlichen Rand des Europagartens zugelassen wird, 2. im Rahmen von Städtebaulichen Verträgen 30 % der Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden, 3. über das Ergebnis weiterer Gespräche zu den konkreten Standorten für das weitere 60-Meter-Hochhaus und die Wohnungen baldmöglichst der Stadtverordnetenversammlung berichtet wird. Begründung: Der Standort des 100m-Hochhauses an der nordöstlichen Ecke des Europagartens widerspricht der Begrenzung von fernwirksamen Hochhäusern auf die vorhandenen Hochhauscluster und sollte daher an die weiteren Hochpunkte angeglichen werden. Der durch städtebauliche Verträge zu sichernde Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau an der gesamten Wohnbaufläche entspricht den expliziten Zielen, die der Wohnungsdezernent für die schwarz-grüne Koalition formuliert hat.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2008, NR 1138
Betreff: Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 127 zum Städtebaulichen Rahmenplan Europaviertel West wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass
- die maximale Höhe des Hochhauses an der nordöstlichen Ecke des Europagartens auf 60 Meter reduziert wird. Als Ausgleich aber ein weiteres 60-Meter-Hochhaus zwischen den Hochhäusern an der Emser Brücke und den 60-Meter-Hochhäusern am östlichen Rand des Europagartens zugelassen wird,
- im Rahmen von Städtebaulichen Verträgen 30 % der Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden,
- über das Ergebnis weiterer Gespräche zu den konkreten Standorten für das weitere 60-Meter-Hochhaus und die Wohnungen baldmöglichst der Stadtverordnetenversammlung berichtet wird. Begründung: Der Standort des 100m-Hochhauses an der nordöstlichen Ecke des Europagartens widerspricht der Begrenzung von fernwirksamen Hochhäusern auf die vorhandenen Hochhauscluster und sollte daher an die weiteren Hochpunkte angeglichen werden. Der durch städtebauliche Verträge zu sichernde Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau an der gesamten Wohnbaufläche entspricht den expliziten Zielen, die der Wohnungsdezernent für die schwarz-grüne Koalition formuliert hat.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.07.2008, M 127
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