Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West
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Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 691
Betreff: Städtebaulicher Rahmenplan Europaviertel West Vorgang: A 620 FAG, M 127/08 zu Frage 1: Das Areal, auf das sich die Vorgabe des Beschlusses § 989 STVV vom 27.09.2001 bezieht, ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 826 (alt) "Europaviertel West" - Beschlusslage bis zum 23.02.2006. Nach der gegenwärtigen Beschlusslage (§ 10941 STVV vom 23.02.2006) ergibt sich das Areal aus der Summe der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 826 (neu) "Europaviertel West - Teilbereich 1" und Nr. 850 "Europaviertel West - Teilbereich 2". Dabei hat sich die Gesamtfläche des zu überplanenden Bereiches (Europaviertel West) nicht geändert. zu Frage 2: Lage und Begrenzung des zentral angelegten ca. 6 ha großen Parks - dem Europagarten ergibt sich aus der Anlage 2. Der Europagarten ist in der Anlage mit der Nummer 1 gekennzeichnet. zu Frage 3: Die verbleibenden mindestens 6 ha, die als Park planungsrechtlich gesichert werden sollen, setzen sich aus den folgenden Grünanlagen zusammen (vgl. Anlage 2): - zwei Grünverbindungen (Nrn. 2 und 3) nördlich und südlich des Europagartens (Nr. 1) mit zusammen 20.500 qm, - der geplanten Parkanlage (Nr. 4) östlich des Rebstockparks mit 15.000 qm, - einer öffentlichen Grünfläche (Nr. 5) westlich des Messegeländes, zwischen der Straße Am Dammgraben und der Straße der Nationen mit 3.500 qm, - einer 12.500 qm großen, öffentlichen Grünfläche (Nr. 6) im Bereich des westlichen Quartiersauftaktes und - einer öffentlichen Grünfläche (Nr. 7) mit 8.500 qm süd-westlich der Emser Brücke bzw. östlich der Knorrsiedlung. Mit den benannten Grünanlagen Nrn. 1 bis 7 wird das Planungsziel, mindestens 12 ha als Park planungsrechtlich zu sichern, erfüllt. Zusätzlich wurde die bestehende, 8.000 qm große Grünfläche (Nr. 11) östlich der Stephensonstraße im Bebauungsplan Nr. 826 "Europaviertel West - Teilbereich 1" als private Grünfläche - Parkanlage festgesetzt. Sie ist bereits heute öffentlich zugänglich und kann von daher in die Betrachtung einbezogen werden. Somit wird das künftige Europaviertel über öffentlich zugängliche Parkanlagen mit einer Gesamtfläche von 12,8 ha verfügen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die vorhandenen Dauerkleingärten nördlich der Straße der Nationen (Nr. 8 mit 5.500 qm) als private Grünfläche - Dauerkleingärten festzusetzen. Bei den Flächen, die in der Anlage 2 mit den Nrn. 9 (3.300 qm) und 10 (30.500 qm) gekennzeichnet sind, handelt es sich um Grünflächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur und Landschaft angelegt wurden. So wurde im Zuge des Rückbaus der Bahnanlagen des ehemaligen Rangierfeldes des Hauptgüterbahnhofes auf der mit Nr. 10 gekennzeichneten Fläche ein Teil des Ersatzhabitates für die Mauer- und Zauneidechsen angelegt, die zuvor nördlich der Idsteiner Straße beheimatet waren. Anlage 1 (ca. 353 KB) Anlage 2 (ca. 658 KB) #