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Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Zivile Verteidigung ist ein Teilbereich der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und steht gleichberechtigt neben der militärischen Verteidigung durch die Bundeswehr. Sie liegt damit in der Verantwortung des Bundes. Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, erforderlich sind. Hierzu gehört im Einzelnen: - die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten - die Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen (Zivilschutz) - die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen - die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die unmittelbare Verantwortung für die Aufgaben des Zivilschutzes. Die anderen Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung werden übergreifend von den jeweiligen Fachressorts verantwortet. Heruntergebrochen auf die Bundesländer führen die Länderfachverwaltungen die Bundesgesetze auf dem Gebiet der Zivilen Verteidigung im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Hierzu bedienen sie sich wiederum der Landkreise, der Städte und der Gemeinden. Der Zivilschutz umfasst: - den Selbstschutz der Bevölkerung - die Warnung der Bevölkerung - den Schutzbau - die Aufenthaltsregelung - den Katastrophenschutz im Zivilschutz - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit - Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. Die Umsetzungsverantwortung wird vom Gesetzgeber zum Teil direkt den Gemeinden zugeschrieben. Beispielsweise obliegt den Gemeinden die Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen wie Bunkeranlagen und Mehrzweckbauten, die mit Mitteln des Bundes eingerichtet wurden. Die Gemeinden handeln dabei im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die für Frankfurt am Main zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt. Für die kommunale Ebene, wie die Stadt Frankfurt am Main, bedeutet dies, dass sämtliche Aufgaben der Zivilen Verteidigung im Auftrag und auf Veranlassung des Bundes bzw. Landes wahrgenommen werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich und mangels rechtlicher Grundlagen auch keine eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit. Zuständig für die Umsetzung von mittelbar bzw. unmittelbar übertragenen Aufgaben sind die Dezernate I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten und IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz. Frankfurt verfügt derzeit über keine, für den Zweck des Zivilschutzes gewidmeten und nutzbaren Schutzräume. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zivilen Verteidigung, und damit auch im Zivilschutz, auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren. Eine Bedrohungslage wurde in dieser Zeit nicht mehr gesehen. So gab es in Frankfurt am Main insgesamt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen; 23 davon sind rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zurückgegeben worden. Rückabgewickelte Zivilschutzanlagen unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung bzw. stehen für Zivilschutzzwecke - zumindest aktuell - nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Zivilschutzanlagen bzw. Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten die Anforderungen in Bezug auf aktuelle Bedrohungslagen und die darauf zu beschreibenden Schutzziele erfüllen. Offiziell befinden sich noch vier Anlagen in der Zivilschutzbindung. Davon befindet sich die Anlage Gallusanlage/Fürstenhof, eine Mehrzweckanlage mit 2.950 Schutzplätzen, in der Abwicklung und soll in absehbarer Zeit aus der Zivilschutzbindung entlassen werden. Bei den weiteren drei derzeit noch unter der Zivilschutzbindung liegenden Schutzräumen handelt es sich um die Anlagen: - Albusstraße 11 - 16, eine Mehrzweckanlage mit 1.921 Schutzplätzen - Bahnhof Höchst, ein Hochbunker mit 1.582 Schutzplätzen - Hauptbahnhof Süd, ein Tiefbahnhof mit 1.395 Schutzplätzen. Diese Anlagen - und vor allem deren technische Einrichtungen - werden seit Jahren nicht mehr gewartet und müssten mit unbekanntem Aufwand zunächst instandgesetzt werden. Ob sie überhaupt dem zu beschreibenden Schutzziel gerecht werden können, kann aktuell nicht beurteilt werden. Wäre dies der Fall, böten sie Schutz für etwa ein Prozent der Frankfurter Stadtbevölkerung. Damit der Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Aufbauend hierauf muss in der Folge ein Schutzziel definiert werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Festlegungen trifft: - Vor welcher Art der Bedrohung/Kriegsführung will der Bund seine Bevölkerung schützen? - Für welchen Zeitraum sollen die Anlagen Schutz bieten? - Für welchen Anteil der Bevölkerung will der Bund dieses Schutzniveau erreichen? Hieran knüpfen alle weiteren Maßnahmen für den Aufbau eines neuen und zeitgemäßen öffentlichen Zivilschutzes in Deutschland und damit auch in Frankfurt am Main an.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 11
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 14
TO I, TOP 23
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 1
TO I, TOP 86
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT Die Partei
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL
Sitzung 12
OBR 7
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 13
OBR 4
TO II, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 6
TO I, TOP 58
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 12
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 5
TO I, TOP 60
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 293 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 2
TO II, TOP 48
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 13
TO I, TOP 23
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 10
TO II, TOP 41
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 16
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
WBE CDU Grüne SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 13
OBR 3
TO I, TOP 62
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Sitzung 13
OBR 9
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 15
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 5
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION