Neubauprojekt Kinderkrippe Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 15.06.2012, B
268 Betreff:
Neubauprojekt Kinderkrippe
Rödelheimer Landstraße/Ecke Breitenbachstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1485 - OA 150/12 OBR 7 - Zwischenbericht: Zu 1. a) Das Einzugsgebiet für diese
Kindertagesstätteneinrichtung sind die Stadtteile Rödelheim und Bockenheim.
b) Folgende Standorte wurden geprüft: - Industriehof. In den Bereichen des Gewerbegebietes
ist die Errichtung einer Stadtteil-Kita baurechtlich nicht möglich. Innerhalb
des Mischgebietes wurden ausreichend Kita-Plätze im Sofortprogramm geschaffen.
Das einzige unbebaute Gelände im Industriehof ist der Spielplatz an der
Lötznerstraße, der in Absprache mit der Stadtplanung nicht angetastet werden
soll. -
Ludwig-Landmann-Straße, neben Russisch Orthodoxen Kirche, Fläche ist zu klein
und zu weit vom Versorgungsgebiet entfernt. - Praunheimer Str., freie Fläche nördlich der
Friedhofsparkplätze; Fläche ist im Eigentum der Stadt Frankfurt, jedoch zur
Versorgung der Stadtteilen Rödelheim und Bockenheim zu weit entfernt. Nördlich der
Ebelfeldschule ist bereits eine U3 Einrichtung geplant. - Praunheimer Landstraße, westlich
von Hausnummer 210, teilweise im Eigentum der Stadt Frankfurt, Fläche ist zu
klein und zu weit von den Stadtteilen Rödelheim/Bockenheim entfernt. - Siemensgelände, mit Genehmigung
des B-Bauungsplans werden hier ca. 900 neue Wohneinheiten entstehen, für das
notwendige Angebot an Kindertagesstätten sind zwei Standorte im Bereich des
B-Plans geplant. Weitere Flächen stehen uns nicht zur Verfügung. Das
Inkrafttreten des B-Plans ist zeitlich nur schwer abschätzbar. - Parkplätze/Brentanobad an der
Ludwig-Landmann Straße, diese Fläche ist im Eigentum der FAAG, ein Erwerb ist
eventuell denkbar, der Standort ist aber zur Versorgung von Bockenheim
ungeeignet, da zu weit entfernt. c) Die naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt über
externe Firmen, eine Beauftragung steht noch aus. d) und e) Den betroffenen Pächtern wurden
Ersatzgärten im ganzen Stadtgebiet angeboten, die angebotenen Ersatzgärten
wurden bis auf eine Ausnahme angenommen. f) Gemäß den Pachtverträgen, die die Stadtverwaltung
Frankfurt mit den Pächtern schließt, sind Entschädigungen ausgeschlossen.
2. Die Planungen der Verkehrsanbindung für den
Standort Breitenbachstraße/Ecke Rödelheimerstraße wurden nach der Vorstellung
im Ortsbeirat im Januar 2012 noch einmal überarbeitet. Zurzeit ist diese
Planung gestoppt, sollte diese Planung wieder aufgegriffen werden müssen,
erfolgt eine erneute Vorstellung im Ortsbeirat. 3. Die Planungen sind gestoppt. Es wird darauf
hingewiesen, dass durch die Unterbrechung der Planung eine rechtzeitige
Bereitstellung von U3 Kita-Plätzen für die Stadtteile Rödelheim und Bockenheim
nicht mehr gewährleistet werden kann, und es ab 2013 zu einer erheblichen
Unterversorgung der unterdreijährigen Kinder kommt. 4. Das Liegenschaftsamt ist beauftragt Verhandlungen
mit der Frankfurter Verkehrsgesellschaft zu führen um die Bedingungen zum
Erwerb der Fläche an der Salvador-Allende Straße zu eruieren. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
11.09.2012, OF
190/7
Antrag vom 11.09.2012, OF 191/7
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.02.2012, OA 150
Anregung an
den Magistrat vom 13.08.2012, OM 1373
Bericht des Magistrats vom
23.11.2012, B 498
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 268
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
15. Sitzung des OBR 7
am 21.08.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 268
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 268
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 18. Sitzung der KAV am
24.09.2012, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 268
dient zur Kenntnis. 16. Sitzung des OBR 7
am 26.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OF 190/7 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OF 191/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE
WÄHLER, FDP und REP gegen SPD und FARBECHTE (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, FARBECHTE und FREIE
WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung FDP zu 3.
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und REP (=
Annahme) bei Enthaltung FDP 13. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 268
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 268
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (=
Zurückweisung, da sachlich falsch)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2090, 13. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 2