Spielregeln für Leihfahrräder
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Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 257
Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 387/18 - Seit dem Jahr 2017 kommt es in Frankfurt am Main, wie auch in anderen Großstädten, zu einem Wettbewerb der Fahrradverleihsysteme. Innerhalb weniger Monate hat sich die Zahl der Anbieter von zwei auf fünf erhöht. Zwischenzeitlich hat sich diese Zahl wieder auf drei verringert. Damit einhergehend ist auch die Beschwerdelage bezüglich der Nutzung des öffentlichen Raumes rückläufig. Die Stadtverwaltung hatte einen Leitfaden in Form eines Merkblattes erarbeitet. Dieser wurde den Anbietern der Fahrradverleihsysteme bereits im Dezember 2017 zur Verfügung gestellt, um eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Verleihsystem der neuen Anbieter basiert auf einem sogenannten Free-Floating-Prinzip. Die Räder können damit an jedem beliebigen Standort abgestellt werden. Damit liegt, im Gegensatz zu den gastronomischen Außenständen, keine zu beantragende Sondernutzung vor. Über den intensiven Austausch mit den Ansprechpartnern der Leihradanbieter und die Weitergabe der Beschwerden hinaus, hat die Stadtverwaltung bislang keine rechtlichen Möglichkeiten für ein Eingreifen. Ein grundsätzliches Verbot ist nach aktueller juristischer Betrachtung nicht möglich.