Spielregeln für Leihfahrräder
Bericht
Seit dem letzten Bericht hat sich die Sachlage in Frankfurt am Main dahingehend geändert, dass sich die Anzahl der sichtbaren Leihrad-Anbieter deutlich verringert hat. Auf dem Frankfurter Markt sind derzeit noch die beiden Anbieter nextbike und Call a Bike aktiv. Die Beschwerdelage hat sich weiter stark reduziert und nimmt mittlerweile eine untergeordnete Bedeutung ein. Aus Sicht des Magistrats besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen. Zudem lässt sich aus der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 01.02.2002 keine Regelung ableiten. Nach aktueller Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird das Auf- und Abstellen von Leihfahrrädern auf öffentlicher Fläche als Gemeingebrauch angesehen (Vergl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2020 - 16 L 1774/20).