Spielregeln für Leihfahrräder
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 387
Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadt Frankfurt am Main ist, wie auch andere Großstädte, zum Schauplatz des Wettbewerbs der Fahrradverleihsysteme geworden. Innerhalb weniger Monate ist hier die Zahl der Anbieter von zwei auf fünf gestiegen. Da die Leihräder zunehmend den öffentlichen Raum beanspruchen, kommt es zu vermehrten Beschwerden. Der Magistrat hat deshalb im Dezember 2017 den Anbietern der Fahrradverleihsysteme einen Leitfaden in Form eines Merkblattes an die Hand gegeben, um auf diese Weise eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Verleihsystem der neuen Anbieter basiert auf einem Free-Floating-Prinzip. Die geliehenen Räder können damit an jedem beliebigen Standort zurückgegeben werden. Dieses System erfordert - im Gegensatz zu den gastronomischen Außenständen - keine zu beantragende Sondernutzungserlaubnis. Der Magistrat steht in intensivem Austausch mit den Ansprechpersonen der Leihradanbieter und gibt auch etwaige Beschwerden weiter. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten. Ein grundsätzliches Verbot von Leihrädern ist nach aktueller juristischer Einschätzung nicht möglich. In der 222. Sitzung in Berlin am 21. Juni 2018 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages das Positionspapier "Nachhaltige städtische Mobilität für alle - Agenda für eine Verkehrswende aus kommunaler Sicht" zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die für Kommunen sehr relevante Thematik der Leihräder wurde aufgegriffen: So hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Handreichung für den Umgang mit Leihradanbietern im Free-Floating-Prinzip herausgegeben. Hier wird beispielsweise die Forderung konkretisiert, dass die Länder das Anbieten von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum grundsätzlich als Sondernutzung definieren sollten.