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Spielregeln für Leihfahrräder

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 387

Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadt Frankfurt am Main ist, wie auch andere Großstädte, zum Schauplatz des Wettbewerbs der Fahrradverleihsysteme geworden. Innerhalb weniger Monate ist hier die Zahl der Anbieter von zwei auf fünf gestiegen. Da die Leihräder zunehmend den öffentlichen Raum beanspruchen, kommt es zu vermehrten Beschwerden. Der Magistrat hat deshalb im Dezember 2017 den Anbietern der Fahrradverleihsysteme einen Leitfaden in Form eines Merkblattes an die Hand gegeben, um auf diese Weise eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Verleihsystem der neuen Anbieter basiert auf einem Free-Floating-Prinzip. Die geliehenen Räder können damit an jedem beliebigen Standort zurückgegeben werden. Dieses System erfordert - im Gegensatz zu den gastronomischen Außenständen - keine zu beantragende Sondernutzungserlaubnis. Der Magistrat steht in intensivem Austausch mit den Ansprechpersonen der Leihradanbieter und gibt auch etwaige Beschwerden weiter. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten. Ein grundsätzliches Verbot von Leihrädern ist nach aktueller juristischer Einschätzung nicht möglich. In der 222. Sitzung in Berlin am 21. Juni 2018 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages das Positionspapier "Nachhaltige städtische Mobilität für alle - Agenda für eine Verkehrswende aus kommunaler Sicht" zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die für Kommunen sehr relevante Thematik der Leihräder wurde aufgegriffen: So hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Handreichung für den Umgang mit Leihradanbietern im Free-Floating-Prinzip herausgegeben. Hier wird beispielsweise die Forderung konkretisiert, dass die Länder das Anbieten von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum grundsätzlich als Sondernutzung definieren sollten.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 28
OBR 14
TO I, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 13
TO I, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 5
TO I, TOP 58
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 15
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 2
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten
Ablehnung:
BFF
Sitzung 28
OBR 11
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 16
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 28
OBR 4
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP ÖkoLinX-ARL Bff Und Dffm
Ablehnung:
CDU
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 7
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 1
TO I, TOP 45
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 10
TO II, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 9
TO II, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 3
TO II, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 8
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 12
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 101
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION

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