Spielregeln für Leihfahrräder
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B
387 Betreff:
Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadt Frankfurt am Main
ist, wie auch andere Großstädte, zum Schauplatz des Wettbewerbs der
Fahrradverleihsysteme geworden. Innerhalb weniger Monate ist hier die Zahl der
Anbieter von zwei auf fünf gestiegen. Da die Leihräder zunehmend den
öffentlichen Raum beanspruchen, kommt es zu vermehrten Beschwerden. Der Magistrat hat deshalb im Dezember 2017 den
Anbietern der Fahrradverleihsysteme einen Leitfaden in Form eines Merkblattes
an die Hand gegeben, um auf diese Weise eine Orientierung für das reibungslose
Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Verleihsystem der neuen Anbieter basiert auf
einem Free-Floating-Prinzip. Die geliehenen Räder können damit an jedem
beliebigen Standort zurückgegeben werden. Dieses System erfordert - im
Gegensatz zu den gastronomischen Außenständen - keine zu beantragende
Sondernutzungserlaubnis. Der Magistrat steht in intensivem Austausch mit den
Ansprechpersonen der Leihradanbieter und gibt auch etwaige Beschwerden weiter.
Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten. Ein grundsätzliches
Verbot von Leihrädern ist nach aktueller juristischer Einschätzung nicht
möglich. In der 222. Sitzung in Berlin am 21.
Juni 2018 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages das Positionspapier
"Nachhaltige städtische Mobilität für alle - Agenda für eine Verkehrswende aus
kommunaler Sicht" zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die für Kommunen sehr
relevante Thematik der Leihräder wurde aufgegriffen: So hat der Deutsche
Städte- und Gemeindebund im Rahmen der bestehenden rechtlichen
Rahmenbedingungen eine Handreichung für den Umgang mit Leihradanbietern im
Free-Floating-Prinzip herausgegeben. Hier wird beispielsweise die Forderung
konkretisiert, dass die Länder das Anbieten von Leihfahrrädern im öffentlichen
Raum grundsätzlich als Sondernutzung definieren sollten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
25.04.2018, NR 575
Bericht des
Magistrats vom 22.07.2019, B 257
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
14 am 14.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
13 am 15.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
15 am 18.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF
(= Kenntnis als Zwischenbericht) 28. Sitzung des OBR
11 am 21.01.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
16 am 22.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 4
am 22.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm
gegen CDU (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
10 am 22.01.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9
am 24.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
12 am 25.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 101
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
3681, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019