Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Spielregeln für Leihfahrräder

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 387 Betreff: Spielregeln für Leihfahrräder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2845 - NR 575/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Stadt Frankfurt am Main ist, wie auch andere Großstädte, zum Schauplatz des Wettbewerbs der Fahrradverleihsysteme geworden. Innerhalb weniger Monate ist hier die Zahl der Anbieter von zwei auf fünf gestiegen. Da die Leihräder zunehmend den öffentlichen Raum beanspruchen, kommt es zu vermehrten Beschwerden. Der Magistrat hat deshalb im Dezember 2017 den Anbietern der Fahrradverleihsysteme einen Leitfaden in Form eines Merkblattes an die Hand gegeben, um auf diese Weise eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Verleihsystem der neuen Anbieter basiert auf einem Free-Floating-Prinzip. Die geliehenen Räder können damit an jedem beliebigen Standort zurückgegeben werden. Dieses System erfordert - im Gegensatz zu den gastronomischen Außenständen - keine zu beantragende Sondernutzungserlaubnis. Der Magistrat steht in intensivem Austausch mit den Ansprechpersonen der Leihradanbieter und gibt auch etwaige Beschwerden weiter. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten. Ein grundsätzliches Verbot von Leihrädern ist nach aktueller juristischer Einschätzung nicht möglich. In der 222. Sitzung in Berlin am 21. Juni 2018 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages das Positionspapier "Nachhaltige städtische Mobilität für alle - Agenda für eine Verkehrswende aus kommunaler Sicht" zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die für Kommunen sehr relevante Thematik der Leihräder wurde aufgegriffen: So hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Handreichung für den Umgang mit Leihradanbietern im Free-Floating-Prinzip herausgegeben. Hier wird beispielsweise die Forderung konkretisiert, dass die Länder das Anbieten von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum grundsätzlich als Sondernutzung definieren sollten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.04.2018, NR 575 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 257 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 14.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 13 am 15.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 101 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3681, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019

Verknüpfte Vorlagen