Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B
234 Betreff:
Änderung des Bebauungsplans
Nr. 417 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, §
2589 - OA 285/12 OBR 13
- Mit dem Bebauungsplan Nr. 417,
rechtsverbindlich seit 12.06.1984 werden landwirtschaftliche Flächen, private
Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Parkanlage
einschließlich Stellplatzflächen sowie eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte
Wohnbaufläche umfasst die landwirtschaftliche Fläche nach dem Bebauungsplan Nr.
417; Friedhofs- und Gartenflächen sind im Regionalen Flächennutzungsplan als
solche dargestellt. Die im Bebauungsplan Nr. 417 festgesetzten Flächen
für Dauerkleingärten und Parkanlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet
"Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt", Zone 1. Die Kleingartenflächen
sind größtenteils belegt und werden benötigt. Eine Umwidmung dieser Flächen zu
Wohngebiets- und Gemeinbedarfsflächen ist nicht vorgesehen; das
Landschaftsschutzgebiet an dieser Stelle soll erhalten bleiben. Eine Änderung
des Regionalen Flächennutzungsplans wird nicht angestrebt. Die Friedhofsfläche "Nieder-Erlenbach Neu" ist in
Teilen belegt. Eine Umnutzung in der Gesamtheit ist in absehbarer Zeit nicht
möglich. Der Friedhof wurde gebaut, weil die Belegungskapazitäten des Friedhofs
"Nieder-Erlenbach Alt" erschöpft sind. Nach aktuellem Stand hat der Friedhof
"Nieder-Erlenbach Neu" Überkapazitäten. Es wird erwogen, den nordwestlichen
Teil mit einem Abstand von 15 m zur Aussegnungshalle aufzugeben. Dieser Teil
steht dann für eine Bauflächenentwicklung im Zusammenhang mit den im Regionalen
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zur Verfügung. Der Magistrat wird im Sinne einer
Ortsteilerweiterung für die gesamte im Regionalen Flächennutzungsplan
dargestellte Wohnbaufläche, einschließlich der nicht mehr benötigten
Friedhofsflächen, ein städtebauliches Konzept entwickeln, in das dann eine
Sporthalle integriert werden kann. Auf Grundlage dieses Konzepts können Fragen
wie z.B. die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die benötigten
Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen sowie das Verhältnis zum benachbarten
Gewerbegebiet geklärt werden. Das planerische Konzept kann auch Basis für die
Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren
sein. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
25.06.2013, OA 404
Antrag vom
10.06.2013, OF
153/13 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom 20.11.2012, OA 285
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 13
Versandpaket: 08.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
13 am 25.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 404 2013
1.
Die Vorlage B 234 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 404
zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/13 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im ersten Absatz die Worte "den Bebauungsplan"
durch die Worte "das städtebauliche Konzept" ersetzt, im ersten
Satz der Auflistung nach dem Wort "Kurmarkstraße" die Worte
"(keine zu engen Straßen)" angefügt und im letzten Satz die Worte
"zeitlich vorgezogen" durch das Wort "beschleunigt"
ersetzt werden.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
32 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
zu
2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 234 =
Zurückweisung, OA 404 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung)
NPD (B 234 = Kenntnis, OA 404 = Annahme) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 234 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 404 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER
und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2.
Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE.,
FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme), FDP (= vereinfachtes
Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§
3642, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013