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Änderung des Bebauungsplans Nr. 417

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 234

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2589 - OA 285/12 OBR 13 - Mit dem Bebauungsplan Nr. 417, rechtsverbindlich seit 12.06.1984 werden landwirtschaftliche Flächen, private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Parkanlage einschließlich Stellplatzflächen sowie eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche umfasst die landwirtschaftliche Fläche nach dem Bebauungsplan Nr. 417; Friedhofs- und Gartenflächen sind im Regionalen Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Die im Bebauungsplan Nr. 417 festgesetzten Flächen für Dauerkleingärten und Parkanlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt", Zone

  1. Die Kleingartenflächen sind größtenteils belegt und werden benötigt. Eine Umwidmung dieser Flächen zu Wohngebiets- und Gemeinbedarfsflächen ist nicht vorgesehen; das Landschaftsschutzgebiet an dieser Stelle soll erhalten bleiben. Eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wird nicht angestrebt. Die Friedhofsfläche "Nieder-Erlenbach Neu" ist in Teilen belegt. Eine Umnutzung in der Gesamtheit ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Der Friedhof wurde gebaut, weil die Belegungskapazitäten des Friedhofs "Nieder-Erlenbach Alt" erschöpft sind. Nach aktuellem Stand hat der Friedhof "Nieder-Erlenbach Neu" Überkapazitäten. Es wird erwogen, den nordwestlichen Teil mit einem Abstand von 15 m zur Aussegnungshalle aufzugeben. Dieser Teil steht dann für eine Bauflächenentwicklung im Zusammenhang mit den im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zur Verfügung. Der Magistrat wird im Sinne einer Ortsteilerweiterung für die gesamte im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche, einschließlich der nicht mehr benötigten Friedhofsflächen, ein städtebauliches Konzept entwickeln, in das dann eine Sporthalle integriert werden kann. Auf Grundlage dieses Konzepts können Fragen wie z.B. die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und die benötigten Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen sowie das Verhältnis zum benachbarten Gewerbegebiet geklärt werden. Das planerische Konzept kann auch Basis für die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren sein.Nebenvorlage: Anregung vom 25.06.2013, OA 404 Antrag vom 10.06.2013, OF 153/13