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Änderung des Bebauungsplans Nr. 417

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

417 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan 417 im Rahmen des gültigen Flächennutzungsplanes 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main zu ändern. Anstelle von Kleingarten- und Friedhofnutzung soll Gemeinbedarf und Wohnbebauung vorgesehen werden. Begründung: Gegenwärtig sieht der Bebauungsplan 417 die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Dieses Areal wäre hingegen ein bestens geeigneter Standort für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle, den der Ortsbeirat seit Jahrzehnten fordert. Als wachsender, kinderreicher Stadtteil ist Nieder-Erlenbach der einzige ohne eigene Sporthalle. Bisher sind die Bemühungen, diese zu verwirklichen, in Ermangelung eines geeigneten Grundstücks gescheitert. Die Änderung des Bebauungsplans 417 mit dem Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung könnte die Standortfrage für den Bau der Sporthalle auf ideale Weise lösen.

Inhalt

Antrag vom 05.11.2012, OF 110/13

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan 417 im Rahmen des gültigen Flächennutzungsplanes 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main zu ändern. Anstelle von Kleingarten- und Friedhofnutzung soll Gemeinbedarf und Wohnbebauung vorgesehen werden. Begründung: Gegenwärtig sieht der Bebauungsplan 417 die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. Der in diesem Bebauungsplan ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Dieses Areal wäre hingegen ein bestens geeigneter Standort für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle, den der Ortsbeirat seit Jahrzehnten fordert. Als wachsender, kinderreicher Stadtteil ist Nieder-Erlenbach der einzige ohne eigene Sporthalle. Bisher sind die Bemühungen, diese zu verwirklichen, in Ermangelung eines geeigneten Grundstücks gescheitert. Die Änderung des Bebauungsplans 417 mit dem Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung könnte die Standortfrage für den Bau der Sporthalle auf ideale Weise lösen.Beratung im Ortsbeirat: 13

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