Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 533
Betreff: Gestaltung Bebauungsplan Nr. 417 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3642 - OA 404/13 OBR 13 - Der Magistrat bereitet für die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche, einschließlich der nicht mehr benötigten Friedhofsflächen einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren vor. Die städtebauliche Konzeption für diese Flächen ist noch zu erarbeiten; die im Bericht B 234 dargestellten offenen Fragen sind noch zu klären. zu
- Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass die öffentlichen Straßenräume ausreichend dimensioniert werden. Die Bebauung soll in einer angemessenen Dichte unter Einhaltung der Obergrenzen der Baunutzungsverordnung für allgemeine Wohngebiete geplant werden. zu
- Bei der städtebaulichen Planung wird eine Fläche für ein mögliches Mehrgenerationenhaus vorgesehen. Inwieweit diese besondere Wohnform in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann und soll wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans mit den zuständigen Fachämtern erörtert. zu
- Im Rahmen von städtebaulichen Entwurfsvarianten werden verschiedene Standorte für eine mögliche Sporthalle vorgeschlagen und geprüft. Dabei werden auch die beiden genannten Standorte berücksichtigt. Ziel der Planung ist es, die Nutzungen einander verträglich zuzuordnen, so dass sie sich weder gegenseitig stören oder beeinträchtigen. Insbesondere die störanfälligere Wohnnutzung ist vor Sportlärm oder einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu schützen. zu
- Nach Vorliegen des Aufstellungsbeschlusses und einer belastbaren städtebaulichen Konzeption wird der Magistrat prüfen, ob und wie der Bau der Sporthalle beschleunigt werden kann. Die Dringlichkeit des Bedarfs der Spo rthalle ist dem Magistrat bewusst.