Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B
218 Betreff:
Verkehrsanbindung für das
Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 582 - OA 51/16 OBR 7, B 12/17 -
Zu 1.: Der Hauptzugang für das Schulgelände wird mit Beginn
des Schuljahres 2017/18 über eine Außentreppe an der Muckermannstraße liegen.
Zu 2.: Für die Feststellung einer möglichen zusätzlichen
Verkehrsbelastung durch das Gymnasium Nord wurden im September und November
2016 sowie im Januar 2017 Verkehrszählungen durch das Referat für
Mobilitäts- und Verkehrsplanung durchgeführt. Eine laufende weitere Beobachtung
ist mit Beginn des Schuljahres 2017/18 vorgesehen. Die erste Verkehrszählung vom September ergab, dass
lediglich eine geringfügige Zunahme der Verkehrsmenge in der Kollwitzstraße zu
beobachten ist, die jedoch nicht hauptsächlich auf das Gymnasium Nord
zurückzuführen ist, sondern auf den allgemein gestiegenen Verkehr in Westhausen
bzw. im Stadtgebiet. Während des Zählzeitraums zwischen 06:30 h und 10:00 h
hielten von den 488 in Fahrtrichtung von Ost nach West gezählten Fahrzeugen
lediglich sechs Fahrzeuge in der westlichen Kollwitzstraße, um Personen dort
aussteigen zu lassen. In der Tendenz werden diese Ergebnisse durch die
Zählungen im November 2016 und im Januar 2017 bestätigt. Im
November 2016 wurden in Ost-West-Richtung in der Kollwitzstraße in
Höhe des Schulprovisoriums 423 Fahrzeuge gezählt, hierbei wurden an der
Außentreppe der Schule kaum Elterntaxis beobachtet. Vermutet wird, dass
Eltern ggf. auch den Lehrerparkplatz oberhalb der Straße zum Absetzen ihrer
Kinder nutzen. Im Januar 2017 fuhren im Zählzeitraum 457 Fahrzeuge in
Ost-West-Richtung entlang der Kollwitzstraße; Elterntaxis wurden nicht
beobachtet. Insgesamt ist festzuhalten, dass die
Schulbusse aus den nördlichen Stadtteilen sowie die Verlängerung der Buslinie
60 von den Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommen werden. Aufgrund des
bisher beobachteten sehr geringen Bringverkehrs zum Gymnasium Nord ist eine
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen entlang der Muckermannstraße nicht
erforderlich. Der Magistrat wird die Verkehrslage weiterhin beobachten und
erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einleiten. Zu 3.: Derzeitige Verkehrszahlen lassen eine Notwendigkeit
zur Umsetzung baulicher Maßnahmen nicht erkennen. Zur Überprüfung der
verkehrlichen Situation fand am 22.03.2017 ein Ortstermin an dem Schulstandort
in Westhausen mit Vertretern des Ortsbeirats, des Verkehrsdezernats und der
beteiligten Fachämter (Straßenverkehrsamt, ASE, Grünflächenamt, Schulamt)
statt, um auf Grundlage der Auswertung der vorangegangenen Verkehrszählungen
und der gemeinsamen Eindrücke der Verkehrssituation vor Ort ein geeignetes
Maßnahmenpaket zu vereinbaren. Es wurde allgemein festgestellt, dass die
Verkehrsbelastung im Bereich um das Gymnasium Nord (Kollwitz- und
Muckermannstraße) nicht so hoch ist wie vom Ortsbeirat befürchtet. In diesem
Kontext nimmt der Ortsbeirat zunächst Abstand von der Forderung nach dem Bau
von zwei Kreisverkehren am südlichen und nördlichen Ende der
Muckermannstraße.
Wie bei dem Ortstermin
vereinbart, werden zwei barrierefreie Bushaltestellen, prüfungsabhängig ggf.
auch eine dritte Halteposition, in der Muckermannstraße eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.08.2016, OA 51
Bericht des
Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 19.07.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7
am 22.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 218
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, 2
GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (=
Zurückweisung) 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 218
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (=
Kenntnis) 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 218
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): §
1754, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2017