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Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 582 - OA 51/16 OBR 7, B 12/17 - Zu 1.: Der Hauptzugang für das Schulgelände wird mit Beginn des Schuljahres 2017/18 über eine Außentreppe an der Muckermannstraße liegen. Zu 2.: Für die Feststellung einer möglichen zusätzlichen Verkehrsbelastung durch das Gymnasium Nord wurden im September und November 2016 sowie im Januar 2017 Verkehrszählungen durch das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung durchgeführt. Eine laufende weitere Beobachtung ist mit Beginn des Schuljahres 2017/18 vorgesehen. Die erste Verkehrszählung vom September ergab, dass lediglich eine geringfügige Zunahme der Verkehrsmenge in der Kollwitzstraße zu beobachten ist, die jedoch nicht hauptsächlich auf das Gymnasium Nord zurückzuführen ist, sondern auf den allgemein gestiegenen Verkehr in Westhausen bzw. im Stadtgebiet. Während des Zählzeitraums zwischen 06:30 h und 10:00 h hielten von den 488 in Fahrtrichtung von Ost nach West gezählten Fahrzeugen lediglich sechs Fahrzeuge in der westlichen Kollwitzstraße, um Personen dort aussteigen zu lassen. In der Tendenz werden diese Ergebnisse durch die Zählungen im November 2016 und im Januar 2017 bestätigt. Im November 2016 wurden in Ost-West-Richtung in der Kollwitzstraße in Höhe des Schulprovisoriums 423 Fahrzeuge gezählt, hierbei wurden an der Außentreppe der Schule kaum Elterntaxis beobachtet. Vermutet wird, dass Eltern ggf. auch den Lehrerparkplatz oberhalb der Straße zum Absetzen ihrer Kinder nutzen. Im Januar 2017 fuhren im Zählzeitraum 457 Fahrzeuge in Ost-West-Richtung entlang der Kollwitzstraße; Elterntaxis wurden nicht beobachtet. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Schulbusse aus den nördlichen Stadtteilen sowie die Verlängerung der Buslinie 60 von den Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommen werden. Aufgrund des bisher beobachteten sehr geringen Bringverkehrs zum Gymnasium Nord ist eine Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen entlang der Muckermannstraße nicht erforderlich. Der Magistrat wird die Verkehrslage weiterhin beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einleiten. Zu 3.: Derzeitige Verkehrszahlen lassen eine Notwendigkeit zur Umsetzung baulicher Maßnahmen nicht erkennen. Zur Überprüfung der verkehrlichen Situation fand am 22.03.2017 ein Ortstermin an dem Schulstandort in Westhausen mit Vertretern des Ortsbeirats, des Verkehrsdezernats und der beteiligten Fachämter (Straßenverkehrsamt, ASE, Grünflächenamt, Schulamt) statt, um auf Grundlage der Auswertung der vorangegangenen Verkehrszählungen und der gemeinsamen Eindrücke der Verkehrssituation vor Ort ein geeignetes Maßnahmenpaket zu vereinbaren. Es wurde allgemein festgestellt, dass die Verkehrsbelastung im Bereich um das Gymnasium Nord (Kollwitz- und Muckermannstraße) nicht so hoch ist wie vom Ortsbeirat befürchtet. In diesem Kontext nimmt der Ortsbeirat zunächst Abstand von der Forderung nach dem Bau von zwei Kreisverkehren am südlichen und nördlichen Ende der Muckermannstraße. Wie bei dem Ortstermin vereinbart, werden zwei barrierefreie Bushaltestellen, prüfungsabhängig ggf. auch eine dritte Halteposition, in der Muckermannstraße eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.07.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung) 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1754, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2017