Flurbereinigung Frankfurt-Seckbach/Berger Warte
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 468, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat verpflichtet wird, die projektierte Verfahrensgebietsgrenze für das Flurbereinigungsverfahren derart anzupassen (nach Aufnahme des Flurbereinigungsverfahrens), dass die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger e.V. aus dem Gebiet der Flurbereinigung herausgenommen wird.
Begründung
In seinem Bericht vom 06.12.2019, B 468, weist der Magistrat zwar auf die Möglichkeit hin, die projektierte Verfahrensgebietsgrenze derart anzupassen, dass die Außenanlage 10 des Kleingartenvereins Cronberger e.V. aus dem Gebiet der Flurbereinigung herausgenommen werden kann. Der Magistrat macht allerdings keine Angabe, ob er beabsichtigt, die vorgenannte Möglichkeit zu nutzen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme