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Neugestaltung der Schloßstraße und der Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 201

Betreff: Neugestaltung der Schloßstraße und der Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7831 Anl. 8


- EA 5/10 OBR 2, l. B 280/11 - Der Magistrat verweist hierzu auf seinen Bericht vom 27.05.2011, B 280, und den hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011, § 437. Die darin getroffenen Aussagen haben weiterhin ihre Gültigkeit. Da immer noch nicht der Verlauf der Straßenbahnringlinie geklärt ist, kann die Umgestaltung der Schloßstraße und der Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße nicht geplant und ausgeführt werden. Im Zuge der derzeitigen Haushaltslage ist es dem Magistrat auch nicht möglich, entsprechende Planungs- und Baumittel in das Investitionsprogramm einzustellen. Sobald der Magistrat Klarheit über den zukünftigen Verlauf der Straßenbahnringlinie hat, wird er unaufgefordert erneut berichten.