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Verlagerung der U-Bahn-Station „Weißer Stein“

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 192

Betreff: Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 874 - OA 62/11 OBR 9, l. B 82/12 - Die Prüfung der räumlichen und technischen Durchführbarkeit einer Verschiebung der U-Bahn-Station "Weißer Stein" in nördliche Richtung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt: - Bei einer Verlegung der Haltestelle in den Kurvenbereich wäre der in Abhängigkeit zum Kurvenradius ermittelte Abstand zwischen den Stadtbahnfahrzeugen und der Bahnsteigkante 10 cm. Bei einem zulässigen maximalen Abstand von 5 cm, für eine barrierefreie Haltestelle, wäre dieses Maß um 5 cm überschritten. - Die Verlegung der Haltestelle in einen geraden Trassierungsbereich würde ein Heranschieben der Station "Weißer Stein" auf 250 m an die Station "Heddernheim" verursachen. Gleichzeitig würde sich der Abstand zwischen der Station "Lindenbaum" und der dann verschobenen Station "Weißer Stein" um 450 m auf 935 m verlängern. Aufgrund des vorgenannten Sachverhalts spricht sich der Magistrat gegen eine Verschiebung der Station "Weißer Stein" in nördlicher Richtung aus.Nebenvorlage: Anregung vom 16.05.2013, OA 382 Antrag vom 16.05.2013, OF 623/9