Verlagerung der U-Bahn-Station .Weißer Stein.
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Stein" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 874 ; OA 62/11 OBR 9; B 82/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :
- Der Bericht des Magistrat, B 192 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu berichten und dabei auch eine Planskizze beizufügen, in der die genaue Lage des zu prüfenden Bahnsteigs und der Abstand zwischen Bahn und Bahnsteigkante zu erkennen ist. Darüber hinaus wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- a)Warum ist der Magistrat der Meinung, dass ein Abstand von 10 cm ein unüberwindbares, gefährliches Hindernis für Personen mit eingeschränkter Mobilität bzw. Rollstuhlfahrer darstellt?
- b)Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage ist ein Abstand von 10 cm als nicht mehr regelkonform anzusehen?
Inhalt
Antrag vom 16.05.2013, OF 623/9
Betreff: Verlagerung der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 874 ; OA 62/11 OBR 9; B 82/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :
- Der Bericht des Magistrat, B 192 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu berichten und dabei auch eine Planskizze beizufügen, in der die genaue Lage des zu prüfenden Bahnsteigs und der Abstand zwischen Bahn und Bahnsteigkante zu erkennen ist. Darüber hinaus wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- a)Warum ist der Magistrat der Meinung, dass ein Abstand von 10 cm ein unüberwindbares, gefährliches Hindernis für Personen mit eingeschränkter Mobilität bzw. Rollstuhlfahrer darstellt?
- b)Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage ist ein Abstand von 10 cm als nicht mehr regelkonform anzusehen?Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 192