Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bahnübergang Welscher Weg

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 181 Betreff: Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 - E 25/14 SPD - Völlig unstrittig stellen die Pfeifsignale der Eisenbahnzüge vor dem Passieren des nur durch eine Umlaufsperre gesicherten Bahnübergangs Welscher Weg für die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Bahnübergangs eine erhebliche Belastung dar. Zwar ist der Bahnübergang in seiner planfestgestellten Form, als lediglich mit einer Umlaufsperre gesicherter Überweg, bahnrechtlich von untergeordneter Bedeutung, gleichwohl besteht insbesondere als Radwegeverbindung ein erhebliches öffentliches Interesse an der über den Überweg verlaufenden Verbindung. Die vorgesehene Trasse des Radschnellwegs Frankfurt-Langen-Darmstadt verläuft in unmittelbarer Nähe zu dem Überweg. An diesem beginnt ein Abzweig des Schnellwegs über die Main-Neckar-Brücke in das Messegelände. Mit der beabsichtigten Herstellung einer barrierefreien Rampe an der Main-Neckar-Brücke wird diese Radwegverbindung noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Unabhängig hiervon genießt die über diesen Bahnübergang in den Stadtwald verlaufende Verbindung einen hohen Stellenwert bei Erholung suchenden Spaziergängern. Aus den vorstehenden Erläuterungen kommt der Magistrat zu der Überzeugung, dass eine Schließung des Bahnübergangs den Interessen der Allgemeinheit an dem Erhalt der Wegeverbindung zuwiderlaufen würde. Vor diesem Hintergrund war und ist es deshalb die Absicht des Magistrats, unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Nähe des Bahnübergangs Welscher Weg, diesen so zu gestalten, dass ein Verzicht auf die Pfeifsignale bahnbetriebsrechtlich möglich ist. Hierzu hatte der Magistrat in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zu erreichen versucht, dass durch eine nächtliche Schließung des Bahnübergangs in dieser Zeit die Pfeifsignale unterbleiben können. Leider blieben diese Verhandlungen letztlich ohne den erhofften Erfolg, da nach finaler Auskunft der Deutschen Bahn AG es aus bahnbetriebsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Anweisung an die Lokführer, bei Annäherung an einen ungesicherten Bahnübergang ein Pfeifsignal zu geben, zeitlich auszusetzen. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass für eine Lösung der Problematik nur noch folgende Alternativen zur Verfügung stehen: - Eine Sicherung des Bahnübergangs durch Schranken - Die Herstellung einer barrierefreien Überbrückung der Bahnanlage - Der Bau einer Unterführung in räumlicher Nähe zu dem gegenwärtigen Bahnübergang Jede der genannten Lösungen kann nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand hergestellt werden und erfordert einen mehrjährigen zeitlichen Vorlauf, da insbesondere die beiden erstgenannten Alternativen Eingriffe in die Infrastruktur der Bahnanlage erfordern. Bei einer Überbrückung der Bahnanlage ist zu berücksichtigen, dass zu dessen barrierefreien Herstellung darüber hinaus ein erheblicher Eingriff in die den Bahnübergang umgebende Flora notwendig sein würde und das Bauwerk selbst eine räumliche Ausdehnung hätte, welche als störender Fremdkörper wahrgenommen würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Planungsvariante am Bahnhof Griesheim, welche vor diesem Hintergrund einhellig verworfen wurde. Für eine Lösung durch eine Unterführung spricht die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora, die gute barrierefreie Nutzbarkeit und der vergleichsweise geringe Eingriff in die Infrastruktur der Bahnanlage mit den daraus resultierenden zeitlichen Folgen für eine Realisierung der Maßnahme. Es steht den Stadtverordneten frei, auf der Basis der jetzt noch vorliegenden Alternativen eine Entscheidung zu treffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.11.2014, E 25 Antrag vom 13.10.2018, OF 1006/5 Anregung vom 02.11.2018, OA 331 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6078, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 66 6