Bahnübergang Welscher Weg
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B
181 Betreff:
Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 - E 25/14 SPD - Völlig unstrittig stellen die Pfeifsignale der
Eisenbahnzüge vor dem Passieren des nur durch eine Umlaufsperre gesicherten
Bahnübergangs Welscher Weg für die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des
Bahnübergangs eine erhebliche Belastung dar. Zwar ist der Bahnübergang in
seiner planfestgestellten Form, als lediglich mit einer Umlaufsperre
gesicherter Überweg, bahnrechtlich von untergeordneter Bedeutung, gleichwohl
besteht insbesondere als Radwegeverbindung ein erhebliches öffentliches
Interesse an der über den Überweg verlaufenden Verbindung. Die vorgesehene Trasse des Radschnellwegs
Frankfurt-Langen-Darmstadt verläuft in unmittelbarer Nähe zu dem Überweg. An
diesem beginnt ein Abzweig des Schnellwegs über die Main-Neckar-Brücke in das
Messegelände. Mit der beabsichtigten Herstellung einer barrierefreien Rampe an
der Main-Neckar-Brücke wird diese Radwegverbindung noch erheblich an Bedeutung
gewinnen. Unabhängig hiervon genießt die über diesen Bahnübergang in den
Stadtwald verlaufende Verbindung einen hohen Stellenwert bei Erholung suchenden
Spaziergängern.
Aus den vorstehenden Erläuterungen
kommt der Magistrat zu der Überzeugung, dass eine Schließung des Bahnübergangs
den Interessen der Allgemeinheit an dem Erhalt der Wegeverbindung zuwiderlaufen
würde. Vor diesem Hintergrund war und ist es
deshalb die Absicht des Magistrats, unter Berücksichtigung der berechtigten
Belange der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner in unmittelbarer Nähe des
Bahnübergangs Welscher Weg, diesen so zu gestalten, dass ein Verzicht auf die
Pfeifsignale bahnbetriebsrechtlich möglich ist. Hierzu hatte der Magistrat in Verhandlungen mit der
Deutschen Bahn AG zu erreichen versucht, dass durch eine nächtliche Schließung
des Bahnübergangs in dieser Zeit die Pfeifsignale unterbleiben können. Leider
blieben diese Verhandlungen letztlich ohne den erhofften Erfolg, da nach
finaler Auskunft der Deutschen Bahn AG es aus bahnbetriebsrechtlichen Gründen
nicht möglich ist, die Anweisung an die Lokführer, bei Annäherung an einen
ungesicherten Bahnübergang ein Pfeifsignal zu geben, zeitlich auszusetzen.
Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass für eine Lösung
der Problematik nur noch folgende Alternativen zur Verfügung stehen: - Eine Sicherung des Bahnübergangs durch Schranken
- Die Herstellung einer
barrierefreien Überbrückung der Bahnanlage - Der Bau einer Unterführung in räumlicher Nähe zu
dem gegenwärtigen Bahnübergang Jede der genannten Lösungen kann nur mit einem
erheblichen finanziellen Aufwand hergestellt werden und erfordert einen
mehrjährigen zeitlichen Vorlauf, da insbesondere die beiden erstgenannten
Alternativen Eingriffe in die Infrastruktur der Bahnanlage erfordern. Bei einer
Überbrückung der Bahnanlage ist zu berücksichtigen, dass zu dessen
barrierefreien Herstellung darüber hinaus ein erheblicher Eingriff in die den
Bahnübergang umgebende Flora notwendig sein würde und das Bauwerk selbst eine
räumliche Ausdehnung hätte, welche als störender Fremdkörper wahrgenommen
würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende
Planungsvariante am Bahnhof Griesheim, welche vor diesem Hintergrund einhellig
verworfen wurde.
Für eine Lösung durch eine
Unterführung spricht die unauffällige Einbettung in die
umgebende Flora, die gute barrierefreie Nutzbarkeit und der vergleichsweise
geringe Eingriff in die Infrastruktur der Bahnanlage mit den daraus
resultierenden zeitlichen Folgen für eine Realisierung der Maßnahme. Es steht den Stadtverordneten frei, auf der Basis der
jetzt noch vorliegenden Alternativen eine Entscheidung zu treffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
06.11.2014, E 25
Antrag vom
13.10.2018, OF
1006/5
Anregung vom 02.11.2018, OA 331
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
29.04.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5
am 29.05.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen
SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 6078, 41. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 66 6