Bahnübergang Welscher Weg
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B
135 Betreff:
Bahnübergang Welscher Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3503 - OA 331/18 OBR 5 - Der Magistrat hat die drei im Bericht des Magistrats
vom 24.04.2015, B 181, genannten Alternativen zur Vermeidung der Pfeifsignale
unter aktuellen Gesichtspunkten bewertet und geprüft, welcher Vorschlag
umgesetzt werden kann. Bau einer Unterführung in räumlicher Nähe zu dem
gegenwärtigen Bahnübergang Eine Unterführung bedeutet einen erheblichen Eingriff
in die Flora und die Schutzgebiete in der unmittelbaren Umgebung. Für eine
barrierefreie Querung sind sehr große Entwicklungslängen notwendig, die nur
durch Mäandrierung erreicht werden können. Herstellung einer barrierefreien Überbrückung der
Bahnanlage Die
Überbrückung der Bahnanlage erfordert einen ähnlich hohen Aufwand. Aufgrund
seiner räumlichen Ausdehnung wird ein Brückenbauwerk an dieser Stelle als
störender Fremdkörper wahrgenommen. Da ein größerer Höhenunterschied überwunden
werden muss, ist die erforderliche Rampenlänge ebenfalls nur durch eine sehr
starke Mäandrierung zu erreichen. Dies stellt für die Nutzenden keine
zufriedenstellende Lösung dar. Zudem sind die Kosten für derartige Bauwerke in den
letzten Jahren massiv gestiegen, sodass eine gewissenhafte Verwendung von
Steuergeldern nicht mehr gewährleistet wäre. Sicherung des Bahnübergangs
durch Schranken Als
dritte Variante besteht die Möglichkeit, eine Schrankenanlage zu installieren.
Nach einer Schätzung aus dem Jahre 2014 belaufen sich die Kosten hierfür auf
rund eine Million Euro, zuzüglich der Kosten für regelmäßige Instandhaltungen
und Inspektionen. Für den Bahnübergang Welscher Weg zeichnet die DB Netz AG
verantwortlich. Diese sieht keinen Handlungsbedarf, da der Bahnübergang in
seiner jetzigen Form planfestgestellt ist und damit Bestandsschutz genießt.
Daher gehen die Kosten für eine Schrankenanlage komplett zulasten der Stadt
Frankfurt am Main.
Der Magistrat sieht die
Installation einer Schrankenanlage auf dieser Wegeverbindung kritisch, da in
unmittelbarer Nähe auf der Ostseite der Gleise der neue Radschnellweg von
Frankfurt am Main nach Darmstadt entstehen soll. Die Wegeverbindung von der
Mörfelder Landstraße über die drei Bahnübergänge im Welscher Weg wird als
Zubringer zu dieser Route fungieren und wird auch heute schon als
Wegeverbindung rege genutzt (siehe Anlage). Da aufgrund der räumlichen Gegebenheiten jedoch
andere Lösungen ausscheiden, bevorzugt der Magistrat die Installation einer
Schrankenanlage und wird mit der DB Netz AG über die Planung und Umsetzung in
Verhandlungen treten. Die im Haushalt unter dem Produktbereich "22 Umwelt -
22.07 Stadtforst - 5.003551 - Verkehrssicherungsmaßnahmen DB-Welscher Weg"
eingestellten Mittel in Höhe von 730.000 Euro wurden zur Übertragung nach 2019
beantragt und können nach Genehmigung des Haushalts 2019ff für die Planung
herangezogen werden. Da die oben genannten Mittel in der eingestellten Höhe für
die Umsetzung nicht ausreichen werden, wird der Magistrat zu gegebener Zeit die
abschließende Finanzierung sicherstellen müssen. Anlage 1 (ca.
1,4 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
21.05.2019, OF
1307/5 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
02.11.2018, OA 331
Antrag vom
28.01.2020, OF
1575/5
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5776
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4719 2019
1. Die Vorlage
B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 1307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 59
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4298, 32. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1