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Mietspiegel Frankfurt am Main 2020 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Bericht

Zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer des nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten und von der Stadt Frankfurt am Main anerkannten Mietspiegels 2018 war in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 558d Abs. 2 BGB eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durchzuführen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat deshalb, unter Mitwirkung der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, den in der Anlage beigefügten Mietspiegel 2020 durch Fortschreibung erstellt. Die Wertermittlung erfolgte durch Fortschreibung aller Werte des Mietspiegels 2018 entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes (ehemals Preisindex für die Lebenshaltung). Zugrunde gelegt wurden dabei die Indexwerte Stand Juni 2017 (102,1) - das war der Erhebungsstichmonat des Mietspiegels 2018 - und Juni 2019 (105,7). Die relative Steigerungsrate der Nettomieten des Mietspiegels 2020 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2018 beträgt somit durchschnittlich gerundet 3,5 %. Die Kommissionsmitglieder haben sich einstimmig für eine Fortschreibung anhand des Preisindexes ausgesprochen. Eine solche Fortschreibung der Mietspiegeltabellen entlang des Verbraucherpreisindexes dient der Wertsicherung und entspricht den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Für den qualifizierten Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für ihn ist nach dem Gesetz zu beachten, dass der Vermieter bzw. der Eigentümer bei einer Mieterhöhung verpflichtet ist, die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffend sind, auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel (z. B. Vergleichswohnungen etc.) gestützt wird. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2020 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2022. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben.

Beratungsverlauf 22 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 5
TO I, TOP 85
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 10
TO I, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 1
TO I, TOP 98
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
Linke
Sitzung 37
OBR 16
TO I, TOP 42
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 13
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 4
TO II, TOP 38
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP Bff Und Dffm
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 40
OBR 2
TO II, TOP 70
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten
Ablehnung:
BFF
Sitzung 38
OBR 8
TO I, TOP 55
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF Freie Wähler
Ablehnung:
Linke
Sitzung 39
OBR 3
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 9
TO II, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
OBR 7
TO I, TOP 40
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 6
TO I, TOP 35
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
OBR 15
TO I, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 12
TO I, TOP 58
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 14
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 11
TO II, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
OBR 3
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 7
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 31
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke AFD
Sitzung 41
OBR 3
TO II, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 59
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 7
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle