Mietspiegel Frankfurt am Main 2020 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Bericht
Zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer des nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten und von der Stadt Frankfurt am Main anerkannten Mietspiegels 2018 war in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 558d Abs. 2 BGB eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durchzuführen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat deshalb, unter Mitwirkung der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, den in der Anlage beigefügten Mietspiegel 2020 durch Fortschreibung erstellt. Die Wertermittlung erfolgte durch Fortschreibung aller Werte des Mietspiegels 2018 entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes (ehemals Preisindex für die Lebenshaltung). Zugrunde gelegt wurden dabei die Indexwerte Stand Juni 2017 (102,1) - das war der Erhebungsstichmonat des Mietspiegels 2018 - und Juni 2019 (105,7). Die relative Steigerungsrate der Nettomieten des Mietspiegels 2020 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2018 beträgt somit durchschnittlich gerundet 3,5 %. Die Kommissionsmitglieder haben sich einstimmig für eine Fortschreibung anhand des Preisindexes ausgesprochen. Eine solche Fortschreibung der Mietspiegeltabellen entlang des Verbraucherpreisindexes dient der Wertsicherung und entspricht den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Für den qualifizierten Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für ihn ist nach dem Gesetz zu beachten, dass der Vermieter bzw. der Eigentümer bei einer Mieterhöhung verpflichtet ist, die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffend sind, auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel (z. B. Vergleichswohnungen etc.) gestützt wird. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2020 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2022. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben.