Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung
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Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162
Betreff: Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. IV - OA 82/16 OBR 4 - Mit Beschluss § 1053 zur Vorlage M 80 / 2016 hat der Magistrat den Auftrag, einen Bebauungsplan für die in Rede stehenden Flächen aufzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden die sich für die soziale Infrastruktur ergebenden Bedarfe, zu denen auch Angebote für Jugendliche gehören, geprüft. Die Sicherung von Flächen für eine Jugendeinrichtung ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, ggf. darüber hinaus auch im nördlichen Randbereich des bestehenden Bolzplatzes möglich. Sollte sich der angenommene Bedarf bestätigen, kann eine planungsrechtliche Sicherung weiterverfolgt werden.Nebenvorlage: Anregung vom 20.06.2017, OA 173 Antrag vom 20.06.2017, OF 141/4