Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162
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Anregung vom 20.06.2017, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 141/4 vom 20.06.2017
Betreff: Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass im Laufe des Bebauungsplanverf ahrens Östlich Bodenweg geeignete Flächen für Gemeindebedarf/Jugendhaus einzuplanen sind. Begründung: Im Lichte der Tatsache, dass bereits bei Einleitung der Bebauung von New Atterberry der Bedarf für eine Jugendeinrichtung festgestellt wurde und als Konsequenz daraus mit dem Entwickler vereinbart wurde, dass dieser eine Einrichtung bauen solle, wenn die Stadt ein Gelände dafür zur Verfügung stellt, was nur daran scheiterte, dass die Stadt bis 2015 kein Gelände dafür ausfindig machen konnte, gilt der Bedarf als festgestellt, und der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162