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Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte

Vorlagentyp: B

Bericht

Eine niederschwellige öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung auch außerhalb der Aufführungszeiten ist heute ein maßgebendes Ziel bei der Planung zukunftsfähiger Bühnengebäude. Als künftiger Mittelpunkt der Kulturmeile soll das neue Schauspielhaus ein für alle Menschen in Frankfurt ganztägig lebendiger Ort der Begegnung und des Austauschs sein und damit auch zur Belebung seines Umfelds und der Innenstadt insgesamt beitragen, beispielsweise durch offene Erdgeschoss- und Foyerzonen, begrünte Dachterrassen mit Ausblicken auf die Skyline und ein vielfältiges öffentliches Kulturangebot. Sobald die Verfügbarkeit des Grundstücks final gesichert ist, kann diesbezüglich das konkrete Raum- und Nutzungsprogramm für den internationalen Architekturwettbewerb erstellt werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512 (M 177), ist eine Kostenobergrenze für die Realisierung des Teilprojekts Neues Schauspielhaus verbindlich und für alle Architektur- und Planungsbüros sowie für Baupartner bindend vorgegeben. Eine Festschreibung künftiger Betriebskosten über den Zeitraum der nächsten 199 Jahre ist hingegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Alle Planungen werden im Einklang mit den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" der Stadt Frankfurt am Main entwickelt sowie den heutigen Anforderungen an ein nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Wie bereits im "Bericht zur Zukunft der Städtischen Bühnen" vom September 2021 dargelegt (S. 97, vgl. Anlage zu B 416, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022, § 1410), ist dabei festzuhalten, dass der beschlossene Neubau der Bühnengebäude eine signifikante Verminderung der Betriebskosten gegenüber den gegenwärtigen Bestandsgebäuden mit sich bringen wird. Dies betrifft u.a. Kostenpositionen wie Heizkosten, Stromverbrauch, Wasser/Abwasser, aber auch künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Für die Realisierung von Bauprojekten der hier gegebenen Größenordnung gibt es verschiedene Modelle. Diese reichen bspw. von Einzelleistungsträgermodellen über Generalplanungsmodellen, bis hin zu Totalplanungsmodellen. Darüber hinaus sind Mischmodelle möglich. Diese bringen jeweils ganz unterschiedlich verteilte Verantwortlichkeiten der Vertragspartner sowie damit verbundene terminliche und finanzielle Risiken mit sich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat für den Bau des neuen Schauspielhauses, aber auch die damit verbundenen anderen Teilprojekte (Oper, Interim, Lagerzentrum u.a.) das jeweils am besten geeignete Realisierungsmodell eruieren und als Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Gemäß M-Vortrag M 177 (Ziffer VII., Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512) ist eine aktualisierte Kostenprognose zu erstellen. Hierzu werden zunächst die Kosten für das Grundstück, den Abriss der Bestandsimmobilie, die Planung und die Realisierung des Neubaus aktualisiert und mit einer Kostenobergrenze für das Gesamtprojekt versehen werden. Die Darstellung einer Untergliederung der Kostendarstellung kann im nächsten Schritt nach endgültiger Verfügbarkeit über das Grundstück erfolgen. Eine dialogorientierte Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtprojekts und bereits im M-Vortrag M 192 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4116) unter Ziffer IX. des Tenors verankert. Die Gebäude Neue Mainzer Straße 53 und 55 stehen unter Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtlichen Belange müssen in der Planung und im Architekturwettbewerb berücksichtigt werden. Mit der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5204 (M 119), zum Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 wurde ein entscheidender Baustein für ein integriertes Interimskonzept aller Betriebsteile der Städtischen Bühnen während der Neubauzeiten geschaffen. Zunächst sind im Rahmen der anstehenden Erarbeitung dieses Interimskonzepts die am besten geeigneten Verfahren und Realisierungsweisen für jedes einzelne Teilprojekt zu entwickeln. Die Interimsplanungen auf der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 sind dabei ein integraler Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 11.07.2024, § 5021 (M 69), beauftragten Entwicklung eines "Produktiven Quartiers am Gutleuthafen (nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig)". Darin sind u.a. Dialogverfahren mit allen Anspruchsgruppen, Ämtern und Betroffenen, eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anschluss an ein verlängertes Straßenbahnnetz verankert. Gemäß M-Vortrag M 192 (Ziffer VI., Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4116) ist der Magistrat bereits beauftragt, Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine finanzielle Beteiligung zu führen. Im "Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode 2024 - 2029" ist seitens der Landesregierung die Bereitschaft dokumentiert (S. 168), "mit der Stadt Frankfurt Gespräche über die bauliche Zukunft der städtischen Bühnen zu führen, sobald eine finale Standortentscheidung durch die Stadt getroffen ist". In der Begründung zum M-Vortrag M 177 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024, § 5512) ist unter Punkt "D. Kosten" eine Untergliederung der Summe der Einmalzahlung sowie eine Erläuterung der jeweils enthaltenen Wertkomponenten dargestellt. Darüber hinaus sind die Parameter und Annahmen (bzgl. Inflationsentwicklung, Erbpacht- bzw. Refinanzierungszinsen) einer Vergleichsrechnung zwischen dem ursprünglich angedachten und dem jetzt beschlossenen Erbpachtmodell dargestellt.