Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge
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Anfrage vom 15.04.2014, A 573
Betreff: Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge Am 12.04.2014 ereignete sich ein weiterer Wirbelschleppen-Vorfall in Raunheim. Bei dem vorschriftskonformen und exakt auf dem Leitstrahl der Landebahn 07 R erfolgten Anflug eines Flugzeuges lösten sich etwa 20 Dachziegel von zwei Dächern. Der Unfall ereignete sich ausserhalb der von der Hessischen Landesregierung definierten Zone, in der - jedenfalls nach Auffassung der Fraport AG und der Landesregierung - durch die Wirbelschleppen landender Flugzeuge Dächer beschädigt werden können. Bei dem Vorfall fielen mehrere Dachziegel auf öffentliche Wege, auf denen sich nach Angaben der Bewohner häufig spielende Kinder aufhalten. Ein Sprecher der Fraport AG teilte dazu mit, dass ein externer Gutachter Wirbelschleppen als wahrscheinliche Ursache ermittelt habe. Die Fraport AG habe bereits begonnen, den Schaden zu beheben. Der Vorfall zeigt, dass es offensichtlich Piloten gibt, die sich zwar genau an die vorgegebenen Anflugrouten und Anflugverfahren halten, sich aber weigern, die von der Hessischen Landesregierung aufgestellten Naturgesetze zu halten, keine Wirbelschleppenschäden ausserhalb der von der Landesregierung definierten Zone zu verursachen. Insoweit sieht auch der Magistrat - als Vertreter der Flughafen-Anteilseignerin Stadt Frankfurt - auch auf wiederholte Anfrage keinen Anlass, auf die sich häufenden Vorfälle zu reagieren. Der Magistrat sieht zum einen keine Fehler in einem Gutachten, das das Risiko von durch Wirbelschleppen verursachten Dachschäden mit weniger als einem Ereignis in 10 Millionen Jahren angibt, während tatsächlich 10 pro Jahr auftreten. Zum anderen sieht er auch keine Fehler der Genehmigungsbehörden. Wie der Magistrat in seinem jüngsten Bericht B 55 vom 21.02.2014 mitteilt, hat "zum Thema Wirbelschleppen die Genehmigungsbehörde am 10. Mai 2013 mit einer Planergänzung (PEB) reagiert. Seitdem werden die Dächer in den betroffenen Gebieten überprüft und notfalls gesichert. Für eine weitergehende Überprüfung des Planfeststellungsverfahrens in Bezug auf die Wirbelschleppenrisiken sieht der Magistrat keinen Bedarf." Im Übrigen sieht "der Magistrat keinen Anlass, die Auffassung der Genehmigungsbehörde anzuzweifeln." Es stellt sich die Frage, welche realen Ereignisse auftreten zu müssen, um dem Magistrat als Mitverantwortlichen zu der Erkenntnis zu verhelfen, dass die bisherige Gefahreneinschätzung der zuständigen Behörden falsch und die von diesen Behörden getroffenen Massnahmen völlig unzureichend sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Sieht sich der Magistrat als Vertreter der Fraport-Anteilseignerin Stadt Frankfurt in der Verantwortung für Sicherheit des Luftverkehrs am Flughafen, soweit diese im Verantwortungsbereich der Fraport AG liegt ? (falls unzutreffend, entfällt die Beantwortung der übrigen Fragen)
- Ist dem Magistrat der geschilderte Vorfall vom 12.04.2014 bekannt ?
- Geht der Magistrat davon aus, dass der Schaden - wie vom externen Gutachter vermutet - durch Wirbelschleppen eines landenden Flugzeuges verursacht wurde ?
- Hält der Magistrat seine im Bericht B 55 geäusserte Auffassung weiterhin aufrecht, dass die Planergänzung, mit der die Genehmigungsbehörde am 10.05.2013 auf die sich häufenden Wirbelschleppenschäden reagiert hat, adäquat ist ?
- Hält der Magistrat seine im Bericht B 55 geäusserte Auffassung weiterhin aufrecht, dass er für eine weitergehende Überprüfung des Planfeststellungsverfahrens in Bezug auf die Wirbelschleppenrisiken keinen Bedarf sieht ?
- Sieht der Magistrat auch weiterhin keinen Anlass, die Auffassung der Genehmigungsbehörde anzuzweifeln, dass sich Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge nur innerhalb einer von der Hessischen Landesregierung festgelegten Zone zu ereignen haben ?
- Hält der Magistrat das Risiko für hinnehmbar, dass in bewohnten Gebieten ständig Dächer durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge beschädigt werden und für Passanten und spielende Kinder eine Gefahr für Leib und Leben darstellen ?
- Falls
- zutreffend: welches Risiko hält der Magistrat dabei für vertretbar (Anzahl Todesfälle pro Jahr) ?