Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B
193 Betreff:
Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge Vorgang:
A 573/14 RÖMER Zu 1: Soweit die Sicherheit des Luftverkehrs in der
Verantwortung der Fraport AG liegt ist die Umsetzung Teil des operativen
Geschäfts und damit vornehmlich Aufgabe des Vorstandes. Selbstverständlich ist
dem Magistrat die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, aber auch
der Bewohner der Anrainergemeinden des Frankfurter Flughafens äußerst
wichtig. Zu 2: Ja, der Vorfall ist dem Magistrat bekannt. Zu 3: Ja. Zu 4 bis 6: Der Magistrat geht davon aus, dass die zuständige
Aufsichtsbehörde, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt und erfüllt. Das
Ministerium hat auf den Vorfall vom 12.04.2014 mit der Ergänzung zum
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 26.05.2014
reagiert. Das Wirbelschleppen-Vorsorgegebiet um den Flughafen Frankfurt am Main
wird dadurch vergrößert und umfasst nunmehr den ganzen Kernort von Flörsheim
sowie ganz Raunheim. Der neue Planergänzungsbeschluss hebt zudem die bisherige
Stichtagsregelung auf. Künftig werden auch die Bestandsgebäude bis zum Datum
der öffentlichen Bekanntgabe des Planergänzungsbeschlusses erfasst. Zu 7: Nein. Zu 8: Entfällt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
15.04.2014, A 573
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung
der KAV am 07.07.2014, TO II, TOP 19
Beschluss: Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis.
31. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.07.2014, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 193 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4793, 31. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 10.07.2014 Aktenzeichen: 83 1