Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge
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Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B 193
Betreff: Schäden durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge Vorgang: A 573/14 RÖMER Zu 1: Soweit die Sicherheit des Luftverkehrs in der Verantwortung der Fraport AG liegt ist die Umsetzung Teil des operativen Geschäfts und damit vornehmlich Aufgabe des Vorstandes. Selbstverständlich ist dem Magistrat die Sicherheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Bewohner der Anrainergemeinden des Frankfurter Flughafens äußerst wichtig. Zu 2: Ja, der Vorfall ist dem Magistrat bekannt. Zu 3: Ja. Zu 4 bis 6: Der Magistrat geht davon aus, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt und erfüllt. Das Ministerium hat auf den Vorfall vom 12.04.2014 mit der Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 26.05.2014 reagiert. Das Wirbelschleppen-Vorsorgegebiet um den Flughafen Frankfurt am Main wird dadurch vergrößert und umfasst nunmehr den ganzen Kernort von Flörsheim sowie ganz Raunheim. Der neue Planergänzungsbeschluss hebt zudem die bisherige Stichtagsregelung auf. Künftig werden auch die Bestandsgebäude bis zum Datum der öffentlichen Bekanntgabe des Planergänzungsbeschlusses erfasst. Zu 7: Nein. Zu 8: Entfällt.