Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B 187
Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Vorgang: A 516/14 RÖMER Der Magistrat hat das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie / Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main im Wege der Amtshilfe um eine Stellungnahme zur Anfrage A 516 der Römerfraktion gebeten. Die Antworten lauten wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die an allen Schulen durchgeführte aktuelle Befragung hat ergeben, dass von ca. 570 Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen, gut 60 % derzeit nicht über die in der Neufassung der genannten Verordnung geforderte Qualifikation verfügen. Zu Frage 3: Die Anzahl der unter Frage 2 genannten Lehrkräfte, die bereit sind, die erforderliche Qualifikation (neu) zu erwerben, ist unbekannt. Es ist ein Zeitraum von maximal ca. einem Jahr anzusetzen. Zu Frage 4: Aufgrund einer erlassbegründeten Regelung durch das Hessische Kultusministerium ist es möglich, dass allen Lehrkräften eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2015 eingeräumt wird und daher kein Schwimmunterricht ausfällt.