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Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B 187 Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Vorgang: A 516/14 RÖMER Der Magistrat hat das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie / Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main im Wege der Amtshilfe um eine Stellungnahme zur Anfrage A 516 der Römerfraktion gebeten. Die Antworten lauten wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die an allen Schulen durchgeführte aktuelle Befragung hat ergeben, dass von ca. 570 Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen, gut 60 % derzeit nicht über die in der Neufassung der genannten Verordnung geforderte Qualifikation verfügen. Zu Frage 3: Die Anzahl der unter Frage 2 genannten Lehrkräfte, die bereit sind, die erforderliche Qualifikation (neu) zu erwerben, ist unbekannt. Es ist ein Zeitraum von maximal ca. einem Jahr anzusetzen. Zu Frage 4: Aufgrund einer erlassbegründeten Regelung durch das Hessische Kultusministerium ist es möglich, dass allen Lehrkräften eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2015 eingeräumt wird und daher kein Schwimmunterricht ausfällt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.03.2014, A 516 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung der KAV am 07.07.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.07.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4789, 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 14.07.2014 Aktenzeichen: 52 0

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