Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B
187 Betreff:
Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Vorgang: A 516/14 RÖMER Der Magistrat hat das
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie / Staatliches Schulamt für die Stadt
Frankfurt am Main im Wege der Amtshilfe um eine Stellungnahme zur Anfrage
A 516 der Römerfraktion gebeten. Die Antworten lauten wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die an allen Schulen durchgeführte aktuelle Befragung
hat ergeben, dass von ca. 570 Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen, gut
60 % derzeit nicht über die in der Neufassung der genannten Verordnung
geforderte Qualifikation verfügen. Zu Frage 3: Die Anzahl der unter Frage 2 genannten Lehrkräfte,
die bereit sind, die erforderliche Qualifikation (neu) zu erwerben, ist
unbekannt. Es ist ein Zeitraum von maximal ca. einem Jahr anzusetzen. Zu Frage 4: Aufgrund einer erlassbegründeten Regelung durch das
Hessische Kultusministerium ist es möglich, dass allen Lehrkräften eine
Übergangsfrist bis zum 31.07.2015 eingeräumt wird und daher kein
Schwimmunterricht ausfällt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
11.03.2014, A 516
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung
der KAV am 07.07.2014, TO II, TOP 16
Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis.
31. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.07.2014, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4789, 31. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 14.07.2014 Aktenzeichen: 52 0