Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
Vorlagentyp: A RÖMER
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 11.03.2014, A 516 Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter
Schulen Die FAZ berichtete am 06.03.2014 über die seit kurzem
geltende Neufassung der "Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und
Schüler". Diese schreibt unter anderem vor, dass Schwimmlehrer ihre
"Rettungsfähigkeit" nachweisen müssen, d.h. innerhalb der letzten fünf Jahre
ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben haben müssen. Diese
Voraussetzung liege nach Angaben der Zeitung bei zahlreichen Schwimmlehrern
nicht vor, da deren Prüfung länger zurückliege. In Frankfurt betrifft dies nach Schätzung der FAZ
etwa 300 Lehrkräfte. Diese könnten daher aktuell keinen Schwimmunterricht
erteilen. Das Nachholen der erforderlichen Kurse würde mehrere Monate dauern,
soweit die betreffenden Lehrkräfte diese überhaupt belegen würden. Die Zeitung
vermutet, dass insbesondere ältere bzw. kurz vor der Pensionierung stehende
Lehrer wenig Bereitschaft hätten, die entsprechenden Kurse zu belegen, zumal
die Schulbehörde dies nicht anordnen könne. Als Folge wird vermutet, dass in
zahlreichen Schulen bzw. Klassen im laufenden Schuljahr der Schwimmunterricht
nicht mehr stattfinden kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
bedenklich, dass der Anteil der Schwimmer bei den Schülern in den vergangenen
30 Jahren von 90 auf 50 % abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie viele Lehrkräfte erteilen derzeit
Schwimmunterricht an den Frankfurter Schulen? 2. Wie viele der unter 1. aufgeführten Lehrkräfte
verfügen derzeit nicht über die in der Neufassung der genannten Verordnung
Qualifikation? 3. Hat der Magistrat Informationen
darüber, wie viele der unter 2. genannten Lehrkräfte bereit sind, die
erforderliche Qualifikation (neu) zu erwerben und welcher Zeitraum dafür
anzusetzen ist?
4. Gibt es im Magistrat
Überlegungen, den Schwimmunterricht im laufenden Schuljahr durch externe
Lehrkräfte - z.B. Schwimmlehrern aus den Schwimmbädern, Mitarbeitern der DLRG
o.ä. - sicherzustellen? Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.06.2014, B 187
Versandpaket: 12.03.2014 Aktenzeichen: 52 0