Bau von Windenergieanlagen in Frankfurt vorantreiben
Vorlagentyp: A GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.07.2013, A 391 Betreff: Bau von Windenergieanlagen in
Frankfurt vorantreiben In Nieder-Erlenbach sowie bei Bergen-Enkheim ist der
Bau von insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) geplant. Sie könnten mit 40
bis 50 Millionen Kilowattstunden pro Jahr circa 10.000 Haushalte mit Strom
beliefern. Die Prüfungen hinsichtlich des Immissionsschutzes und des
Naturschutzes sind in beiden Fällen positiv verlaufen. Die Anlagen wären damit
genehmigungsfähig. Es waren bereits Verträge mit einem Betreiber abgeschlossen
und die Anlagen sollten ursprünglich bereits Ende 2013 in Betrieb gehen.
Allein die Deutsche Flugsicherung und das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung haben nun noch Bedenken gegen den Bau der
Anlagen. Die Windkrafträder könnten ein etwa elf Kilometer entferntes Funkfeuer
stören. Dies ist umso erstaunlicher, als dass sich in weitaus geringerer Nähe
schon Windenergieanlagen befinden, deren Bau nicht beanstandet wurde. Für Genehmigungen von Windenergieanlagen ist die
Stadt nicht zuständig. Dennoch sollte sich die Stadt gerade im Hinblick auf den
Beitrag der Windenergie für den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" bei den
zuständigen Behörden Deutsche Flugsicherung (DFS) und Bundesaufsichtsamt der
Flugsicherung (BAF) für den Ausbau der Windenergie einsetzen. Hier gilt es bei
den richtigen Stellen die richtigen Fragen zu stellen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen an
Deutsche Flugsicherung (DFS) und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu
richten: 1. Welches sind die genauen Gründe
für die versagte Genehmigung der sieben Windenergieanlagen in Nieder- Erlenbach
und Bergen Enkheim? 2. Werden die Anlagen mit Sicherheit durch die WEA
gestört oder wird nur davon ausgegangen, dass die WEA die Anlagen stören
könnten? 3. Wenn durch ein
Gegengutachten/Sachverständigen nachgewiesen werden würde, dass die WEA das
Funkfeuer nicht stören, würden die WEA dann genehmigt werden? 4. Wann wurde die Bewertungsgrundlage für die
Beurteilung von WEA-Planungen bei der DFS geändert? Gab es vorher Rechenfehler?
Wurden danach noch Planungen positiv beschieden? 5. Gibt es einen nachvollziehbaren Nachweis dafür,
dass die geplanten Anlagen (Nieder Erlenbach) das Funkfeuer verglichen mit den
Bestandsanlagen in Karben so stören, dass die WEA abzulehnen sind? 6. Gibt es einen rechtlich definierten
Anlagenschutzbereich für Flugsicherungsanlagen? Wenn ja, wie genau wird dieser
definiert? 7. Gehen europäische Normen und
Rechtsgrundlagen von einem starren "Anlagenschutzbereich" aus, oder empfehlen
diese eine Einzelfallprüfung innerhalb eines bestimmten Radius? 8. Sind die Funkfeueranlagen in Hessen alle in
Betrieb, oder werden einige davon nur betriebsbereit gehalten? Wenn ja, welche?
Welche der Anlagen sollen in den kommenden Jahren abgebaut werden, welche
erneuert werden?
9. In welcher Weise können WEA
jeweils unter Berücksichtigung von deren Anzahl und deren Entfernung zum
Funkfeuer hierbei zu Störungen führen? 10. Kann anhand von Beispielen aus der Praxis (keine
theoretischen Berechnungen) nachgewiesen werden, dass Funkfeuer durch
existierende WEA gestört wurden? (Bitte für jeweils für den Abstand vom <5km
zur WEA, <10km zur WEA, <15km zur WEA). Gab es Zwischenfälle, die durch
bestehende WEA verursacht wurden? 11. Welche Funkfeuerverfahren erlauben WEA in der
Nähe und welche nicht? 12. Warum wird für alle Funkfeuerverfahren der
gleiche pauschale "Anlagenschutzbereich" von 15km benannt? 13. Gibt es andere Funkfeuerverfahren, die durch WEA
nicht oder in geringer Weise betroffen sind? 14. Gibt es "windkraftsensiblere" Funkfeuer und
solche, die weniger "windkraftsensibel" sind? 15. Wieso werden WEA abgelehnt, die vom Funkfeuer
durch Anhöhen abgeschirmt werden? Kann eine "gutachterliche Stellungnahme" auf
Basis von theoretischen Berechnungen, die u.a. nicht das Geländeprofil in die
Untersuchungen miteinbezieht, Basis für eine rechtskräftige Entscheidung in
einem WEA-Genehmigungsverfahren sein? Ist die DFS durch ihre Vorgehensweise
überhaupt in der Lage dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, oder liefert
die DFS nur pauschale Orientierungshilfen? 16. Muss das BAF den Empfehlungen der
"gutachterlichen Stellungnahmen" der DFS folgen, oder kann die BAF auch anders
entscheiden (wenn z.B. Gegengutachten vorliegen)?
Antragsteller:
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Helmut
Ulshöfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 30.09.2013, B 473
Versandpaket: 17.07.2013 Aktenzeichen: 91 51