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Bau von Windenergieanlagen in Frankfurt vorantreiben

Vorlagentyp: A GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.07.2013, A 391 Betreff: Bau von Windenergieanlagen in Frankfurt vorantreiben In Nieder-Erlenbach sowie bei Bergen-Enkheim ist der Bau von insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) geplant. Sie könnten mit 40 bis 50 Millionen Kilowattstunden pro Jahr circa 10.000 Haushalte mit Strom beliefern. Die Prüfungen hinsichtlich des Immissionsschutzes und des Naturschutzes sind in beiden Fällen positiv verlaufen. Die Anlagen wären damit genehmigungsfähig. Es waren bereits Verträge mit einem Betreiber abgeschlossen und die Anlagen sollten ursprünglich bereits Ende 2013 in Betrieb gehen. Allein die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung haben nun noch Bedenken gegen den Bau der Anlagen. Die Windkrafträder könnten ein etwa elf Kilometer entferntes Funkfeuer stören. Dies ist umso erstaunlicher, als dass sich in weitaus geringerer Nähe schon Windenergieanlagen befinden, deren Bau nicht beanstandet wurde. Für Genehmigungen von Windenergieanlagen ist die Stadt nicht zuständig. Dennoch sollte sich die Stadt gerade im Hinblick auf den Beitrag der Windenergie für den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" bei den zuständigen Behörden Deutsche Flugsicherung (DFS) und Bundesaufsichtsamt der Flugsicherung (BAF) für den Ausbau der Windenergie einsetzen. Hier gilt es bei den richtigen Stellen die richtigen Fragen zu stellen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen an Deutsche Flugsicherung (DFS) und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu richten: 1. Welches sind die genauen Gründe für die versagte Genehmigung der sieben Windenergieanlagen in Nieder- Erlenbach und Bergen Enkheim? 2. Werden die Anlagen mit Sicherheit durch die WEA gestört oder wird nur davon ausgegangen, dass die WEA die Anlagen stören könnten? 3. Wenn durch ein Gegengutachten/Sachverständigen nachgewiesen werden würde, dass die WEA das Funkfeuer nicht stören, würden die WEA dann genehmigt werden? 4. Wann wurde die Bewertungsgrundlage für die Beurteilung von WEA-Planungen bei der DFS geändert? Gab es vorher Rechenfehler? Wurden danach noch Planungen positiv beschieden? 5. Gibt es einen nachvollziehbaren Nachweis dafür, dass die geplanten Anlagen (Nieder Erlenbach) das Funkfeuer verglichen mit den Bestandsanlagen in Karben so stören, dass die WEA abzulehnen sind? 6. Gibt es einen rechtlich definierten Anlagenschutzbereich für Flugsicherungsanlagen? Wenn ja, wie genau wird dieser definiert? 7. Gehen europäische Normen und Rechtsgrundlagen von einem starren "Anlagenschutzbereich" aus, oder empfehlen diese eine Einzelfallprüfung innerhalb eines bestimmten Radius? 8. Sind die Funkfeueranlagen in Hessen alle in Betrieb, oder werden einige davon nur betriebsbereit gehalten? Wenn ja, welche? Welche der Anlagen sollen in den kommenden Jahren abgebaut werden, welche erneuert werden? 9. In welcher Weise können WEA jeweils unter Berücksichtigung von deren Anzahl und deren Entfernung zum Funkfeuer hierbei zu Störungen führen? 10. Kann anhand von Beispielen aus der Praxis (keine theoretischen Berechnungen) nachgewiesen werden, dass Funkfeuer durch existierende WEA gestört wurden? (Bitte für jeweils für den Abstand vom <5km zur WEA, <10km zur WEA, <15km zur WEA). Gab es Zwischenfälle, die durch bestehende WEA verursacht wurden? 11. Welche Funkfeuerverfahren erlauben WEA in der Nähe und welche nicht? 12. Warum wird für alle Funkfeuerverfahren der gleiche pauschale "Anlagenschutzbereich" von 15km benannt? 13. Gibt es andere Funkfeuerverfahren, die durch WEA nicht oder in geringer Weise betroffen sind? 14. Gibt es "windkraftsensiblere" Funkfeuer und solche, die weniger "windkraftsensibel" sind? 15. Wieso werden WEA abgelehnt, die vom Funkfeuer durch Anhöhen abgeschirmt werden? Kann eine "gutachterliche Stellungnahme" auf Basis von theoretischen Berechnungen, die u.a. nicht das Geländeprofil in die Untersuchungen miteinbezieht, Basis für eine rechtskräftige Entscheidung in einem WEA-Genehmigungsverfahren sein? Ist die DFS durch ihre Vorgehensweise überhaupt in der Lage dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, oder liefert die DFS nur pauschale Orientierungshilfen? 16. Muss das BAF den Empfehlungen der "gutachterlichen Stellungnahmen" der DFS folgen, oder kann die BAF auch anders entscheiden (wenn z.B. Gegengutachten vorliegen)? Antragsteller: GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Helmut Ulshöfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 473 Versandpaket: 17.07.2013 Aktenzeichen: 91 51