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Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?

Vorlagentyp: A BFF-BIG

Fragen an den Magistrat

In einem für den Magistrat schon fast rekordverdächtig kurzen Zeitraum - nämlich nach gerade einmal nur gut drei Monaten - hat dieser auf den Beschluss § 5162 der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 zur NR 983/24 seinen Bericht B 6 mit Datum 06.01.2025 erstellt. In seiner Antwort verweist der Magistrat zuvorderst auf den Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" aus dem Jahr 2022 sowie bereits laufende oder geplante Kampagnen zur Müllvermeidung und Mülltrennung, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Mit keiner Silbe geht der Magistrat in seinem Bericht jedoch darauf ein, welche Anstrengungen seitens der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Beteiligungsgesellschaften - hier sei insbesondere die Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding erwähnt - unternommen werden, um die Trennung des dort anfallenden Mülls zu verbessern und einen verantwortungsvolleren Umgang mit Bioabfällen quasi im eigenen Haus zu erreichen. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welcher Form wird die sachgemäße Trennung und Entsorgung des in der städtischen Verwaltung anfallenden Mülls sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Bioabfällen sichergestellt?
  2. Wie erfolgt ganz konkret im Rathaus Römer, wo immerhin etwas 1.000 städtische Mitarbeiter tätig sind, die Mülltrennung und wie wird dort der verantwortungsvolle Umgang mit Bioabfällen sichergestellt?
  3. An welchen Standorten der städtischen Verwaltung erfolgt derzeit keine Mülltrennung und warum nicht?
  4. In welcher Form wird die sachgemäße Trennung und Entsorgung des in städtischen Gesellschaften anfallenden Mülls sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Bioabfällen sichergestellt?
  5. In welchen städtischen Gesellschaften erfolgt derzeit keine Mülltrennung und warum nicht? (In der Antwort bitte individuell auf die jeweiligen Gründe eingehen.)
  6. Warum gibt es Wohnanlagen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding, in denen lediglich Restmülltonnen existieren und derzeit gar keine Mülltrennung erfolgen kann?
  7. Hat der Magistrat einen Überblick darüber, in welchen Wohnanlagen der ABG Holding derzeit eine sachgemäße Mülltrennung durch die Bereitstellung der entsprechenden Tonnen ermöglicht wird und in welchen nicht? a) Falls ja, ist eine Auflistung aller Wohnobjekte der ABG Holding erbeten, in welchen keine Müll-trennung erfolgen kann sowie die jeweilige Begründung, warum nicht. b) Falls nein, warum verfügt der Magistrat nicht über diese aus ökologischer Sicht durchaus relevante Information?
  8. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die Stadt Frankfurt bei der Mülltrennung nicht mehr wie der Schuster - in dem bekannten Sprichwort - die schlechtesten Schuhe trägt, sondern der ihr dabei zufallenden Vorbildfunktion zukünftig gerecht wird?