Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?
Vorlagentyp: A Gartenpartei
Fragen an den Magistrat
In einer Demokratie dürfen Lügen keinen Platz haben, insbesondere wenn die Opposition massiv benachteiligt werden könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Steht der Magistrat vollumfänglich hinter den Aussagen des Magistratsdirektors vom Rechtsamt, die er in Aktenzeichen 7 K 609/22 F Verwaltungsgericht Ffm macht?
- Oder gibt es Zweifel an seinen Aussagen, so dass man von einem Einzelkämpfer im Magistrat reden könnte?
- Wenn der Magistrat als Kollegialorgan Zweifel an seinen Aussagen hat, welche sind das?
- Wenn der Magistrat, bestehend aus Einzelkämpfern, Zweifel hat an seinen Aussagen, welche sind das?
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
33
Ältestenausschusses
TO I, TOP 11
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 323 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang.
Zustimmung:
Ablehnung Der Dringlichkeit Durch Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION