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Magistrat handelt als Kollegialorgan oder als Einzelkämpfer?

Vorlagentyp: A Gartenpartei

Fragen an den Magistrat

In einer Demokratie dürfen Lügen keinen Platz haben, insbesondere wenn die Opposition massiv benachteiligt werden könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Steht der Magistrat vollumfänglich hinter den Aussagen des Magistratsdirektors vom Rechtsamt, die er in Aktenzeichen 7 K 609/22 F Verwaltungsgericht Ffm macht?
  2. Oder gibt es Zweifel an seinen Aussagen, so dass man von einem Einzelkämpfer im Magistrat reden könnte?
  3. Wenn der Magistrat als Kollegialorgan Zweifel an seinen Aussagen hat, welche sind das?
  4. Wenn der Magistrat, bestehend aus Einzelkämpfern, Zweifel hat an seinen Aussagen, welche sind das?

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 33
Ältestenausschusses
TO I, TOP 11
Angenommen
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 323 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang.
Zustimmung:
Ablehnung Der Dringlichkeit Durch Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen