Wiederherstellung der Grünanlage Röderbergweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis auf den Zustand der Grünanlage am Röderberghang. Wie der Ortsbeirat zutreffend beschreibt, besteht in der Anlage, die entgegen der Annahme nicht unter Denkmalschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz steht, ein deutlicher Sanierungsbedarf. Der Magistrat setzt sich dafür ein, im Rahmen des Programms "Grüne Räume" in den kommenden Jahren die notwendigen Mittel für eine umfassende Neugestaltung bereitzustellen. Bereits in den nächsten Wochen werden erste Pflegemaßnahmen umgesetzt: Die überalterten Forsythienhecken werden zurückgeschnitten und invasive Götterbäume sowie Wildwuchs werden entfernt. Der Ortsbeirat wird darüber informiert, dass der Röderberghang im Bereich der Grünanlage als Naturdenkmal "Steilufer Röderberg" nach der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" (Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2025, Seite 774) geschützt ist. Für den geschützten Bereich wird ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, der Eingang in die oben genannte geplante Neugestaltung finden wird. Grünflächenamt und das für die Umsetzung der Naturdenkmalverordnung zuständige Umweltamt werden dem Ortsbeirat die Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen nach deren Erarbeitung gemeinsam vorstellen.