Meine Nachbarschaft: Emser Brücke
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Vorlagen
Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7654 entstanden aus Vorlage: OF 1236/2 vom 25.09.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Magistrat wird gebeten, dem Graffitikünstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Fotos). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7647 entstanden aus Vorlage: OF 1226/2 vom 30.08.2025 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Magistrat gebeten, den Radverkehr - vom Katharinenkreisel kommend - aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner-Straße/Kreuznacher Straße in Richtung Hamburger Allee/zentrales Bockenheim zu führen und ggfs. die folgenden Maßnahmen entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, die eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße sollte durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge getragen werden, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee, Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern. Es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufende Franklinstraße zu führen, sodass der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1706/1 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Günderrodestraße (inklusive Bahnunterführung), - Günderrodestraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee (insbesondere die Gehwege unterhalb der Bahnstrecke), - Kölner Straße zwischen Günderrodestraße und Speyerer Straße, - Koblenzer Straße, - Hellerhofstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee, - Gutenbergstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg dieser Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Initiative OI 111 2025 Die Vorlage OF 1706/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenEmser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1
Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mit dem Rad zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 entstanden aus Vorlage: OF 1307/1 vom 14.06.2024 Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die derzeit brach liegende Fläche für einen späteren Bau einer Schule an der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee bis zum Baubeginn dieser Schule (voraussichtlich in 2029) verschiedenen Initiativen aus dem Gallus, die bereits mit dem Ortsbeirat in Kontakt sind, vorübergehend überlassen werden kann. Begründung: Die Schule soll nach derzeitigen Informationen frühestens 2029 gebaut werden. Die Nachbarschaft der Baumaßnahme auf dem FAZ-Areal fordert, dass die Flächen nicht vollständig an den Bauträger der Baumaßnahme auf dem restlichen FAZ-Areal zum Beispiel für eine Baustelleneinrichtung vermietet werden, sondern dass Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohnenden ergriffen werden. Die Aufstellung von Containern für verschiedene Initiativen würde helfen, die brach liegende Fläche zu beleben und eine soziale Kontrolle bis zum Beginn der Baumaßnahme zu bieten. Grafik: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3944 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 17.04.2023 Betreff: Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter einem geeigneten Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind. Begründung: Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung"). Nur noch Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragt sich der Ortsbeirat: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2301 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1
Fahrradständer Galluswarte umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 762/1 vom 04.03.2023 Betreff: Fahrradständer Galluswarte umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer an der S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte", Ausgang Frankenallee, die von der Verkotung betroffen sind, umzusetzen, sodass diese nutzbar werden, bis eine Lösung für das Verkotungsproblem gefunden wird. Dabei handelt es sich v. a. um die Ständer direkt an der Kurve Frankenallee (Nord)/Ecke Günderrodestraße und die Ständer in der Mitte unter der Brücke. Begründung: Die auf den Bildern gezeigten Fahrradständer sind so gut wie nie in Benutzung, aus ersichtlichen Gründen: Niemand möchte sein Fahrrad abstellen, wenn klar ist, dass dieses dort mit Taubenkot verunreinigt wird. Anlage: Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1494 Aktenzeichen: 66-2
Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Vorgang: OM 1919/22 OBR 1; ST 1584/22 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahn-B rücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. 3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegerstreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radanstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1584, wird dadurch hinfällig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahn-Brücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o. Ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen/Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o. Ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 1
Wohnraum so lange wie möglich erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2646 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 06.09.2022 Betreff: Wohnraum so lange wie möglich erhalten! Die Gebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal sollen abgerissen und laut Bebauungsplan Nr. 928 mit Wohn- und Bürogebäuden sowie einer Schule neu bebaut werden. Aktuell sind die dortigen Gebäude bewohnt, unter anderem haben durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe Geflüchtete im Eckhaus Frankenallee/Ecke Günderroderstraße Unterkunft gefunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen "zeitnah" ausziehen. Das der Wohnungsmarkt in Frankfurt angespannt ist, ist allgemein bekannt. Zudem sind aktuell Tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Notunterkünften untergebracht, was die Lage zusätzlich verschärft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wann sollen die Abbrucharbeiten der Gebäude, insbesondere des o. g. Eckhauses, konkret beginnen? 2. Bis wann müssen die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich ausziehen? 3. Wann soll mit dem Bau der Grundschule begonnen werden? 4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass die Bauabschnitte so gestaltet werden, dass die Gebäude noch möglichst lange weiter bewohnt werden können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-0
Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0
Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1573 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 22.01.2022 Betreff: Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Kooperation bindet neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Graffiti entlang der S-Bahn-Station "Galluswarte" zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Graffiti-Kunst beschäftigt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende?
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 23.08.2021 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in den Bereichen 1. Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße, 2. Weilburger Straße, 3. Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße einrichten zu lassen sowie 4. das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37 und 38 (Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringerem Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen Pkw-Stellplatz angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 67 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 752, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18 OBR 1; ST 1282/18 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der Mainzer Landstraße umzusetzen, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in der Stellungnahme ST 1282 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit der Anregung OM 2996 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 397 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 08.06.2021 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: An der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für zu Fuß Gehende dauerhaft eingerichtet und die Anforderungstaster für zu Fuß Gehende entfernt werden. Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von zu Fuß Gehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren zu Fuß Gehende die Kreuzung oft bei "Rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Frankenallee - Parken im Kreuzungsbereich verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 671/1 vom 16.07.2018 Betreff: Frankenallee - Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Frankenallee/Ecke Günderrodestraße durch geeignete Maßnahmen, wie das Aufstellen von Fahrradbügeln in diesem Bereich, das Parken verhindert wird. Begründung: In dem genannten Bereich parken Pkws zu weit in den Kreuzungsbereich, sodass der Bus der Linie 52 auf seiner Fahrt zur Galluswarte sehr weit ausholen muss, um in die Günderrodestraße einbiegen zu können. Hierbei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2200 Aktenzeichen: 32 1
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenIn der Hufnagelstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee die Piktogramme erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 635 entstanden aus Vorlage: OF 123/1 vom 15.09.2016 Betreff: In der Hufnagelstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee die Piktogramme erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Piktogramme "30" und "Achtung Kinder" in der Hufnagelstraße erneuert werden. Begründung: Da die Rohrleitungsarbeiten in der Hufnagelstraße beendet sind und die Fahrbahndecke auf der rechten Seite wiederhergestellt ist, sollten die Piktogramme "30" und "Achtung Kinder" dringend erneuert werden (siehe Fotos). Der Schulbetrieb in der Günderrodestraße hat inzwischen wieder angefangen, deshalb ist die Einhaltung der Tempo-30-Zone sehr wichtig. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1856 Aktenzeichen: 66 7
Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37/38 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3805 entstanden aus Vorlage: OF 567/1 vom 01.01.2015 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37/38 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus für die Anwohner auf alle Werktage in den bisher üblichen Zeiten (also auch s amstags) zu erweitern. Begründung: Das derzeitige zeitliche Bewohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Die Parkplätze werden erbarmungslos - auch an Samstagen - von Umlandbewohnern und Messegästen ohne Rücksicht auf die Anwohner belegt. Durch die zwischenzeitlich sehr flexiblen Arbeitszeiten (der Satz "Papa und Mama gehören Samstag und Sonntag mir" gehört schon lange der Vergangenheit an) sind die Anwohner auch samstags auf das Bewohnerparken in ihrem Bereich angewiesen. Hier ist deshalb dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 520 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1502 Aktenzeichen: 61 10
Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 entstanden aus Vorlage: OF 548/1 vom 14.10.2014 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: ST 1356/14 1. Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. 3. Außerdem wird der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall ungeschützt sind. Dazu müsste der Obststand etwas nach vorne umziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1335 Aktenzeichen: 92 13
Was hat die Uhr an der Galluswarte geschlagen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3249 entstanden aus Vorlage: OF 458/1 vom 22.05.2014 Betreff: Was hat die Uhr an der Galluswarte geschlagen? Der Magistrat wird aufgefordert, die Standuhr an der Galluswarte, Mainzer Landstraße/Ecke Günderrodestraße, wieder instand zu setzen. Begründung: Seit Jahren ist die Standuhr an der oben genannten Ecke nicht mehr in Betrieb. Dies ist sehr bedauerlich, ermöglicht die Uhr es doch den Nutzern der jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel, sich im Hinblick auf die Abfahrtszeiten ihrer Bahn oder ihres Busses mit einem kurzen Blick Gewissheit über die genaue Uhrzeit zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1252 Aktenzeichen: 66 0
Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 357/1 vom 10.10.2013 Betreff: Zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens im östlichen Gallus (Parkausweiszone 37 - Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) Der Magistrat wird gebeten, das Bewohnerparken im östlichen Gallus (Regelungsbereich 37) für die Anwohner zeitlich zu erweitern, und zwar auf morgens von 7:00 bis 12:00 Uhr und in den Nachmittags- und Abendstunden von 15:00 bis 24:00 Uhr an allen Werktagen und auch an den Sonntagen. Begründung: Das derzeitige zeitliche Bewohnerparken, nach großen Schwierigkeiten eingeführt, ist nicht mehr zeitgemäß. Das dortige Parkhaus des neuen Einkaufszentrums am Güterplatz (auch bekannt unter dem umständlichen Namen Skyline Plaza) wird durch die erstmalige Preispolitik nur beschränkt benutzt. Den Anwohnern im obigen Bereich werden ständig die Parkplätze weggenommen, um einige Euros zu sparen. Dies gilt auch für die Besucher der Messe, die von weit her kommen, ein saftiges Eintrittsgeld bezahlen und dann einige Euros für ein Parkhaus scheuen und bedenkenlos den Anwohnern die schon raren Parkplätze wegnehmen und sich in der Frankfurter Tagespresse (siehe FNP vom 21.09.2013) damit noch großtun. Das kann im Interesse der Anwohner so nicht hingenommen werden. Deshalb ist dringlichst Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 139 Aktenzeichen: 32 1
Mehr studentisches Wohnen im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1427 entstanden aus Vorlage: OF 204/1 vom 04.08.2012 Betreff: Mehr studentisches Wohnen im Gallus Studierende sind von der Wohnungsknappheit im Rhein-Main-Gebiet genauso betroffen wie der Rest der Bevölkerung. Zugleich wird immer öfter berichtet, dass einzelne Wohnungen zimmerweise zu hohen Mieten an Studenten vermietet werden und diese Wohnungen dadurch aus dem normalen Wohnungsmarkt herausfallen. Studentischer Wohnraum kann aber vergleichsweise einfach und zügig in bestehenden Räumlichkeiten eingerichtet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Möglichkeiten bestehen, in folgenden Liegenschaften im Gallus studentischen Wohnraum zu schaffen: - Mainzer Landstraße 323 bis 329 (ehemaliges Ordnungsamt) - Mainzer Landstraße 351 bis 367 (ehemalige Nutzung durch das Sozialamt) - Günderrodestraße (leer stehende Gebäude der FAZ) - Schwalbacher Straße/Ecke Mainzer Landstraße (ehemaliges Sozialrathaus) Der Magistrat wird gebeten, weitere mögliche Liegenschaften (insbesondere Leerstände) in gleicher Weise zu überprüfen. Begründung: Studierende können auch im Gallus zur Umfeldverbesserung beitragen, indem sie z. B. mehr Kaufkraft in den Stadtteil bringen oder lokale Angebote nutzen und damit unterstützen. Leer stehende gewerbliche Immobilien lassen sich gut für eine Umwidmung in studentischen Wohnraum nutzen. Der allgemeine Wohnungsmarkt wird auf diese Weise schnell und effektiv entlastet. Attraktiver studentischer Wohnraum (im Gallus verkehrlich gut erschlossen) stärkt den Universitätsstandort Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1787 Aktenzeichen: 64 0
Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenKonkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 entstanden aus Vorlage: OF 134/1 vom 20.02.2012 Betreff: Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, die Eigentümer folgender Liegenschaften mit dem Ziel anzusprechen, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können: 1. Frankenallee 99 2. Günderrodestraße 3 3. Günderrodestraße 1 4. Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann eventuell dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 Aktenzeichen: 02
Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2011, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 105/1 vom 13.11.2011 Betreff: Ein Taubenhaus für den Bereich an der Galluswarte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass analog zu den bereits bestehenden Taubenhäusern im Bereich Westbahnhof und Hauptwache ein weiteres Taubenhaus in Frankfurt am Main im Bereich der Galluswarte eingerichtet wird um den Taubenbestand in diesem Bereich zu reduzieren und die davon ausgehenden Belästigungen zu mindern sowie dem Tierschutz Genüge zu tun. Als Standorte kommen (in dieser Reihenfolge) in Betracht: 1. Leerstehendes ehemaliges Wohngebäude der FAZ in der Günderrodestraße 7. 2. Galluswarte und/oder Nebengebäude. 3. Für Betreuer zugängliche Bereiche und Anlagen der Deutschen Bahn. 4. Unter der Brücke i m Bereich Mainzer Landstraße. 5. Unter der Brücke im Bereich Frankenallee. Die genaue fachliche Abstimmung über Standort und Ausgestaltung des Taubenhauses soll mit dem Verein Stadttaubenprojekt erfolgen, der die beiden beschriebenen bestehenden Taubenhäuser eingerichtet hat und betreut. Begründung: Die Verschmutzungen im Bereich der Bahnsteige des Westbahnhofs und auf den umliegenden Gebäuden sind nach Errichtung des Taubenhauses deutlich zurückgegangen. Die dadurch eingesparten Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro im Jahr. Die Taubenpopulation ist durch den Austausch der gelegten Eier gegen Gipseier um 74 % zurückgegangen. Netze und andere Abwehr- und Verbrämungsmaßnahmen sind nicht nur teuer und wenig dauerhaft, sondern bedeuten für viele der Tiere einen oft langsamen und qualvollen Tod durch Erdrosselung, Erfrierung oder Verhungern (siehe Fotos). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 592 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 99 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 30.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 99 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1104, 6. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 30.01.2012 Aktenzeichen: 32 0
Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 68/1 vom 26.09.2011 Betreff: Lärmschutzwand an der Galluswarte zum Nutzen aller Anwohner verlängern! Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, endet die von den Anwohnern der Bahnstrecke zwischen Hufnagel- und Günderrodestraße lange herbeigesehnte Lärmschutzwand auf der westlichen Seite unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234. Dies hat für die Anwohner des dort befindlichen Hauses zur Folge, dass sie - wenn es dabei bliebe - weiterhin mit dem insbesondere durch den zunehmenden Güterverkehr erzeugten Lärm zu leben hätten. Bisher war laut Anwohnern bei der Deutschen Bahn nicht in Erfahrung zu bringen, welche Gründe diese dafür hat, die Lärmschutzwand nicht über die gesamte benötigte Länge zu führen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. sich von der Deutschen Bahn erläutern zu lassen, weshalb die zurzeit gebaute Lärmschutzwand unmittelbar vor der Liegenschaft Mainzer Landstraße 234 endet; 2. die Argumentation der Bahn dem Ortsbeirat und den betroffenen Bürgern mitzuteilen und einen Vertreter der Deutschen Bahn zu einer Ortsbeiratssitzung einzuladen; 3. mit der Bahn eine Lösung zu erarbeiten, die die oben genannte Liegenschaft in den Verlauf der Lärmschutzwand einbezieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69
Kein zusätzlicher Verkehr im Gallus Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.09.2011, OA 85 entstanden aus Vorlage: OF 58/1 vom 04.09.2011 Betreff: Kein zusätzlicher Verkehr im Gallus Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 159 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine mögliche, in der Vorlage vorgeschlagene, Verbindungsstraße von der Europa-Allee über Lissabonner Straße zur Hellerhofstraße nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Bereich eine Wegebeziehung für den Fußgänger- und Radverkehr anzustreben und im laufenden Bebauungsplanverfahren zu sichern. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, ob die bereits bestehende Verbindung Gallus - Europa-Allee über die Emser Brücke nicht als ausreichend erscheint und wie eine eventuell zusätzlich erforderliche Verbindung über die Günderrodestraße erfolgen kann. Begründung: Die vorgeschlagene Straßenverbindung würde - trotz aller Verkehrsberuhigungsmaßnahmen - zusätzlichen Verkehr in bewohnte Bereiche des Gallus ziehen und damit die Wohngebiete in der Hellerhofstraße, aber auch Kölner und Koblenzer Straße belasten. Die Günderrodestraße wird weit weniger bewohnt und ist teilweise durch gewerbliche Nutzung geprägt. Sollte eine zusätzliche Verbindung vom Gallus zur Europa-Allee erforderlich sein, wären hier weitaus weniger Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 159 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 86 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 159 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 133 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 159, NR 133 und OA 85 = Annahme) NPD (M 159, NR 133 und OA 85 = Enthaltung) REP (M 159 und NR 133 = Annahme, OA 85 = Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 159 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 133 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP; SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85) sowie NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 681, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 § 846, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 32 1
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