Meine Nachbarschaft: Elsa-Brändström-Platz
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Frankfurter Immobilienmarkt
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Parkraum Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 22.09.2016 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für Lkw beziehungsweise Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Ortstermins mit Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1768 Aktenzeichen: 66 3
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger.Straße.32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenDas seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 700/2 vom 09.06.2015 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Verhandlungen mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden kann, dass das seit Jahren leer stehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der fußläufigen Entfernung zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1425 Aktenzeichen: 63 0
Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 03.01.2014 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 468 Aktenzeichen: 40 31
Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 430/2 Betreff: Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: A. In den Gebieten des Bebauungsplans sowie der neuen Bauareale und Gebäudeverdichtungen, z.B. wie Poseidon - und Triton - Hochhaus, Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der Feuerbachstraße und weiteren Projekten in Bockenheim und Westend sind neue Klimauntersuchungen zu erheben. Es soll festgestellt, durch Maßnahmen im Bebauungsplan das laut Klimaplanatlas schlechte Mikroklima in diesem Gebiet nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert werden kann. B. Beim Bebauungsplan Campus Bockenheim soll durch Festschreibung folgender Manahmen das Mikroklima verbessert werden. 1. Erhöhung des Anteils von Grünflächen in dem Gebiet. Die vorgesehene sogenannte Landwehr als Grünes Band allein ist nicht ausreichend. 2. Im Bebauungsplan ist die sogenannte vertikale Begrünung (vertikale Gärten von Patrick Blanc) der Fassadenflächen festzuschreiben, um eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abstrahlung der gespeicherten Wärme nachts vorzubeugen. 3. Es sollen Fassadenflächen festgesetzt werden, die eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abgabe der gespeicherten Wärme nachts vorbeugen. 4. Reduktion der vorgesehenen Bruttogeschossfläche und gleichzeitiger Verzicht auf die vorgesehenen Hochhäuser. 5. Versiegelung des Gebietes aufheben und entsiegelte Flächen im Bebauungsplan festschreiben. 6. Begrünung von Dächern im Bebauungsplan festschreiben.
Partei: LINKE.
Weiter lesenIm Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaft. soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 429/2 Betreff: Im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen benötigt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Programms Aktive Nachbarschaft ist für die an den Kulturcampus Frankfurt angrenzenden Stadtteile Bockenheim und Westend eine Studie zu erstellen, welche sozialen Einrichtungen wie Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen, verursacht u.a. durch Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus Bockenheim und in der Feuerbachstraße, benötigt werden. Begründung: In Bockenheim und dem Westend fehlt es an wichtigen Jugendeinrichtungen wie einer Bolzhalle, einem Jugendhaus, einer Skateboardbahn, einer Fläche zum Streetbasketballspiel und Ahnlichem. Da es in beiden Stadtteilen nur wenige Freiflächen zur Nutzung für Jugendaktivitäten gibt, wäre eine Ansiedlung o.g. Einrichtungen auf dem Campus Bockenheim erforderlich und sinnvoll, zumal bereits im Abschlußbericht der Sanierung ein weiterhin bestehender Mangel an diesen Einrichtungen festgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurden außerdem vorhandene Treffpunkte für Jugendliche entfernt, z.B. Streetballkorb und Tischtennisplatte auf dem Adorno-Platz. Zurzeit gibt es in Bockenheim nur unzureichende Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche, z.B. das in einer ehemaligen Stadtsparkassenfiliale untergebrachte JUZ, oder die "wild angelegte" Skateboardbahn vor der Universitätsbibliothek. Eine Sakteboardbahn war bereits im Magistratsbericht B 158 vom 25.02.2002 angekündigt worden. Die berechtigten Interessen für die Erstellung von Jugendeinrichtungen ist in die Planung aufzunehmen. Zu ergänzen ist, dass auf Grund der Immobilienmarktsituation seit 1999 Veränderungen an dem Letter of Intent möglich und vorzunehmen sind: 70 % Anteil für Wohnungen (anstatt bisher vorgesehener 70% Gewerbeflächen) und die Ansiedlung der dringlich erforderlichen Jugendeinrichtungen auf dem Campus Bockenheim.Weiterhin ist festzustellen, dass die Grundschulen und Kindertagesstätten in Bockenheim und dem Westend aufgrund steigender Geburtenquote und erhöhter Anzahl von Kindern in den Stadtteilen bereits jetzt an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt sind und dringend Erweiterungsbauten oder zusätzliche Einrichtungen notwendig sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 20.02.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradständer an der Bettinaschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 405/2 Betreff: Fahrradständer an der Bettinaschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Dafür Sorge zu tragen, dass an der Bettinaschule ca. 200 Fahrradstellplätze im Bereich des Schuleingangs in der Feuerbachstraße installiert werden. 2. Diesbezüglich nochmals zu prüfen, warum die Fahrradstellplätze nach Abbau des derzeit noch als Lärmschutz dienenden Baugerüsts nicht auf der (ggf. mit einer wassergebundenen Decke versehenen) Rasenfläche unmittelbar vor dem Schulgebäude eingerichtet werden können. Diese Lösung wird vom OBR 2 präferiert. 3. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses zu 2. zu prüfen, ob die Fahrradstellplätze auf der Fahrbahn / dem Parkraum unmittelbar vor der Schule in der Feuerbachstraße eingerichtet werden können und welche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Straßenverkehr erforderlich sind. 4. Im Falle positiver Prüfergebnisse zu 2. oder 3. sind die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Ergebnis des Ortstermins mit Schulleitung am 6.11.2013. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2013, OF 394/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 405/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBaumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenBefreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEntwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31
Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenLiegenschaft Kettenhofweg 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 235/2 Betreff: Liegenschaft Kettenhofweg 130 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden den Schutz der Bewohner des Kettenhofwegs sowie der umliegenden Straßen gegen nächtliche Ruhestörungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" sicherzustellen; 2. gegenüber den zuständigen Rechtsorganen darauf hinzuwirken, dass die rechtswidrige Besetzung des Gebäudes zeitnah beendet wird. Begründung: Die Bewohner des Kettenhofwegs haben wiederholt deutlich gemacht, dass das sogenannte "Institut für vergleichende Irrelevanz" das Zusammenleben im Quartier negativ belastet. Die Rechtslage ist zudem klar: Das Gebäude befindet sich im Eigentum eines privaten Unternehmens. Da kein Mietvertrag mit den derzeitigen Nutzern existiert und diese auch nicht bereit sind, in einen solchen Mietvertrag einzutreten, hat der Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Betreiber des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" das Haus verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 235/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 205/2 Betreff: Aufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von 2 Pollern zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2012 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200,-Euro. Begründung: Die oben genannte Straßenecke wird immer wieder so zugeparkt, dass es Fußgängern, Müttern/Vätern mit Kinderwagen; Rollstuhlfahrern, Menschen mit Rollatoren etc. nicht möglich ist, die Straße an dieser Ecke zu überqueren. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 103 2012 Die Vorlage OF 205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2012, OF 135/2 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: einen Öffentlichen Bücherschrank aus dem Budget des Ortsbeirats im Westend aufzustellen. Begründung: Das Interesse an einem Öffentlichen Bücherschrank ist groß. Der Bücherschrank ist eine Bereicherung für den Stadtteil, führt die Bewohner zusammen und fördert auch die Interaktion. Es würden sich mehrere Standorte dazu eignen: z.B. der Odina-Bott-Platz und ein kleiner Platz Ecke Kettenhofweg / Corneliusstraße. Es hat sich auch eine Patin bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 135/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 75 2012 Die Vorlage OF 135/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Odina-Bott-Platz in Abstimmung mit der Sanierung des Odina-Bott-Platzes aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7000 Euro." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKontrollstelle zur Überprüfung der Immissionsbelastung
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 53/2 Betreff: Kontrollstelle zur Überprüfung der Immissionsbelastung Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es für Anwohner von Großbaustellen in Wohn- und Mischgebieten eine städtische Kontrollstelle geben könnte, die kostenlose Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz "am Ohr des Gestörten" unabhängig vom Bauherren durchführt. Begründung: Im Westend gibt es z.Zt. mehrere große Baustellen auf engstem Gebiet, die gemeinsam den Baulärm potenzieren. Dadurch verstärkt sich die Immissionsbelastung bei den Anwohnern. Beim Abriss des Behördengebäudes in der Feuerbachstraße mussten Schüler und Lehrer der Bettinaschule mehrere Monate höchste Belastungen von Lärm und Schmutz hinnehmen. Trotz Protest wurden keinerlei Maßnahmen zur Lärmvermeidung ergriffen. Lärmmessungen im Kettenhofweg wegen der Baustelle Vero haben allein ergeben, dass die Baustelle der Allianz (Bockenheimer Landstraße) dort Werte von ca. 65 Dezibel produziert hat. Da die Allianz-Baustelle vom Messpunkt weit entfernt ist, entspricht dies etwa 80 Dezibel in der näheren Umgebung der Baustelle. In der Westendstraße 61-63 wurde am 24. Juni eine Baustelle erst durch den massiven Protest der Bürger nachgemessen und geschlossen. Es ergaben sich bis zu 78 Dezibel. Erst Klage vor dem Verwaltungs-gerichtshof (VGH) hat erreicht, dass auf der Baustelle Barckhausstraße (Mischgebiet) der Grenzwert von 65 Dezibel eingehalten werden muss. Seit Monaten wird die Wohnqualität der Anwohner durch den Baustellenlärm erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Gefährdungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Viele Bürger klagen über zunehmenden Baulärm und wissen nicht an wen sie sich wenden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 53/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBaumaßnahmen Bettinaschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.08.2011, OM 187 entstanden aus Vorlage: OF 26/2 vom 05.07.2011 Betreff: Baumaßnahmen Bettinaschule Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Verlauf des Zaunes zur Abgrenzung des Schulhofes von der Brentanostraße so zu gestalten, dass die Flächen der Einbuchtung, in welcher sich derzeit Fahrradständer befinden, und des anschließenden Grünstreifens vollumfänglich dem Schulhof zugeschlagen werden. Der Zaun bzw. die in Planung befindliche Lärmschutzwand gegenüber dem Seniorenwohnheim ist im gesamten Verlauf so anzulegen, dass eine beidseitige Begrünung möglich ist. 2. Auf dem Schulhof an der Stelle des derzeitigen Sport-/Basketballfelds den Boden bzw. den Untergrund so herrichten zu lassen, dass die Bettinaschule darauf mit eigenen Mitteln ein Kunstrasenfeld anlegen und unterhalten kann. 3. Einen Teil der Grünfläche in der Feuerbachstraße vor dem Schulgebäude durch eine wassergebundene Decke zu ersetzen und auf dieser Teilfläche 100 bis 150 Fahrradständer aufstellen zu lassen. Sollten Vorschriften der Vorgartensatzung dieser Maßnahme entgegenstehen, ist eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Begründung: Die o.g. Anregungen wurden im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung mit der Schulleitung der Bettinaschule diskutiert und entwickelt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird der tägliche Betrieb der Bettinaschule insgesamt deutlich erleichtert und verbessert. Da angabegemäß sowohl seitens der Stadt Haushaltsmittel für 2012 als auch vonseiten der Bettinaschule Eigenmittel vorhanden sind, sind die genannten Punkte in eventuell laufende Planungen der Stadt einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1100 Antrag vom 31.03.2012, OF 161/2 Aktenzeichen: 40 2
Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 25/2 Betreff: Überprüfung der Immissionsbelastung durch Großbaustellen im Westend Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es für Großbaustellen in Wohn- und Mischgebieten behördliche Messungen gibt, die nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz die Immissionsbelastungen "am Ohr des Gestörten" unabhängig messen und von Anwohnern an Großbaustellen eigenständig angefragt werden kann. Begründung: Im Westend gibt es z.Zt. mehrere große Baustellen auf engstem Gebiet, die gemeinsam den Baulärm potenzieren. Dadurch verstärkt sich die Immissionsbelastung bei den Anwohnern. Seit Anfang dieses Jahres mussten die Schüler und Lehrer der Bettina-Schule Lärm und Schmutz hinnehmen, ohne dass sich eine Behörde zuständig fühlte, die Immissionen zu überprüfen und die Werte einzuhalten. Lärmmessungen im Kettenhofweg wegen der Baustelle Vero (Barckhausstr. 9) haben allein ergeben, dass die Baustelle der Allianz (Bockenheimer Landstraße) dort Werte von ca. 65 Dezibel produziert. Da die Allianz-Baustelle vom Messpunkt weit entfernt ist, entspricht dies etwa 80 Dezibel in der näheren Umgebung der Baustelle. Seit Monaten wird die Wohnqualität der Anwohner durch den Baustellenlärm erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Gefährdungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Viele Bürger klagen über zunehmenden Baulärm. In der Westendstraße 61-63 wurde am 24. Juni eine Baustelle erst durch den massiven Protest der Bürger nachgemessen und geschlossen. Es ergaben sich bis zu 78 Dezibel. Erst Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erreicht, dass auf der Baustelle Barckhausstraße (Mischgebiet) der Grenzwert von 65 Dezibel eingehalten werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 08.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 25/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNiedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4285 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 12.05.2010 Betreff: Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Fußgänger durch Abpollerung der Gehwege vor Falschparkern zu schützen; 2. dort, wo es die Straßenbreite zulässt, weiteres Parken beidseitig oder durch Schrägparkplätze in der Niedenau zuzulassen; 3. die Markierungen auf dem Straßenbelag wieder gut sichtbar aufzufrischen bzw. den neuen Gegebenheiten klar sichtbar anzupassen. Begründung: Nachdem nun die Baustellen in der Niedenau zwischen Guiollettstraße und Bockenheimer Landstraße beseitigt sind, parken die Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in absoluten Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen und damit verbunden auch auf den Gehwegen. Für die Fußgänger ist ein gefahrloses Begehen ihres Bereiches nicht mehr möglich. Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Personen, die nebeneinander gehen möchten, werden an der ordentlichen Nutzung des Gehweges durch das rücksichtslose Parken gehindert. Das Ordnungsamt müht sich redlich, durch Verteilung von Bußgeldbescheiden Abhilfe zu schaffen. Diese Strafen schrecken die Falschparker jedoch nicht ab. Oft genug wird mit Unverständnis reagiert. Damit für die Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die Wege auf den ihnen zugewiesenen Gehwegen gesichert werden können, fordert der Ortsbeirat die Abgrenzung der Gehwege von der Straße mittels Poller. Dort, wo die Straßenbreite es zulässt, soll nach wohlwollender Prüfung Parken auf beiden Straßenseiten oder durch Schrägparkplätze regulär ermöglicht werden. Dies würde auch zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs führen. Um den Autofahrern klar aufzuzeigen, welches Parkbuchten sind und was von der Straße Fahrbahn ist, sollen die Markierungen ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Dies insbesondere auch vor und im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße. In diesem Bereich ist die Straßenführung der Niedenau zweispurig (Abbiegespur links sowie Abbiegespur rechts und Fahrspur geradeaus). Die gleichen Maßnahmen müssen auch im Bereich zwischen Guiollettstraße und Friedrich-Ebert-Anlage geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1208 Aktenzeichen: 66 0
Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 entstanden aus Vorlage: OF 459/2 vom 06.03.2010 Betreff: Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 24 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern, a) welche Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II nicht in die Zuständigkeit des Magistrats fallen; b) warum im Magistratsbericht B 24 von 230 Verfahren der Prüfung der Einhaltung der Erhaltungssatzungen Westend I und II die Rede ist, jedoch von insgesamt 235 Baugenehmigungen; c) welchen Bestimmungen innerhalb von Prüfverfahren der Vorzug gegeben wird, wenn sich die jeweilige Erhaltungssatzung und der gültige Bebauungsplan widersprechen; d) ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes); e) wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigungen auf die Nichtvereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind; f) wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Epstein-Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße) realisiert wurden; g) wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73/10 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten. Begründung: Der Magistratsbericht B 24/10 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0
Kreuzung Erlenstraße/Savignystraße/Neue Niedenau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2009, OM 2933 entstanden aus Vorlage: OF 348/2 vom 23.01.2009 Betreff: Kreuzung Erlenstraße/Savignystraße/Neue Niedenau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Kreuzung Erlenstraße/Savignystraße/Neue Niedenau für Fußgänger besser gesichert werden kann. Begründung: Gerade in der Mittagszeit, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der umliegenden Büros die Kantine der DZ-Bank nutzen wollen, gestaltet sich durch den zu diesem Zeitpunkt auch regen motorisierten Verkehr und die etwas unübersichtliche Kreuzung die Überquerung der Straßen als beschwerlich und zum Teil gefährlich. Betriebsräte der betroffenen Firmen berichten von einer ganzen Reihe von Beinahe-Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2009, ST 406 Aktenzeichen: 32 1
Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2008, OA 723 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 08.09.2008 Betreff: Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Der Hochhausentwicklungsplan erfüllt u. a. nicht das selbstgestellte Leitbild, Hochhäuser an Standorten zusammenzuführen, die eine Distanz zu gewachsenen Wohnquartieren haben. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Standort 4 Marienstraße: Die geplanten 210 m Höhe sind u. a. wegen der möglichen Verschattung des südlichen Westends und möglicher Klimabeeinträchtigungen zu überprüfen. Zunächst muss die Stadt die geplante Verschattungsstudie vorlegen und zusätzlich großräumiger die klimatischen Auswirkungen ermitteln. 2. Standort 5 auf dem Allianz-Areal wird wegen der Verletzung des Leitbildes abgelehnt. Die Belastung des südlichen Westends ist hinsichtlich Verschattung und anderer negativer Auswirkungen durch die vorhandenen Hochhäuser auf der Mainzer Landstraße längst erreicht. Die nun geplante Verlegung weiter in den Kettenhofweg hinein, die dem Ziel dienen soll, den Opernplatz weniger zu verschatten, verschlechtert die Situation für das südliche Westend gegenüber dem vorherigen Hochhausentwicklungsplan zusätzlich. Es wird angeregt, die wiederholte Diskussion um diesen Standort abschließend zu beenden, und den Standort auch in einer Fortschreibung des Hochhausrahmenplanes nicht mehr aufzunehmen. 3. Standort 8 nördlich der Festhalle wird abgelehnt. Die denkmalgeschützte Festhalle und das gesamte Vorfeld des stadtseitigen Messeeinganges ist in Verbindung mit dem Congress-Center Messe, dem Messeturm und u. a. dem "hammering man" ein großzügiger "Stadteingang" nach Frankfurt aus der westlichen Richtung und unter anderem für Messebesucher "der Beginn Frankfurts". Die geplante "Fassung des Vorbereiches" ist nicht dienlich, sie würde im Gegenteil den freien Blick auf die Messehalle als einem der Wahrzeichen Frankfurts verstellen. 4. Im Übrigen: - Die Begrenzung einzelner Standorte auf 60 m ist nicht dienlich im Sinne der gewollten Clusterbildung. Es soll geprüft werden, ob hier Hochhäuser möglich sind. Ist dies zu verneinen sollen die Bauten sich an den Höhen der umliegenden Bebauung orientieren. - Die in dem Gutachten des Büros Jourdan vorgeschlagenen weiteren Standorte in der Mainzer Landstraße werden abgelehnt. 5. Die weiteren Standorte in der Anlage 2, die den Ortsbeirat 2 betreffen, werden begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 964 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1046 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 723 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106, NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964 und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird entsprochen. Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR 1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Heumann, Oesterling, Dr. von Beckh, Volpp, Dr. Lehr, Reifschneider-Groß und Reininger sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)* Beschlussausfertigung(en): § 4641, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 § 4819, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5022, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 0
Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft – Problem für die Bewohner
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.04.2008, OA 629 entstanden aus Vorlage: OF 242/2 vom 09.03.2008 Betreff: Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft - Problem für die Bewohner Seit einigen Jahren befindet sich das Westend wieder in starkem Umbruch. Baulücken wurden und werden geschlossen. Bestehende Gebäude wurden und werden weiterhin abgerissen und neu bebaut oder kernsaniert. Die neue Bebauung ist massiver. Ein Ende dieser Bautätigkeiten ist nicht abzusehen. Durch diese Bautätigkeiten verändert sich das Wohnumfeld sehr schnell und stark. Das Westend ist aber keine Bürostadt. Sondern das Westend war ein Stadtteil, in dem einmal 50.000 Menschen lebten. Im Laufe der Zeit wurden diese durch Bürobauten und -hochhäuser zurückgedrängt, jedoch nicht verdrängt. Im Laufe der letzten Jahre zeigte sich auch, dass Menschen wieder in diesen Stadtteil ziehen wollen. Durch die massiven Bautätigkeiten im Westend, die teilweise sehr zentriert sind, ist die Wohnbevölkerung seit Jahren mit in diesem Zusammenhang stehenden unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Anbetracht der bestehenden und anstehenden Baumaßnahmen, wie z.B. Opernturm, Quartier Wiesenau/Feldberg/Friedrichstraße, DZ-Turm, Romeo und Julia, KFW-Gelände Senckenberganlage/Schumannstraße, DB-Türme, ZAV Feuerbachstraße/Barckhausstraße, Bockenheimer Landstraße 25, Bockenheimer Landstraße 33-35/37 und diejenigen Objekte, die dem Ortsbeirat noch nicht bekannt sind, umgehend Richtlinien zu erarbeiten, die die besonderen Begebenheiten beachten und das Miteinander von Bewohnern und Bauherren erträglich gestalten. Hierunter fallen u.a.: - strikte Einhaltung der Arbeitszeiten und verstärkte Kontrolle, - keine Genehmigung von Nacht- und Wochenendarbeiten, auch unter Benutzung von sogenannten lärmmindernden Maßnahmen, mit Ausnahme der Bodenplatten und unbedingt in einem zu verarbeitenden Teilen, - Aufbau von Arbeitsgeräten nur an Werktagen, - keine Genehmigung von Aufbauarbeiten an Sonntagen und Nächten von Sonntag auf Montag, - rechtzeitige Information der Anwohner über Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2008, ST 1314 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 629 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3929, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.05.2008 Aktenzeichen: 63 0
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