Meine Nachbarschaft: Elkenbachstraße
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Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6829 entstanden aus Vorlage: OF 871/3 vom 13.03.2025 Betreff: Poller und Fahrradständer nach Baumaßnahmen wieder vollständig ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Baumaßnahmen entfernte Poller und Fahrradständer nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder installiert werden. Aktuelles Beispiel eines fehlenden Pollers ist die Kreuzung Gaußstraße/Ecke Bäckerweg. An dieser Stelle fehlt ein Poller nach einer Baumaßnahme. Begründung: Die Anregung beschreibt eine Selbstverständlichkeit und dient lediglich der Sensibilisierung der städtischen Verwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1372
Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5165 entstanden aus Vorlage: OF 614/3 vom 20.11.2023 Betreff: Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg an allen vier Ecken Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der genannte Abschnitt ist im Schulwegeplan zur Merianschule eingezeichnet und muss, schon aus diesen Gründen, so verkehrssicher wie möglich gestaltet sein. Sowohl die Straße als auch die Bürgersteige sind in diesem Bereich der Elkenbachstraße sehr schmal und entsprechend unübersichtlich. Obwohl an allen vier Einmündungen zu den Kreuzungen Halteverbot besteht, sind diese Stellen regelmäßig zugeparkt, was die Situation erheblich erschwert. Hinzu kommt, dass die Fahrradfahrer alle Schilderpfosten nutzen, um ihre Räder abzustellen. Diese stehen dann zusätzlich auf den Bürgersteigen im Weg. Durch die Fahrradbügel können die Räder verkehrssicher abgestellt und unrechtmäßig parkende Pkw vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1956 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel im Bäckerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5167 entstanden aus Vorlage: OF 637/3 vom 05.01.2024 Betreff: Fahrradbügel im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg zwei Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umzuwidmen. Vorgeschlagen wird jeweils ein Parkplatz auf der Höhe Bäckerweg 7 und Bäckerweg 32 oder in der näheren Umgebung. Zusätzlich sollen im Bäckerweg im Bereich der Kreuzung Gaußstraße/Mauerweg Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Der Bäckerweg ist eine sehr schmale Straße mit sehr schmalen Gehwegen. Auf der ganzen Länge der Straße gibt es nur drei Fahrradbügel, und zwar an der Ecke zur Merianstraße. In der Straße gibt es mehrere große Wohnhäuser mit vielen Wohnungen. Die Konsequenz ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Fahrräder auf dem Gehweg an den Zäunen und Gittern abstellen und anschließen. Die Fußgänger werden dadurch behindert. Darüber hinaus würden die beiden Fahrradparkplätze gleichzeitig eine Ausweichmöglichkeit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer anbieten, da es in der schmalen Straße unmöglich ist, dass Autos und Fahrradfahrende aneinander vorbeikommen, wenn sie sich begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1177 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 entstanden aus Vorlage: OF 639/3 vom 09.01.2024 Betreff: Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße Vorgang: OM 2280/22 OBR 3; ST 2246/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits seit 2021 und erneut 2022 (ST 2246) zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Ecke Gaußstraße endlich zu installieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollten zusätzlich der gegenüberliegende Verteilerschrank der Telekom und der Schachtdeckel durch geeignete Maßnahmen frei gehalten werden. Begründung: Die Kreuzung ist häufig zugeparkt und dadurch schlecht einsehbar. Gleichzeitig sollte der Verteilerschrank der Telekom immer zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAngekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 entstanden aus Vorlage: OF 293/3 vom 19.05.2022 Betreff: Angekündigte Fahrradständer im Nordend endlich installieren Vorgang: OM 5206/19 OBR 3; ST 238/20; OM 6981/20 OBR 3; ST 621/21; OM 92/21 OBR 3; ST 1551/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die, teilweise schon für 2020, angekündigten Fahrradständer aus den folgenden Stellungnahmen endlich installiert werden: 1. Stellungnahme ST 238/20: Hegelstraße/Musikantenweg/Martin-Luther-Straße (zugesagt für das zweite Quartal 2020); 2. Stellungnahme ST 621/21: Sandweg (war angekündigt für das zweite Quartal 2021); 3. Stellungnahme ST 1551/21: Gaußstraße (zugesagt für das vierte Quartal 2021). Begründung: Es ist unbefriedigend, dass zugesagte Maßnahmen nicht umgesetzt werden und der Ortsbeirat die Zusagen nachhalten muss, dies noch dazu bei einem Thema, bei dem der Bedarf an weiteren Fahrradabstellplätzen groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6981 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 621 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 663 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 31.03.2022 Betreff: Fahrradstellplätze in Kreuzungsbereichen hier: Feststraße und Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungsbereichen Fahrradständer zu installieren: - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Merianstraße, - Kreuzungsbereich Feststraße/Ecke Bornheimer Landstraße, - Kreuzungsbereich Merianstraße/Ecke Gaußstraße. An allen Standorten sollte ein Abstellangebot für mindestens ein Lastenfahrrad vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1903 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 81/3 Betreff: Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße Vorgang: V 1592/20 OBR 3; ST 1303/20 In der Gaußstraße 12 wurde ein Bauvorhaben genehmigt, dass bereits in den ersten Schritten überdimensioniert schien. Der Ortsbeirat hat darauf aufmerksam gemacht und um Klärung gebeten (OF 822/3). In der Stellungnahme des Magistrats ST 1303 vom 20.07.2020 heißt es, dass sich ein Teil des Vorhabens, zu dem auch die Adresse Merianstraße 39h gehört, noch in der Genehmigung befände. Mittlerweile ruhen die Arbeiten seit einigen Monaten - das Hinterhaus der Merianstraße 33, das an die ausgehobene Baugrube grenzt, musste wegen Einsturzgefahr innerhalb weniger Stunden von den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der kleinen Werkstatt im Erdgeschoss geräumt werden und darf nicht mehr betreten werden. Dies vorausgestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie konnte es trotz Warnungen so weit kommen? Wer ist dafür zuständig, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie den/die Besitzer/in der Werkstatt des Hinterhauses Merianstraße 33 angemessen zu versorgen und zu entschädigen? 2. Ist das Hinterhaus überhaupt zu retten? Von zwei Seiten wird es durch Eisenträger gestützt - bleibt nur noch der Abriss dieses Hauses oder werden die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus jemals wieder beziehen können? 3. Was ist der Sachstand der Räumung? Wie wird es nun weitergehen, was ist der Zeitrahmen für die Bewohnerinnen und Bewohner, die seit Monaten provisorisch untergebracht sind? 4. Was ist der Sachstand bzgl. der Bebauung, die derzeit ruht? Wird die Bebauung wie ursprünglich geplant, weiter durchgeführt? 5. Sollten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnungen nicht wieder beziehen können, werden sie bei der Suche nach neuen Wohnungen der gleichen Preisklasse unterstützt? Werden die Besitzer/innen der Werkstatt im Erdgeschoss bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten in gleicher Lage unterstützt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1592 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1303 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 120 2021 Die Vorlage OF 81/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
Weiter lesenBebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 92 entstanden aus Vorlage: OF 4/3 vom 20.04.2021 Betreff: Neue Fahrradbügel im Bereich Gaußstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Bereichen Fahrradbügel zu installieren: 1. Gaußstraße/Ecke Baumweg im Kurvenbereich auf der östlichen Seite; 2. Gaußstraße/Ecke Merianstraße auf dem letzten Parkplatz auf der südlichen Seite der Merianstraße vor der Einmündung in die Gaußstraße. Begründung: Die Bürgersteige sind in diesem Bereich eng, und es gibt keine Fahrradabstellmöglichkeiten. Zusätzlich wird damit die Einsehbarkeit der Kreuzungen und damit die Verkehrssicherheit verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1551 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenSachstand zum „Südmilch-Gelände“
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 999/3 Betreff: Sachstand zum "Südmilch-Gelände" Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird zu berichten, Gibt es Planungen für die Bebauung des ehemaligen "Südmilchgeländes" Merianstraße/Elkenbachstraße? Wenn ja, wie weit sind die Planungen bereits fortgeschritten? Wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, oder bereits ein Bauantrag? Wurde dem Investor empfohlen sich mit dem Ortsbeirat 3 in Verbindung zu setzen? Begründung: Einige Gewerbeeinheiten wurden bereits aufgegeben und stehen jetzt leer. Es entsteht der Eindruck als stünde eine Nutzungsänderung oder Bebauung des Gebietes kurz bevor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1880 2020 Die Vorlage OF 999/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenUnübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 928/3 vom 12.08.2020 Betreff: Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg Wenn man auf dem Bäckerweg auf die Kreuzung mit der Gaußstraße zufährt, besteht die Gefahr, weder ankommende Autos von rechts (Rechts-vor-Links-Regelung ) noch Fahrradfahrer von links zu sehen. An dieser Kreuzung wird in der Regel bis zum Rand hin geparkt, also sowohl an beiden Seiten der Gaußstraße als auch auf der linken Seite des Bäckerweges vor der Kreuzung. Gleichzeitig fehlen in diesen Straßenabschnitten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Flächen an der beschriebenen Kreuzung zur Sichtverbesserung und damit zur Sicherheit aller so zu gestalten, dass dort nicht mehr geparkt werden kann. Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob dort Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Anwohner weisen immer wieder darauf hin, wie unübersichtlich und damit auch gefährlich diese kleine Kreuzung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020 Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten. Begründung: Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 869/3 vom 14.05.2020 Betreff: Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg (Einbahnstraße Richtung Mauerweg) das 2018 entfernte Halteverbotsschild wieder anzubringen und so die frühere Regelung, die das Parken auf der östlichen Seite des Bäckerwegs untersagte, wieder in Kraft zu setzen und damit die Situation insbesondere für Radfahrende Richtung Norden wieder zu verbessern. Begründung: Im unteren Bäckerweg war das Parken bis 2018 so geregelt, dass auf der Westseite durchgehend Bewohnerparken zugelassen war und auf der Ostseite Halteverbot galt. Für Radfahrende, die aus dem Mauerweg (Fahrradstraße) über den Bäckerweg Richtung Norden unterwegs waren, bot der Bäckerweg gute Bedingungen, weil das Autoparken nur auf einer Seite, der Westseite, erlaubt war. Ein Piktogramm in Höhe Mauerweg (Fahrrad mit Pfeil nach Norden) weist den Bäckerweg als fahrradfreundliche Straße aus. Im Zuge eines größeren Wohnungsneubauvorhabens auf der Ostseite des Bäckerwegs, im hinteren Teil der Hausnummer 10, wurde dort 2018 eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Das Halteverbot wurde aufgehoben und das Bewohnerparken zum Teil von der westlichen auf die östliche Seite des Bäckerwegs verlegt, um Platz für die ein- und ausfahrenden Lkws zu schaffen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes und Schließung der Baustellenzufahrt wurde versäumt, das Halteverbotsschild auf der Ostseite wieder anzubringen. Deshalb wird seither gewohnheitsmäßig weiter auf beiden Straßenseiten geparkt, obwohl der Parkraum auf der Westseite genügt, um dem Parkbedarf für Bewohnerparken und auch allgemeines Parken zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Fahrradstraße Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Hinterhofbebauung in der Gaußstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 822/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Gaußstraße Auf dem Grundstück Gaußstraße 12 steht der Abriss der bestehenden Bebauung und ein Neubau an. Zurzeit befinden sich zwei kleinere zweistöckige Häuser mit Schrägdach und etliche Parkplätze dort. Die umliegenden Höfe sind begrünt. Nach den Erfahrungen mit einem Neubau in einem Hinterhof im Bäckerweg, wo ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage errichtet wurde, das durch seine Dimensionen einen Teil der bestehenden Häuser einengt, muss es bei der sog. Nachverdichtung immer auch darum gehen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan? Kann er dem OBR vorgestellt werden? - Welche Bauhöhe ist geplant? Oder wird hier kleinteilig gebaut? - Ist daran gedacht, das Grundstück, auf dem es z.Zt. praktisch kein Grün gibt, in geeigneter Weise zu bepflanzen? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant? - Inwiefern lässt sich der Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei jedem Bauprojekt sollte es jedoch darauf ankommen, die vorhandene Bebauung zu beachten und dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1592 2020 Die Vorlage OF 822/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenschäden beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3068 entstanden aus Vorlage: OF 460/3 vom 05.04.2018 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Magistrat wird gebeten, im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: 1. Mittelweg, vor der Hausnummer 4. 2. Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel. 3. Elkenbachstraße (Merianstraße/Herderstraße). 4. Herderstraße vor Elkenbachstraße. Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1333 Aktenzeichen: 66 5
Temporäre Spielstraße Heideplatz und Spielplatzbetreuung Merianplatz in 2017
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2017, OF 172/3 Betreff: Temporäre Spielstraße Heideplatz und Spielplatzbetreuung Merianplatz in 2017 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Einrichtung der Spielstraße Heideplatz durch den ASP Riederwald 12.800 € gemäß Angebot und für die Spielplatzbetreuung Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim den hälftigen Teilbetrag von 5.000 € gemäß Angebot zur Verfügung und bittet den Magistrat um die weitere Veranlassung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2017, OF 158/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 64 2017 1. Die Vorlage OF 158/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 172/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 172/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Spielstraße Heideplatz" die Worte "gegebenenfalls im Wechsel mit der Herderstraße/Gaußstraße" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTemporäre Spielstraße Herderstraße anstatt Gaußstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 158/3 Betreff: Temporäre Spielstraße Herderstraße anstatt Gaußstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die temporäre Spielstraße anstatt in der Gaußstraße künftig in der Herderstraße zwischen Gaußstraße und Elkenbachstraße einzurichten. Begründung: In diesem Straßenabschnitt befinden sich keinerlei Hauseinfahrten und die Straße ist räumlich noch näher zum Merianplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2017, OF 172/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 64 2017 1. Die Vorlage OF 158/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 172/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 172/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Spielstraße Heideplatz" die Worte "gegebenenfalls im Wechsel mit der Herderstraße/Gaußstraße" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Spielmöglichkeiten im Viertel rund um den Merianplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2015, OF 844/3 Betreff: Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Viertel rund um den Merianplatz Im Bereich des östlichen Nordends (Friedberger Ldstr./Bornheimer Ldstr./Sandweg) gibt es für Kinder kaum Möglichkeiten Roller, Rädchen, Rollschuh oder Inliner zu üben. Lediglich auf dem Luisenplatz und dem Merianplatz gibt es kleine Bereiche, die nicht mit Kopfsteinpflaster ausgelegt sind. Deshalb wurde auch die bis 2014 bestehende temporäre Spielstraße in der Gaußstraße gut angenommen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, aus Mitteln des Ortsbeirates wird eine weitere temporäre Spielstraße im Bereich der Herderstraße zwischen Elkenbachstraße und Gaußstraße für das Jahr 2015 finanziert. Vorteil an diesem Straßenabschnitt ist, daß es keine Hausein- und -ausfahrten gibt, die bisher immer wieder zu Problemen führten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 844/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 844/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 844/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 402 2015 Die Vorlage OF 844/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittel für das Jahr 2016 bereitgestellt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGlascontainer am Merianplatz sehr sinnvoll und wichtig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4369 entstanden aus Vorlage: OF 807/3 vom 11.05.2015 Betreff: Glascontainer am Merianplatz sehr sinnvoll und wichtig Vorgang: OM 3734/14 OBR 3; ST 336/15 In der Stellungnahme ST 336 wird die Ortsbeiratsanregung zur Aufstellung eines Glascontainers im Bereich Merianstraße/Elkenbachstraße u. a. mit dem Hinweis auf den benachbarten Spielplatz abgelehnt. Gerade wegen des Spielplatzes ist ein Glascontainer in diesem Bereich sehr wichtig. Der Merianplatz ist ein sehr belebter Platz und es liegen oftmals Glasflaschen im Bereich des Spielplatzes. Das bestätigen die Mitarbeiter der Nachbarschaftshilfe Bornheim, die den Spielplatz betreuen. Eine Möglichkeit, die vielen Flaschen zu entsorgen, wäre sicherlich eine große Entlastung. Der Hinweis auf die weiteren Glascontainer im Bereich Bornheimer Landstraße und Berger Straße sind ebenfalls nicht stichhaltig. Fakt ist, dass vor Jahren ein Glascontainer auf dem Merianplatz wegfiel und bis heute kein Alternativstandort gefunden wurde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, einen Glascontainer im Kreuzungsbereich Merianstraße/Elkenbachstraße aufzustellen. Durch die geplanten Umgestaltungen in diesem Bereich wird sich sicherlich eine passende Örtlichkeit ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1593 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 951 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Vorstellung der Veränderungen im Kreuzungsbereich Elkenbachstraße/Merianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4207 entstanden aus Vorlage: OF 809/3 vom 11.05.2015 Betreff: Vorstellung der Veränderungen im Kreuzungsbereich Elkenbachstraße/Merianstraße Vorgang: ST 337/15 Der Magistrat wird gebeten, die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich Elkenbachstraße/Merianstraße (ST 337) vor Baubeginn dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1240 Aktenzeichen: 66 0
Glascontainer im Bereich des Merianplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3734 entstanden aus Vorlage: OF 680/3 vom 25.09.2014 Betreff: Glascontainer im Bereich des Merianplatzes Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Merianstraße/Elkenbachstraße einen Glascontainer aufzustellen. Der Standort soll dem Ortsbeirat vor Aufstellung mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 336 Aktenzeichen: 66 5
Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Ecke Merianstraße/Elkenbachstraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3748 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 23.11.2014 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Ecke Merianstraße/Elkenbachstraße! Die Einmündung der Merianstraße in die Elkenbachstraße befindet sich gegenüber des Eingangs zum Spielplatz auf dem Merianplatz. Gleichzeitig ist die Elkenbachstraße an dieser Stelle Teil des Schulwegs zur Merianschule. Die Situation an dieser Stelle ist sehr unübersichtlich: Nicht nur Kinder können, wenn sie die Merianstraße an dieser Stelle überqueren wollen, nicht überblicken, ob aus Richtung Elkenbachstraße ein Auto kommt, das die Kurve beim Einbiegen in die Merianstraße oft zu schneiden versucht. Von allen Seiten kreuzen hier Fahrradfahrer. Parkende Autos erschweren den Einblick sowohl in die Merianstraße als auch in die Elkenbachstraße. Das gilt auch für den Überweg vom Merianplatz in Richtung Merianstraße. Auch die Tempo-30-Zone schützt hier insbesondere Kinder nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, an der Einmündung der Merianstraße in die Elkenbachstraße die beiden Bürgersteigecken als Gehwegnasen so weit in die Straße hineinzuziehen, dass Fußgänger sich am Straßenrand so aufstellen können, dass sie die Straßen übersehen können und die Fahrzeuge gezwungen sind, das Tempo herunterzuschalten, wenn sie sich der Ecke nähern. Die Gehwegnasen sollten so möbliert werden, dass sie ohne Probleme begeh- und einsehbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 337 Aktenzeichen: 66 2
Parkplätze neben dem Hotel Mercator?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3735 entstanden aus Vorlage: OF 681/3 vom 23.09.2014 Betreff: Parkplätze neben dem Hotel Mercator? Neben dem Hotel Mercator an der Gaußstraße wird ein Raum als Parkplatz genutzt, der eigentlich zum Bürgersteig gehört. Im Boden befinden sich die Reste einer metallenen Halterung, die offensichtlich zu einem Poller gehörte und so weit aus dem Boden herausragt, dass die Gefahr des Stolperns gegeben ist. Dies ist eine Gefahr. Oft aber ist dieser Raum mit mindestens zwei hintereinander stehenden Autos zugeparkt, die keinen Platz mehr für die Fußgänger lassen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen und Maßnahmen zu beantworten bzw. umzusetzen: Handelt es sich hier um legalen Parkraum? Wenn nicht, muss das Parken an dieser Stelle unterbunden werden. Wenn ja, dann ist mit einer entsprechenden Markierung zu verhindern, dass der gesamte Bürgersteig zugeparkt wird. Befand sich an dieser Stelle ein Vorgarten? Die Reste der Halterung sind auf jeden Fall zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 339 Aktenzeichen: 66 3
Elkenbachstraße Nr. 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 341/3 Betreff: Elkenbachstraße Nr. 28 Das Haus Elkenbachstraße 28, ein Gründerzeithaus, wurde, nachdem alle Bewohner ausgezogen waren, im letzten Jahr aufwendig renoviert. Dabei wurde seine Fassade erhalten. Letzte Woche begannen hinter dicken Planen Dacharbeiten, die sich inzwischen als Abrissarbeiten erwiesen: das gesamte obere Stockwerk ist abgerissen worden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu fragen, ob für diesen Abriss eine Genehmigung vorlag bzw. ob die Baupläne zur Aufstockung des Hauses im Einklang mit der Erhaltungssatzung Ost des Nordends stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 618 2013 Die Vorlage OF 341/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZukunft der Merian-Spielplatz-Betreuung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2012, OF 264/3 Betreff: Zukunft der Merian-Spielplatz-Betreuung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt für 2013 und die Folgejahre aus seinem Budget jährlich 5.500 € zur hälftigen Finanzierung der Betreuung des Merian-Spielpatzes an zwei Wochentagen (Montag 15:00 - 18:00 Uhr, Freitag 16:00 - 19:00 Uhr) durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim zur Verfügung und fordert den Magistrat auf, sich daran mit ebenfalls 5.500 € jährlich zu beteiligen und so die Spielplatzbetreuung langfristig sicherzustellen. Die Betreuung erfolgt vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien. Der Ortsbeirat finanziert außerdem wie bisher in diesem Zeitraum das Angebot des Abenteuerspielplatz Riederwald für die temporäre Spielstraße am Heideplatz einmal wöchentlich am Mittwoch (Kosten jährlich 5.500,- €). Begründung: Die Caritas zieht sich im Herbst 2012 endgültig aus der Betreuung des Merian-Spielplatzes zurück. Um auch weiterhin eine ausreichende soziale Kontrolle auf diesem Teil des Merianplatzes zu gewährleisten, wurde nach einem Träger gesucht, der das Angebot in entsprechender Form fortsetzen kann. Die Nachbarschaftshilfe Bornheim aus der Petterweilstraße 4 bis 6 ist dazu bereit und in der Lage. Die 5.500 Euro, die für die Merianplatz-Betreuung aus dem Ortsbeirats-Budget kommen, werden von der bisherigen temporären Spielstraße Gaußstraße genommen, da dieses Angebot angesichts der Nähe des Merianplatzes verzichtbar erscheint. Die temporäre Spielstraße am Heideplatz soll jedoch weitergeführt werden. Die Fortsetzung des Merianplatz-Angebots wird von allen Beteiligten, insbesondere auch von der Interessengemeinschaft Untere Bergerstraße (IGUB), sehr begrüßt. Die IGUB hat sich bereit erklärt, als Ansprechpartner und Unterstützer hierfür jederzeit zur Verfügung zu stehen. Eine besondere Attraktivität für Kinder gewinnt diese Lösung dadurch, dass die Nachbarschaftshilfe Bornheim am Dienstag- und Donnerstag-Nachmittag eine Betreuung auf dem Germaniaplatz anbietet. Die drei Spielorte Merianplatz (Mo. und Fr.), Germaniaplatz (Di. und Do.) und Heideplatz (Mi.) bieten damit an wechselnden Tagen die ganze Woche über betreute Spielmöglichkeiten an. Aufgereiht auf einer Achse zwischen Nordend und Bornheim sind sie mit ihrem Einzugsgebiet für viele Kinder und Familien gut erreichbar. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.09.2012, OF 248/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 116 2012 1. Die Vorlage OF 248/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 264/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat stellt für 2013 und 2014 aus seinem Budget jährlich jeweils 5.500 Euro zur hälftigen Finanzierung der Betreuung des Merian-Spielpatzes an zwei Wochentagen (Montag 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag 16.00 - 19.00 Uhr) durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim zur Verfügung und fordert den Magistrat auf, sich daran mit ebenfalls jeweils 5.500 Euro jährlich zu beteiligen und so die Spielplatzbetreuung langfristig sicherzustellen. Die Betreuung erfolgt vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien. Der Ortsbeirat finanziert außerdem wie bisher in diesem Zeitraum das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald für die temporäre Spielstraße am Heideplatz einmal wöchentlich am Mittwoch mit jährlich 5.500 Euro aus seinem Budget." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenZukunft der Merian-Spielplatz-Betreuung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2012, OF 248/3 Betreff: Zukunft der Merian-Spielplatz-Betreuung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt für 2013 und die Folgejahre aus seinem Budget jährlich 11.000,-- € für die Betreuung des Merian-Spielplatzes an zwei Wochentagen (Montag 15:00 - 18:00 Uhr, Freitag 16:00 - 19:00 Uhr) durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien. Der Ortsbeirat finanziert außerdem wie bisher in diesem Zeitraum das Angebot des ASP Riederwald für die temporäre Spielstraße am Heideplatz einmal wöchentlich am Mittwoch (Kosten jährlich 5.500,-- €). Begründung: Die Caritas zieht sich im Herbst 2012 endgültig aus der Betreuung des Merian-Spielplatzes zurück. Um auch weiterhin eine ausreichende soziale Kontrolle auf diesem Teil des Merianplatzes zu gewährleisten, wurde nach einem Träger gesucht, der das Angebot in entsprechender Form fortsetzen kann. Die Nachbarschaftshilfe Bornheim aus der Petterweilstraße 4-6 ist dazu bereit und in der Lage. Die Hälfte der dafür notwendigen Finanzierung von jährlich 11.000,-- € wird von der bisherigen temporären Spielstraße Gaußstraße genommen, da dieses Angebot angesichts der Nähe des Merianplatzes verzichtbar erscheint. Die temporäre Spielstraße am Heideplatz soll jedoch weitergeführt werden. Die Fortsetzung des Merianplatz-Angebots wird von allen Beteiligten, insbesondere auch von der Interessengemeinschaft Untere Bergerstraße (IGUB), sehr begrüßt. Die IGUB hat sich bereit erklärt, als Ansprechpartner und Unterstützer hierfür jederzeit zur Verfügung zu stehen. Eine besondere Attraktivität für Kinder gewinnt diese Lösung dadurch, dass die Nachbarschaftshilfe Bornheim am Dienstag- und Donnerstag-Nachmittag eine Betreuung auf dem Germaniaplatz anbietet. Die drei Spielorte Merianplatz (Mo. und Fr.), Germaniaplatz (Di. und Do.) und Heideplatz (Mi.) bieten damit an wechselnden Tagen die ganze Woche über betreute Spielmöglichkeiten an. Aufgereiht auf einer Achse zwischen Nordend und Bornheim sind sie mit ihrem Einzugsgebiet für viele Kinder und Familien gut erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2012, OF 264/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 116 2012 1. Die Vorlage OF 248/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 264/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat stellt für 2013 und 2014 aus seinem Budget jährlich jeweils 5.500 Euro zur hälftigen Finanzierung der Betreuung des Merian-Spielpatzes an zwei Wochentagen (Montag 15.00 - 18.00 Uhr, Freitag 16.00 - 19.00 Uhr) durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim zur Verfügung und fordert den Magistrat auf, sich daran mit ebenfalls jeweils 5.500 Euro jährlich zu beteiligen und so die Spielplatzbetreuung langfristig sicherzustellen. Die Betreuung erfolgt vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien. Der Ortsbeirat finanziert außerdem wie bisher in diesem Zeitraum das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald für die temporäre Spielstraße am Heideplatz einmal wöchentlich am Mittwoch mit jährlich 5.500 Euro aus seinem Budget." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWas ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1352 entstanden aus Vorlage: OF 213/3 vom 07.06.2012 Betreff: Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Aufstellung über die Anwendung der Vorgartensatzung in den letzten 15 Jahren im Nordend vorzulegen. Dabei geht es insbesondere um die folgenden Fragen: - Wie viele der vom Ortsbeirat in Anträgen beanstandeten Versiegelungen bzw. Umwidmungen von Vorgärten sind verhindert bzw. zurückgebaut worden? - Wie viele und welche befinden sich im Verwaltungsverfahren? Begründung: Der Ortsbeirat hat sich von Beginn an im Nordend sehr um die Einhaltung der Vorgartensatzung bemüht und dies in vielen Anträgen zum Ausdruck gebracht. Vorgärten sind nicht nur charakteristisch für den Stadtteil, sondern dienen als kleine Grünanlagen auch gerade im so dicht besiedelten Nordend der Verbesserung des Klimas. Gerade ist an der Ecke Gaußstraße/Merianstraße ein Vorgartenplatz, der dort schon sehr lange als Parkplatz genutzt wurde, in einen Vorgarten zurückverwandelt worden. Dies scheint aber die ausgesprochene Ausnahme zu sein, in der Regel beobachtet man, wie immer wieder Flächen versiegelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1590 Aktenzeichen: 63 0
Einrichtung temporärer Spielstraßen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2012, OF 126/3 Betreff: Einrichtung temporärer Spielstraßen im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt auch 2012 wieder Mittel aus dem OBR-Budget für die Einrichtung temporärer Spielstraßen im Nordend zur Verfügung. Diese könnten mit denselben Durchführungszeiten wie in den letzten Jahren wieder die Gaußstraße und die Heidestraße sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 72 2012 Die Vorlage OF 126/3 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNE in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Ortsbeirat stellt auch im Jahr 2012 wieder aus dem Ortsbeiratsbudget Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 11.000 Euro für die Einrichtung temporärer Spielstraßen im Nordend zur Verfügung. Diese sollen mit denselben Durchführungszeiten wie in den letzten Jahren wieder in der Gaußstraße und Heidestraße eingerichtet werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGlascontainer am Merianplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2012, OF 144/3 Betreff: Glascontainer am Merianplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Glascontainer am Merianplatz auf der Seite der Elkenbachstraße in den Bereich des Halteverbots vor dem Zugang zum Merianplatz aufzustellen. Begründung: Im Rahmen der Suche nach weiteren geeigneten Standorten für Glascontainer kann auf diese Weise ein Ersatz geschaffen werden für den vor einiger Zeit auf der Seite Berger Straße des Merianplatzes entfernten und nicht ersetzten Container. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 144/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 144/3 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSpielstraße Merianstraße zwischen Luisenstraße und Elkenbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 82/3 vom 17.10.2011 Betreff: Spielstraße Merianstraße zwischen Luisenstraße und Elkenbachstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie der Straßenbelag auf der Merianstraße zwischen Luisenstraße und Elkenbachstraße entlang des Merianspielplatzes so gestaltet werden kann, dass er für Bewegungen auf Rollen (Rollschuhe, Skateboards, Roller usw.) besser geeignet ist als derzeit. Gleichzeitig sollten die dabei entstehenden Kosten mitgeteilt werden. Begründung: Die Merianstraße ist in diesem Abschnitt eine Spielstraße. Eine Spielstraße sollte Kindern Aktivitäten möglich machen, die auf Spielplätzen sonst nicht möglich sind. Dazu zählen das Rollschuhlaufen, Rädchen- und Rollerfahren usw. Leider ist der Kopfsteinpflasterbelag auf der Spielstraße für diese Aktivitäten denkbar ungeeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 504 Aktenzeichen: 66 5
Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2011, OF 22/3 Betreff: Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.1. Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.1. In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen? 3. In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 18.08.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 01.12.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2012 1. Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 22/3 wird als Anfrage an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 1. gestrichen und die Ziffer 3. des Tenors der Begründung vorangestellt wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und FDP gegen CDU und SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4
Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2009, OM 3178 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 26.02.2009 Betreff: Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße analog der Kreuzung Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße umzugestalten, d. h. Vorziehen aller Bürgersteige und Ecken in Richtung Platzmitte und umlaufende Markierung mit Zebrastreifen. Eine Aufpflasterung des mittleren Platzbereichs sollte geprüft werden. Begründung: Die Kreuzung ist für viele Benutzer, insbesondere (Schul-) Kinder, trotz eines relativ niedrigen Verkehrsaufkommens sehr unübersichtlich. Die seinerzeit überlegte Kreisellösung erschien teuer und für Fußgänger wegen des großen Bürgersteigradius umständlich. Die Verengung der Fahrbahnfläche durch Vorziehen der Bürgersteige und auch des Mittelstreifens der Rotlintstraße macht die Kreuzung durch klare Wegebeziehungen übersichtlich. Die Umgestaltung kann so erfolgen, dass keine Parkplätze wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2009, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 292 Aktenzeichen: 66 5
Bäume auf den Gehwegnasen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2009, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 594/3 vom 14.11.2008 Betreff: Bäume auf den Gehwegnasen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den neu geschaffenen oder noch zu schaffenden Gehwegnasen im Nordend Bäume gepflanzt werden können. Falls dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, wird um ausführliche Erläuterung gebeten. Insbesondere auf folgenden Gehwegnasen ist zu prüfen, wie eine Pflanzung von Bäumen unter Beachtung der Gehwegbeziehungen möglich gemacht werden kann. Im positiven Fall ist die Pflanzung vorzunehmen: - Glauburgstraße/Weberstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Gluckstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Lortzingstraße (nördliche Seite) - Glauburgstraße/Spohrstraße (nördliche Seite) - Oeder Weg/Bornwiesenweg (südliche Seite) - Oeder Weg/Finkenhofstraße (nördliche Seite) - Oeder Weg/Lersnerstraße - Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Diese Auflistung kann jederzeit noch erweitert werden. Begründung: Von Anwohnern und Geschäftsleuten wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere an Ecken mit wenig Grün, wie dies für den genannten Abschnitt der Glauburgstraße und ebenso den Oeder Weg gilt, eine Aufwertung durch Bäume äußerst wünschenswert für die Steigerung der Aufenthaltsqualität wäre. Eine solche Maßnahme würde sowohl der Wohnqualität für die Anwohner als auch der Attraktivität als Geschäftsstraße zugutekommen. Die dem Ortsbeirat bekannte Planung zur Ecke Bornwiesenweg/Oeder Weg zeigt, dass solche Pflanzungen möglich und sehr sinnvoll sind. Allerdings ist unklar, warum die Pflanzlöcher nicht von vornherein angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 526 Aktenzeichen: 61 1
Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2008, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 446/3 vom 25.03.2008 Betreff: Kreuzungsbereich Bornheimer Landstraße/Burgstraße/Elkenbachstraße Einführung des Probebetriebes Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Durch die in den letzten Jahren sowohl in die Höhe als auch in die Breite stark gewachsenen Bäume wird die über die Fahrbahn gespannte Straßenbeleuchtung sehr stark verdeckt. Aus diesem Grund ist die Straßenbeleuchtung - nicht der schöne Baumbestand - so zu ändern, dass sowohl der Bürgersteig auf beiden Seiten, als auch die Fahrbahn deutlich besser beleuchtet werden. Damit werden insbesondere die jüngeren Kinder auf dem Bürgersteig und insbesondere beim Überqueren der Fahrbahn besser gesehen. 2. Für die Litfaßsäule auf der Bornheimer Landstraße in Höhe der Lichtzeichenanlage ist zu prüfen, ob sie zur besseren Sicht, gerade der kleineren Kinder, von diesem Standort zu entfernen ist. Begründung: Alle sind sich darüber einig, dass den Kindern der sicherste Schulweg ermöglicht werden muss. Hierzu gehört eine verbesserte Sicht der Kinder von den Bürgersteigen auf die Fahrbahn. Aber auch umgekehrt ist eine verbesserte Sicht der Auto- und Radfahrer von der Fahrbahn auf die Bürgersteige zwingend erforderlich, um gerade die jüngeren und damit kleineren Kinder besser und vor allen Dingen rechtzeitiger als bisher sehen zu können. Dies kann nur durch eine Verbesserung der Licht- und Sichtverhältnisse erfolgen, indem die Straßenbeleuchtung verbessert und die Litfaßsäule entfernt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2008, ST 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2009, ST 1559 Stellungnahme des Magistrats vom 30.11.2010, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 26.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 23.09.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 28.10.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
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