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Meine Nachbarschaft: Dörrwiesenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße

08.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1348/6 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße In den vergangenen Monaten fanden vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Marienberger Straße statt. Der Straßenabschnitt wird seit Jahrzehnten von den Anwohnerinnen und Anwohnern beidseitig zum Parken genutzt. Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde beanstandet, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg stehen und dadurch die Nutzbarkeit der Gehwege eingeschränkt werde. Diese Art der Nutzung hat über viele Jahre zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Beanstandungen geführt und wurde offenbar geduldet. In anderen ähnlich gestalteten Straßen im Frankfurter Westen (z. B. Westerbachstraße, Konrad-Glatt-Straße) ist das teilweise Parken auf dem Gehweg zudem durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Darüber hinaus ist auch in der Marienberger Straße selbst an zwei Stellen die Mitbenutzung des Gehwegs durch Markierungen (Behindertenparkplätze) ausdrücklich zugelassen. Der nun durch das Straßenverkehrsamt angekündigte Wegfall bisheriger Stellflächen führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die bereits unter erheblichem Parkdruck leiden, zu großem Unmut und Unverständnis. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, weshalb er einerseits die halbseitige Beparkung des Gehweges durch Einzeichnung entsprechender Behindertenparkplätze legitimiert und dieselbe halbseitige Beparkung von weiteren Fahrzeugen mit der Begründung ahndet, dass keine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sei. zu prüfen, ob eine weiterhin beidseitige Beparkung derart ermöglicht werden kann, dass nur in bestimmten Bereichen Halteverbote eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen könnten sich dann sich begegnende Kinderwagen etc. entsprechend ausweichen. andernfalls zu prüfen, ob eine temporäre Einrichtung von Halteverboten (zwischen 7:00-16:00 Uhr) in Betracht zu ziehen ist, da nur hier mit einer stärkeren Frequentierung zu rechnen ist. Auskunft darüber zu erteilen, welche Maßnahmen für den Wegfall von rd. 40 Stellmöglichkeiten getroffen werden (z.B. Bemühungen des Magistrats die Tiefgarage der Saalbau außerhalb von Veranstaltungen nutzbar zu mit angrenzenden Supermärktenmärkten in Kontakt zu treten, um außerhalb der Ladenzeiten eine Beparkung zu ermöglichen). den Wunsch des Ortsbeirats zu berücksichtigen, dass vor Einleitung von entsprechenden Maßnahmen, eine entsprechende Vorstellung dieser in einem öffentlichen Ortstermin oder im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung gewünscht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7500 entstanden aus Vorlage: OF 1294/6 vom 05.10.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen Der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße bis Ecke Michaelstraße zu veranlassen; - dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der vorhandenen Bodenwellen instand zu setzen; - bei der Planung die seinerzeit entwickelte Idee einer leichten Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße zu berücksichtigen, um beidseitig nutzbare Gehwege zu ermöglichen und den Gebäudebestand der Anwohner zu schützen. Begründung: Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Der Abschnitt zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße blieb dabei unberücksichtigt, unter anderem wegen der zunächst zurückgestellten Brückensanierung über dem Sulzbach. Bereits damals wurden in Gesprächen mit dem zuständigen Fachamt erste Ideen entwickelt, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstraße vorsahen, um beidseitig Gehwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite zu ermöglichen. Derzeit ist der Gehweg bspw. mit Kinderwagen oder Rollatoren kaum begehbar. Da die Sanierung bislang nicht erfolgte, hat sich der Straßenzustand stark verschlechtert. Tiefe Spurrillen und Unebenheiten führen dazu, dass der zunehmende Schwerverkehr (Busse und Lkws) erhebliche Erschütterungen verursacht, die bereits zu Schäden an den angrenzenden Gebäuden führen. Eine zeitnahe Umsetzung ist erforderlich, um die Maßnahme noch vor der geplanten Neugestaltung der Stadtteilmitte zu realisieren. Andernfalls könnten durch eine Umgestaltung des Parkplatzes in der Wiesenfeldstraße geänderte Rahmenbedingungen entstehen, die die vorgesehene Fahrbahnverschwenkung nicht mehr ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 553/7 Betreff: Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Planungsstand der seit längerer Zeit angekündigten Sanierungen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist, 2. wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen ist, 3. wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauern wird, 4. welche Übergangslösungen für die Betreuung der Kinder während der Bauphase vorgesehen sind, 5. ob die vorgesehenen Mittel im städtischen Haushalt bereits bereitgestellt wurden. Begründung: Die Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist eine wichtige Einrichtung für Familien in Rödelheim. Seit längerer Zeit wird von anstehenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen, konkrete Informationen über den Stand der Planung und die zeitliche Umsetzung liegen dem Ortsbeirat jedoch nicht vor. Gerade für die betroffenen Kinder und Eltern ist es von hoher Bedeutung, frühzeitig Klarheit über den Zeitplan der Sanierung sowie über mögliche Ausweichlösungen zu erhalten. Auch der Ortsbeirat ist auf diese Informationen angewiesen, um seine Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 553/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

„Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt“, Artikel 20: Persönliche Mobilität

30.08.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 Betreff: "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", Artikel 20: Persönliche Mobilität Fragen an den Magistrat Begründung: Es fällt auf, dass unter diesem Titel das Thema "Fußgänger" fehlt. Behinderung von Menschen, ob im Rollstuhl oder Sehbehinderte, haben es in unserem Ortsbezirk schwer, da die Bürgersteige zu schmal oder vollgestellt sind, da Bodenschwellen (u.a. Niddauferweg Kuhlmannswiese) mit einem Schild angezeigt, aber nicht beseitigt werden oder in einer verkehrsberuhigten Straße (Biedenkopfer Weg, Alt Hausen - Shared Space) Blindenleitsysteme fehlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist das Dezernat II in die Entwicklung der Fußverkehrsstrategie des Mobilitätsdezernats involviert? Welche Maßnahmen ergreift das Dezernat konkret, um diese Lücke zu schließen? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Lehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6971 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 04.05.2025 Betreff: Lehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Lehrbergerstraße in Rödelheim mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet wird, dabei ist zu prüfen, in welcher Form die Beleuchtung am effektivsten ist. Begründung: Die Lehrbergerstraße verläuft zwischen Biedenkopfer Weg und Breidensteiner Weg. Ein eher unauffälliger Weg, der aber doch stark frequentiert wird von Hundebesitzern und Spaziergängern, auch einfach als Durchgangsweg. Besonders beliebt ist er bei Schülern der Brentanoschule. Ohne Beleuchtung birgt diese Straße bei Dunkelheit vielen Gefahren. Die Art der Straßenbeleuchtung kann flexibel gestaltet sein, wie z. B. gedämmtes Licht, zeitlich begrenzt oder mit Bewegungsmelder. Zur Sicherheit der Nutzer dieses Weges muss aber in jedem Fall eine Beleuchtung angebracht werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1523

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben

22.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 entstanden aus Vorlage: OF 1209/6 vom 26.02.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreiben Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Dabei wurde der im Betreff genannte Teilabschnitt nicht miteinbezogen. Dies mag auch daran gelegen haben, dass man die aufwendigere Brückensanierung (über den Sulzbach) zunächst nicht durchführen wollte. Seinerzeit erfolgten an dieser Stelle bereits Gespräche mit dem zuständigen Fachamt sowie dem städtischen Stadtbezirksvorsteher. In den beschriebenen Gesprächen wurden bereits auch erste Ideenansätze entwickelt, die eine leicht veränderte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen. Dabei wird Sorge getragen, dass sich trotz der Verschwenkung die Parzellierung von bestehenden Grundstücken nicht verändert. Diese Fahrbahnveränderung erachteten die damaligen Funktionsträger als sinnig, um die entsprechenden Fußwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite beidseitig zu führen. Derzeit ist ein Fußweg mit Kinderwagen oder Rollator kaum begehbar. Mittlerweile hat sich der Zustand mangels damaliger Sanierung derart verschlechtert, dass tiefe Spurrillen, die unter den Asphalt reichen, entstanden sind. Insbesondere die immer schwerer werdenden Busse sowie Lkws sorgen mangels Sanierung für große Erschütterungen im Bereich der umliegenden Häuser. Diese Erschütterungen führen auch zu Rissen am Immobilienbestand der Anwohner. Es muss daher dringend eine zeitnahe Sanierung des genannten Straßenabschnitts mit verändertem Fahrbahnverlauf bzw. veränderter Fahrbahnschwenkung unter Einbeziehung der oben genannten Ideenansätze erfolgen. Die Sanierung kann unabhängig von der Neugestaltung der Stadtteilmitte durchgeführt werden, da sich die Parzellierung der vorhandenen Grundstücke nicht ändert. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße - Alt-Sossenheim/Ecke Michaelstraße zeitnah zu veranlassen; 2. dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der Bodenwellen instand zu setzen; 3. bei der Sanierung des genannten Straßenabschnitts zugehörige Ideengebungen (wurden bei der Sanierung der restlichen Teilstücke der Straße Alt-Sossenheim zwischen Fachamt und Stadtbezirksvorsteher erörtert) einzuarbeiten, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße berücksichtigen, um beidseitig einen nutzbaren Fußweg zu ermöglichen und den Immobilienbestand der Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern

18.03.2025 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sperrungen und Irrwege In der Au

06.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 476/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?

18.11.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Nachdem sich zuletzt Hinweise darauf verdichteten, dass dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim ein bosnischer Kulturverein sein neues Zentrum errichtet, wurde dies am 13. November 2024 durch entsprechende Presseberichte bestätigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Lt. Presseberichten handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Kulturzentrum mit Gebetsraum bzw. mit Moschee. a) Welche konkrete Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für dieses Bauvorhaben genehmigt? b) Für wie viele Personen ist diese maximal ausgelegt? c) Wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 2.) Lt. Presseberichten wurde die Baugenehmigung im Jahr 2022 erteilt. Wurde im Vorfeld dazu seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 3.) Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren über die geplante Baumaßnahme, bei der es sich um einen Sonderbau handelt, informiert? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 469/7 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Welche Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für diese Liegenschaft genehmigt? 2.) Zu welchem Zeitpunkt wurde die entsprechende Baugenehmigung erteilt? 3.) Wurde zuvor seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers im Vorfeld dazu eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 4.) Sofern es sich um einen Sonderbau, etwa in Form eines Kulturzentrums und/oder eines Sakralbaus handelt: Welche konkrete Nutzung ist vorgesehen, für wie viele Personen ist diese ausgelegt und wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 5.) Sofern es sich um einen Sonderbau handelt: Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Vorfeld über diese geplante Baumaßnahme informiert? 6.) Wann ist mit der Fertigstellung bzw. der Inbetriebnahme des Gebäudes zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Haigerer Straße“ mitplanen

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 900/6 vom 30.12.2023 Betreff: Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" mitplanen Vorgang: OM 3677/23 OBR 6; ST 1933/23 Mit der Vorlage OM 3677 vom 14. März 2023 hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die unsichere Überquerung an der Haltestelle "Haigerer Straße" (in Richtung des Rödelheimer Bahnhofs) aufmerksam gemacht und gebeten, einen Zebrastreifen zu schaffen. Im Zuge der zugehörigen Stellungnahme vom 22. September 2023, ST 1933, hat der Magistrat mitgeteilt, dass eine Realisierung eines Zebrastreifens aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Westerbachstraße nicht möglich ist. Stattdessen weist der Magistrat auf die Möglichkeit hin, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle eine Lichtsignalanlage einzuplanen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" die Überquerung der Westerbachstraße durch die Schaffung einer Lichtsignalanlage sicherer zu gestalten und dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann mit einem Ausbau der Haltestelle und der Installation der vorgeschlagenen Lichtsignalanlage zeitlich zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1933 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 895 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 11.11.2023 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Vorgang: OM 1867/22 OBR 7; ST 1705/22 Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 266 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten

14.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 262/7 vom 27.02.2023 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/W esterbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah an der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1415 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten

14.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

14.03.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 269/7 vom 28.02.2023 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Vorgang: E 36/22; B 393/22 In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des Etatantrags vom 04.05.2022, E 36 vor: - Rödelheim: Biedenkopfer Weg; - Westhausen: Josef-Wirmer-Straße. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z. B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle „Haigerer Straße“ (Richtung „Rödelheim Bahnhof“) sicherer gestalten

14.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3677 entstanden aus Vorlage: OF 715/6 vom 23.02.2023 Betreff: Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof") sicherer gestalten Der Haltestellenpunkt "Haigerer Straße" ist in Fahrtrichtung "Rödelheim Bahnhof" nur durch Überqueren der stark frequentierten Westerbachstraße erreichbar. Dabei sind insbesondere Schulkinder und gehbeeinträchtigte Personen während des Überquerens einem enormen Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Wünschenswert wäre es daher, einen sicheren Übergang hin zum Haltepunkt zu gewährleisten. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den gefährlichen Überweg hin zum Haltepunkt "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof" ) entsprechend abzusichern. Forciert wird dies in Form eines Zebrastreifens oder per Anbringung einer Fußwegampel. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen verkehrsrechtlich nicht umsetzbar sein, so bittet der Ortsbeirat um die Durchführung alternativer Absicherungsmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1933 Antrag vom 30.12.2023, OF 900/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4947 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße

28.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283

04.10.2022 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)

04.10.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59

24.05.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

22.03.2022 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 28.12.2021 Betreff: Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: Der Biedenkopfer Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 ausgewiesen. Insbesondere in der Anfangsphase sollte die Verkehrsdisziplin mit (stationären) Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Begründung: Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Mitmenschen mit Behinderung vorbei. Hier verkehren besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bereits bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schulkinder, dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgängerinnen und Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Außerdem bedeutet eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig, dass es zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil, durch diese Maßnahmen können auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

22.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

18.01.2022 · Aktualisiert: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mobile Trauerhalle für den Rödelheimer Friedhof

15.11.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 75/7 Betreff: Mobile Trauerhalle für den Rödelheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, für den Rödelheimer Friedhof an der Westerbachstraße eine mobile Trauerhalle zu schaffen. Begründung: Der Rödelheimer Friedhof liegt unweit der stark befahrenen Westerbachstraße. Dies bedeutet, dass Ansprachen von Pastoren oder Trauerrednern bei Trauerfeierlichkeiten durch den Verkehrslärm so gut wie nicht möglich sind. Da es keine Trauerhalle gibt, in denen etwaige Zeremonien durchgeführt werden können, sind die Trauergemeinden auch dem Wetter ungeschützt ausgesetzt. Selbstverständlich kann auf diesem kleinen Friedhof keine dauerhafte Trauerhalle errichtet werden. Es wäre jedoch zu prüfen, ob für diesen Friedhof eine mobile Trauerhalle aufgestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 75/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Einstürzendes Dach an der Westerbachstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 661 entstanden aus Vorlage: OF 153/6 vom 17.08.2021 Betreff: Sossenheim: Einstürzendes Dach an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Westerbachstraße 286 einzuwirken (Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten), das teilweise einstürzende Dach entsprechend zu sichern. Begründung: Mehrere Anwohner sind auf Mitglieder des Ortsbeirats 6 zugekommen und äußerten, dass das Dach der oben genannten Liegenschaft bereits an einigen Stellen abgesackt ist und Nachbargrundstücke sowie den davor verlaufenden Gehweg gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2098 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen

14.06.2021 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29

04.05.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021

OA (Anregung Ortsbeirat)

Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207

23.02.2021 · Aktualisiert: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2021, OA 683 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 09.02.2021 Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Vorgang: B 26/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung eines Bus-B etriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen. Begründung: Über den geplanten Bau eines Bus-Betriebshofs auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei erfuhren die Mitglieder des Ortsbeirats bislang nur aus der Zeitung und aus der nun vorliegenden M-Vorlage. Es ist völlig ungeklärt, auf welche Weise die Busse von dem geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen im Stadtgebiet kommen sollen. So ist zum Beispiel eine Wegeführung über die Lorscher Straße (Beschränkung auf 30 km/h) völlig inakzeptabel. Ebenso wenig wäre es eine Alternative, die Busse über die Heerstraße und die Westerbachstraße zu leiten, die beide permanent überlastet sind Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach angemahnt, dass für den zunehmenden Gewerbeverkehr in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz erforderlich ist. In der Vorlage B 26 aus 2021 hat der Magistrat erst vor wenigen Tagen dargelegt, dass er dieses Problem zwar erkannt hat, eine Lösung aber nur langfristig zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 946 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7288, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 23 21

OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg

27.10.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 523/7 vom 11.10.2020 Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken auf dem Bürgersteig zu sichern. Begründung: Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen, den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach circa fünf Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung

17.08.2020 · Aktualisiert: 27.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 590 entstanden aus Vorlage: OF 495/7 vom 27.07.2020 Betreff: Ansiedlung des VGF-Betriebshofs an der Lorscher Straße nur mit einer zusätzlichen Autobahnanbindung Vorgang: B 333/18; B 346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich eine mit der Autobahnverwaltung abgestimmte Lösung für eine zusätzliche Autobahnanbindung zu finden, die die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 wirkungsvoll entlasten kann. Begründung: Die Anschlussstelle Rödelheim zur BAB 648 ist oftmals überlastet, was zu erheblichen Belastungen vor allem in der Westerbachstraße führt. Die Ortsbeiräte 6 und 7 haben bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen und um Abhilfe gebeten. In zwei Berichten (B 333 und B 346 aus 2018) hat der Magistrat berichtet, dass nach einer Alternative zur Anschlussstelle Rödelheim gesucht wird. In der Zwischenzeit ist die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Gaugrafenstraße vorangeschritten und auch an der Guerickestraße haben sich weitere Gewerbebetriebe (Autohaus) angesiedelt. Nun wurde bekannt, dass auch ein großer VGF-Busbetriebshof vom Römerhof an die Lorscher Straße verlegt wird. Der Ortsbeirat hält den Standort für einen Busbetriebshof grundsätzlich für geeignet, erwartet aber angesichts der geschilderten Problemlage eine Lösung für die Ableitung des Gewerbeverkehrs auf das überregionale Straßennetz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Anregung vom 15.09.2020, OA 606 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 590 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 590 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 590 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass Alternativen einer Autobahnanbindung geprüft werden. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6664, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden

02.08.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel

31.05.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2020, OF 468/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest klimagerecht und ausgewogen gestalten - dazu Schaffung einer Ortsumfahrung Niederursel Um den motorisierten Individualverkehr im voraussichtlich entstehenden neuen Stadtteil zu reduzieren, ist es erforderlich, den übergeordneten und den entstehenden Verkehr auf übergeordnete Straßen zu lenken. Deshalb wird eine Ortsumfahrung Niederursel benötigt, die sinnvoller Weise zwischen der Rosa-Luxenburg-Straße und der Heerstraße/Guerickestraße verlaufen soll. Auch der spätere Busverkehr für den neuen Stadtteil kann nur funktionieren, wenn der Verkehr abfließt. Ein aktuelles Negativ-Beispiel ist die Situation auf der Westerbachstraße. Die Busse können sich dort nur Stop-and-Go fortbewegen. Eine frühzeitige Einsicht des Magistrats, die Problematik anzuerkennen und durch Schaffung einer Autobahnabfahrt z.B. über das Nordwestkreuz zu reduzieren, wäre hier dringend geboten. Deshalb fordert der Ortsbeirat 7 neben den Forderungen in der OF 455/7 den Magistrat auf, bei der Planung des neuen Stadtteils die Ortsumfahrung Niederursel zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2020, OF 455/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Es besteht Einvernehmen, dass über die Vorlage OF467/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 455/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 467/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 467/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 4 im sechsten Satz der Vorlage nach den Worten "eine Weiterführung der U7" die Worte "die Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke" gestrichen werden. 3. Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1: SPD, GRÜNE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 3: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 4: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und Herr Richter gegen Frau Lämmer und Herr Leitzbach (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 5: SPD, GRÜNE und Herr Leitzbach gegen CDU, FDP, Frau Lämmer und Herr Richter (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 6: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten

30.05.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheitsgutachten für den Schulweg Biedenkopfer Weg - Brentanoschule erstellen

03.04.2020 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2020, OF 479/7 Betreff: Verkehrssicherheitsgutachten für den Schulweg Biedenkopfer Weg - Brentanoschule erstellen Der Magistrat wird gebeten, für den Schulweg Biedenkopfer Weg zur Brentanoschule ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Ziel ist hierbei festzustellen, wie sicher der Schulweg zur Brentanoschule tatsächlich ist. Begründung: Seit mehreren Jahren beklagen Eltern, dass der Schulweg im Biedenkopfer Weg zur Brentanoschule nicht sicher sei. Daraufhin haben mehrere Ortstermine des Ortsbeirates zusammen mit den zuständigen Behörden stattgefunden. Das Ergebnis war jedoch nicht eindeutig. Während die Eltern und einige Mitglieder des Ortsbeirates ein hohes Gefährdungspotential auf diesem Schulweg feststellten, konnten sowohl die Verkehrsbehörden als auch andere Ortsbeiräte dies nicht bestätigen. Um hier zu einer eindeutigen Bewertung der tatsächlichen Verkehrssituation zu kommen, wäre ein Ergebnis, welches von einem neutralen Gutachter erstellt würde, sehr hilfreich. Dies könnte auch zu einer gesellschaftlichen Befriedung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule

10.03.2020 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5879 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 20.02.2020 Betreff: Ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule Durch die baulichen Gegebenheiten vermitteln die Wege zur Brentanoschule den Kindern das Gefühl der Sicherheit, da diese aus der Sichtweise eines Kindes als Spielstraße/ verkehrsberuhigte Zone identifiziert werden. Eine fehlende Beschilderung als verkehrsberuhigte Zone wird von Kindern im Grundschulalter nicht wahrgenommen. Zwar sind einzelne Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger und den übrigen Verkehr ausgewiesen, dieses ist aber nur sehr diskret durch andersfarbige Pflasterung realisiert, was nur bei genauer Beachtung wahrzunehmen ist. Weiterhin ist der für Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewiesene Bereich sehr schmal und damit in der Realität nicht ausreichend. Darüber hinaus lädt die Gestaltung des Biedenkopfer Wegs, im Gegensatz zur Strubbergstraße und zum Langen Weg mit der dort realisierten Anordnung der Parkplätze und der Grünflächen, die in die Straße hineinragen, zum Schnellfahren ein. Die Einrichtung von klassischen Bürgersteigen ist keine hinreichende Lösung. Zum einen zerstört dies den Charakter des Wohnviertels, zum anderen führt eine bauliche Trennung von Fahrbahn und Nebenanlage zu höheren Geschwindigkeiten (siehe u. a. https://udv.de/de/strasse/stadtstrassen/wege-fuer-fussgaenger/verkehrssicherheit -spielstrassen). "Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau möglichst weit auf ein für Fußgänger und Radfahrer verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine ‚Abtrennung' des Fahrrad- oder Fußgängerverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken." (aus:https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich- bewaehrt-19346) In https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/f iles/medien/publikation/long/1933.pdf wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Tatsächlich ist es jedoch schwierig, Kindern zu vermitteln, dass der von ihnen gefühlte verkehrsberuhigte Bereich in Wirklichkeit keiner ist und dass sie zwangsläufig in Zweierreihen hintereinandergehen müssen. Deswegen müssen die Bedingungen an die Sicht der Kinder angepasst werden, sodass diese ungefährdet zur Schule kommen können. Also: "Vom Kind aus denken", wie die frühere Schuldezernentin treffend sagte. Der mögliche Wegfall von Parkplätzen darf in diesem Zusammenhang keine Relevanz haben. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Verengung und Verschwenkung der Fahrbahn durch eine schräge Anordnung der Stellplätze; 2. wenn nötig, weitere Senkung der Geschwindigkeit durch angemessene Maßnahmen, wie z. B. Aufstellung großer Pflanzkübel; 3. regelmäßige Überwachung des Verkehrs, insbesondere der Geschwindigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1205 Antrag vom 27.12.2021, OF 95/7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Piktogramme und Markierungen für den Radverkehr

22.10.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 25.08.2019 Betreff: Sossenheim: Piktogramme und Markierungen für den Radverkehr Der Magistrat wird gebeten, 1. Aufstellflächen für Radfahrer vor den Haltelinien der Sossenheimer Ampeln aufzubringen, wie sie an vielen Stellen in der Stadt schon verwirklicht sind; 2. zu prüfen, ob es an den Sossenheimer Durchfahrtsstraßen Siegener Straße, Alt-Sossenheim, Kurmainzer Straße und Westerbachstraße möglich ist, Schutzstreifen für Radfahrer zu markieren; 3. wenn Schutzs treifen nicht möglich sind, Piktogramme zu markieren, um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf die Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen. Begründung: Am 19.08.2019 fand in Sossenheim eine Veranstaltung zum Thema Radverkehr in Sossenheim statt, an den auch der verkehrspolitische Sprecher des ADFC Frankfurt, Bertram Giebeler, teilnahm. Es war der Wunsch von vielen Bürgern und des ADFC, dass der Radverkehr in Sossenheim sicherer wird, und es wurden unter anderen diese konkreten Vorschläge gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 7

Ideen

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6

Spiegel für Fussgänger und Radfahrer - Nidda-Uferweg

21.02.2023

Die kleine Kreuzung des Querwegs und des Niddauferwegs (nähe Biedenkopfer Weg - S-Bahn Trasse) ist schwer einsehbar. Es wäre schön, dort einen Spiegel zu montieren, um allen Verkehrsteilnehmern die Passage zu erleichtern.

Idee
10

Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).