Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 9
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße.