Meine Nachbarschaft: Dreieichstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 1701/5 vom 26.07.2020 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden. Begründung: Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2131 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße
Antrag vom 25.07.2020, OF 1709/5 Betreff: Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die obigen beiden Glascontainer umgesetzt werden können. Neue Standorte könnten sein: Kranichsteiner Straße / Ecke Wendelsplatz Wendelsplatz / Ecke Darmstädter Landstraße. (Die dort vorhandenen Glascontainer ergänzen) Gleichzeitig wird angeregt, dass anstelle der Glascontainer Fahrradbügel aufgestellt werden könnten. Begründung: Das Entsorgen von Glas wird bereits tagsüber als sehr laut und störend empfunden. Noch ärgerlicher aber ist es, dass zu jeder Tageszeit - auch spät abends, über die erlaubte Zeit hinaus, Glas lautstark entsorgt wird. Für Bürger, die - aus welchem Grund auch immer - tagsüber zuhause sind, ist das dann zuviel. Es macht ihnen gesundheitlich zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wurde zurückgezogen.
Kopfsteinpflaster in der Paradiesgasse ausgießen
Antrag vom 16.07.2020, OF 1707/5 Betreff: Kopfsteinpflaster in der Paradiesgasse ausgießen Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Zwischenräume des Kopfsteinpflasters in der Paradiesgasse ausgegossen werden. Begründung: Immer wieder beklagen sich Bürger/innen darüber, dass Damen mit Absätzen zwischen den Kopfsteinen einsacken, hängen bleiben und sich z.T. beim Umknicken den Fuß verstauchen oder anders verletzen. Darüberhinaus hat ausgegossenes Kopfsteinpflaster den Vorteil, dass sich dort keine Zigarettenkippen mehr eingraben können und diese bei der Straßenreinigung besser zu entfernen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1707/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Annahme)
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Gärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4
Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erhalt des Schulhofes zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße als Spielfläche für Kinder Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße auch weiterhin für Kinder zu öffnen und 2. unter Einbeziehung der Elternschaft, der Schulgemeinde und des Ortsbeirates ein "Schulhofpatenschaftskonzept" zu entwickeln, das den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Begründung: Mit Befremden hat der Ortsbeirat zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße in Zukunft nicht mehr für Kinder geöffnet sein soll. In Frankfurt am Main verfügen viele Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Sachsenhausen nicht über eine Wohnung mit Garten, einem größeren Balkon oder einem Freizeitgarten. Daher sind diese Familien auf Flächen im öffentlichen Raum angewiesen. Zu den bestehenden Spielplätzen ist der Schulhof zwischen der Textorstraße und der Schwanthalerstraße eine gute Ergänzung, die den Kindern auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1517 Aktenzeichen: 40 1
Kurzzeitparken Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4
Café-Casino in der Textorstraße überprüfen
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6205 entstanden aus Vorlage: OF 1687/5 vom 16.06.2020 Betreff: Café-Casino in der Textorstraße überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Café im Erdgeschoss der Liegenschaft Textorstraße 89 alle rechtlichen Vorgaben einhält, sowie gegebenenfalls Zuwiderhandlungen zu unterbinden. Insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der zeitlichen Grenzen der Außengastronomie sowie der Höchstzahl an Spielautomaten bestehen diesbezüglich Zweifel. Ferner ist zu prüfen, ob der Inhaber des Cafés als Zweckveranlasser für die lautstarken nächtlichen Ansammlungen unmittelbar vor der Liegenschaft verantwortlich ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass diese zukünftig unterbleiben. Begründung: Nachdem die Vorgängernutzung als Wettbüro rechtlich beanstandet wurde, wird die Liegenschaft nunmehr als gastronomische Einrichtung betrieben. Mittlerweile beschweren sich wiederholt Anwohner über nächtliche Ruhestörungen (teilweise deutlich nach 24 Uhr) durch Personen auf den Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Café. Das umgebende Gebiet ist jedoch überwiegend von Wohnnutzung geprägt, daher erscheint die Beeinträchtigung als rechtlich unzulässig. Zudem befinden sich vier - statt der zulässigen drei - Spielautomaten in dem Café. Weiterhin erscheint es nach dem äußeren Gepräge als fraglich, ob der Schwerpunkt des ausgeübten Gewerbes tatsächlich in der Bewirtung liegt oder nicht vielmehr doch in den Spielautomaten. Nachdem nunmehr nächtlich zahlreiche Gäste die Außenbestuhlung des Cafés als Treffpunkt nutzen und lautstark Konflikte austragen und gegenseitig die Motorengeräusch ihrer Autos begutachten sowie Beleidigungen der Anwohnerschaft aussprechen, ist nunmehr insoweit Dringlichkeit gegeben, als ein Zuwarten über die Sommerpause hinaus für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1734 Aktenzeichen: 32 0
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Leerstand des Paradieshofes beenden
Antrag vom 04.06.2020, OF 1668/5 Betreff: Leerstand des Paradieshofes beenden Der Magistrat wird gebeten, dem sozialen Projekt "Project Shelter" die stadteigene Immobilie Paradieshof in Sachsenhausen per Nutzungsvertrag selbstverwaltet zu überlassen. Für den durch jahrelangen Leerstand verursachten Instandsetzungsbedarf kommt die Stadt auf. Begründung: Seit fast zehn Jahren besitzt die Stadt Frankfurt den Paradieshof in der Paradiesgasse 23 in Alt Sachsenhausen. Seit vier Jahren verhandelt der Magistrat mit der European School of Design über deren Einzug ins Gebäude. Währendessen steht die Immobilie leer. Der Einzug der ESD ist jedoch laut Magistrat "sehr unwahrscheinlich". Das "Project Shelter" setzt sich seit 5 Jahren als Anlaufstelle für diejenigen ein, die aus dem sozialen Netz fallen, für Menschen, die eine Unterkunft oder Hilfe bei Behördenanträgen brauchen, krank sind, Hilfe bei der Versorgung ihrer Kinder oder unbürokratische finanzielle Unterstützung benötigen. Das "Project Shelter" zeigt, dass es in der Lage ist, unbürokratisch Menschen zu helfen. Für das Anliegen, ein geeignetes eigenes Hauses zur Verfügung gestellt zu bekommen, hat das Project Shelter bereits über 8000 Unterschriften gesammelt. Zur Betreuung des Standortes Paradishof hat ein gemeinnütziger Verein der Initiative Unterstützung zugesichert. Das Anliegen, den Paradieshof für das Project Shelter nutzbar zu machen, befürworten viele Organisationen und Einzelpersonen. Als Sitz des sozialen Projekts "Project Shelter" könnte der Paradieshof wieder von Menschen genutzt werden, anstatt weiter leerzustehen und zu verfallen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1668/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1668/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen
Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5915 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 24.02.2020 Betreff: Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77 - Genehmigung einer Außengastronomie in der Textorstraße und Unterbindung des Zuparkens des Gehweges in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Steakhaus Fleischeslust, Schweizer Straße 77, im Bereich der Textorstraße das Einrichten einer Außengastronomie zu gestatten und somit sicherzustellen, dass das Zuparken des Bürgersteigs in diesem Abschnitt der Textorstraße unterbunden wird. Begründung: Als die Cantina Mescal noch in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 angesiedelt war, verfügte diese über eine Außengastronomie in der Textorstraße. Auch der neue Pächter der Räumlichkeiten in der Liegenschaft Schweizer Straße 77 hatte sich um die Einrichtung einer Außengastronomie in der Textorstraße bemüht. Diese wurde ihm bedauerlicherweise verwehrt. Neben dem Wegfall an Sitzmöglichkeiten hat dies jedoch noch zur Folge, dass an der Stelle der Textorstraße der Bürgersteig - noch dazu im Kreuzungsbereich zur Schweizer Straße - derart zugeparkt wird, dass Eltern mit einem Kinderwagen oder Mitbürgerinnen und Mitbürger mit einem Rollator oder einem Rollstuhl diese Strecke nicht mehr passieren können. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1235 Aktenzeichen: 66 5
Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen
Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5
Antrag vom 25.02.2020, OF 1629/5 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die folgenden AWO-Kitas überprüft wurden, was die Überprüfung ggfls. ergab oder wann eine Prüfung vorgesehen ist: 1. AWO Kita Holbeinviertel, Nell-Breuning-Str. 2. AWO Kita Niederrad, Bruchfeldstr. 3. AWO Kita Oberrad, Scheerengasse 4. AWO Kita Alt-Sachsenhausen, Elisabethenstr. 5. AWO Kita Fabrika, Mörfelder Landstr. 6. AWO Kita Sachsenhausen, Deutschherrnufer Begründung: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in mehreren Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben. In der Summe wurden offenbar hohe unrechtmäßige Zahlungen erlangt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.1. d.J. berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister über den Verdacht einer substanziellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Eltern machen sich jetzt Gedanken, ob die Betreuung ihrer Kinder durch AWO-Einrichtungen aufrecht erhalten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1602 2020 Die Vorlage OF 1629/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11
Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen
Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-Brücke
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 1115/1 vom 10.11.2019 Betreff: Unnötige Wartezeit der Straßenbahn im Bereich Lange Straße, Schöne Aussicht, Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenbahn in dem im Betreff genannten Bereich in beide Richtungen eine automatische Bevorrechtigung der Lichtsignalanlage erhält und nicht mehr länger auf das Fahrtsignal warten muss. Begründung: Die Maßnahme dient in erster Linie dazu, die Leistungsfähigkeit, Schnelligkeit und Attraktivität der Linien 14 und 18 zu steigern. Darüber hinaus dient sie auch den übrigen Verkehrsteilnehmern, da diese nicht auf Grün warten müssen, solange keine Straßenbahn fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 636 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1826 Aktenzeichen: 32 1
Brückenkonzept Taubenpopulation
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 10.11.2019 Betreff: Brückenkonzept Taubenpopulation Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sauberkeit von Brücken im Ortsbezirk 1 auf übliche und nachweislich wenig erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen von Tauben zu verzichte n. Stattdessen sollen die Tauben an diesen Brücken vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. betreut werden. Sollte der Magistrat zu der Erkenntnis gelangen, dass eine solche Betreuung an einzelnen Brücken nicht durchführbar ist, so wird der Magistrat aufgefordert, dies für jede einzelne Brücke zu begründen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 befinden sich viele Brücken, insbesondere an Wasserwegen und Bahnunterführungen. Diese werden gerne von Tauben als Schlaf-, Nist- und Brutplätze genutzt, da diese Orte für Menschen schwer zugänglich sind. Bisher werden diese Tauben mit Spikes, Verschalung oder Gift vergrämt. Diese Maßnahmen fügen den Vögeln nicht nur erhebliche Verletzungen zu, sie waren bisher auch nur wenig effektiv. Am besten kann man das an der Brücke der Galluswarte sehen. Mit dem Brückenkonzept des Stadttaubenprojektes werden Brücken von dem Verein betreut. Dabei werden Taubenhäuser angebracht und die Eier regelmäßig ausgetauscht. So kann die Taubenpopulation tierfreundlich und nachhaltig verringert werden. Es entsteht mehr Sauberkeit an Rad- und Fußwegen, und die vertriebenen Tauben brüten nicht an alternativen Orten wie z. B. Dächern oder Balkonen. Hierzu plant das Stadttaubenprojekt sogar, zwei Mitarbeiter eigens für die Brückenbetreuung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 499 Aktenzeichen: 66 6
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484
Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 1487/5 vom 07.11.2019 Betreff: Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen Vorgang: M 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die Elektroladeinfrastruktur in Niederrad und Sachsenhausen bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei sind folgende Standorte zu prüfen: Neuwiesenstraße, am Stromverteiler; Bruchfeldstraße; Textorstraße; Kennedyallee; Gartenstraße; Mörfelder Landstraße. Die Stellplätze an den Elektroladestationen sollen kostenpflichtig sein, um Parkplatzwechsel und damit die Nutzbarkeit zum Aufladen zu sichern. Sobald verfügbar, sollen Bundesmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Verschiedene Supermärkte bieten schon jetzt Elektroladekapazitäten an, an denen sich regelmäßig Schlangen bilden. Daran zeigt sich der zunehmende Bedarf an Ladekapazitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31
Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III
Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5412 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 03.11.2019 Betreff: Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, wenn möglich an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Launitzstraße 1 vor dem Zebrastreifen; 2. Textorstraße 13 (Kreuzung Martin-May-Straße), 14, 17, 19 (Kreuzung David-Stempel-Straße), 20, 22, 26, 28, 30; 3. Morgensternstraße 31, Schneckenhofstraße 19 - Sperrfläche; 4. Schifferstraße 11 und 14, jeweils Sperrfläche. Begründung: Generell gibt es in Sachsenhausen zu wenige Fahrradabstellflächen. Außerdem werden die Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen zugeparkt, wodurch die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich wird. Fahrradbügel an den angegebenen Orten würden beide Probleme zugleich lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 391 Aktenzeichen: 66 2
Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten , die zahlreichen Fußgänger auf dem sehr schmalen Gehweg in der Schifferstraße vor dem schnell und nah passierenden Kfz-Verkehr zu schützen und zu diesem Zweck zwischen der Kreuzung mit der Oppenheimer Straße und dem Schaumainkai die Schifferstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Schifferstraße ist in diesem Abschnitt eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen von Sachsenhausen zum Eisernen Steg. Seit der Sperrung des nördlichen Mainufers wird die Straße zunehmend als Schleichweg für Kfzs "entdeckt". Die Fußgänger sind häufig gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, um einander zu passieren. Die dicht vorbeifahrenden und manchmal auch zu schnellen Autos gefährden die in dichter Frequenz dort gehenden Fußgänger. Auch die Patienten und Bewohner im angrenzenden Pflegeheim benötigen Ruhe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 393 Aktenzeichen: 32 1
Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen
Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße
Antrag vom 03.11.2019, OF 1471/5 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße Ausweislich des Unfallatlasses (https://unfallatlas.statistikportal.de/) ist es im Bereich der Darmstädter Landstraße in Höhe der Liegenschaften 111 bis 119 im Jahr 2018 zu zwei Fahrradunfällen mit Schwerverletzten gekommen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Erkenntnisse über das Unfallgeschehen vorliegen und welche Maßnahmen ggfls. zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Begründung: Die Angaben im Unfallatlas legen nahe, dass zwei Radfahrende auf Grund von Unfällen auf dem Radweg im Krankenhaus gelandet sind. Die Radwege der Darmstädter Landstraße wurden bisher als sicher gepriesen. Das dürfte daran liegen, dass die Wege wegen ihrer dürftigen Qualität gemieden werden. Zwei schwerverletzte Radfahrer in einem Jahr auf einem solch kurzen Abschnitt deuten auf ein Problem hin. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über mögliche Gefahrenstellen in seinem Bezirk machen. Unfall 1 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Unfall 2 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2019 Die Vorlage OF 1471/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 1382/5 vom 25.08.2019 Betreff: Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Bereich der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 1) Fußgängerüberwege für Anwohner und Passanten geschaffen werden können. Abb. 1 (Google-Maps) Begründung: Anwohner und Passanten der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 2) haben keine Möglichkeit, diesen Bereich ohne Gefahr oder weite Umwege zu überqueren. Abb. 2 (privat) Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist dies ein unhaltbarer Zustand, zumal sich gerade hier mehrere medizinische Praxen befinden, die gerade von dieser Personengruppe aufgesucht werden. Wir fordern den Magistrat auf, durch die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberweges an der o. g. Stelle Abhilfe zu schaffen. Das Argument, dass in Tempo-30-Zonen für gewöhnlich auf Fußgängerüberwege verzichtet werden kann, greift in diesem Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Sollten zu diesem Zweck Fahrradbügel u. Ä. zu entfernen sein, so lassen sich für diese gewiss an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe angemessene Ausweichstandorte finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Neue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße
Antrag vom 25.09.2019, OF 1433/5 Betreff: Neue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die an der Babenhäuser Landstraße neu errichteten Werbeanlagen eine Behinderung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich bringen. Begründung: Vor wenigen Wochen wurden an der Babenhäuser Landstraße zwei Werbeanlagen aufgestellt. Eine im Kreuzungsbereich mit der Darmstädter Landstraße. Diese ist derart installiert, dass sie die Einsicht von der Babenhäuser Landstraße aus kommend in die Darmstädter Landstraße erschwert, was im Falle des Ausfalls der dortigen Lichtsignalanlage als besonders gefährlich erscheint. Eine weitere Werbeanlage wurde auf der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts auf Höhe der Sportanlage derart installiert, dass sie vor allem von Autofahrern, die dort mit 50km/h entlangfahren wahrgenommen wird und so für Ablenkung sorgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1433/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Aufwertung der Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof“
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5182 entstanden aus Vorlage: OF 1381/5 vom 25.08.2019 Betreff: Aufwertung der Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" Der Magistrat wird aufgefordert, die Brachfläche zwischen Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" z. B. durch die Installation einer Schachfläche und die Pflanzung von Stauden aufzuwerten. Begründung: Die Fläche zwischen der Dreieichstraße und der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" liegt derzeit brach. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine Aufwertung des Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2309 Aktenzeichen: 66 0
Kurzzeitparken in der Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 entstanden aus Vorlage: OF 1020/5 vom 17.10.2018 Betreff: Kurzzeitparken in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Textorstraße auf der Seite der geraden Hausnummern bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze einzurichten, und zwar von der Ecke zur Schweizer Straße bis einschließlich der Hausnummer 74. Die Parkplätze sollen auf der Fahrbahn eingerichtet werden, genauer auf der nicht benötigten Rechtsabbiegerspur auf der Textorstraße; 2. in der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Schweizer Straße, ebenfalls auf der Seite der geraden Hausnummern, das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen und vor Bäumen, Café-Terrassen und sonstiger Gehwegmöblierung Längsparken auf der Fahrbahn einzurichten. Begründung: Zu 1.: Die Geschäftsinhaber in der Schweizer Straße wünschen sich zusätzliche bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze für Kunden in diesem Bereich. Zu 2.: Die Textorstraße verfügt im genannten Abschnitt über insgesamt vier Fahrspuren, die aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens gar nicht benötigt werden. Es können daher zusätzliche Längsparkplätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 Aktenzeichen: 32 4
Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1390/5 vom 23.08.2019 Betreff: Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an den Straßenbahnhaltestellen "Brücken-/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden können, dass die Schaffung einer niveauunterschiedlichen Fahrbahnführung und damit ein niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich wird; 2. ob ein obiges Vorgehen auch an der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" möglich ist und der Haltepunkt ca. 50 Meter nach Westen vorgezogen und auf Pkw-Parkplätze auf den Gehwegen verzichtet werden kann. Begründung: Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Straßenbahnlinie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 274 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Unzumutbare Zustände am Lokalbahnhof beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5187 entstanden aus Vorlage: OF 1389/5 vom 01.08.2019 Betreff: Unzumutbare Zustände am Lokalbahnhof beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Vorplatz an der Haltestelle "Lokalbahnhof" (Willemer Straße/Ecke Dreieichstraße) die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt zu gewährleisten. Begründung: Seit geraumer Zeit wird den Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt im obigen Bereich nicht mehr entsprochen. Auf dem Vorplatz kommt es zum Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Personen, die sich dort längere Zeit aufhalten und dem Alkoholkonsum nachgehen sowie die Notdurft auf dem öffentlichen Platz verrichten. Auch kommt es zu Belästigungen von Passanten. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung ist das dem Ordnungsdezernenten unterstehende Ordnungsamt. Der Magistrat hat durch den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung umzusetzen. Sollte der Magistrat dazu nicht in der Lage oder nicht willens sein, wird über anderweitige Maßnahmen nachgedacht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2387 Beratung im Ortsbeirat: 5
Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 1325/5 vom 06.08.2019 Betreff: Entfernung der Glas- und Altkleidercontainer Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, die Glas- und Altkleidercontainer an der Brückenstraße/Ecke Schifferstraße gegenüber des Hotels Maingau und des Schiffercafés ersatzlos zu entfernen. Auf diese Art soll der Magistrat den ständigen wilden Müllablagerungen in diesem Bereich vorbeugen. Begründung: Die Glascontainer werden nicht mehr benötigt, weil ganz in der Nähe an der Wallstraße/Ecke Elisabethenstraße Unterflurcontainer mit wesentlich größerem Fassungsvermögen eingerichtet wurden. Der Altkleidercontainer ist entbehrlich, weil es zahlreiche andere Container in der fußläufigen Umgebung gibt. Die jetzigen Abfallcontainer ziehen immer wieder wilde Sperrmüllablagerungen an. Sachsenhäuser Bürger fordern regelmäßig und seit Jahren die Entfernung aller Container von dieser Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2301 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1315/5 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Straßen, beispielsweise entlang der Darmstädter Landstraße oder Kennedyallee, sogenannte Geschwindigkeitssignale einzusetzen. Begründung: Ein Geschwindigkeitssignal ist ein Lichtsignal an oder neben einer Ampel, welches dem Fahrzeugführer eine bestimmte Geschwindigkeit empfiehlt. Hält der Fahrzeugführer die empfohlene Geschwindigkeit ein, wird er die nächste Ampel bei Grün erreichen und ohne Halt passieren können. Durch den Einsatz solcher Signale werden Fahrzeugführer angehalten, nur die zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Gleichzeitig helfen sie dabei, den Verkehr auf großen Ein- und Ausfallstraßen schneller abfließen zu lassen. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung aus. In zahlreichen Städten werden solche Geschwindigkeitssignale bereits eingesetzt, u. a. in Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden, Heidelberg und Göttingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2128 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 19.07.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h führen. Begründung: Auf der o. g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30 km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 29.07.2019 Betreff: Bordsteinabsenkung in der Schifferstraße auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkanten in der Schifferstraße in Sachsenhausen auf Höhe der Hausnummern 13 und 15 abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei wird. Begründung: In diesem Bereich der Schifferstraße befinden sich mehrere Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die auch von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern etc. aufgesucht werden müssen. Eine Querung der Schifferstraße ist an dieser Stelle aufgrund der nicht barrierefreien Gestaltung der Bordsteinkanten für diesen Personenkreis nicht oder nur mit Hilfe möglich (siehe Abbildung). Der Ortsbeirat 5 bittet, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Aufstellung von Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 1286/5 vom 21.05.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Vor dem Haus "Neuer Wall 27" auf der Sperrfläche; 2. am Eingang zum Brückenspielplatz, Seite Gutzkowstraße; 3. Darmstädter Landstraße vor dem Haus Dreieichstraße 59. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1831 Aktenzeichen: 66 2
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 1290/5 vom 19.05.2019 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die G roße Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilte der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Teile der Großen Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum, die Verfugung - möglichst zeitnah - zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5
Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 10.04.2019 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. in Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs wird dem daraus folgenden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Innenstadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1703 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.