Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM
5188 entstanden aus Vorlage:
OF 1390/5 vom
23.08.2019 Betreff: Anstrengungen für senioren- und
behindertengerechte Haltestellen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu
prüfen und zu berichten, 1.
ob an den Straßenbahnhaltestellen "Brücken-/Textorstraße" und
"Lokalbahnhof/Textorstraße" die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden
können, dass die Schaffung einer niveauunterschiedlichen Fahrbahnführung und
damit ein niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich
wird; 2. ob ein obiges
Vorgehen auch an der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" möglich ist und der
Haltepunkt ca. 50 Meter nach Westen vorgezogen und auf Pkw-Parkplätze auf
den Gehwegen verzichtet werden kann. Begründung: Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen
die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die
Straßenbahnlinie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde
müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere
und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der
Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.06.2020, ST 1230
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2021, ST 274
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5
am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13