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Vorlagen
Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim
Antrag vom 18.11.2021, OF 71/8 Betreff: Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim Vorangestellt folgendes: Der ehemalige Luftschutzbunker soll in ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten umgebaut werden. Er soll einen Anbau erhalten. Das jetzige Schrägdach soll abgerissen werden. Und stattdessen ein gebietsuntypisches Staffelgeschoss darauf errichtet werden. Begründet wird dies mit der wuchtigen Baumasse. Statt also die umstehende kleinteilige Fassadengestaltung fortzuführen und die umgebungstypische Dachlandschaft weiter zu verwenden, wird dieser Fremdkörperbau wohl dazu vorgeschoben, um Baukosten für den Bauherren zu senken und die Baufläche zu maximieren? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten ? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt) 2. Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden? 3. Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren? Begründung: 1. Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung. 2. Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestr. 9-11, Habelstr. 40) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2021 Die Vorlage OF 71/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei 2 Enthaltungen SPD
Verkehrsplanung im nördlichen Eschersheim zwischen Maybachbrücke/Am Weißen Stein und der A 661
Antrag vom 17.11.2021, OF 151/9 Betreff: Verkehrsplanung im nördlichen Eschersheim zwischen Maybachbrücke/Am Weißen Stein und der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umgehend die Verkehrsplanungen im Bereich zwischen der Maybachbrücke/Platz Am Weißen Stein und der A 661 vorzustellen, die im Zusammenhang mit der geplanten Sperrung der Unterführung Lachweg für den Kfz-Verkehr angestellt werden. Begründung: erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 151/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 541 entstanden aus Vorlage: OF 29/8 vom 21.06.2021 Betreff: Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung Der Magistrat wird beauftragt, die Zufahrt in die Straße Brühlfeld bezüglich der aktuellen Baustelleneinrichtung des Baugebiets "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) besser zu regeln. Es wäre sinnvoll, dem Bauunternehmen eine Führung der Stromversorgung mit Hilfe einer Kabelbrücke zu empfehlen. Begründung: Aktuell wird das Stromkabel für die Baustelleneinrichtung durch einen Überfahrschutz auf der Straße gesichert. Dieser wird jedoch immer wieder durch die darüber fahrenden Autos beschädigt und verschoben, sodass sich der Schutz aufstellt und die Straße blockiert. Während der Arbeitszeiten wird der Schutz von Mitarbeitern des Bauunternehmers zwar wieder zurecht gerückt, jedoch am Wochenende nicht - was zu Beeinträchtigungen des Verkehrs führt. Fotos: Maximilian Dresch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2147 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 22.06.2021 Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nordwestliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung: Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen, sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung: Betreffende Bordsteinkante (Foto: Antragstellerin) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme (ST 2142) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Dreierreck auf dem Zebraspielplatz am Stiftsgarten erneuern
Antrag vom 23.06.2021, OF 26/8 Betreff: Dreierreck auf dem Zebraspielplatz am Stiftsgarten erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden 2.300 Euro für die Instandsetzung des Dreierecks auf dem stark frequentierten Zebraspielplatz am Stiftsgarten in Alt-Heddernheim zur Verfügung gestellt. Begründung: Das Dreiereck ist seit einiger Zeit baufällig und demzufolge abgesperrt. Nach Mitteilung des Grünflächenamtes stehen keine Mittel für eine Instandsetzung zur Verfügung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 29 2021 Die Vorlage OF 26/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Mülleimer im Bereich des Sportplatzes Heddernheim und der U-Bahn-Station
Antrag vom 21.06.2021, OF 30/8 Betreff: Mehr Mülleimer im Bereich des Sportplatzes Heddernheim und der U-Bahn-Station Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mehr öffentliche Mülleimer im Bereich Alexander-Riese-Weg / An der Sandelmühle auf dem Weg zur U-Bahn Station Heddernheim aufzustellen. Begründung: Auf der Strecke vom Heddernheimer Sportplatz zur U-Bahn Station befinden sich keine Mülleimer. Gäste des Eschersheimer Freibades und des Sportplatzes entsorgen oft nach ihrem Besuch den Müll auf dem Weg oder der Böschung zur Nidda. Ebenfalls wird diese Strecke gerne von Hundebesitzern genutzt, die ein Entsorgungsproblem mit den Kotbeuteln haben. Um ein besseres und sauberes Erscheinungsbild des Naherholungsgebietes zu gewährleisten, ist es sinnvoll ausreichend Mülleimer aufzustellen und diese regelmäßig zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin im Sinne der Vorlage tätig werden wird und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 46/9 vom 09.06.2021 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 24/18; OM 3372/18 OBR 9; ST 790/19 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 790, versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, zu schaffen. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3372 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870 Antrag vom 14.03.2022, OF 220/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1909 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen, die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte beispielsweise durch Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Roller und sodann Ahndung falsch abgestellter E-Roller durch die Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen, ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zur Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgängerinnen und Fußgänger in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren, teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier auf den Fotos die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park gezeigt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbstständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren Kilometerleistung reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1707 Aktenzeichen: 66 5
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 252 entstanden aus Vorlage: OF 8/8 vom 25.05.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vorgang: M 14/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Anlage 3 zum Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, Seite 36 - 13.2.2.4 "Beschreibung der geplanten Maßnahme": Variante 1 (Versickerungsbecken ohne Anschluss an den Urselbach) als Vorzugsvariante zu wählen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das anfallende Regenwasser der Straßen dem neu gepflanzten Baumbestand am Straßenrand zur Bewässerung zur Verfügung gestellt werden kann (Wie es schon in Nieder-Erlenbach/Neubaugebiet Am Riedsteg geplant ist). Begründung: Zu 1.: Versickerung ist die beste Variante, um ein Zuviel an Wasser/Hochwasser im Urselbach - und nachfolgend der Nidda - zu begegnen, und um den Grundwasserspeicher gut füllen zu können. Zu 2.: Neu angepflanzte Bäume hätten aufgrund dieser Bewässerung vor Ort bessere Chancen auf ein gutes Anwachsen und Leben, insbesondere in den ersten Standjahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1767 Aktenzeichen: 61 00
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 27.05.2021 Betreff: Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke Vorgang: OM 5870/20 OBR 9; ST 1266/20 Der Magistrat wird gebeten, eine legale Möglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen, die es ermöglicht, von der Maybachstraße in Richtung Weißer Stein (stadteinwärts) zu fahren. Zurzeit ist dies nicht möglich, ohne verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung den vorhandenen schmalen Radweg zu nutzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266, wird verwiesen. Begründung: Schon lange haben Radfahrerinnen und Radfahrer ein Problem, von der Maybachstraße kommend zur U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" zu gelangen. In der Zukunft sollen die Abgänge der neuen S 6-Haltestelle direkt von der Maybachbrücke abgehen, die ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern gut erreichbar sein sollten. Aufgrund der engen Verhältnisse Radweg/Fußweg muss es auch zur Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine legale Möglichkeit zur Nutzung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5870 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1871 Aktenzeichen: 66 6
Stopp mit der Vermüllung und Behinderung durch nicht abgeholte kostenlose Zeitschriften und Postverteilungskästen an Briefkästen in der Brühlstraße (Höhe Hausnummer 21) und in der Hessestraße 1 bis 3 (vor REWE)
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 17/8 vom 24.05.2021 Betreff: Stopp mit der Vermüllung und Behinderung durch nicht abgeholte kostenlose Zeitschriften und Postverteilungskästen an Briefkästen in der Brühlstraße (Höhe Hausnummer 21) und in der Hessestraße 1 bis 3 (vor REWE) Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der Deutschen Post DHL Group in Verbindung zu setzen, damit die im gesamten Ortsbezirk, zum Beispiel in der Heddernheimer Landstraße neben dem Eingang der FES, eingeschweißten Zeitschriften und Postverteilungskästen sehr zeitnah nach dem jeweiligen Verteiltermin abgeholt werden. Begründung: Wie auf den Fotos zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den letzten Monaten dokumentiert, werden an besagten Briefkästen häufig über längere Zeiträume Postverteilungskästen und Zeitschriftenpakete zurückgelassen. Es ist Aufgabe der DHL, die Postverteilerkästen aufzuräumen und die Zeitschriften zu verteilen. Durch die Postverteilerkästen werden die eh schon engen Gehwege und zum Teil Einfahrten blockiert, sodass Anwohnerinnen und Anwohner sowie Menschen in Rollstühlen, mit Gehhilfen oder Kinderwagen eingeschränkt werden und auf die Straße ausweichen müssen. Die Zeitschriften werden außerdem den Witterungen ausgesetzt und oft durch den Wind verteilt, sodass sie die Umgebung der Briefkästen verschmutzen und ungenutzt im Müll landen. Die Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung sollten nicht länger hingenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1683 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3598 Aktenzeichen: 92 31
Schnellere Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Weg zur U-Bahn-Station Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 15/8 vom 23.05.2021 Betreff: Schnellere Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Weg zur U-Bahn-Station Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, die Wartezeit an der Fußgängerampel Dillenburger Straße/Dillgasse am U-Bahnhof Heddernheim mit einer schnelleren Umschaltung auf Grün bei Knopfdruck zu verkürzen. Begründung: Die Querung der belebten zweispurigen Dillenburger Straße ist für Fußgängerinnen und Fußgänger aus dem Viertel Alt-Heddernheim nötig, um zum U-Bahnhof Heddernheim, der als A-Strecke mit seinen vier U-Bahn-Linien hoch frequentiert ist, zu gelangen. Hier steht eine Fußgängerampel, die auf Knopfdruck reagiert. Sie wird von einer großen Vielzahl Fußgängerinnen und Fußgängern, darunter auch sehr vielen Schülerinnen und Schülern regelmäßig genutzt. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine gefühlte Unendlichkeit gewartet werden muss, bis sie nach Knopfdruck auf Grün umschaltet. Es kommt phasenweise kein oder vereinzelt ein Auto, dann wieder ein ganzer Schwung, teils mit Vollgas. Deshalb kreuzen etliche Fußgängerinnen und Fußgänger, die beispielsweise ihren Anschluss erwischen möchten, die Dillenburger Straße sehr oft bei Rot, was mitunter gefährlich ist. Gerade da auch viele Schulkinder unterwegs sind, ist es extrem ungünstig. Die Sicherheit lässt sich hier verbessern, indem die Fußgängerampel schneller auf Grün umschaltet. Gerade auch Menschen, die den ÖPNV in Frankfurt nutzen, sollte auf ihrem Fußweg zur U-Bahn Vorrang auch vor grüner Welle gewährt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1670 Aktenzeichen: 32 1
E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2021 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind zum Beispiel Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", Walter-Möller-Platz und im Bereich der Nordweststadt. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1671 Aktenzeichen: 66 0
Rauchverbot auf dem Spielplatz Stiftsgarten und auf anderen Spielplätzen im Ortsbezirk
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 253 entstanden aus Vorlage: OF 12/8 vom 25.05.2021 Betreff: Rauchverbot auf dem Spielplatz Stiftsgarten und auf anderen Spielplätzen im Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Grünanlagensatzung auf dem Spielplatz Stiftsgarten am Heddernheimer Schloß (Alt-Heddernheim) die Beschilderung zu erneuern und insbesondere auf das neue Rauchverbot hinzuweisen. Die Beschilderung ist auch auf allen anderen Spielplätzen des Ortsbezirks, wo noch nicht geschehen, schnellstmöglich zu aktualisieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits vor fünf (!) Jahren darauf hingewiesen, dass das 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen auch durch entsprechende Beschilderung verdeutlicht werden muss. Dem Ortsbeirat ist vom Magistrat mitgeteilt worden, dass er bestrebt sei, die Beschilderung aller städtischen Spielplätze zu aktualisieren. Auf dem beliebten und gut besuchten "Zebra-Spielplatz" im Stiftsgarten ist das noch immer nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn auf das Rauchverbot auch auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 8 überall zeitnah hingewiesen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1692 Aktenzeichen: 67 2
Ortstermin Schulwegsicherung Fried-Lübbecke-Schule und IGS Eschersheim
Antrag vom 27.05.2021, OF 36/9 Betreff: Ortstermin Schulwegsicherung Fried-Lübbecke-Schule und IGS Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zur Schulwegbegehung mit Vertreter*innen der Schulwegkommission, der Verkehrspolizei, der Schulleitungen, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat 9 zwecks Maßnahmen zur Schulwegsicherung durchzuführen. Begründung: Durch die längerfristige Schließung der EÜ Friedhof, kann die laut Schulwegplan einzige sichere Querungsmöglichkeit der Schienen von den Schüler*innen nicht mehr genutzt werden. Zurzeit besteht einzig die Möglichkeit den Bahnübergang Lachweg oder die mit einem großen Umweg verbundene Maybachbrücke zu nutzen. Am Bahnübergang Lachweg ist der schmale Fußgängerstreifen lediglich durch eine Farbmarkierung von der Fahrbahn getrennt und stellt somit eine Gefährdung der Kinder dar. Es ist dringend notwendig den Übergang für Grundschulkinder so zu sichern, dass diese gefahrlos die Gleise queren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 36/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9
Antrag vom 27.05.2021, OF 27/9 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu verhindern, dass wegversperrend abgestellte E-Roller auf dem Bürgersteig zu Behinderung und Stolperfalle für Fußgänger*innen werden. Begründung: An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zu Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgänger*innen in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahnhaltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park genannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 27/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 45/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Brunnen auf dem H.P.-Müller-Platz
Antrag vom 25.05.2021, OF 4/8 Betreff: Brunnen auf dem H.P.-Müller-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Wasserbrunnen auf dem H.P.-Müller-Platz wird abgebaut und die Statue "Der Ur-Narr" wird zum Mittelpunkt einer Neugestaltung der Grünfläche am Bahnhof Heddernheim. Hierfür beschließt der Ortsbeirat eine Ausgabe aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 10.000 Euro. Begründung: Auf die Begründung zur Vorlage V 1680 v. 18.06.20 wird verwiesen. Der Ortsbeirat tritt aus den genannten kulturellen Gründen für den langfristigen Erhalt der Statue "Der Ur-Narr" ein. Die Statue wurde von Auszubildenden der Lurgi AG gestaltet, 1989 der Zuggemeinschaft Klaa Paris zum 150. Geburtstag der Klaa Pariser Fassenacht als Geschenk überreicht und auf den bereits vorhandenen Brunnen aufgesetzt. Der nach dem Frankfurter Mundartdichter Heinz-Philipp Müller (1920-1998) benannte Platz ist aus Sicht des Ortsbeirates aufzuwerten. Die Instandsetzungs- und Betriebskosten für den Brunnen sind derzeit aus dem städtischen Haushalt nicht zu finanzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 4/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 26 2021 Die Vorlage OF 4/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Der Wasserbrunnen auf dem H.P.-Müllerplatz" die Worte "unter Erhalt der Blühwiese" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 7/9 vom 22.04.2021 Betreff: Eine Treppe am Eschersheimer Friedhof über die Bahngleise schaffen Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahnstrecke wird die Unterführung am Eschersheimer Friedhof ab dem 3. Mai 2021 voraussichtlich bis 2023 geschlossen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird ein Umweg über die Maybachbrücke empfohlen. Die Unterführung wird von sehr vielen Menschen auf dem Weg zum Weißen Stein oder in Richtung Alt-Eschersheim genutzt. Des Weiteren ist dieser Weg ein offizieller Fahrradweg hin zum Freibad Eschersheim und zur Nidda. Vor allem aber ist er ein Weg, den viele Schulkinder der Fried-Lübbecke-Schule und der IGS Eschersheim nutzen. Der Wegfall einer Querungsmöglichkeit an dieser Stelle bedeutet für viele Eltern, dass sie ihre Kinder möglicherweise nicht mehr alleine in die Grundschule gehen lassen möchten, weil sie die Gefahr von illegalen Gleisquerungen durch ihre Kinder, um den Schulweg abzukürzen, befürchten. Der Magistrat wird daher gebeten, für eine in der Nähe gelegene Fußgängerüberführung beispielsweise in Form einer Holztreppe oder eine andere geeignete Lösung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Details über Baustellen-Zuwegung über den Treunerweg aufgrund paralleler Sperrung der Eisenbahnüberführungen An den zehn Ruthen und Niedwiesenstraße
Antrag vom 21.04.2021, OF 10/9 Betreff: Details über Baustellen-Zuwegung über den Treunerweg aufgrund paralleler Sperrung der Eisenbahnüberführungen An den zehn Ruthen und Niedwiesenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere der Deutschen Bahn AG - aufgefordert, umgehend die bisher anstehenden Details der Planung im Zusammenhang mit der Nutzung des Treunerweges als Baustellenzufahrt zu prüfen und dem OBR zur Kenntnis zukommen zu lassen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum kommt es zur gleichzeitigen Sperrung der EÜ's Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen? Letztere ist schon seit einem Jahr gesperrt und verfüllt. Auf der Informationsveranstaltung der DB 2017 wurde den Anwohnern versichert, dass immer eine EÜ passierbar bleibt. 2. Wie lange soll die Sperrung des Treunerweges und der Treppenabgänge (Willibrachtstraße und Lindenring) erfolgen? Soll der Treunerweg in beide Fahrtrichtungen befahren werden? Die Breite des Weges lässt eine gleichzeitige Nutzung mit Gegenverkehr nicht zu. 3. Werden dazu Ausweichflächen neben dem Treunerweg benötigt? Die Bahn informiert auf ihrer Homepage "Eigene Gleise für die S6" über Teilschüttung und Einrichtung von Ausweichbuchten und Ampelanlagen. Sind diese Flächen in der gültigen Planfeststellung vorgesehen und genehmigt? Mit wievielen Fahrten werden pro Tag gerechnet? 4. Von wo aus soll der Zugang für Fußgänger zum Höllbergspielplatz gefahrlos erfolgen? 5. Wie können Eigentümer auf ihre Wiesen- und Gartengrundstücke neben dem Treunerweg gelangen, nachdem dieser für Anwohner und Anlieger gesperrt ist? Begründung: Die Baulogistik führt bei den Anwohnern zu einer hohen Belastung. Der Treunerweg wird täglich von vielen Radfahrern und Fußgängern genutzt und ist eine wichtige Querverbindung für viele Anwohner innerhalb des Stadtteils. Die EÜ Niedwiesenstraße und der Treunerweg sind für viele Schüler ein Teil ihres direkten Schulweges. Die Ausweichstrecke für Fußgänger, infolge der gleichzeitigen Sperrung beider EÜ'S, über die Treppe zur Maybachbrücke, ist eine Zumutung. Die Sperrung der EÜ's verursacht zudem, dass die einzige Zuwegungsmöglichkeit der Baustelle über den Treunerweg erfolgen muss und dadurch Schwerlastverkehr durch ein reines Wohngebiet mit Spielplatz geführt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 10/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/9 wurde zurückgezogen.
Bebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 09.11.2020 Betreff: Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle Der Magistrat wird beauftragt, für den aus der Straße Kupferhammer in Richtung Olof-Palme-Straße bzw. Hessestraße abfließenden Verkehr eine verbesserte Signalregelung durch eine Grünpfeilregelung zu entwickeln, die ein unnötiges Warten verhindert, wenn die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße aufgrund der geschlossenen Schranke in Höhe der Stadtbahnstation "Sandelmühle" Rot haben. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen sehr lange Haltezeiten an der signalgeregelten Kreuzung bei der Ausfahrt aus der Straße Kupferhammer, wenn die Stadtbahn fährt. Während die Fahrzeuge auf der Hauptstraße Richtung A 661 bzw. Ortskern Heddernheim Rot haben, könnten die Fahrzeuge aus dem Kupferhammer, die in den allermeisten Fällen nicht geradeaus in die Straße An der Sandelmühle fahren, längst ohne Probleme auf die Olof-Palme-Straße oder die Hessestraße abbiegen und ihre Fahrt fortsetzen. Stattdessen sind lange Stehzeiten die Regel. Eine andere Signalisierung, eine Grünpfeilregelung, ein Abbau der Ampel an der Einmündung aus dem Kupferhammer oder eine andere gute Lösung wäre aus Sicht des Ortsbeirates in die Wege zu leiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 739 Aktenzeichen: 32 1
Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Papierkörbe Dillenburger Straße
Antrag vom 09.11.2020, OF 605/8 Betreff: Papierkörbe Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Dillenburger Straße, dort, wo sie fehlen, Papierkörbe aufzustellen, zum Beispiel Ecke Kaltmühlstraße. Begründung: Entlang der Dillenburger Straße fehlen Mülleimer, die von Passanten genutzt werden können. In letzter Zeit nimmt der achtlos weggeworfene Abfall auf den Gehwegen und in den Kreuzungsbereichen entlang dieser Hauptstraße zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 605/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 605/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Reinigung des Neumühlenweges
Antrag vom 09.11.2020, OF 606/8 Betreff: Reinigung des Neumühlenweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang des Neumühlenweges die Grünflächen zu säubern und in Richtung Bahnübergang Mertonviertel an geeigneter Stelle einen Papierkorb anzubringen. Begründung: Die Hecken und Sträucher sind immer wieder von achtlos weggeworfenem Müll verunreinigt. Ein Papierkorb könnte auf diesem Fußweg, der u.a. von der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße zur Dependance der Agentur für Arbeit in der Emil-von-Behring-Straße führt und gut frequentiert wird, Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 05.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt , den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom Juli 2020 an die Stadt Frankfurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem Folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. . . Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: "... Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist die Straßenbreite (teilweise nur etwa 2 Meter) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nutzer des Straßenabschnitts bedarf es einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone ist diese Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Linksabbiegersymbol an der Ampel Dillenburger Straße/Hessestraße ergänzen
Antrag vom 06.10.2020, OF 596/8 Betreff: Linksabbiegersymbol an der Ampel Dillenburger Straße/Hessestraße ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung der OF 579/8 auch auf der Fahrspur stadtauswärts an der Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße auf der linken und mittleren Ampel das Zeichen "Geradeaus und Links" aufzubringen. Begründung: Ergibt sich aus OF 579/8 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 596/8 wurde zurückgezogen.
Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt
Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)
Linksabbiegersymbol an der Ampel Dillenburger Straße/Hessestraße ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 01.09.2020 Betreff: Linksabbiegersymbol an der Ampel Dillenburger Straße/Hessestraße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße in Fahrtrichtung stadteinwärts und stadtauswärts auf der linken und mittleren Ampel das Zeichen "Geradeaus und Links" aufzubringen. Begründung: Die seit Jahren gültige Ampelschaltung an dieser Kreuzung sieht vor, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Innenstadt in Richtung Nordweststadt fahren, an dieser Ampelanlage stets Rot haben, wenn stadteinwärts fahrende Fahrzeuge freie Fahrt erhalten. Entsprechend können linksabbiegende Fahrzeuge ohne Gegenverkehr in die Hessestraße abbiegen. Ortsunkundige und vorsichtige Verkehrsteilnehmer bleiben jedoch zunächst beim Linksabbiegen stehen, um dem Gegenverkehr den theoretischen Vorrang zu gewähren. Da die parallel verlaufende rechte Fahrspur stets aufgrund verkehrswidrig parkender Fahrzeuge nicht befahrbar ist, bilden sich insbesondere im Berufsverkehr unnötige Rückstaus, sodass die Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung erheblich gemindert ist. Die Ergänzung auf der Ampel um einen "Geradeaus- und Linkspfeil" erscheint geeignet, diesen Mangel zu beheben und die Anwohner von unnötigem Lärm und Schadstoffen zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2075 Aktenzeichen: 66 7
Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer Stein
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6459 entstanden aus Vorlage: OF 834/9 vom 17.08.2020 Betreff: Schienenlärm durch die oberirdische U-Bahn auf der A-Strecke Bereiche Dornbusch und Weißer Stein Nach der Grundsanierung der Gleise im Sommer 2019 hat sich die Situation durch die Lärmbelästigung der Anwohner kurzzeitig gebessert. Seit Anfang dieses Jahres 2020 ist wieder eine Verschlechterung eingetreten. Insbesondere bzw. nur in Kurvenbereichen erzeugen U-Bahn-Züge bei der Fahrt eine Art Quietsch-Geräusch. Da sich das Geräusch als besonders schrill darstellt, werden Anwohner davon entsprechend belästigt. Eine einmalige Maßnahme wie letztes Jahr durchgeführt reicht offensichtlich nicht aus. Die Wartungsarbeiten an Rad und Schiene müssen deshalb in kürzeren Abständen erfolgen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Vorkehrungen, wie z. B. Schienen-Absorber, mit denen das angestrebte Ziel nicht erreicht wurde, gilt die Installation von Schienen-Schmieranlagen als erfolgreich. Hierzu findet man im Internet unter www.forschungsinformationssystem.de Folgendes: "Besonders überwachtes Gleis (BÜG) Ein spezielles Schleifen kann unter akustischen Gesichtspunkten eine dauerhafte Lärmreduktion um 3 Dezibel (A) bewirken, die als Abschlag bei der Schallberechnung angesetzt werden kann [DBAG09d, S. 17]. Ein so behandeltes, akustisch optimiertes Gleis wird in der Schall 03 ein "besonders überwachtes Gleis (BÜG)" genannt. Die betreffenden Streckenabschnitte werden in regelmäßigen Abständen - durchschnittlich zweimal jährlich - mit einem Schallmesszug überprüft und, falls notwendig, anschließend nachgeschliffen." "Auch in puncto Kosten-Nutzen-Verhältnis kann sich das Schienenschleifen ohne flankierende Maßnahmen gegenüber anderen Maßnahmen nicht durchsetzen. Das liegt in der oben erwähnten fehlenden Wirksamkeit von glatten Schienen bei Kontakt mit rauen Rädern. Deshalb wird eine Kombination von Schienenschleifen mit dem Einsatz von K-Bremssohlen, Schallabsorbern und optimierten Rädern sowie Lärmschutzwänden als günstigste Kosten-Nutzen-Alternative empfohlen [OsPr12]." Daher wird der Magistrat gebeten, die VGF aufzufordern, den Schienenlärm im Kurvenbereich Weißer Stein - Maybachbrücke und auch im Bereich Dornbusch durch regelmäßige Wartungsarbeiten an Rad und Schiene dauerhaft zu reduzieren. Zusätzlich sollten weitere Lärm mindernde Maßnahmen vorbereitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 372 Antrag vom 08.12.2022, OF 411/9 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 569 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
An der Sandelmühle - Raser ausbremsen
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 563/8 vom 05.08.2020 Betreff: An der Sandelmühle - Raser ausbremsen Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Straße An der Sandelmühle, beginnend an dem Bahnübergang Sandelmühle bis zum Alexander-Riese-Weg, mit Piktogrammen zu versehen, die auf die 30- km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Begründung: Nach mehreren Beinaheunfällen zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und den viel zu schnell fahrenden Pkws und aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Pkws diese Straße als Abkürzung in Richtung Eschersheim nutzen, braucht es ein visuelles Zeichen analog zur Olof-Palme-Straße. Die Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung an beiden Enden des Straßenzuges reichen hier nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1998 Aktenzeichen: 32 4
Drängelgitter am Stichweg An der Sandelmühle - Brühlfeld
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6370 entstanden aus Vorlage: OF 564/8 vom 05.08.2020 Betreff: Drängelgitter am Stichweg An der Sandelmühle - Brühlfeld Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen ein Drängelgitter an beiden Enden des Stichweges An der Sandelmühle - Brühlfeld anzubringen. Begründung: Die aktuell vorhandenen Pfosten werden von Fahrrädern und Motorrädern umfahren, sodass es häufig zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2120 Aktenzeichen: 66 0
Wildes Parken in der Nassauer Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6208 entstanden aus Vorlage: OF 547/8 vom 02.06.2020 Betreff: Wildes Parken in der Nassauer Straße Der Magistrat wird gebeten, die schraffierten Bereiche in der Nassauer Straße dauerhaft gegen rechtswidriges Parken abzusichern. (Foto: Antragsteller) Begründung: In dem betreffenden Straßenzug werden vor allem in den Abendstunden rigoros sämtliche Freiflächen zugeparkt. Deshalb empfiehlt es sich, auch die schraffierten Bereiche mit Pfosten entsprechend abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1778 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 3
Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle“ Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Anregung vom 18.06.2020, OA 577 entstanden aus Vorlage: OF 557/8 vom 14.06.2020 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vorgang: OM 2292/17 OBR 8; ST 2388/18; OM 5531/19 OBR 8; ST 691/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt mitzuteilen, 1. wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/2022 in Betrieb gehen kann; 2. wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. ob er auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. weshalb er kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen . . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 ). Begründung: Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U 2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2388 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5531 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1936 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung), FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 85 = Annahme im Rahmen NR 1222) ÖkoLinX-ARL (M 85 und NR 1222 = Ablehnung, OA 577 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1222); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6008, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 00
Brunnen auf dem H.P.-Müller-Platz
Antrag vom 02.06.2020, OF 550/8 Betreff: Brunnen auf dem H.P.-Müller-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Investitions- und Betriebskosten zu rechnen ist, wenn der Fastnachtsbrunnen am H.P.-Müller-Platz saniert und wieder in Betrieb genommen würde; 2. mit welchen Investitionskosten zu rechnen ist, wenn nur die auf dem Brunnen befindliche Figur des "Urnarren" auf dem Platz erhalten und attraktiv gestaltet werden würde. Begründung: Der zu Ehren der Fastnachtshochburg "Klaa Paris" 1989 von der Lurgi gestiftete Fastnachtsbrunnen am H.P.-Müller-Platz ist ein wichtiger Treffpunkt für die Fastnachter, zum Beispiel am 11.11. zu Beginn der Kampagne. Und wer mit der U-Bahn nach Heddernheim kommt, muss sowieso an ihm vorbei. Leider ist der Brunnen seit über einem Jahr außer Betrieb. Die Wasserbecken sind zudem in keinem schönen Zustand. Damit der nach dem Mundartdicher Heinz Philipp ("H.P.") Müller benannte Platz seine Bedeutung für "Klaa Paris" nicht verliert, sollte der Brunnen oder zumindest das Denkmal langfristig erhalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1680 2020 Die Vorlage OF 550/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 entstanden aus Vorlage: OF 538/8 vom 29.02.2020 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, folgende Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anzupassen: a) Der Verkehrsmast in der Heddernheimer Landstraße Hausnummer 40 ist für den aktuellen Zweck (Montage eines Haltverbotsschildes) überdimensioniert und beeinträchtigt den in diesem Bereich ohnehin schmalen Gehweg. Der Mast stammt augenscheinlich noch aus der Zeit, als der Heddernheimer Landstraße noch eine herausragende verkehrliche Nutzung zukam. Es wird gebeten, diesen gegen einen zweckmäßigen Mast zu ersetzen und ggf. auch den Standort zu überdenken. b) Der Ampelmast an der Kreuzung Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße (Verkehrsinsel) diente bis Ende der 1990er-Jahre einem großen überregionalen Wegweiser und wurde bereits dankenswerterweise etwas eingekürzt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche noch vorhandenen Wegweiser demontiert. Der Magistrat wird daher gebeten, die Masthöhe weiter zu reduzieren. (Foto: Antragsteller) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Antrag vom 10.01.2023, OF 240/8 Aktenzeichen: 66 0
An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten
Antrag vom 04.03.2020, OF 527/8 Betreff: An der Sandelmühle - Viele Fragen keine Antworten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten:, 1. Die Feldfabrik wurde abgerissen, kommt nun das Wohngebiet und wenn ja, wann und unter welchen verkehrlichen Voraussetzungen? 2. Die Anwohner der Sandelmühle haben bis dato keine Antworten zu ihren Eingaben bezgl. der Bebauung erhalten. Wann kommen die Antworten? 3. Das Wohn- Mischgebiet Sandelmühle ist als Umweltzone deklariert. Trotzdem fahren täglich Fahrzeuge unter Richtwert Diesel 5 Richtung Sandelmühle Restaurant und City Camp Frankfurt. Ist diese Tolerierung gewollt? 4. Auf dem Parkplatz des Restaurants Sandelmühle parken Limousinen und Busse, die dem Standard Diesel 5 nicht entsprechen. Diese fahren täglich durch die Umweltzone! Existiert eine Sondernutzungserlaubnis? 5. Das City Camp Frankfurt erhält keine Sondernutzung für Fahrzeuge unter Diesel 5. Warum, wenn es dem Restaurant erlaubt sein sollte? 6. Vorausgesetzt es ist im Interesse der Stadt Frankfurt, das City Camp Frankfurt zu erhalten. Warum erhält es dann nicht die bereits beantragte Sondernutzungs-erlaubnis für die Durchfahrt? 7. Das Unternehmen Diehl wird den Standort innerhalb der kommenden 2 Jahre verlassen. Gibt es hier bereits Überlegungen zu einer Nachfolgebebauung und ist ein Eingriff auf das Gebiet des Campingplatzes geplant? 8. Wann kommt die versprochene Fischtreppe für den Urselbach mit Eingriffen in den Flusslauf und die angrenzenden Gebiete? Die Ausgleichsmaßnahme ist seit 2004 geplant und in der ST 1227 ausführlich beschrieben. 9. Ist es geplant, die Straße an der Sandelmühle aufgrund der o.a. Eingriffe zu verbreitern und diese dann zu einer erweiterten Durchgangsstraße zu machen? Begründung: Die Anwohner des Straßenzuges An der Sandelmühle sind äußerst besorgt über Andeutungen verschiedenster Stellen zu Veränderungen in ihrem Wohngebiet. Da es bisher aber keine klaren und überprüfbaren Aussagen auf Seiten der Stadt Frankfurt gibt, wurden die o.a. Fragen gesammelt mit dem Ziel, eine valide Aussage zu den künftigen Planungen zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1646 2020 Die Vorlage OF 527/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baugebiet „An der Sandelmühle“: Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen
Antrag vom 31.01.2020, OF 540/8 Betreff: Baugebiet "An der Sandelmühle": Verzicht auf den Bau einer Tiefgarage prüfen Die künftigen BewohnerInnen im noch zu bauenden Wohngebiet "An der Sandelmühle" sind schon heute vorzüglich und auf kürzesten Wegen mit U1/U2/U3 und Bus 29 an den öffentlichen Verkehr angebunden.Mittelfristig wird die U2 nach Bad Homburg Bahnhof sogar noch verlängert und es entstehen weitere Umsteigeoptionen, auch mit der Regionaltangente West. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: . noch einmal zu überdenken, ob es aufgrund der vorzüglichen ÖPNV-Anbindung nicht doch sinnvoll ist ist, dieses künftige Wohngebiet autoarm zu entwickeln und somit auf den Bau einer auch teuren Tiefgarage für den MIV zu verzichten. Begründung: Die Schienen- und Straßenkreuzung (U2/Palmestr./Kupferhammer/An der Sandelmühle/Hessestr. ist das Nadelöhr des Verkehrs und eine Zunahme von chaotischen Situationen sollte nicht sehenden Auges hingenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 540/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Mehr Mülleimer in Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5664 entstanden aus Vorlage: OF 515/8 vom 07.01.2020 Betreff: Mehr Mülleimer in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, 1. detailliert über die in den letzten Jahren in Heddernheim abmontierten Mülleimer und entsprechend aufgegebene Standorte zu berichten, 2. zunächst an ständigen Müllblickfängen in Heddernheim (beispielsweise auf der Heddernheimer Landstraße, Nassauer Straße und Dillenburgerstraße) fehlende Mülleimer wieder aufzustellen und wenn nötig, zusätzliche Mülleimer aufzustellen, 3. an häufig verschmutzten U-Bahn-Haltestellen (Heddernheim, Zeilweg, Römerstadt) die Leerungen besser kontrollieren zu lassen und so weit nötig, häufigere Leerungen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4
Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Verkehrsinsel in der Maybachstraße frei halten und verschönern
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5550 entstanden aus Vorlage: OF 729/9 vom 21.11.2019 Betreff: Verkehrsinsel in der Maybachstraße frei halten und verschönern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel auf der Maybachstraße bzw. Maybachbrücke vor dem Eschersheimer Bahnhof baulich so zu gestalten, dass dort keine Fahrzeuge auffahren und parken können. Dies könnte zum Beispiel durch eine Erhöhung des Bordsteines erfolgen. Der Ortsbeirat bittet, bei den Überlegungen dazu auf den Einbau von Pollern zu verzichten. Der gepflasterte Bereich soll in geeigneter Weise begrünt werden, zum Beispiel mit einem Pflanzbeet. Begründung: Die Verkehrsinsel wurde lange als Standort für Altglascontainer genutzt, die nach Beschwerden, dass sie die Sicht auf den querenden Rad- und Fußverkehr behindern, wieder entfernt wurden. Seitdem wird diese Fläche regelmäßig mit Autos zugeparkt, die ebenfalls eine Sichtbehinderung darstellen. Durch eine entsprechende bauliche Veränderung wird das Parken verhindert. Da die Maybachbrücke insgesamt über sehr wenig Grün verfügt, soll der Bereich der Verkehrsinsel, der nicht für Fuß- und Radwege genutzt wird, zusätzlich begrünt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 647 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1844 Aktenzeichen: 66 0
Maybachbrücke/Dillenburger Straße: Aus Vier mach’ Zwei+Zwei
Antrag vom 14.11.2019, OF 502/8 Betreff: Maybachbrücke/Dillenburger Straße: Aus Vier mach' Zwei+Zwei Vorangestellt folgende Situationsbeschreibung: Die Maybachbrücke wird in mittelfristiger Zeit wahrscheinlich grundhaft erneuert werden müssen, der Betriebshof der VGF in Heddernheim in der Nähe der Dillenburger Str. wird wahrscheinlich auch in naher Zukunft umziehen und ein Gebiet zur Neubebauung und Neugestaltung freigeben. Die Eschersheimer Landstrasse in Weiterführung der Maybachbrücke Richtung Innenstadt ist schon zu einem erheblichen Teil nur noch zweispurig für den motorisierten Kraftverkehr nutzbar. Gleichzeitig ist es verkehrs- wie auch klimapolitisches Ziel der Stadt Frankfurt, den Fahrradverkehr umfassend zu fördern. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Bei der Dillenburger Straße (bis zur Kreuzung Heddernheimer Landstr.) wird geprüft, die 4 Autospuren auf zwei zu verringern. Die freiwerdenden Spuren werden dem Radverkehr zugeschlagen, in einer baulich von Autoverkehr getrennten Bauweise. Bei den jetzigen Radwegen gibt es die Option der Pflanzung von Bäumen und Begleitgrün. 2. Maybachbrücke: Auch als eine Art Stadtreparatur ist der Rückbau/Teilrückbau dieser sehr hochstehenden Brücke (Fahrtrichtung stadtauswärts) in Betracht zu ziehen. Begründung: Die vielen möglichen positiven Wirkungen dieser grundlegenden Umgestaltung (Verminderung der Trennwirkung der Dillenburger Strasse, Förderung des Radverkehrs mit breiten Radwegen, die ältere Wohnbebauung steht wieder im architektonischen Vordergrund - und nicht die autogerechte "Riesenbrücke" Maybachbrücke sowie das Momentum angrenzender Veränderungen in der Stadtteilbebauung sind Argumente, diese Umgestaltung ernsthaft zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Bunker in Heddernheim
Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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