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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Zustand der Maybachbrücke - Infoveranstaltung mit Dezernat

19.05.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

Antrag vom 19.05.2024, OF 759/9 Betreff: Zustand der Maybachbrücke - Infoveranstaltung mit Dezernat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird geben einen Vertreter des Verkehrsdezernates in einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um dem Ortsbeirat die genauen Planungen zur Maybachbrücke vorzustellen. Hierbei sollen insbesondere die Fragen erläutert werden, wie weit der aktuelle Plaungsstand inklusive der Zeitplanung ist und welche Einschränkungen auf die Bürger im Ortsbezirk 9 zukommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 759/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Vorlage das Wort "Maybachbrücke" durch die Worte "Brücke am Weißen Stein" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Weißer Stein

25.04.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 13.04.2024 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des Ortsbeirates 9 am 24.01.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Der Magistrat wird gebeten, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten: - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente/Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch mindestens 1,20 Meter hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle "Am Weißen Stein" sollte dabei ein Durchgang für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehwegflächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw. begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren: - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut dem Ortsbeirat zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Ausbau der S 6 und die Schließung des BÜ Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 dem Ortsbeirat vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen sowie respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und für die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zu dem Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verbessert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1850 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße

04.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Snack-Automat an der Heddernheimer Landstraße 67

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 416/8 Betreff: Snack-Automat an der Heddernheimer Landstraße 67 Seit Anfang März stehen im Vorgarten des Hauses Heddernheimer Landstraße 67 zwei Automaten mit Süßwaren und Softdrinks. Diese sind vor allem nach den Öffnungszeiten des gegenüberliegenden Supermarktes, gerade bei Jugendlichen sehr beliebt, was zu einer Störung der Nachtruhe der Anwohner führen kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat ob dieser Kenntnis von den aufgestellten Automaten hat und ob eine Baugenehmigung sowie Gewerbeanmeldung vorliegt. Ebenso wird angefragt ob das Aufstellen von solchen Automaten mit der Vorgartensatzung der Stadt vereinbar ist. Bild: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 937 2024 Die Vorlage OF 416/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße

14.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5300 entstanden aus Vorlage: OF 399/8 vom 26.02.2024 Betreff: Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" (Verkehrszeichen 306) im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Heddernheimer Landstraße näher an der Kreuzung anzubringen. Denkbar wäre dies beispielsweise am Mast mit dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg". Begründung: Aktuell befindet sich das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" an einem Mast mit zwei weiteren Verkehrszeichen und ist durch eine Hecke teilweise verdeckt. Auch ist die dahinterliegende gelbe Gebäudefarbe für die Erkennung abträglich. Durch den Abstand zum Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" und die schlechte Sichtbarkeit dieses Verkehrszeichens kommt es an der Kreuzung oft zu fehlerhaften "Rechts-vor-Links"-Situationen, die den Verkehrsfluss immer wieder unnötig abbremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1499 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen

15.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung vom 15.02.2024, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 29.01.2024 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof "Heddernheim" zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrtsgleis erweitert werden kann. Begründung: Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs "Heddernheim", das u. a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Gleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4530, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring

15.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrsführung Maybachbrücke

08.02.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

Antrag vom 08.02.2024, OF 690/9 Betreff: Verkehrsführung Maybachbrücke Auf der Maybachbrücke in Frankfurt plant das Verkehrsdezernat eine neue Verkehrsführung. Passiert ist bislang allerdings nichts. Die Autofahrer sollen ab der Einmündung Maybachstraße von der linken auf die rechte Spur, die Radfahrer auf den Gehweg rücken, weil das statische System der 1972 errichteten Maybachbrücke versehentlich nicht ausreichend berücksichtigt worden war, hatte das Dezernat jüngst informiert. Die Belastung sei nicht wegen der Pkw, sondern wegen der ebenfalls dort fahrenden Busse und Lastwagen für die Brücke zu hoch. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zu informieren welche Maßnahmen wann getroffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 690/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baumaßnahmen an der Strecke der S 6

08.02.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

Antrag vom 08.02.2024, OF 691/9 Betreff: Baumaßnahmen an der Strecke der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat zu informieren, ob die Fertigstellung der von der DB versprochenen Baumaßnahmen fristgerecht erfüllt wurden, bzw. bis wann mit der Beendigung der Baumaßnahmen gerechnet werden kann: Aussagen der Bahn am 11. Dezember 2023: - Ab 19. Februar fährt die S6 auf eigenen Gleisen, - Alle Haltestellen im Streckenbereich sind dann modernisiert und barrierefrei. - Herstellung des Anprallschutzes unter der Maybachbrücke auf Fernbahnseite - Errichtung der Fernbahn-Gleise - Fertigstellung der S-Bahn-Gleise - Schließung der Lücken im Berührschutz - Fertigstellung der Aufzuganlage am endgültigen Mittelbahnsteig - Errichtung des Kollapsrahmens an den Stützen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 869 2024 Die Vorlage OF 691/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kita an der Sandelmühle bauen

07.12.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4911 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 04.10.2023 Betreff: Kita an der Sandelmühle bauen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Bauarbeiten für die geplante Kita im Bereich des neuen Baugebiets An der Sandelmühle, Bebauungsplan B 889, beginnen und die Kita fertiggestellt werden soll. Begründung: Da die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern der ABG und auch die Arbeiten an den Reihenhäusern mittlerweile fortgeschritten sind sowie das Bewerbungsverfahren für die Wohnungen der ABG bereits begonnen hat, wird der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen im Ortsbezirk weiter steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 388 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen

30.11.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4836 entstanden aus Vorlage: OF 630/9 vom 10.11.2023 Betreff: Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen Wie aus der Presse zu erfahren war, besteht an der Maybachbrücke ein akuter Sanierungsbedarf und erste Sicherungsmaßnahmen sollen zeitnah erfolgen (FNP vom 24.10.2023 und 28.10.2023). Der Magistrat wird gebeten, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk, insbesondere der Maybachbrücke und der Rosa-Luxemburg-Brücke, im Ortsbeirat vorzustellen bzw. in anderer geeigneter Form den Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Es werden erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr erwartet, auf die der Ortsbeirat in geeigneter Form reagieren muss. Ein ausreichendes Wissen über den Sachstand ist dafür Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 505 Aktenzeichen: 63-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

16.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Linksabbieger in die Dillenburger Straße

28.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Keine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?

02.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

Antrag vom 27.09.2023, OF 592/9 Betreff: Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die auf der Maybachbrücke im Straßenbereich aufgebrachten überdimensional Fahrradwege wieder zurückzunehmen. Die vorhandenen Radwege im Bürgersteigbereich der Brücke reichen aus, um zügig voran zu kommen, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere kommen. Durch die neuen beidseitigen Fahrradspuren auf der jetzt verengten Fahrspur, entstehen jetzt auf beiden Seiten unnötige Staus des Kraftfahrzeugverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

27.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 589/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

21.09.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

21.09.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 05.09.2023 Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Für diese Maßnahme soll keine Versiegelung stattfinden. Begründung: Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1129 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!

19.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum

15.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit

06.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

Antrag vom 06.09.2023, OF 349/8 Betreff: Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, die Heddernheimer Landstraße für Fußgänger:innen sicherer zu machen: 1. vor (südlich) der Kreuzung mit der Heddernheimer Kirchstraße/Nassauer Straße & 2. vor (südlich) der Kreuzung mit der Antoninusstraße/Hessestraße. Bei beiden Fußgänger:innen-Querungen über die Heddernheimer Landstraße soll der Straßenbelag auf 4-5 cm über Niveau erhöht und eine deutliche rote Linie aufgetragen werden. Begründung: Viele Grundschulkinder überqueren auf dem Weg zur Robert-Schumann-Schule oder auf ihrem Heimweg die Heddernheimer Landstraße. An den oben genannten Stellen ist die Überquerung stark frequentiert. Es kommt zu plötzlich spurtenden Kindern - auch mit Eltern - und quietschenden Reifen. Die Strecken bis zu den beiden Kreuzungen sind nur kurz, was von Autofahrern häufig falsch eingeschätzt wird. Eine leichte Erhöhung oder Aufpflasterung der Fußgänger:innen-Überwege mit einer deutlichen Markierung ist sowohl ein Warnhinweis für die Autofahrenden als auch ein deutlicherer Sicherheitsbereich für die querenden Kinder; ein Sicherheitsbereich, den auch Erwachsene und ältere Menschen z.B. mit Rollator gerne annehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zustimmung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

Antrag vom 04.09.2023, OF 348/8 Betreff: Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich an der Niederurseler Landstraße 1 (siehe Fotos) nach der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Klaus Schulze und Mustapha Lamjahdi erklären sich bereit, den Bücherschrank als Paten zu unterstützen. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Die Platzierung stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger*innen dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passant*innen, u.a. von Schülern und Berufstätigen frequentiert und befindet sich nahe der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße. Dementsprechend wird durch die Platzierung eine breite Masse an Bürger*innen abgeholt. Foto 1. Quelle: Google Maps Foto 2. Quelle: Privat Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 256 2023 Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Graphik und das Foto nicht übernommen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

Antrag vom 04.09.2023, OF 338/8 Betreff: Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8 Auf die Hausärzte, die als erste Anlaufstelle "um die Ecke" sehr oft erheblichen Druck von den Facharztpraxen und Kliniken nehmen und in der Corona-Pandemie systemrelevant gewesen sind, kommen ständig neue Anforderungen zu. Die im Ortsbezirk 8 angesiedelten Hausarztpraxen sind zudem häufig überlastet und nehmen zumeist keine Patienten und Patientinnen mehr an. Diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren extrem verschärfen, wenn einzelne Ärzte in den Ruhestand gehen und zugleich Neubaugebiete (z.B. An der Sandelmühle) hinzukommen. Das Schema der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt und hinkt in der Regel der Bevölkerungsentwicklung hinterher. Ihr Ziel war die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Ärzten, um Kosten zu begrenzen. Als zumutbar für Patienten und Patientinnen wurde eine Autofahrzeit von 25 Minuten erachtet. Laut Frankfurter Statistik 01/2022 mit Zahlen aus 2020 ist die Zahl der Hausärzte in Frankfurt weiter rückläufig. Während 2014 noch 25 niedergelassene Vertragsärzte pro 10.000 Einwohner registriert waren, sind es 2020 nur noch 14 gewesen. In Heddernheim sind demnach derzeit elf Allgemeinmediziner und drei Internisten tätig, in Niederursel lediglich ein (!) Allgemeinmediziner. Im teilweise zum Ortsbezirk 8 gehörenden Praunheim sind es drei Allgemeinmediziner und ein Internist. Eine kürzlich neu eröffnete Hausarztpraxis im Nordwestzentrum mit fünf (!) Medizinern war in kürzester Zeit voll. Hinzu kommen für die drei Stadtteile nur fünf Kinderärzte. Derzeit liegt eine Konzentration bei der Hausarztversorgung auf die Innenstadt, Sachsenhausen und Höchst vor. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 gehen nach Kenntnis des Magistrats bis zum 31.12.2025 in Ruhestand und wie viele davon sind Allgemeinmediziner oder Internisten? 2. Wieviel Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum neu eröffnet oder werden von Nachfolgern fortgeführt? 3. Wie viele Kinderarztpraxen werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum geschlossen bzw. werden neu eröffnet? 4. In der Frankfurter Innenstadt herrscht eine Überversorgung mit Hausarztpraxen während in den äußeren Stadtteilen Ärzte und auch Fachärzte fehlen: Welche Initiativen ergreift der Magistrat, dieses Missverhältnis zu verbessern? 5. Welche Initiativen hat der Magistrat ergriffen, auf politischem Weg die veraltete Bedarfsplanung anzupassen oder abzuschaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 763 2023 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

Antrag vom 04.09.2023, OF 339/8 Betreff: Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10 In der Diezer Straße 10/Ecke Alt-Heddernheim befindet sich die ehemalige Heddernheimer Elementarschule. Bis zum Neubau der heutigen Robert-Schuhmann-Schule (mit allen Bauphasen zwischen 1880 und 1905) hat das Haus für Schulzwecke und bis zur Eingemeindung nach Frankfurt 1910 als Bürgermeisteramt für Heddernheim gedient. In der Literatur existieren jedoch unterschiedliche Angaben über das Alter des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Während die Heddernheimer Lokalforschung das Gebäude als Bauprojekt der kurmainzer Zeit auf 1726 datiert, beschreibt es die Frankfurter Denkmaltopographie (S. 564) als "Wohnhaus um 1910". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Datierung ist bei dem Gebäude Diezer Straße 10 richtig? 2. Existieren Quellen/Archivalien zur Nutzung des Gebäudes als Schule und Bürgermeisteramt und wenn ja, welche? 3. Für welche Zwecke wurde das Gebäude vor und nach 1910 genutzt? 4. Wenn das Gebäude zum Besitz der ehemals selbständigen Gemeinde Heddernheim gehörte, ist die Stadt Frankfurt heute noch Eigentümerin des Gebäudes? 5. Wie bewertet der Magistrat den baulichen Zustand des Gebäudes und seinen Denkmalwert? 6. Hält der Magistrat die Anbringung einer Informationstafel an dem Haus für möglich und welche Kosten würden entstehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 764 2023 Die Vorlage OF 339/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße

30.08.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

Antrag vom 30.08.2023, OF 343/8 Betreff: Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Wartezeiten bzw. Rotlichtphasen für zu Fuß gehende liegen durchschnittlich an den einzelnen Lichtsignalanlagen an der Dillenburger Straße vor? 2. Kann diese Wartezeit auf durchschnittlich 40 Sekunden reduziert werden? Begründung: Die Nutzungsqualität für Fußgänger:innen an durch Lichtsignalanlagen geregelten Querungsstelle ist hauptsächlich von den Faktoren Wartezeit und Umweg abhängig. Die Wartezeit bzw. die Rotlichtphase für Fußgänger:innen sollte daher so minimal wie möglich gehalten werden. Die weitgehend akzeptierte Wartezeit von Fußgänger:innen an Lichtsignalanlagen betrifft maximal 40 Sekunden (siehe: FGSV02c, FGSV15a). Eine Überschreitung dieser Wartezeit stellt eine Komforteinschränkung dar und führt zur Gefährdung der Fußgänger:innen, da die Rotlichtmissachtung ab dieser Zeitdauer deutlich zunimmt. Vor allem an den Lichtsignalanlagen entlang der Dillenburger Straße werden regelmäßig lange Wartezeiten für Fußgänger:innen festgestellt. Eigene Messungen ergaben Wartezeiten von bis zu über 60 Sekunden. Für die Sicherheit der zu Fuß gehenden insbesondere die Vermeidung von Straßenüberquerungen unter Rotlichtmissachtung sollten die Wartezeiten dringend auf maximal 40 Sekunden reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Mahnmals „Der Gestürzte“

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 322/8 vom 20.06.2023 Betreff: Reinigung des Mahnmals "Der Gestürzte" Vorgang: OM 4707/15 OBR 8; ST 159/16 Der Magistrat wird gebeten, das Mahnmal "Der Gestürzte" auf der Grünfläche an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu reinigen und aufzuarbeiten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 159, nachzukommen und den angekündigten QR-Code mit den Informationen über das Mahnmal endlich anzubringen. Begründung: Das Mahnmal wurde unter anderem mit dem einschlägigen Kürzel A.C.A.B beschmiert und ist zusätzlich stark verwittert. Foto: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1993 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese

27.06.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

Antrag vom 27.06.2023, OF 327/8 Betreff: VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde im RP Darmstadt die Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Ist die Müllkippe an allen 4 Seiten mit Spundwänden aus Stahl (in 4m Tiefe) geschützt? 2. Wann wurden in 2022/23 Wasserproben aus den Wassergräben, die die Müllkippe umgeben, untersucht? Wann wurden 2022/2023 Wasserproben aus dem Rohrborngraben und dem Urselbach im Deponiebereich untersucht? Waren im Ergebnis der letzten Wasserproben Schadstoffe enthalten, die Organismen schädigen können? 3. Welche Substanzen und Gebäudeteile wurden beim Abriss des VDM-Werkes im Naturschutzgebiet gelagert und nicht abgefahren und entsorgt? 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher Behörde wurde 1982 die Genehmigung für die Ablagerung im Naturschutzgebiet Riedwiese erteilt? 5. Wann gab es die letzten Kontrollen, ob die Abdeckplanen auf der Oberfläche dicht sind? Kann das Eindringen von Regenwasser in die Industrieabfälle ausgeschlossen werden? 6. Gibt es heute die Möglichkeit, den hier abgelagerten Müll ordnungsgemäß zu trennen, zu vernichten oder ein sicheres Endlager dafür zu finden? 7. Welche Behörde ist heute für die Ausarbeitung einer Planung und Finanzierung bei Auflösung und Entsorgung der Mülldeponie zuständig? Welche Behörde hat darüber zu entscheiden? Begründung: Die Altlast der VDM ist wie ein Berg von etwa 20m Höhe im flachen Naturschutzgebiet Riedwiese aufgeschüttet worden. Nur eine schmale Urselbach-Aue trennt das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" von diesen industriellen Altlasten. Keller und Tiefgaragen der langen Wohnblocks entlang der U-Bahn-Schienen wurden tiefer als 4 m ausgehoben (ca. 10 m), d.h. bis in wasserführende Schichten, wo eine Durchmischung mit dem Sickerwasser aus der Deponie stattfindet. Für die künftigen Bewohner:innen und ihre Nachkommen muss gewährleistet sein, dass der Kontakt mit Oberflächenwasser oder Luft im Umfeld der Deponie keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Außerdem müssen Mieter:innen und Käufer:innen der Wohnungen über die Müllkippe informiert und aufgeklärt werden und es muss für sie und ihre Nachkommen eine Perspektive geben, dass die industriellen Altlasten "nebenan" abgeräumt werden und die politischen Gremien mit einer Lösung befasst sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 732 2023 Die Vorlage OF 327/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete und Fernwärme

15.06.2023 · Aktualisiert: 13.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 307/8 vom 28.05.2023 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im Ortsbezirk enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen

31.05.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

Antrag vom 31.05.2023, OF 301/8 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 ("Heddernheimer Schloss") wird zum Standort eines Heimatmuseums und Bürgertreffs. Im Einzelnen wird der Magistrat ersucht, 1. das Nutzungskonzept für das "Heddernheimer Schloss" Alt-Heddernheim 30 gemäß Magistratsbericht B 41-23 zu erstellen, mit dem vorgeschlagenen Nutzungskonzept des Bürgervereins abzustimmen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Teil des Konzepts soll die museale Herrichtung eines barocken Repräsentationszimmers auf der Beletage des Schlosses sein; für den musealen Teil des Nutzungskonzepts ist eine Museographie zu erarbeiten; 2. für den sogenannten "Stiftsgarten" in Alt-Heddernheim (Flurstück 312/124) ein gärtnerisches Aufwertungskonzept aufgrund ggf. vorhandener alter Pläne zu entwickeln und sich dabei in der Bepflanzung am früheren Zier- bzw. Lustgarten des Schlosses zu orientieren. Entsprechend der historischen Anlage sollen wertvolle und seltene Bäume und Büsche angepflanzt werden und eine Neuanlage von bestimmten Teilen des Parks mit typischen Elementen der intimen Rokokogärten durchgeführt werden (z.B. ummauerte Blumen- und Rosenbeete, heckenumsäumte Wege, vereinzelt Blütenrondelle vor allem mit insektenfreundlichen Pflanzen usw.). Dem historischen Vorbild der Parkanlage nachempfunden sollen vereinzelt dort, wo noch eine Platzierung möglich ist, Reproduktionen von Steinskulpturen des antiken Nida aufgestellt werden. Die Spielplatznutzung des "Stiftsgartens" ist dabei zu erhalten. 3. im "Stiftsgarten" eine Informationstafel mit QR-Code anzubringen, die über die historische Schlossanlage mit Wirtschaftsgebäuden, Park und Nutzgarten Auskunft gibt; 4. den im Volksmund "Stiftsgarten" genannten Park nach der Familie des ersten Schlossherrn als "Riedt-Anlage" zu benennen; 5. zu prüfen und zu berichten, ob der "Stiftsgarten" als verbundene Grünfläche ebenfalls unter den Denkmalschutz der Gesamtanlage "Heddernheimer Schloss" gestellt werden kann und ggf. dabei weiter als Aufstellfläche für Feste (z.B. Heddernheimer Straßenfest) in Betracht käme; 6. den in der Tempo 30-Zone 8.2. "Alt-Heddernheim" befindlichen Straßenbereich zwischen dem Toreingang zur Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 und dem Zugang zum "Stiftsgarten" aufzupflastern und damit einen verbindenden Übergang zwischen Schloss und Park zu schaffen unter Beibehaltung der bestehenden Parkraumsituation; 7. in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 Planungsmittel für eine substanzerhaltende und aufwertende Sanierung der Schlossanlage und des "Stiftsgartens" sowie für die Herrichtung des Paradezimmers vorzusehen. Es soll auch geprüft werden, zu welchen Kosten das historische Mansardendach rekonstruiert werden kann; eine evtl. Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist ebenfalls zu prüfen; 8. in den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 mit dem entsprechenden Finanzplanungszeitraum für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und Mietkostenzuschüsse an den Bürgerverein Heddernheim die erforderlichen Mittel einzustellen; 9. die Maßnahmen nach den Ziffern 2 und 3 werden durch Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag von 15.000 Euro mitfinanziert. Begründung: Heddernheim ist reich an Geschichte. Diese ist nicht beschränkt auf die Römerzeit und die Klaa Pariser Fastnacht. Schon mit der Instandsetzung der Kriegsschäden am Heddernheimer Schloss kam 1954 die Idee des Bürgervereins Heddernheim auf, das Schloss neben dem schon vorhandenen Kindergarten als Heimatmuseum, als öffentliche Bibliothek sowie als Sprechzimmer für den Stadtbezirksvorsteher zu nutzen. Dies wurde von der Stadt mit Hinweis auf die damalige Wohnungsnot abgelehnt. Durch die Möglichkeit, den Mieterinnen und Mietern Ersatzwohnungen anbieten zu können, eröffnet sich jetzt die Perspektive, aus dem Heddernheimer Schloss endlich den lange geforderten Stadtteil-Treffpunkt zu schaffen, der über die Ortsgeschichte reflektiert informiert und den Vereinen und Gremien des Stadtteils zur Nutzung gegeben wird. Dabei soll die historische äußere Form des Schloss-Hauptgebäudes durch Rekonstruktion des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mansardendachs wiederhergestellt werden. Mit einem eigens hergerichteten barocken Repräsentationszimmer soll über den Lebensstil und die Zeit der damaligen Schlossherren im 18. und 19. Jahrhundert anschaulich informiert werden. Entscheidend für den Wiederaufbau Heddernheims nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges war die Familie von Riedt. Sie hatte Heddernheim als Lehen des Mainzer Dompropstes und sorgte für eine neue Entwicklung, die ihren Höhepunkt unter Philipp Wilhelm von Riedt (+1764) erreichte. Er förderte Wirtschaft, Handwerk und Handel, ließ eine Schule bauen und ordnete die Seelsorge. Zu seiner Zeit entstand auch die im Inneren künstlerisch reich verzierte Synagoge an der ehemaligen "Langgasse", die bis zu ihrer Zerstörung in der NS-Zeit der Mittelpunkt einer großen jüdischen Gemeinde war. Mit der Errichtung eines barocken Herrensitzes (1740-42) wertete Riedt die Ortschaft weiter auf. Zur Erinnerung an die für Heddernheim prägende Zeit unter der Familie von Riedt (1618-1764) soll der frühere Schlossgarten in "Riedt-Anlage" benannt werden. Dies soll einher gehen mit einer gärtnerischen Aufwertung des kleinen Parks und einer gemeinverständlichen Informationstafel zu den geschichtlichen Hintergründen und der Architektur des Schlosses. Die bisherigen Nutzungen des "Stiftsgartens" (Spielplatz, Aufstellfläche für das Straßenfest) sollen erhalten bleiben. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn bis zum 100jährigen Bestehen des Kindergartens im Schloss im Jahr 2024 ein zielführendes Konzept für Sanierung und Nutzung der denkmalgeschützten Anlage vorliegt. Antragsteller: SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 20 2023 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 301/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 2., 8. und 9.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu Ziffern 4. und 7.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffern 5. und 6.: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU FDP
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