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Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten ? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt)
  2. Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden?
  3. Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren?

Begründung

  1. Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung.
  2. Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestr. 9-11, Habelstr. 40)

Beratungsverlauf 1 Sitzung

6
6. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei 2 Enthaltungen SPD