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SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim
Antrag vom 13.12.2025, OF 818/11 Betreff: Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims unterliegt den Bestimmungen den sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der Störfall-Verordnung ergeben. Insbesondere ist darzulegen: 1. Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße? 2. Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig? 3. Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen? 4. Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen, und welche Ergebnisse liegen vor? 5. Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben, und welche Abstände gelten als "angemessen"? 6. Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten? 7. Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim? Begründung: Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich), sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1350 2026 Die Vorlage OF 818/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Fra
Antrag vom 20.11.2025, OF 959/3 Betreff: Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026-2027 Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Die Mittel setzen sich zusammen aus: - 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre - 4.000 € für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen im Frankfurter Nordend. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzungsmöglichkeiten über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 %) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden - Förderung digitaler Grundkompetenzen - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 138 2025 Die Vorlage OF 959/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485 entstanden aus Vorlage: OF 771/11 vom 29.09.2025 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Die Straße liegt zwar im Gewerbegebiet, wird aber von Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und von ehrenamtlichen Gassi-Gehern des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. fußläufig stark genutzt. In der Straße wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkws derart zugeparkt, dass Fußgänger die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können Autofahrer wiederum die Fußgänger erst sehr spät sehen. Die dort verkehrenden Lastkraftwagen und Fahrzeuge der FES fahren zudem oft mit überhöhtem Tempo. Selbst bei Einhaltung von Tempo 50 wäre eine gefahrlose Notbremsung dieser tonnenschweren Fahrzeuge schwer möglich. Zur Sicherheit der dortigen Fußgänger ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485 entstanden aus Vorlage: OF 771/11 vom 29.09.2025 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Die Straße liegt zwar im Gewerbegebiet, wird aber von Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und von ehrenamtlichen Gassi-Gehern des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. fußläufig stark genutzt. In der Straße wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkws derart zugeparkt, dass Fußgänger die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können Autofahrer wiederum die Fußgänger erst sehr spät sehen. Die dort verkehrenden Lastkraftwagen und Fahrzeuge der FES fahren zudem oft mit überhöhtem Tempo. Selbst bei Einhaltung von Tempo 50 wäre eine gefahrlose Notbremsung dieser tonnenschweren Fahrzeuge schwer möglich. Zur Sicherheit der dortigen Fußgänger ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 79
Nachfrage zu Straßenkünstlern
Antrag vom 25.09.2025, OF 952/3 Betreff: Nachfrage zu Straßenkünstlern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen von verkehrsreichen Ausfallstraßen (z.B. Adickesallee / Eschersheimer Landstr.) in Frankfurt sichergestellt werden kann, auf deren Verkehrsflächen Straßenkünstler ihre Kunststücke vollführen und dann oftmals zwischen den Autos im bereits anfahrenden Verkehr Autofahrer um Geld bitten. Begründung: In der Stadt Frankfurt dürfen Straßenkünstler ihre Darbietungen an Werktagen von 7:00 - 20:00 Uhr, im Sommer von 7:00 - 21:00 Uhr vollführen. Für die Darbietungen wird keine Genehmigung benötigt, solange keine elektrischen Verstärker benutzt werden, die beanspruchte Nutzfläche max. 4 qm. beträgt und der Standort nach einer Stunde gewechselt wird. Eine explizite Nutzung von Straßenkreuzungen für künstlerische Darbietungen ist nicht geregelt. Vorschriften zur Verkehrssicherheit zum Schutz der Vorführenden selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straßenkreuzung liegen für diese Art der Nutzung nicht vor. Die Vorführenden bewegen sich oftmals im anfahrenden Verkehr zwischen den Autos, wenn sie nach ihrer Darbietung um Geld bitten. Wie wird ein Wechsel des Standortes eines Künstlers nach einer Stunde überprüft? Ist ein Gewerbeschein auch in Frankfurt, wie in anderen Städten nötig, je nachdem, wie regelmäßig und in welchem Umfang Vorführungen stattfinden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5956 entstanden aus Vorlage: OF 655/11 vom 23.09.2024 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich instand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere an das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für den Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst worden. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim
Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44
Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten
Antrag vom 23.02.2022, OF 207/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Aufwertung des umgangssprachlich "Aldi-Weg" genannten Pfad zum "Fuß- und Radweg mit Asphaltdecke", die nötigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der "Aldi-Weg" von der Konstanzer Straße im Wohngebiet bis ins Gewerbegebiet zur Ferdinand-Porsche-Straße ist für die Bürger im Stadtteil eine direkte fußläufige Verbindung vom Gewerbegebiet in den Stadtteil Fechenheim. Der Weg ist nur ein Trampelpfad mit Beleuchtung und gleichzeitig eine der Lebenslinien des Stadtteils zur Nahversorgung und zur Arbeitsstelle. Im Winter und bei regnerischem Wetter ist die Verwendung des wichtigen Weges sehr eingeschränkt. Die Alternative ist nur ein Umweg, der um ein vielfaches länger wäre. Quelle und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2022 Die Vorlage OF 207/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1304 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 12.12.2021 Betreff: Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den zurzeit durch groĂźe PfĂĽtzen nur schlecht begehbaren sogenannten Aldi-Weg zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe wieder trockenen FuĂźes begehbar zu machen, um ĂĽberflĂĽssigen Pkw-Verkehr aus dem Stadtteil zum namensgebenden Einzelhandel zu vermeiden. Der Weg wird von vielen Menschen aus dem Stadtteil Fechenheim intensiv genutzt! Situation Lage Foto: Thomas Dorn Quelle: Google Maps, Google Bilder 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2230 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr
Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke D er Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus sind es noch circa 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2146 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat
Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Anregung vom 26.10.2020, OA 622 entstanden aus Vorlage: M 152 vom 25.09.2020 Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung und Realisierung des Wohngebiets südliche Dieburger Straße durch einen Immobilien-Rahmenvertrag mit der FES für das Gelände Ferdinand-Porsche-Straße 47 nicht beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 152 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. AfD (= Ablehnung) LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) FDP (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 152 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Entscheidung über die Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6658, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 § 6822, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 91 2
Spender für Hundekotbeutel in der Ferdinand-Porsche-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6400 entstanden aus Vorlage: OF 719/11 vom 22.02.2020 Betreff: Spender für Hundekotbeutel in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, Spender für Hundekotbeutel entlang der Ferdinand- Porsche-Straße aufzustellen. Begründung: Quelle: Google Maps Durch das dortige Tierheim mit den vielen ehrenamtlichen Gassigehern für die knapp 250 Hunde, die täglich spazieren geführt werden müssen, ist es notwendig, Spender für Hundekotbeutel vorzuhalten. Es bieten sich die dargestellten Punkte (gelber Stern in der Grafik) als Aufstellorte an. Ein Pate für die Spender ist bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1967 Aktenzeichen: 67 0
Entsorgungsmöglichkeiten in der Ferdinand-Porsche-Straße
Antrag vom 22.02.2020, OF 718/11 Betreff: Entsorgungsmöglichkeiten in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die menschlichen Bedürfnisse übernachtender LKW-Fahrer in der Ferdinand-Porsche-Straße Entsorgungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Dieser Teil des Gewerbegebiets Fechenheim wird regelmäßig von vielen LKW-Fahrern als Park- und Übernachtungsmöglichkeit genutzt. Des Öfteren wurden jene LKW-Fahrer dabei beobachtet, wie sie ihre Notdurft in den Hecken und Buschen rund um die Ferdinand-Porsche-Straße verrichteten. Das ist zum einen unwürdig und zum anderen unangenehm für alle Beteiligten. Bislang gibt es keine Möglichkeiten seine Notdurft anders zu verrichten. Daher sollte der Magistrat Abhilfe schaffen. In welcher Form bleibt dem Magistrat selbst überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 718/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
Rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5794 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 31.01.2020 Betreff: Rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Einmündungen der Ferdinand-Porsche-Straße auf die Carl-Benz-Straße rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer anzubringen. Begründung: Es kommt regelmäßig in den genannten Bereichen vermehrt zu Beinahekollisionen, da abbiegende oder einbiegende Pkw und Lkw die Radfahrer oft übersehen oder aufgrund der Breite und des Zustands der Straßen nicht damit rechnen, dass Radfahrer dort fahren. Tatsächlich verkehren dort sehr viele Radfahrer. Um diese zu schützen, regt der Ortsbeirat an, dass die mittlerweile im Stadtgebiet weit verbreiteten roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer an den Einmündungen aufgetragen werden, um Radfahrer und ihre Strecken deutlich zu kennzeichnen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 868 Aktenzeichen: 66 2
Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 13.10.2019 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Magistrat wird aufgefordert, die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahin gehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gefährden (z. B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehr in der Adam-Opel-Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen, sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z. B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen, die nicht mehr existieren) ist. Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft, eine große Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten „Aldi-Weg“ (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße)
Antrag vom 05.03.2019, OF 535/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten "Aldi-Weg" (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den sogenannten "Aldi-Weg" der zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche Straße verläuft, unverzüglich einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung des Fuß- und Radweges sein. Begründung: Seit Jahren stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Abschnitt einen Fuß- und Radweg anzulegen oder den Status der Nutzbarkeit des wilden Weges aufrecht zu erhalten. Der Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zur dringend notwendigen zeitnahen Herstellung des Weges ermöglichen. Eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme erst mit der Umgestaltung des Grünzuges ist viel zu spät. Der Weg ist eine der Hauptadern aus dem Stadtteil Fechenheim für Fuß- und Radfahrer zum Nahversorger und ins Gewerbegebiet. Ohne diesen Weg müssen die Menschen aus dem Stadtteil kilometerweite Umwege laufen. Die Nutzbarkeit des Weges ist die meiste Zeit durch Schlamm und Dreck stark eingeschränkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 535/11 wurde zurückgezogen.
Anbringung von Bordsteinaufsetzern auf dem Radweg Adam-Opel-Straße
Antrag vom 03.02.2019, OF 516/11 Betreff: Anbringung von Bordsteinaufsetzern auf dem Radweg Adam-Opel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Adam-Opel-Straße Richtung Fechenheim mit Bordsteinaufsetzern stärker gegen das Befahren durch den Schwerlastverkehr zu schützen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist insbesondere in Höhe der Hausnummern 14-10 sinnvoll. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist stark sanierungsbedürftig. Trotz der Ausweisung eines Tempo 30 Gebotes fährt der Schwerlastverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt dabei den Radweg als Ausgleich zu den vorhandenen Schlaglöchern im Straßenbelag. Bordsteinaufsetzer können ein geeignetes Mittel sein, kostengünstig und effektiv diese verkehrsgefährdete Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 516/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen LINKE., GRÜNE und FDP (= Annahme); bei Enthaltung SPD
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
Antrag vom 17.11.2018, OF 479/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig, die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 291 2018 Die Vorlage OF 479/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße
Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Instandsetzung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 17.04.2018 Betreff: Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den existierenden Verbindungsweg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße, mittlerweile illegal genutzt durch Fahrzeuge von Gartenbesitzern beziehungsweise -nutzern mit ihren motorisierten Fahrzeugen (da die vorhandenen abschließbaren Poller nicht sachgemäß genutzt werden und oft niedergelegt sind) sowie von Fahrzeugen der FES, die mittlerweile auf beiden Seiten des Weges Gelände nutzt, für Fußgänger und Radfahrer mit einfachen Mitteln in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, ohne dass die Nutzer bei Regen den Weg nur mit qualifizierter Outdoorkleidung überwinden können. Begründung: Der "Aldi-Weg" dient in hohem Maße der Vermeidung von motorisiertem Verkehr. Der Weg stellt eine schnelle Verbindung zwischen Stadtteil und hoch frequentiertem Einzelhandel dar. Außerdem ist er Teil einer schnellen Verbindung für Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrern zwischen Fechenheim und Offenbach. Alle begrüßen diese Verbindung des Stadtteils mit seiner unmittelbaren Umgebung. Viele Wege mit dem Auto werden vermieden. Dies muss gefördert und aufrechterhalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651
Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße
Antrag vom 01.01.2018, OF 287/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um den Radweg entlang der nördlichen Adam-Opel-Straße und der Ernst-Heinkel-Straße zu erneuern. Begründung: Beide Radwege entlang der oben genannten Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Das Ausweichen auf die Straße ist Fahrradfahrern in diesem Bereich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zuzumuten, deshalb ist eine Erneuerung der Radwege alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 56 2018 Die Vorlage OF 287/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße?
Antrag vom 11.11.2017, OF 181/4 Betreff: Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob auf eine Realisierung in den nächsten Jahren begründete Hoffnung besteht. Begründung: Die Hanauer Landstraße und der Ratswegkreisel stellen schon seit längerer Zeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss im Frankfurter Osten dar, weshalb nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 die Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße verlängert werden soll. Die letzte Information zu dem Vorhalben erhielt der Ortsbeirat vor rund zweieinhalb Jahren (ST 908 vom 19.06.2015), sodass die darin genannten offenen Punkte wie die Fragen zur Kreuzungslösung mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe sowie die Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt inzwischen geklärt sein könnten. Eine aktuelle Information scheint daher angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2017 Die Vorlage OF 181/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 01.06.2017 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Adam-Opel-Straße, zwischen Carl-Benz-Straße und Hugo-Junkers-Straße, aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist in einem völlig maroden Zustand. Die östliche Straßenseite ist nahezu komplett mit Lkws beparkt. Auf der westlichen Straßenseite sind die Kanalabläufe so stark abgesenkt, dass Lkws, die bedingt durch den engen Straßenquerschnitt sehr nahe am Straßenrand fahren müssen, in starke Schwankbewegungen geraten. Zum einen muss befürchtet werden, dass Ladung verrutscht oder gar abrutscht, zum anderen dadurch Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem neben der Straße liegenden Radweg fahren und denen Lkws sehr nahe kommen, stark gefährdet sind. Eine Reduzierung des Tempos ist notwendig, um das Gefahrenpotenzial, das sich unweigerlich durch den Straßenzustand ergibt, zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1865 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Adam-Opel-Straße
Antrag vom 13.03.2017, OF 177/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Adam-Opel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge Beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine grundhafte Sanierung der Adam-Opel-Str. zu ermöglichen. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist eine der Haupverkehrsadern im Industriegebiet Fechenheim Süd. Die Straße befindet sich jedoch in einem absolut desolaten zustand. Dem Ortsbeirat 11 liegt eine schriftliche zusage vor, dass die A.-O.-Str. nach der Sanierung der sog. Neckermannbrücke (Hanauer Landstr.) grundhaft erneuert werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 110 2017 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Antrag vom 26.02.2017, OF 171/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen bzw. projektierte Mittel zeitlich so vorzuziehen, daß der im Rahmen des neuen Grünzugs Fechenheim geplante Fussweg zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße als neue und beleuchtete Wegeverbindung zwischen Stadtteil und Gewerbegebiet mit Einzelhandel (und Weg nach Offenbach) vorab (zur Realisierung des Grünzugs) und zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die zeitnahe Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 104 2017 Die Vorlage OF 171/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1069 entstanden aus Vorlage: OF 104/11 vom 18.12.2016 Betreff: Erneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Ernst-Heinkel-Straße, in besonderem Maße auf der östlichen Seite, in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die durch Wurzeln aufgewölbten, vielfach aufgerissenen Fahrbahndecken sind zu begradigen und mit einer neuen Decke zu versehen. Begründung: Für Menschen aus Fechenheim, die mit dem Fahrrad Richtung Frankfurt City oder Eissporthalle/Bornheim unterwegs sind, gleich ob als Arbeits-, Schul-, Einkaufsweg oder aus anderen Gründen, ist die Strecke über die Ernst-Heinkel-Straße die meist genutzte Variante. Hinsichtlich seiner Befahrbarkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer ist der alternative Weg über Adam-Opel-Straße und Carl-Benz-Straße durch den Oberhafen in noch schlechterem Zustand. Hinsichtlich der Bedeutung, die mittlerweile dem Fahrrad für alle Wege, vor allem in Ballungsräumen, bis zu acht Kilometern zugeordnet wird, ist es aus Gründen der Akzeptanz, aber auch vor allem der Sicherheit wegen zwingend erforderlich, für einen guten Zustand der dem Fahrrad zugedachten Fahrbahnen zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 523 Aktenzeichen: 66 5
Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 45/11 vom 06.06.2016 Betreff: Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016 Der Magistrat wird aufgefordert, den RMV beziehungsweise die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im geplanten Sanierungszeitraum Oktober 2016 verstärkt einzusetzen. Begründung: Die Brücke über die Hafenbahn auf der Hanauer Landstraße (zwischen Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße) wird im Oktober 2016 saniert. Der Straßenbahnbetrieb der Linie 11 wird im Zuge dieser Sanierung teilweise eingestellt und der öffentliche Linienverkehr vom bzw. zum Stadtteil Fechenheim ist erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund müssen die Buslinien 551 und 44 verstärkt beziehungsweise öfter eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1398 Aktenzeichen: 92 11
Grundhafte Erneuerung der AdamOpelStraße und der CarlBenzStraße
Antrag vom 14.10.2015, OF 371/11 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Adam-Opel-Straße und der Carl-Benz-Straße Der OBR fragt an wann die grundhafte Erneuerung der Adam-Opel und der Carl-Benz-Straße erfolgen wird. Auf Anfragen von ansässigen Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung wurde mitgeteilt,dass die Wirtschaftsförderung seitens des Verkehrsdezernats die Auskunft erhielt dass die Baumaßnahmen nach Abschluss der Brückenerneuerung auf der Hanauer Landstr. (Neckermann Brücke) erfolgen sollen. Der Ortsbeirat möchte wissen ob die Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang geplant sind und durchgeführt werden, ferner für wann diese geplant sind. Begründung: Die Straßen s.O. sind seit Jahrzehnten in einem absolut desolaten Zustand. Hierdurch kommt es zu massiven Verkehrsbehinderungen. Darüber hinaus beschweren sich regelmäßig Bürger und ansässige Unternehmen über die dadurch entstehenden Behinderungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1517 2015 Die Vorlage OF 371/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
Antrag vom 28.06.2015, OF 336/11 Betreff: Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob dieser zurzeit das Grundstück zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Adam-Opel-Straße auf die Verwendung als Standort für ein Asylbewerberheim beziehungsweise eine Flüchtlingsunterkunft prüft. 2. ob weitere Grundstücke in Gewerbegebieten im Ortsbezirk entsprechend geprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von ansässigen Gewerbebetrieben auf ein eventuelles Prüfverfahren angesprochen. Dem Ortsbeirat ist die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen bewusst, jedoch ist es sehr fraglich, ob ein Gewerbegebiet hierfür der richtige Ort ist. Vor allem, wenn hierdurch Erweiterungsflächen für bestehende Gewerbebetriebe wegfallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1380 2015 Die Vorlage OF 336/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD
Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 30.10.2014 Betreff: Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Abpollerung vor dem Spiegel gegenüber der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße; - Parkverbot (VZ 286) tagsüber (von 06:00 bis 18:00 Uhr) in der Carl-Benz-Straße von der Carl-Ulrich-Brücke kommend auf der rechten Seite ab der Kurve bis zur Einmündung der Ferdinand-Porsche-Straße; - Sperrflächenmarkierungen an beiden Seiten der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße. Begründung: An der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße kommt es immer wieder zu Staus und zu sehr heiklen Situationen beim Einfahren aus der Ferdinand-Porsche-Straße in den dichten Verkehr auf der Carl-Benz-Straße. Um diese Situation zu entschärfen, werden die genannten Maßnahmen als dringendst umzusetzen erachtet. Der Spiegel wird regelmäßig von Transportern so zugeparkt, dass er nicht mehr sichtbar ist, ebenso die Einmündungsbereiche. Dies erschwert die Sicht in die Carl-Benz-Straße erheblich. Ebenso verhält es sich mit dem Bereich vor der Einmündung, hier stehen regelmäßig große Lkws über Tage hinweg und erschweren die Sicht beim Ausfahren. Die Ferdinand-Porsche-Straße selbst ist von ihrer Breite her so schmal, dass bei beidseitiger Beparkung Gegenverkehr nicht möglich ist, es kommt daher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Durchfahrt. Aus diesem Grund ist im vorderen Bereich das Parken einseitig zu untersagen. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße
Antrag vom 22.09.2013, OF 203/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um den Radweg entlang der nördlichen Adam-Opel-Straße und der Ernst-Heinkel-Straße zu erneuern. Begründung: Beide Radwege entlang der oben genannten Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Das Ausweichen auf die Straße ist Fahrradfahrern in diesem Bereich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zuzumuten, deshalb ist eine Erneuerung der Radwege alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 253 2013 Die Vorlage OF 203/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Antrag vom 12.01.2013, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke zu planen und anzulegen. Der Weg sollte entlang des bestehenden unbefestigten Pfades in der Verlängerung eines befestigten Fußweges zur südlich der Konstanzer Str. gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 26 2013 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung der Hanauer Landstraße für den Lkw-Verkehr über 30 Tonnen zwischen Ernst-Heinkel-Straße und Dieselstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 447 entstanden aus Vorlage: OF 65/11 vom 24.10.2011 Betreff: Sperrung der Hanauer Landstraße für den Lkw-Verkehr über 30 Tonnen zwischen Ernst-Heinkel-Straße und Dieselstraße Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Zeitplan es für die Sanierung der Brücke der Hanauer Landstraße im Bereich Ernst-Heinkel-Straße/Adam-Opel-Straße gibt. Folgende Fragen sollten beantwortet werden: Wann wird mit den Sanierungsarbeiten begonnen? Wie lange werden diese dauern, und wann werden wieder Lkws über 30 Tonnen passieren können? Wird es während der Sanierungsphase auch zu Beeinträchtigungen für den restlichen Verkehr kommen, wenn ja, mit welchen Beeinträchtigungen ist wie lange zu rechnen? Sollten noch keine Pläne für die Sanierung bestehen, wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich mit der Planung zu beginnen und die Maßnahmen mit Nachdruck voranzutreiben. Begründung: Die Hanauer Landstraße ist die Haupteinfahrtsstraße von Osten nach Frankfurt. Zudem ist sie durch das Industriegebiet auch stark von großen Lkws frequentiert. Eine Umleitung des Schwerverkehrs über die Ernst-Heinkel-Straße durch das Industriegebiet bis zur Adam-Opel-Straße führt in dem schon vorher stark belasteten Bereich zu einem einzigen Verkehrsinfarkt. Da der Schwerlastverkehr zurzeit weder über die Carl-Ulrich-Brücke, noch über die Honsell-Brücke abfließen kann, muss auf schnellstem Wege eine Lösung für das Problem gefunden werden, damit wenigstens die Hanauer Landstraße frei bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 250 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 28.06.2011 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg in der Carl-Benz-Straße einzurichten. Dieser Fußgängerüberweg sollte hinter der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Robert-Bosch-Straße, an der Bushaltestelle der Linie 41, auf der Höhe des Saab-Autohauses erstellt werden. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger, welche am Werksverkauf der Bäckerei Glockenbrot oder zum Tierheim des Frankfurter Tierschutzvereines möchten, können die stark befahrene Carl-Benz-Straße nicht gefahrlos überqueren. Da in dieser Straße außerdem beidseitig Autos parken, ist der Verkehr für Fußgängerinnen und Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor eine Person zu Schaden kommt. Dieser Überweg wurde schon einmal beantragt - ST 1465 vom 31.08.2009, OM 3533 vom 31.08.2009. Es wurde bewilligt, dass an dieser Stelle eine Fußgängerampel eingerichtet wird, wenn ausreichende Mittel dafür vorhanden sind. Hier soll jedoch keine Fußgängerampel eingerichtet werden, ein "Zebrastreifen" ist völlig ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1137 Aktenzeichen: 32 1
Gefahrgüter im Osthafen
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2010, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 733/4 vom 04.10.2010 Betreff: Gefahrgüter im Osthafen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bereich des Osthafens (unterteilt in Osthafen 1 und Osthafen 2) regelmäßig Gefahrguttransporte durchgeführt werden und es dort spezielle Lagerungsstätten für Gefahrgüter gibt. Falls es in diesem Bereich spezielle Lagerstätten geben sollte, wo befinden sie sich und wie sieht die Auslastung der Anlagen aus? Wie häufig fanden in den letzten Jahren Transporte statt? 2. Welche Gefahren entstehen hieraus für die Bevölkerung? 3. Wie kann und wird diese Gefährdung für die Bevölkerung abgestellt? Begründung: In der Vorlage ST 1306/09 stellt der Magistrat fest, dass von der Abflugroute 07-N-lang des Frankfurter Flughafens keine Gefahr für die unter dieser Route liegenden Störfallbetriebe, u.a. in der Dieselstraße, ausgeht. Der Ortsbeirat 4 möchte nun wissen, wie es mit der Gefährdung auf den Straßenrouten aussieht. Die Sicherheit der Bevölkerung sollte gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 352 Aktenzeichen: 90 0
Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Radwegergaltung
Die Radwege der Carl-Benz-Straße, Ferdinand-Porsche-Straße und am südlichen Mainufer zwischen Deutschherrenbrücke und Alte Brücke sind in teils sehr schlechtem Zustand. sie stellen Gefahr für Mensch und Material dar und sind leider im sonst recht passablen Radwegenetz eine wirkliche Schande. Dies sollte überprüft und in Ordnung gebracht werden; und zwar bevor Unfälle und Stürze das zwingend notwendig machen! Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Danke.
Radwegergaltung
Die Radwege der Carl-Benz-Straße, Ferdinand-Porsche-Straße und am südlichen Mainufer zwischen Deutschherrenbrücke und Alte Brücke sind in teils sehr schlechtem Zustand. sie stellen Gefahr für Mensch und Material dar und sind leider im sonst recht passablen Radwegenetz eine wirkliche Schande. Dies sollte überprüft und in Ordnung gebracht werden; und zwar bevor Unfälle und Stürze das zwingend notwendig machen! Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Danke.
Ampelblitzer auf der Hanauer Landstraße am Fußgängerübergang Haltestelle Dieselstr.
Leider kommt es sehr häufig vor, dass Autos bei rot über die Ampel auf der Hanauer Landstraße fahren. Besonders gefährlich ist es an der Fußgängerüberquerung an der Haltestelle Dieselstraße stadteinwärts. Hier wäre ein Blitzer wünschenswert.
Gehwege in der Uhlfelderstraße
In der Uhlfelderstraße ist der Gehweg in Richtung Süden laut Beschilderung in ganzer Breite zum Parken freigegeben, gleichzeitig aber als Gehweg beschildert.In Richtung Norden (Richtung Carl Benz Straße) wird der Gehweg illegal als Parkstreifen genutzt. Fußgänger müssen daher die Fahrbahn benutzen.
Neueinzäunung FES Gelände, Poller umstellen
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
Ampelkreuzung durch Kreis ersetzen
Kreuzung/Einmündung Ernst-Heinkel-Straße / Adam Opel Straße Für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sprechen mehrere Punkte: 1. Es ist genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden 2. Wie ich schon mehrfach selbst erlebt habe, wenden Busse am Ende der Ernst-Heinkel, was aber nicht in einem Zug möglich ist, sondern nur mit zurücksetzen und damit Blockierung der Kreuzung. Als nachfolgender Linksabbieger steht man dann ggf nochmal bis zur nächsten Grünphase, welche trotz ausbleibenden Querverkehr auch immer dauert 3. Wird Stadtauswärts immer wieder bei roter Ampel für Linksabbieger, erst geradeaus gefahren und dann unmittelbar nach der Kreuzung verkehrswidrig gewendet, wobei es auch immer wieder zu Gefährdungen kommt. 4. Gegenüber der Ernst-Heinkel befindet sich ein Parkplatz, dessen Zufahrt direkt an der Kreuzung liegt, aber keine Ampel besitzt. Hier fahren immer wieder auch LKW heraus, die Mangels Ampel nicht selten in die Kreuzung fahren, während der Querverkehr auf der Adam-Opel "Grün" hat. Wieder Gefährdungpotenzial. 5. und letztens, auch wenn die Errichtung eines Kreisverkehres höhere Baukosten mit sich bringt, langfristig spart man sich die Energie und Wartungskosten der Ampelanlage. Einziger "Knackpunkt" hierbei ist allerdings, die vielen linksabbiegenden LKW (speziell Sattelzüge) auf der Adam-Opel-Straße statdauswärts in die Ernst-Heinkel-Straße hinein. Für mich als Laien sollte aber auch hierfür ausreichend Platz vorhanden sein. Nebenbei dient der Kreisl dann auch als "Bremse" für die leider ebenfalls vorhanden Geradausfahrer auf der Adam-Opel-Straße, welche die Kreuzung mit oft überhöhter Geschwindigkeit passieren. Das relativiert sich schon dadurch, weil man nicht mehr "auf's Gas treten" muss, um die "Grünphase" noch zu erwischen.
Entlastung der Hanauer Landstraße realisieren: Ferdinand-Happ-Str.
Die Hanauer Landstraße ist stark mit Verkehr belastet. Stadteinwärts ist insbesondere vormittags zwischen Dieselstraße und dem Ratswegkreisel meist alles dicht. Hinzu kommt weiter stadteinwärts durch den Boom entlang der weiteren Hanauer Landstraße ein starker Anliegerverkehr, der zwischen Riederhöfen und Ostbahnhof immer wieder die Fahrspur blockiert, was auch Auswirkungen auf die Straßenbahn hat. Seit langem gibt es die Idee, die Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof entlang der Gleise bis zur Höhe der Riederhöfe anschließend unter der Ratswegbrücke hindurch bis zur Dieselstraße zu verlängern. Es wäre sehr schön, wenn diese Option bald umgesetzt würde, denn: - der Riederwaldtunnel wird noch ca. 8 Jahre auf sich warten lassen, - selbst dann wird der Verkehr auf der Hanauer Landstraße nicht massiv zurückgehen, - der Ratswegkreisel würde durch eine (teilweise) Trennung der Verkehre in die Innenstadt (F.-Happ-Straße) und auf die Autobahn deutlich entlastet und - der ÖPNV käme über den Ratsweg besser durch und auch entlang der Hanauer Landstraße.
Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.
Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.
Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.