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Sitzgelegenheiten in der Sandgasse erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5221 entstanden aus Vorlage: OF 1162/1 vom 13.02.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten in der Sandgasse erneuern Der Magistrat wir d gebeten, die verschiedenen hölzernen Sitzgelegenheiten in der Sandgasse auszutauschen und zu erneuern. Begründung: In der Sandgasse gibt es mehrere aufliegende hölzerne Sitzgelegenheiten. Diese sind jedoch mittlerweile in die Jahre gekommen. An einigen Stellen platzt das Holz ab, an anderen sind noch Reste einer farblichen Gestaltung zu erkennen. Derzeit laden die Sitzauflagen leider nicht mehr zum Verweilen ein. Sie sollten daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1293 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67-2
Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 1160/1 vom 15.02.2024 Betreff: Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Paulsplatz als Platz erhalten bleibt und nicht bebaut wird. Eine Bebauung durch beispielsweise ein Haus der Demokratie darf nicht erfolgen. Begründung: Seit einiger Zeit wird in Frankfurt über ein Haus der Demokratie diskutiert. Zuletzt wurde dazu eine Stabsstelle gegründet und die Debatte um die Art und Weise, wie und wo das Haus der Demokratie entstehen soll, hat wieder an Fahrt aufgenommen. Der Paulsplatz wurde immer wieder als möglicher Standort eines Neubaus diskutiert. Der Paulsplatz ist jedoch einer der wenigen schönen und belebten Plätze der Innenstadt. Im Sommer ist er ein beliebter Treffpunkt für Frankfurter und Touristen, da die dortige Gastronomie zum Verweilen einlädt. Außerdem wird der Platz für zahlreiche Veranstaltungen als Fläche benötigt und genutzt. So finden dort immer wieder Demonstrationen oder Versammlungen zu besonderen Anlässen statt. Im Dezember findet dort u. a. der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Platz als Ort, wo sich Menschen treffen, wo Demokratie schon jetzt gelebt wird, sollte in der jetzigen Form erhalten bleiben. Auch ist es schwer vermittelbar, wenn durch einen Neubau noch mehr innenstädtischer Raum versiegelt werden würde. In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erhitzung der Innenstadt in den Sommermonaten muss jeder Baum erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 entstanden aus Vorlage: OF 1137/1 vom 17.01.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten Auf dem Mainkai sind Radfahrende sowohl auf der Straße als auch auf dem Weg am Ufer unterwegs. Um das Gedränge rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs zu entzerren, wird der Magistrat gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. In Fahrtrichtung Osten sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Höhe Seckbächer Gasse auf die Straße gelenkt werden. Das bestehende "Radwanderweg"-Schild soll deutlicher unterstützt werden. 2. In Fahrtrichtung Westen sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Mainkai Haus Nr. 10 (alternativ Mainkai Haus Nr. 15) auf den Radweg entlang der Straße gelenkt werden. Die "Radwanderwegweiser" sind anzupassen. 3. Die Lenkung soll freundlich mit "Radfahrende bitte Radweg entlang der Straße benutzen" erfolgen. Es soll keine Benutzungspflicht der Straße angeordnet werden. 4. Voraussetzung ist, dass der Fahrbahnbelag zwischen Straße und dem Uferweg zuvor an beiden Verschwenkungen jeweils barrierefrei gestaltet werden muss. Begründung: Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden. Foto: Geoportal, eigene Darstellung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 Aktenzeichen: 32-1
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, 1. welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land und Universität bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; 2. welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; 3. welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; 4. inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. 5. inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 839/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 908 2024 Die Vorlage OF 839/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBraubachstraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4967 entstanden aus Vorlage: OF 1101/1 vom 17.12.2023 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt/Buchgasse und Fahrgasse für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr; 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom; 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Zufahrt für Anwohnende durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten; 4. dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom; 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Aufstellen von Radbügeln. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und zu Fuß Gehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende Pkw-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land, Universität und Max-Planck-Institut (MPI) bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; ob und wenn ja welche Planungsänderungen seitens des MPI in Erwägung gezogen werden; welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. Des Weiteren wird gebeten, darüber zu informieren, inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind, auch wenn das MPI Umbau und Neubau realisiert. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 908 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2023, OF 1141/1 Betreff: Verlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Altglassammelbehälter am Kornmarkt Ecke Weißadlergasse auf die gegenüberliegende Straßenseite an das Parkhaus Hauptwache versetzt werden. Für den aktuellen Standort der Behälter ist eine Baumpflanzung zu prüfen. Begründung: Der Bereich würde durch die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgewertet. Insbesondere würde die Aufenthaltsqualität für Gäste der umliegenden Gastronomiebetriebe steigen. Auch würden die Bewohner der Liegenschaft Kornmarkt 3 davon profitieren, dass sie von nächtlichen Ruhestörungen durch Glasabfallentsorgung verschont würden. Im Übrigen fehlt es in dem Straßenabschnitt an Grün. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1141/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenEhrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2023, OF 1114/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das vergangene Jahr 2023 wieder einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Bewerber können sich selbst vorschlagen oder durch Dritte vorschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500,- Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 7. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
Weiter lesenVerkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1100/1 Betreff: Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Zum Weihnachtsmarkt 2022 hatte der Ortsbeirat angeregt, den Linksabbieger aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zu sperren, um den bis dahin bestehenden (zwangsweisen) Kreisverkehr durch die Braubachstraße und Domstraße hin zur Fahrgasse zu vermeiden. Die Regelung wurde umgesetzt und hat sich bewährt. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Warum wurde die in 2022 angewandte Verkehrsregelung in Fahrgasse und Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt 2023 nicht erneut in Anwendung gebracht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 830 2024 Die Vorlage OF 1100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wasservögeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1108/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung für Rettung, Pflege und Wiederaussetzung von Wasservögeln Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Verein Projekt "Oase Mensch und Tier im Einklag e.V." einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ als Unterstützung zur Pflege und Wiederauswilderung von Wasservögeln im Ortsbezirk 1 zur Verfügung. Das Geld soll für Arzneimittel, Verbandsmaterial, Tierarztkosten, Transportkosten und Futter ausgegeben werden. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Derzeit werden auch im Ortsbezirk 1 im Gutleutviertel die letzten brachliegenden Uferbereiche beplant und zugebaut. Gleichzeitig drängen bei gutem Wetter immer mehr Menschen an den Main. Geschützte Bereiche für die Wasservögel werden immer rarer. Die Freizeitinteressen des Menschen stehen dem Vogelschutz leider immer stärker entgegen. Um so mehr hat der Mensch eine Verantwortung für die Wasservögel am Main. Das Projekt Oase mit Sitz in F-Höchst mit der 1. Vorsitzenden Martina Chane kümmert sich in Kooperation mit vielen anderen lokalen Institutionen, Gastronomen und Sportvereinen um Wasservögel am Main. Ein Fokus liegt dabei auf dem Schutzgebiet auf der Maininsel an der Alten Brücke. Aber auch auf dem Mainkai und an den Gewässern im Anlagenring rettet und versorgt der Verein immer wieder verletzte Wasservögel, pflegt sie und wildert sie nach der Genesung wieder aus. In den letzten fünf Jahren sind am nördlichen Mainufer über 100 Tiere gerettet, gepflegt und wieder ausgesetzt worden. Wesentliche Verletzungen bei den Tieren resultieren vor allem aus dem nicht tiergerechten Verhalten des Menschen. Ursachen für Verletzungen sind zum Beispiel häufig Unfälle mit Radfahrenden oder weggeworfene Angelschnüre. https://www.projekt-oase.com/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 274 2024 Die Vorlage OF 1108/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 02.11.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des s tädtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 Euro sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Millionen Euro entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses viel genutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 515 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 538
Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309
Innovative Sitzbänke für die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614
Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 05.11.2023 Betreff: Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden Vorgang: OM 4109/23 OBR 5; ST 2054/23 Der Magistrat wird gebeten, vor einer Sperrung des Mainkais folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Folgen einer Sperrung dieser Ost-West-Verbindung auf der nördlichen Mainseite für die Infrastruktur auf der südlichen Seite sind zu minimieren: Ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas und das international bekannte Museumsufer befinden sich gegenüber dem Mainkai. Fast alle Straßen sind als Schulwege klassifiziert. Sachsenhausen ist der kinderreichste Stadtteil Frankfurts. Die Sicherheit der Schulkinder wie auch des Fuß- und Radverkehrs muss auch in Sachsenhausen oberste Priorität haben. In der Stellungnahme ST 2054 antwortet der Magistrat auf die Bitte des Ortsbeirats um ein Verkehrskonzept (OM 4109), dass sich laut einer Studie der Verkehr bei einer Straßensperrung einfach vaporisiert ("Traffic evaporation"). Das mag in manchen Städten so sein. In einer Stadt mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich löst sich der Verkehr nicht einfach in Luft auf, wenn man eine Straße sperrt. Es wird bezweifelt, dass diese Erklärung belastbar ist. Durch ein valides Verkehrskonzept, Verbesserung des ÖPNV-Angebots und Park-and-ride-Möglichkeiten ist dafür zu sorgen, den motorisierten Pendlerverkehr durch Sachsenhausen in die Innenstadt zu reduzieren. Es muss möglich sein, auch ohne Auto gut und sicher in die Stadt zu kommen. Der Punkt im Koalitionsvertrag: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden..." ist zu beachten. Dazu sollen in einem transparenten Verfahren valide Zahlen auf der Basis qualifizierter Verkehrszählungen zu Verkehrsaufkommen und Fahrzeugkategorie erhoben und veröffentlicht werden. Es geht vor allem um die Vergleichswerte in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Der Ortsbeirat ist in den Prozess einzubeziehen. Vor einer erneuten Sperrung des Mainkais ist darzulegen, wie sich der Kfz-Verkehr vor, während und nach der Versuchsphase der Mainkaisperrung im Umfeld und insbesondere in Sachsenhausen verteilt hat. Der diesbezügliche Bericht des Magistrates zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung im Sommer 2022 ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf Sachsenhausen unvollständig. Hier interessieren insbesondere entsprechende Verkehrsbelastungen (als DTV-Werte, differenziert nach Fahrzeugkategorien) an neuralgischen Streckenzügen und Knotenpunkten in Sachsenhausen, auch am Schweizer Platz. Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen und auf der südlichen Seite. Die Stadt scheint völlig auf Planungen in der Innenstadt mit kaum 11.000 Einwohnern fixiert zu sein, vor allem darauf, den Mainkai zu sperren. Es stellt sich die Frage: gibt es keine dringenderen Probleme in der Stadt, als dieses Paradebeispiel einer gerechten Straßenaufteilung mit breiten Fuß- und Radwegen zu sperren? Warum kümmert sich die Stadt nicht zunächst um die Grundversorgung in der Stadt, um die zahlreichen maroden Straßen und Brücken, um einen funktionierenden ÖPNV und um fehlende Rad- und Fußwege und um Schulwegsicherung? Die mehr als 100.000 Menschen in den südlichen Stadtteilen sind jedenfalls im besonderen Maße Lärm und Schadstoffen aus Pendler- und Flugverkehr ausgesetzt. Die Belastungsgrenze ist bereits erreicht. Das Verkehrschaos durch die Sperrung des Mainkais auf der südlichen Mainseite wird von den Verantwortlichen in der Stadt ignoriert. In der Stellungnahme des Magistrats ST 2054 soll diese verantwortungslose Haltung anscheinend legitimiert werden: "‚Traffic evaporation' besagt, dass das Verkehrsaufkommen nicht wie Flüssigkeit eins zu eins an anderer Stelle abfließt, sondern sich insgesamt - im Anschluss an die Intervention und Straßenumgestaltung - verringert. Für diesen englischsprachigen Terminus gibt es bisher im Deutschen keinen treffenden Fachbegriff. Jedoch liegen u. a. mit der oben genannten wissenschaftlichen Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) auch Forschungsergebnisse aus deutschen Städten vor, die das Phänomen bestätigen." Das mag in manchen Städten funktionieren. In einer Stadt mit 400.000 Ein- und 100.000 Auspendlern täglich vaporisiert der Verkehr nicht einfach. In der besagten Studie wurden hauptsächlich Straßen in Mittel- und Kleinstädten und vor allem keine wichtigen Verkehrsachsen in Städten mit großem Pendleraufkommen gesperrt. Laut "Masterplan Mobilität" nutzen 70 Prozent der Menschen, die von mehr als zehn Kilometer außerhalb kommen, das Auto - aber nur ca. 20 Prozent der Menschen, die in Frankfurt leben. In Ermangelung von Alternativen ist es Pendlern aufgrund unzureichender Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oft überhaupt nicht möglich, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Daher sollten substanzielle Veränderungen im innerstädtischen Straßennetz wie die Sperrung des Mainkais für den Kfz-Verkehr in ein verkehrliches Gesamtkonzept eingebettet werden. Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen eine neuerliche unverhältnismäßig hohe Belastung durch die Verkehrsverlagerung in die südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 539 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 – 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1072/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2023 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 07. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1072/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung) gegen FDP (= Annahme) Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Für die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 1 erklären wir, dass wir nicht zugestimmt haben, Mitantragsstellerin des Antrages zum Ehrenpreis aus der letzten Sitzung zu sein. Als Antragsstellerin dieses Antrags ist zudem eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die GRÜNE-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die CDU-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die SPD-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die SPD-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die LINKE.-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die LINKE.-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die Die Partei-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die Die Partei-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück."
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, Die_PARTEI
Weiter lesenStraßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 entstanden aus Vorlage: OF 948/5 vom 20.10.2023 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z. B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen gegebenenfalls auch kurzfristig, z. B. für den Rettungsverkehr, zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache, zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a.: Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c.: Der Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereits gebeten, eine dahin gehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und gegebenenfalls auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e.: Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f.: Die Entwurfsplaner sollen ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g.: Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2.: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Antrag vom 08.04.2024, OF 1107/5 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4580 entstanden aus Vorlage: OF 1013/1 vom 24.09.2023 Betreff: Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen Der Magistrat wird gebeten, zwei sogenannte Müllgaragen (120 Liter) am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Behälter reichen oftmals nicht aus, besonders bei Veranstaltungen. Zahlreiche Flaschen werden abgestellt. Eine Haube zum Schutz vor Wind und Vögeln ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 85 Aktenzeichen: 79-4
Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1012/1 Betreff: Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zum aktuellen Planungsstand des Bethmannhofes zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Planungen des Neubaus, zum Architektenwettbewerb und zum Umfang der beabsichtigten Maßnahmen? 2. Wer ist der Grundstückeigentümer, Bauherr und Investor? 3. Wird der Magistrat auf den Bauherrn einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude inklusive der denkmalgeschützten Teile zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen? 4. Wird der Magistrat im Falle eines Abbruchs und einer Neuplanung darauf hinwirken, alle denkmalgeschützten Bauteile zu erhalten bzw. abzubauen, zu lagern und an gleicher Stelle wieder aufzubauen? 5. Denkt der Magistrat über Satzung zum Ensembleschutz rund um den Römer und Bethmannhof nach, um die geschichtliche und künstlerische Aussage zu erhalten, die sich aus dem Zusammenhang und dem Zusammenwirken aller Teile dieses Ensembles ergeben? 6. Denkt der Magistrat über eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach, um im Falle eines Neubaus Kubatur, Größe und Baumasse zu erhalten? 7. Was tut der Magistrat, um den Wohnungsbestand im Dreieck Blauhandgasse, Münzgasse und Bethmannstraße zu erhalten und zu stärken? Begründung: Der Bethmannhof, ehemals Basler Hof, ist ein Gebäude mit großer geschichtlicher Bedeutung für Frankfurt. Hier zog 1762 die Bankiersfamilie Bethmann ein, die ihr Bankhaus dort jahrhundertelang betrieb. Trotz erheblicher kriegsbedingter Zerstörungen wurde der Komplex 1948 wieder aufgebaut und steht teilweise unter Denkmalschutz. Wie zu hören ist, gibt es Planungen, das bestehende Gebäude zu zerstören und einen bis zu zehnstöckigen Neubau hochzuziehen, der den Ensemblecharakter zwischen Karmeliterkloster und Römer abrupt unterbrechen und das Ensemble überragen würde. Der Erhalt bestehender Bausubstanz muss zudem künftig in Bezug auf den CO2-Ausstoss von Abbruch und Neubau immer Vorrang erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 767 2023 Die Vorlage OF 1012/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "3. Wird der Magistrat auf den Bauherren einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude/ Kulturdenkmal zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLandstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und LandstromLadeinfrastruktur endlich bauen
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 390 entstanden aus Vorlage: OF 980/1 vom 26.08.2023 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom-Ladeinfrastruktur endlich bauen Dem Ortsbeirat 1 stinkt es gewaltig: Nach wie vor verpesten die am Mainkai liegenden Flusskreuzfahrtschiffe Tag und Nacht die Luft mit Dieselabgasen. Eine funktionierende Landstromversorgung ist immer noch nicht in Sicht. Bereits seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat eine klimagerechte und leise Landstromversorgung für Mainschiffe. Eine oberirdische Anlage wäre eine etablierte Lösung, schnell zu planen und umzusetzen und mit Landesmitteln in Höhe von über 900.000 Euro gefördert. Das hat auch die Vorstellung der Planungsvarianten und Gutachten im Ortsbeirat 1 im Jahr 2021 ergeben. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Würzburg hat man bereits vor vielen Jahren Lösungen gefunden, die Ladestationen am Ufer mit den Denkmalschutzauflagen in Einklang zu bringen. Die Anlagen konnten vergleichsweise schnell errichtet werden und haben Hochwasser unversehrt überstanden. Der Magistrat samt Denkmalschutz hat sich jedoch für eine Unterflurlösung entschieden, die es bisher nirgendwo sonst gibt. Es ist auch nach Jahren der quälend langsamen Planung weiterhin unklar, ob die bevorzugte unterirdische Lösung hochwassersicher und normgerecht ist. Auch Hindernisse wie Reste der Stadtbefestigung, Kanäle und querende Leitungen haben den Magistrat nicht dazu bewogen, seine Haltung zu überdenken. Er lässt die Planungen weiterführen, obwohl nicht absehbar ist, ob die unterirdische Lösung überhaupt umsetzbar sein wird. Bereits jetzt ist klar, dass die unterirdische Variante deutlich teurer und ein wirtschaftlicher Betrieb nicht erreichbar sein wird. Das alles ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln! Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sofort die unsäglichen Planungen zu stoppen und der Posse ein Ende zu setzen; 2. dem Ortsbeirat 1 noch in diesem Jahr den aktuellen Planungsstand, die prognostizierten Kosten und den geplanten Fertigstellungstermin vorzustellen. Das kann auch im Rahmen eines Ortstermins stattfinden; 3. nach Sichtung und Würdigung der Fachexpertise und Anhörung des Ortsbeirats zügig einen Beschluss zu einer oberirdischen Lösung zu fassen und die beteiligten Ämter anzuweisen, diese zeitnah umsetzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 855 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4049, 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 28.11.2023
Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 943/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für zu Fuß Gehende frei zu halten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken durch Pkw schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch Pkw zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend Pkw-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4197 entstanden aus Vorlage: OF 903/1 vom 17.06.2023 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai/Fahrtor eine dem hohen Aufkommen von zu Fuß Gehenden entsprechende Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen und nicht durch die Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass zu Fuß Gehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2007
In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 910/1 vom 17.06.2023 Betreff: In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll Vorgang: OM 3585/23 OBR 1; ST 1078/23 Mit Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1078, erläutert der Magistrat, dass eine Entsiegelung der Parkplätze im Bereich zwischen Paulskirche und Kornmarkt nicht vorgesehen ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den betreffenden Bereich vollständig entsiegeln und begrünen zu lassen und höchstens notwendige Zufahrts- und Aufstellflächen der Feuerwehr wasserdurchlässig befestigen zu lassen. Das Vorhaben ist aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Frankfurt zu finanzieren. Begründung: Der genannte Bereich ist vom ÖPNV hervorragend erschlossen und bestens an das Radwegenetz angeschlossen. Die Parkplätze liegen im unmittelbaren Einzugsbereich der Parkhäuser Hauptwache und Römer und sind daher überflüssig. Be- und Entladevorgänge können auch über den Kornmarkt oder eine noch einzurichtende Be- und Entladezone organisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2135 Antrag vom 17.12.2023, OF 1095/1 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 840 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1907
Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 911/1 vom 17.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Weg vom "Hof Rebstock am Markt" in der Braubachstraße zur "Goldenen Waage" in der neuen Altstadt endlich barrierefrei zu gestalten und dazu eine Rampe auf der rechten Seite der zwei mal drei Treppenstufen anbringen zu lassen. Begründung: Der Weg zwischen "Hof Rebstock am Markt" und dem Kaffeehaus "Goldene Waage" ist durch die vor wenigen Jahren eingebauten Treppenstufen für Rollstuhlfahrende sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer bis gar nicht überwindbar. Lageplan: Google Maps Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2027 Aktenzeichen: 66-2
Antrag zur Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 20.05.2023 Betreff: Antrag zur Mainkaisperrung Der Magistrat wird gebeten, den Mainkai erst dann zu sperren, wenn durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass es nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf die südliche Mainseite kommt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen wie auf der südlichen Seite. Allerdings werden das südliche Mainufer und weite Teile Sachsenhausens durch die Mainkai-Sperrung in der bisherigen Form erheblich belastet. Das weltbekannte Museumsufer wurde als Ort der Kultur für alle geplant. Der öffentliche Raum zwischen Main und Museen verkommt nun als Ost-West-Achse für Pendler- und Lkw-Verkehr zu einem Ort des Dauerstaus. Sachsenhausen-Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Viele Wege innerhalb des Viertels werden zu Fuß oder per Fahrrad erledigt. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Fast alle Wege sind hier als Schulwege ausgewiesen. Der Anstieg des motorisierten Verkehrs, auch des Schwerlastverkehrs während der Mainkai-Sperrung, bedeutet im dicht besiedelten Wohnviertel eine erhebliche Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr. Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026, Ausschnitt aus Kapitel 3, Mobilität: "o Wir öffnen die gesamte Innenstadt und Sachsenhausen zum Main und beteiligen die Bürger*innen an der Gestaltung." "o Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei. Er soll eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur, sowie mehr Raum für Begegnungen erhalten. Dabei sollen die bereits von Bürger*innen eingebrachten Ideen und Konzepte berücksichtigt werden. Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr soll weiterhin funktionieren." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Antrag vom 05.11.2023, OF 973/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 Aktenzeichen: 32-1
Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 860/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse/Ecke Münzgasse vor der Hausnummer 9 zehn Fahrraddoppelbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck für Fahrradfahrende in der Altstadt ist hoch. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel und suchen oft vergeblich einen Stellplatz, an dem sie ihr Rad sicher anschließen können. Bis zu zehn Fahrräder passen auf einen Pkw-Stellplatz. Bild: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1815 Aktenzeichen: 66-2
Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 866/1 vom 14.05.2023 Betreff: Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Vorgang: F 2126/19; F 1521/23 Der Magistrat wird gebeten, die vorgesehene Umgestaltungsmaßnahme "Platz vor dem Karmeliterkloster" endlich und mit Priorität umzusetzen. Vor allem die Wegebeziehung zwischen Bethmannstraße und Karmeliterkloster muss endlich ins tand gesetzt werden. Dazu ist dem Ortsbeirat 1 ein Zeitplan vorzulegen. Begründung: Der Platz in der Münzgasse vor dem Karmeliterkloster befindet sich seit Jahren in einem trostlosen Zustand. Laut Frage Nr. 2126 aus 2019 soll der Platz im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" saniert werden, es passiert jedoch seit Jahren nichts. Mit Frage 1521 gab es 2023 eine Nachfrage, auf die der Magistrat nur nichtssagend antwortete, dass eine Verbesserung des Zustandes unabhängig von dem Programm "Schöneres Frankfurt" im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen herbeigeführt werden soll, jedoch ohne konkreter zu werden oder einen Zeitplan zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.09.2019, F 2126 Frage vom 23.03.2023, F 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595
Mehr Fahrradständer für den Mainkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 867/1 vom 14.05.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer für den Mainkai Der Magistrat wird gebeten, am Mainkai mehr Fahrradständer aufzustellen. Diese sollten jedoch nicht den Sommergarten des "Frankfurter Wirtshaus" oder den Weihnachtsmarkt behindern. Begründung: Besucher des Restaurants finden nur wenig sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe. Viele Fahrräder sind an Schildern/Laternen abgeschlossen. Die Fahrradständer sollten so aufgestellt werden, dass sie bei Veranstaltungen o. Ä. nicht zu sehr im Weg stehen, aber in der Nähe zum Übergang zum Eisernen Steg sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1816 Aktenzeichen: 66-2
Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2023, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 07.03.2023 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist, und wie sich, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sogenannter Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2065 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3207, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 Aktenzeichen: 66-0
CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3786 entstanden aus Vorlage: OF 700/5 vom 10.03.2023 Betreff: CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schließung des Mainkais den CO2-Fußabdruck dieser Maßnahme zu ermitteln und bei der Planung von alternativen Verkehrsrouten im Rahmen eines Übergangs- oder Gesamtkonzepts in die Entscheidungsfindung zur Schließung mit einzubeziehen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, vor der Sperrung den Verkehrsfluss zu bestimmen und die Länge der Umleitungsstrecken anzugeben. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt es, dass der Magistrat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und konsequenterweise zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen hat. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Genau dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die von Mobilitätsdezernent Stefan Majer vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Umleitungsrouten sind rund siebenmal länger als der geschlossene Mainkai (900 Meter), den vor der Sperrung des Mainkais im Jahr 2019 täglich 20.000 Fahrzeuge passiert haben. Die Schließung wird deshalb zu einer Erhöhung der gefahrenen Fahrzeugkilometer von 18.000 km auf dem Mainkai auf schätzungsweise 126.000 km auf den Umgehungsrouten führen bzw. die verkehrsbedingten Emissionen von 3.780 kg CO2 auf dem Mainkai auf 26.460 kg CO2 auf den Umgehungsrouten pro Tag steigern (die durchschnittliche Emission eines Mittelklassewagens im Stadtverkehr beträgt 21 kg CO2/100 km). Aus diesem Grund ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der Mainkai-Sperrung zu ermitteln. Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess oder eine Handlung freigesetzt wird. Außerdem entstehen durch verlängerte Fahrzeiten für gewerbliche Fahrzeuge wirtschaftliche Kosten in Höhe von 70.000 Euro pro Tag. Dies ergibt sich daraus, dass bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit in Frankfurt von 25,8 km/h man für 0,9 km 2,1 Minuten braucht. Bei der Umleitung (6,3 km) braucht man 12,6 Minuten. Dies bedeutet, dass sich die Fahrzeit um 10,6 Minuten erhöht. Bei geschätzten 10.000 gewerblichen Fahrzeugen erhöhen sich die Fahrzeiten um 1.750 Stunden. Die Durchschnittsarbeitskosten in Hessen liegen bei 40 Euro. Bezieht man die erhöhte Fahrzeit von 1.750 Stunden am Tag auf die 10.000 gewerblichen Fahrzeuge, so ergeben sich unter Berücksichtigung der Durchschnittsarbeitskosten 70.000 Euro pro Werktag. Auf 65 Tage Mainkai-Schließung hochgerechnet, ergeben sich 1.474 Tonnen CO2-Emissionen mehr und zusätzliche Kosten in Höhe von 4,55 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 790/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2022 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im abgelaufenen Jahr 2022 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2023 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates im Juli 2023 statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 23.Mai 2023 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2022 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OF 790/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 787/1 Betreff: Parkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Länge der für zwei Elektroautos an der Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 zur Verfügung stehenden Parkfläche von derzeit gerade einmal 8,40 Meter gemäß der Ric htlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auf 11,50 Meter zu erweitern, damit dort zukünftig problemlos das gleichzeitige Laden von zwei Elektroautos möglich ist. Die Erweiterung kann in Richtung des ebenfalls an dieser Stelle befindlichen Parkscheinautomaten vorgenommen werden. Hierfür müssen lediglich einige Fahrradbügel entfernt werden, die nach der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in zusätzliche Fahrradabstellplätze in diesem Bereich entbehrlich sind, da nie voll ausgelastet (siehe Fotos 1 + 2). Ergänzt werden soll diese Maßnahme idealerweise durch die Aufbringung einer Bodenmarkierung in blauer Farbe und mit E-Ladesymbolen an der Ladesäule, um besser kenntlich zu machen, dass es sich um eine Parkfläche ausschließlich für Elektroautos handelt. Begründung: Die Normlänge für eine Parkbucht in Längsstellung zur Fahrbahn beträgt gemäß RASt mindestens 5,75 m, bei beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen. Die derzeit an der vor der Bethmannstraße 3 befindlichen Ladesäule für zwei E-Autos vorhandene Parkfläche ist jedoch lediglich 8,40 Meter lang, so dass dort ein problemloses gleichzeitiges Laden von zwei Autos nur schwer oder gar nicht möglich ist. Zudem wird regelmäßig die Einfahrt zum Posthof des Rathauses Römer verstellt. Da der Bedarf an E-Ladekapazität in der Innenstadt hoch ist und an dieser Stelle seit der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in Fahrradstellplätze ein Überangebot an Fahrradbügeln besteht, bietet sich zur Lösung die oben beschriebene Verfahrensweise an. Durch das Aufbringen einer ganzflächigen Bodenmarkierung wird zudem die E-Ladesäule besser sichtbar gemacht und das versehentliche Abstellen von Autos mit Verbrennungsmotor in diesem Bereich verhindert. Fotos 1 + 2 ((c) Bürger Für Frankfurt BFF): Parkbereich E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 787/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenIdeen
Eine schöne Uhr sollte her
Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)