Bürgersteigbreite bei Schrägparken
Begründung
Schrägparken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, ob er bereit ist, Maßnahmen zu ergreifen Schrägparkplätze etwas mehr zu ordnen, als es derzeit der Fall ist. Beispiele: Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße vor Aldi-Markt (siehe Anlage) Eckenheimer Landstraße zwischen Nordendstraße und Händelstraße Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (siehe Anlage) Begründung: Dadurch dass Autofahrer viel zu weit nach vorn fahren, bleiben nur noch Restbreiten des Bürgersteigs übrig, die den Anforderungen einfach nicht mehr genügen (zum Beispiel Begegnung von 2 Fußgängern mit Gepäck). Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße neben Aldi-Markt Rotlintstraße, oberhalb der Hallgartenstraße
Inhalt
Antrag vom 26.06.2014, OF 629/3
Betreff: Bürgersteigbreite bei Schrägparken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu beantworten, ob er bereit ist, Maßnahmen zu ergreifen Schrägparkplätze etwas mehr zu ordnen, als es derzeit der Fall ist. Beispiele: Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße vor Aldi-Markt (siehe Anlage) Eckenheimer Landstraße zwischen Nordendstraße und Händelstraße Rotlintstraße oberhalb der Hallgartenstraße (siehe Anlage) Begründung: Dadurch dass Autofahrer viel zu weit nach vorn fahren, bleiben nur noch Restbreiten des Bürgersteigs übrig, die den Anforderungen einfach nicht mehr genügen (zum Beispiel Begegnung von 2 Fußgängern mit Gepäck). Glauburgstraße, Ecke Eckenheimer Landstraße neben Aldi-Markt Rotlintstraße, oberhalb der HallgartenstraßeBeratung im Ortsbeirat: 3