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Zukunft des St. Marienkrankenhauses

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
  2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 355/3 Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor? 2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 21 ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Krankenhausträger unter Punkt 2. um die Worte "(Teil der katholischen Kirche)" zu ergänzen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2013 1. Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 355/3 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Magistrat wir um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des St. Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des St. Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor? 2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, der Katharina-Kasper gGmbH, die Gebäude auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses zugunsten von (hochpreisigem) Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte/sollte dabei mit dem Altbau des St. Marienkrankenhauses an der Brahmsstraße und dem Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? 3. Wird die geplante Kooperation mit dem Bürgerhospital noch realisiert, vor allem der gemeinsame Operationstrakt über die Richard-Wagner-Straße zwischen beiden Krankenhäusern mit Tiefgarage? 4. Wie beurteilt der Magistrat die Schließung der renommierten Klinik hinsichtlich der ausreichenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, vorhandene Grünanlagen im Rahmen der vorhandenen Bebauung für die Öffentlichkeit zu erhalten sowie eine genügende Zahl zusätzlicher Stellplätze auch zur öffentlichen Nutzung durch umliegende Anwohner vorzusehen? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur die Beschäftigten des St. Marienkrankenhauses, sondern auch die Anwohner und der Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des St. Marienkrankenhauses." Abstimmung: zu 1.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen