Zukunft des St. Marienkrankenhauses
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
- Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 355/3
Betreff: Zukunft des St.
Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten: 1. Sind dem Magistrat die
Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort
Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des
Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen
dem Magistrat diesbezüglich vor? 2. Wie steht der Magistrat zu
eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände
des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte /
sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und
Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende
Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet
sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen
sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für
die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen
Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere
aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen
Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3
am 14.03.2013, TO I, TOP 21 ÖkoLinX-ARL stellt
den Geschäftsordnungsantrag, den Krankenhausträger unter Punkt 2. um die
Worte "(Teil der katholischen Kirche)" zu ergänzen.
Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2013
1. Der
Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. 2. Die Vorlage
OF 355/3 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten
Fassung beschlossen: "Zukunft des St. Marienkrankenhauses
Der Magistrat wir um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des St.
Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf.
aufzugeben und am Standort des St. Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen?
Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
2. Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des
Krankenhausträgers, der Katharina-Kasper gGmbH, die Gebäude auf dem Gelände
des St. Marienkrankenhauses zugunsten von (hochpreisigem) Wohnungsbau
abzureißen? Wie könnte/sollte dabei mit dem Altbau des St.
Marienkrankenhauses an der Brahmsstraße und dem Nordendplatz umgegangen
werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung
Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? 3.
Wird die geplante Kooperation mit dem Bürgerhospital noch realisiert, vor
allem der gemeinsame Operationstrakt über die Richard-Wagner-Straße zwischen
beiden Krankenhäusern mit Tiefgarage? 4. Wie beurteilt der
Magistrat die Schließung der renommierten Klinik hinsichtlich der
ausreichenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger des
Stadtteils? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat,
vorhandene Grünanlagen im Rahmen der vorhandenen Bebauung für die
Öffentlichkeit zu erhalten sowie eine genügende Zahl zusätzlicher Stellplätze
auch zur öffentlichen Nutzung durch umliegende Anwohner vorzusehen?
Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich
nicht nur die Beschäftigten des St. Marienkrankenhauses, sondern auch die
Anwohner und der Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen
Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes,
insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden
Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des St.
Marienkrankenhauses." Abstimmung:
zu 1.: 6 GRÜNE,
CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (=
Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme