Zukunft des St. Marienkrankenhauses
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
- Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.
Inhalt
Antrag vom 28.02.2013, OF 355/3
Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Sind dem Magistrat die Überlegungen des Trägers des Marienkrankenhauses bekannt, den Standort Richard-Wagner-Straße ggf. aufzugeben und am Standort des Elisabethen-Krankenhauses neu zu bauen? Welche Unterlagen bzw. Anträge liegen dem Magistrat diesbezüglich vor?
- Wie steht der Magistrat zu eventuellen Überlegungen des Krankenhausträgers, die Gebäude auf dem Gelände des Marienkrankenhauses zugunsten von Wohnungsbau abzureißen? Wie könnte / sollte dabei mit dem Altbau des Marienkrankenhauses an Brahmsstraße und Nordendplatz umgegangen werden? Welche baulichen Maßnahmen lässt die geltende Erhaltungssatzung Nordend I aus Sicht des Magistrats zu, welche verbietet sie? Begründung: Nach den verschiedenen Zeitungsmeldungen stellen sich nicht nur für die Beschäftigten des Marienkrankenhauses, sondern auch für die Anwohner und den Ortsbeirat viele Fragen zu den eventuellen zukünftigen Veränderungen. Dies betrifft sowohl die Gesamtmaßnahme als Ganzes, insbesondere aber auch die vor dem Hintergrund der geltenden Erhaltungssatzung möglichen Veränderungen am Altbau des Marienkrankenhauses.Beratung im Ortsbeirat: 3