Wiedereröffnung des Boehleparks
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Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 947 entstanden aus Vorlage: OF 260/5 vom 08.11.2016
Betreff: Wiedereröffnung des Boehleparks Vorgang: OM 4509/15 OBR 5; ST 76/16 Der Magistrat wird erneut gebeten, sich um die Wiedereröffnung des Boehleparks zu bemühen und sich dazu mit dem Eigentümer der Hessenwasser GmbH in Verbindung zu setzen. Dabei soll auch in Erfahrung gebracht werden, wann bzw. ob eine Sanierung des unterirdischen Wasservorratsbehälters geschehen soll. Soweit eine baldige Wiedereröffnung auch zum jetzigen Zeitpunkt (zwölf Jahre nach Schließung des Parks) noch immer nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebe ten, einen Zeitpunkt zu nennen, bis wann er eine Wiedereröffnung anstrebt. Begründung: Der Ortsbeirat 5 fordert bereits seit 2007 die Wiedereröffnung des im Jahr 2004 für die Öffentlichkeit geschlossenen Boehleparks in Sachsenhausen-Süd. Der alte Magistrat hat dies mit Verweis auf die Kosten und das Vorhaben der Hessenwasser GmbH, den unterirdischen Wasservorratsbehälter im Boehlepark zu sanieren, abgelehnt, zuletzt mit seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 76. Seitdem ist nunmehr erneut fast ein Jahr ins Land gegangen. Eine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt werden soll, ist noch immer nicht getroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5