Meine Nachbarschaft: Blauländchenstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 28.03.2024 Betreff: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladestationen-Infrastruktur. Bisher gibt es in der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi-Parkplatz in der West-Höchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort am Zeilsheimer Friedhof bietet sich auch deshalb an, da an dieser Stelle städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6
Hundekotbeutelspender für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1090 entstanden aus Vorlage: OF 235/6 vom 07.11.2021 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern Um Fußgängerinnen und Fußgängern die Querung der West-Höchster Straße zu erleichtern, wurde am S-Bahnhof Zeilsheim ein Zebrastreifen angebracht, der zu den Gleisen und den Bushaltestellen führt. Dieser wird auch von Nutzerinnen und Nutzern des Feldweges rege genutzt. Wenn die Bushaltestellen unter der Bahnunterführung angefahren werden, wird die Situation häufig unübersichtlich, auch weil bei haltenden Bussen trotzdem oft unzulässigerweise überholt wird. Auch wird beobachtet, dass die Geschwindigkeit der aus Zeilsheim und Sindlingen kommenden Autos häufig überschritten wird. Gerade wegen des hohen Fußgängeraufkommens sollte in diesem Bereich aber angepasst, d. h. langsam, gefahren werden. Unsichere und schwache Verkehrsteilnehmende trauen sich sonst nicht, den Zebrastreifen zu betreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine schnell reagierende Bedarfsfußgängerampel zu installieren. Begründung: Noch mehr als ein bloßer Zebrastreifen ist eine rote Ampel geeignet, Autos vor dem Übergang zum Halten zu bringen und vom Rasen und Falschüberholen abzuschrecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 664 entstanden aus Vorlage: OF 159/6 vom 22.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit zwei Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Grünflächenamtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und missachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2108 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 17.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen vom 02.11.2018, ST 2036, und vom 12.08.2019, ST 1539, zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 mit der Stellungnahme ST 1539 mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen werden würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert." Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 990 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 1068/6 vom 28.07.2019 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der Schule und der Vereine berücksichtigt werden . Die Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite (Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesligaspiele statt. Der Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der bisherigen baulichen und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt. Die Stirn- und Längsseite verfügt über außen liegende Lamellenjalousien. Diese lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht herein. Zudem ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 198 Antrag vom 10.10.2021, OF 210/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 887 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 1006/6 vom 23.04.2019 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben: 1. Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3; 2. Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung; 3. Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten; und/oder b) die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern. Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 434 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Spielplatz hinter der Kita Blauländchenstraße 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 744/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz hinter der Kita Blauländchenstraße 30 Der Magistrat wird gebeten, die südwestlich der neu gebauten Kita in der Blauländchenstraße gelegene Fläche des Spielplatzes wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen sowie sie den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil zur Gestaltung ihrer Freizeit zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme sollte vor der Umsetzung mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Begründung: Im Zuge des Neubaus der Kita Blauländchenstraße 30 wurde der vorhandene Spielplatz abgebaut und die verkleinerte Fläche mit Erde aufgefüllt. Eine Neugestaltung des Platzes mit möglichen Nutzungen für Kinder und Jugendliche (z. B. als Bolzplatz) ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 633/6 vom 22.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich sowohl zwischen dem Feuerwehrhaus und der Liegenschaft Klosterhofstraße 36 als auch bis zur Liegenschaft Klosterhofstraße 31 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden bei der Ausfahrt durch im genannten Bereich parkende Autos zum Teil massiv behindert. Gerade für die Freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falsch parkenden Autos hinterlassen wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, sodass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1033 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Piktogramme für Radwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7
Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am SBahnHaltepunkt „Zeilsheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 421/6 vom 28.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung des Parkplatzes am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzkapazität am S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" zu erweitern, um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch das Umsteigen auf die S-Bahn zu fördern. Dazu könnten die städtischen Grundstücke, die unmittelbar neben dem bisherigen Parkplatz liegen, genutzt oder ein Parkhaus errichtet werden. Damit dieser Prozess angestoßen werden kann, ist zunächst dem Ortsbeirat eine Machbarkeitsstudie vorzulegen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Der S-Bahn-Haltepunkt "Zeilsheim" verfügt über einen kleinen Parkplatz im Bereich der Bus-Wendeschleife mit aktuell 30 Parkplätzen. Im Rahmen eines Ortstermins, der aufgrund der vielen Falschparker im Umfeld des S-Bahnhofs mit Vertretern der Fachämter stattgefunden hat, wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit einer Parkplatzerweiterung erkannt. Ab circa 07:30 Uhr sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt. Dabei lässt ein Blick auf die Kennzeichen nicht erkennen, dass der Parkplatz überwiegend von Pendlern aus dem Main-Taunus-Kreis belegt wird, die eine Tarifgrenze beim RMV-Fahrpreis einsparen wollen. Die Akzeptanz des Nahverkehrs könnte im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes "Zeilsheim" durch Erhöhung der Parkplatzkapazität gesteigert werden. Berücksichtigung bei der Bewertung des Magistrats soll auch die Tatsache finden, dass ein illegales Parken zwischen den Platanen der West-Höchster Straße in Kürze unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1893 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 10.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (in der Verlängerung der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße sowie am alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, sodass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum mehr eine Chance auf Erholung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1411 Aktenzeichen: 67 0
Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 136/6 vom 11.08.2016 Betreff: Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um denjenigen Eltern zu helfen, denen ein Betreuungsplatz aufgrund von Verzögerungen bei den Neubauten der Modulbau-Kitas noch nicht zur Verfügung steht. Die Hilfe soll individuell in Absprache mit den Eltern erfolgen und die Lücke schließen, die auf die Eltern zukommt, die im guten Glauben eines Betreuungsplatzes die Wiederaufnahme ihrer Arbeitsverhältnisse vertraglich vorbereitet haben. Begründung: Bauverzögerungen und verspätete Inbetriebnahmen von städtischen Gebäuden sind unangenehme Begleiterscheinungen des aktuellen Baubooms in Frankfurt. Die Verzögerung bei der Fertigstellung der Kita in der Blauländchenstraße hat aber eine Schwachstelle aufgedeckt, die bislang im Ortsbezirk nicht so stark in Erscheinung getreten ist. Im Stadtteil Zeilsheim ist die Betreuungsquote noch nicht ausreichend hoch. Eltern, die einen Platz in der neuen Kita erhalten haben, sind daher sehr dankbar, wieder in das Berufsleben einsteigen zu können. Für die Eltern ist es aber unverständlich und nicht akzeptabel, wenn der Magistrat die Eltern und Kinder bei einer Bauverzögerung im Regen stehen lässt. Auch wenn der starke Regen im Frühsommer für einen Teil der Verzögerungen verantwortlich zu sein scheint, so können sie nicht alleine zulasten der Eltern gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2016, ST 1520 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Wahllokal 611 in der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1449/6 Betreff: Zeilsheim: Wahllokal 611 in der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo zukünftige Wahlen im Wahlbezirk 611 stattfinden sollen. Hierbei sollen die Erfahrungen der zuständigen Stadtbezirksvorsteherin mit eingebunden werden, damit eine bessere Lösung gefunden werden kann. In die Prüfung sollen nachfolgend genannte Standorte mit einbezogen werden und über das Für und Wider der einzelnen Lösungen berichtet werden: - der nicht barrierefrei erreichbare Altbau (Schule) - der IPI-Bau (Betreuung) - die Turnhalle (Schule) - die neue Modulbaukita Blauländchenstraße - die Stadthalle Zeilsheim Begründung: Der Altbau der Käthe-Kollwitz-Schule, Eingang Westhöchster Straße ist nicht barrierefrei erreichbar und die vorhandene, marode Rampe mehr Gefahr als Hilfe. Zum Bürgerentscheid wurde ohne Rücksprache mit den örtlichen Mandatsträgern der IPI-Bau als Stimmlokal erkoren. Dieser sorgte für erheblichen Ärger, da die Räumlichkeiten für bspw. die Kommunalwahl überhaupt nur mit großen Umräumaktionen ertüchtigt werden können. Da es Vor- und Nachteile, sowie "Traditionen" gibt, wie und wo im Wahlbezirk 611 gewählt werden kann, sollte vor der nächsten Wahl, der Kommunalwahl am 06. März 2016, eine gemeinsame und tragfähige Lösung gefunden werden. Hierbei ist insbesondere der Stadtbezirksvorsteherin mit einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1429 2015 Die Vorlage OF 1449/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 14.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrszählung in der Hofheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Hofheimer Straße im Abschnitt zwischen Klosterhofstraße und Steinkopfweg über einen geeigneten Zeitraum hinweg die Menge und die Geschwindigkeit der dort in beide Richtung fahrenden Fahrzeuge zu erfassen und die Messergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Verkehr auf der Ein- bzw. Ausgangsstraße im Westen Zeilsheims hat in letzter Zeit stark zugenommen. Die Anwohner schlagen eine Querungshilfe vor. Um objektive Daten zur Situation in diesem Straßenabschnitt zu erhalten und somit feststellen zu können, ob dieser Überweg nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) zulässig wäre, wird die Messung gewünscht. Auf Grundlage der dann vorhandenen Datenbasis kann der Ortsbeirat über weitere Schritte beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1373 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 1247/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen Vorgang: ST 1523/13 Der Magistrat wird gebeten, den tatsächlichen Bedarf an U 3-Betreuungsplätzen in Zeilsheim darzustellen und zu erläutern, wie der aktuelle Bedarf vom derzeitigen Bestand abgedeckt wird. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, eine Aktualisierung der Maßnahmen, die in den Jahren 2012 und 2013 in Planung/Umsetzung und Bau waren, vorzunehmen. Begründung: Zeilsheim hat stadtweit einen weit unterdurchschnittlichen Abdeckungsgrad von U 3-Betreuungsplätzen. Die Stadtteilbewohner sind sehr engagiert und haben dem Magistrat und dem Ortsbeirat viele Vorschläge für Standorte von Einrichtungen gemacht und die Konzepte stets unterstützt. Mit der Eröffnung der Kita Blauländchenstraße durch den Sozialpädagogischen Verein wurde die Lücke für Kinder über drei Jahren verkleinert. Eine Veränderung des Bestandes an U 3-Plätzen ist mit Ausnahme der zusätzlichen privaten Plätze, die der Fachdienst Kindertagespflege des ASB anbietet, noch nicht erfolgt. Eine Fortschreibung der Maßnahmen würde den Zeilsheimern zeigen, dass die Stadt aktiv mit der Verbesserung der Betreuungsquote beschäftigt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2013, ST 1523 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 604 Aktenzeichen: 40 4
Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 1167/6 Betreff: Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Außengelände der neuen KT in der Blauländchenstraße in Zeilsheim so zu gestalten, dass der Geländesprung weiterhin zum Rodeln geeignet ist und an Wintertagen den Kindern aus dem Stadtteil auch am Wochenende zugänglich ist. Begründung: Das Gelände des heutigen Bolzplatzes fällt zum Welschgraben hin ab und hat kleinere Hügel, die von den Kindern im Winter gern zum Rodeln genutzt werden. Solche Möglichkeiten gibt es sonst in der Umgebung von Zeilsheim nicht, die von Schulkindern alleine erreicht werden können. Wenn schon der hart errungene Bolzplatz zum großen Teil der neuen KT zum Opfer fällt, sollte doch so weit möglich ein attraktiver Spiel- und Tobebereich hier für größere Kinder erhalten oder errichtet werden, bzw. an schneereichen Winterwochenenden außerhalb der KT- Öffnungszeiten nutzbar sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4
Blauländchenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2013, OF 694/6 Betreff: Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum in der Blauländchenstr. zwischen Sindlingen und Zeilsheim zwei Bänke demontiert wurden und nicht wieder aufgebaut wurden. Begründung: Sindlinger und Zeilsheimer Bürger spazieren gerne auf der Blauländchen Str. zwischen der Hausnummer 55 und Zeilsheim sowie die Anbindung nach Kriftel. Gerade für ältere Bürger war es angenehm, dass die Möglichkeit zum Ausruhen vorhanden waren. Diese Bänke wurden aber demontiert und nicht wieder aufgebaut Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 694/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2013, OF 612/6 Betreff: Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr benötigte Containeranlage auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule abbauen zu lassen und das Gelände wieder herzurichten. Er soll dabei auch prüfen, ob am Standort der Anlage ein Teil der Fläche als Lehrerparkplatz genutzt werden kann, da der Untergrund schon entsprechend verdichtet und vorbereitet ist. Begründung: Mit der Entscheidung die Euckenschule in die Kurmainzer Straße 20 ziehen zu lassen, sind die beiden Containeranlagen auf dem Schulgelände nicht mehr erforderlich. Die Anlage 1 wurde bereits abgebaut und die Fläche ist derzeit die Logistikfläche für die Sanierung des Altbaus. Die Anlage 2 wird auch nicht mehr benötigt und kostet monatlich viel Geld für Miete und Strom für die Heizung. Da die Betreuung bis zur Sanierung des IPI-Baus in der Blauländchenstraße verbleiben kann, kann die freiwerdende Fläche wieder als Schulgelände genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2012, OF 518/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 518/6 wird durch die Vorlage OF 612/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 612/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 518/6 Betreff: Zeilsheim: Abbau der Container auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die beiden nicht mehr benötigten Containeranlagen auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule abbauen zu lassen und den Schulhof wieder herzurichten. Er soll dabei auch prüfen, ob am Standort der Containeranlage 2 ein Teil der Fläche als Lehrerparkplatz genutzt werden kann, da der Untergrund schon entsprechend verdichtet und vorbereitet ist. Begründung: Mit der Entscheidung die Euckenschule in die Kurmainzer Straße 20 ziehen zu lassen, sind die beiden Containeranlagen auf dem Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule nicht mehr erforderlich. Nach dem Auszug der IGS-West nach Höchst wurden diese mit dem Hintergrund vorgehalten, evtl. die Betreuung dort einziehen zu lassen. Dies stieß auf erbitterten Widerstand, da die Container nicht für eine solche Nutzung geeignet waren. Da die Betreuung nun bis zur Sanierung des IPI-Baus in der Blauländchenstraße verbleiben kann, kann die freiwerdende Fläche wieder als Schulhof genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2013, OF 612/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 518/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 518/6 wird durch die Vorlage OF 612/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 612/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgehend die fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Zeilsheim schaffen - Forderungen der Eltern umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.09.2012, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 501/6 vom 19.09.2012 Betreff: Umgehend die fehlenden Kinderbetreuungsplätze in Zeilsheim schaffen - Forderungen der Eltern umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Versorgungsquote in Bezug auf die Kinderbetreuung in Zeilsheim umgehend und nachhaltig zu verbessern, sodass ein angemessener, dem in anderen Stadtteilen entsprechender Versorgungsgrad erreicht wird. Dabei sind insbesondere die beigefügten Forderungen d er Elterninitiativen zu berücksichtigen, wobei der Ortsbeirat besonders und mit Nachdruck die Nutzung der Liegenschaft Blauländchenstraße 9 als Kinderbetreuungseinrichtung fordert. Begründung: Am 15. September 2012 fand eine Protestveranstaltung Zeilsheimer Elterninitiativen statt, bei der die aktuell bestehenden, erheblichen Missstände im Bereich der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder in Zeilsheim dargelegt wurden. Die Notwendigkeit, hier dringend eine schnelle Lösung herbeizuführen, ist klar geworden. Wie die Missstände behoben werden können, haben die Eltern überzeugend in ihrem beigefügten Forderungskatalog dargelegt, der auf der Veranstaltung ebenfalls präsentiert worden ist. Vertreter verschiedener politischer Parteien waren auf der Veranstaltung anwesend und haben den Eltern ihre Unterstützung zugesagt. Sie haben sich auch ausdrücklich hinter den o. g. Forderungskatalog gestellt. Der Ortsbeirat möchte diesen politischen Konsens über die Parteigrenzen hinweg aufgreifen und erklärt hiermit auch seine Unterstützung für die Anliegen der Zeilsheimer Eltern. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, das Gleiche zu tun und den Magistrat aufzufordern, umgehend die bestehenden Missstände zu beseitigen und dazu die Forderungen der Eltern umzusetzen. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 107 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird zugestimmt. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 254 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2414, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2
Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 460/6 vom 13.07.2012 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder nutzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das ehemalige Gemeindehaus in der Blauländchenstraße für Zeilsheimer Kinder genutzt wird, so wie schon beim Kauf des Geländes vom Ortsbeirat gewünscht und auch von der Stadt gewollt. Aus diesem Grund ist für die Euckenschule im Frankfurter Westen ein anderer Standort als an der Blauländchenstraße zu suchen bzw. zu schaffen, z. B. auf dem Breuergelände neben der neu zu bauenden IGS West. Begründung: Elisabeth von Meister hatte das Gebäude mit dem von ihr unterhaltenen Kindergarten am 01.04.1932 der Evangelischen Gemeinde Zeilsheim geschenkt. Der Regionalverband hat das Grundstück samt Gebäude an die Stadt Frankfurt verkauft, damit dort Kinder- und Jugendarbeit, die den Zeilsheimern seit Langem versprochen wird, angeboten werden kann. Diese und andere Liegenschaften in Zeilsheim, falls man welche findet und erwerben kann, müssen vorrangig dem Betreuungs- und Versorgungsbedarf der Zeilsheimer Familien dienen. Die Euckenschule ist nicht unmittelbar an Zeilsheim gebunden. Die Nähe zur neuen IGS West würde auch das Prinzip der Inklusion erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1811 Aktenzeichen: 40 1
Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 435/6 vom 06.06.2012 Betreff: Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt in die Feldgemarkung von der Blauländchenstraße so zu sichern, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Fahrzeugen/Traktoren etc. ungehindert über die Brücke des Welschgrabens fahren können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verhinderung des Parkens auf der Seite des Spielplatzes unmittelbar vor der Brücke. Begründung: Der Parkraum der Blauländchenstraße bietet zahlreiche Abstellmöglichkeiten, unachtsame Verkehrsteilnehmer übersehen aber, dass sich die Fahrbahn vor der Brücke über den Welschgraben verengt. Pkws, die bis unmittelbar vor der Brücke parken, verhindern dadurch, dass größere Fahrzeuge in das Feld einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1433 Aktenzeichen: 66 5
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