Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Bettinaplatz

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1259/2 Betreff: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, berichten und zeitnah umsetzen: Entwicklung von Massahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums an der Savignystrasse. Dieser wird gegenwärtig u.a. durch ein teilweise bis zu 12 Stunden fest parkendes Diesel-Polizeiauto gewährleistet. Dieses steht zumeist mit dauerhaft laufendem Motor, um den Beamten im Sommer Klimatisierung und im Winter Heizung zu ermöglichen. Verbesserungsmassnahmen könnten u.a. die Verwendung von Einsatzwagen mit Elektromotor und eine alternative Stromversorgung des Einsatzwagens über öffentliche Leitungen oder auch der Bau eines festen "Sicherheitshäuschen" analog zur Westend-Synagoge sein. In Rücksprache und Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde lassen sich sicher noch weitere Massnahmen erarbeiten. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über die Lärm- und Abgasemissionen, v.a.am Sonn- und Feiertagen. S. auch beiliegendes Foto. Es gibt bei Bedarf auch ein Video mit Ton. Bildquelle: Aufnahme eines Anwohners gegenüber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1254/2 Betreff: Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, tätig zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, um die unbefriedigenden Zustände rund um die Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße nachhaltig zu verbessern. Begründung: Der Bereich um die dort aufgestellten Container befindet sich regelmäßig in einem ungepflegten und stark vermüllten Zustand. Immer wieder werden Müllsäcke, Möbelstücke und andere Gegenstände neben den Containern abgestellt. Dies beeinträchtigt das Straßenbild erheblich und führt häufig zu weiteren illegalen Ablagerungen. Der Magistrat soll prüfen und veranlassen, welche Schritte geeignet sind, um die Situation zu verbessern - zum Beispiel: - häufigere Leerung und Reinigung der Containerstandorte, - deutlichere Beschilderung mit Hinweisen zur richtigen Entsorgung, - gegebenenfalls Verlagerung oder Einfriedung der Container, - sowie verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt. Ziel ist es, das Erscheinungsbild der Beethovenstraße zu verbessern und eine dauerhafte Sauberkeit im Umfeld der Container sicherzustellen. ... Situation in der Beethovenstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern

26.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 1141/2 vom 08.05.2025 Betreff: Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Kettenhofweg" der Buslinie 50 vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 60 mit einer Überdachung ausgestattet wird; 2. die gegenüberliegende Haltestelle vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 63 mit einer Sitzgelegenheit und einer Überdachung auszustatten. Sollte eine Nachrüstung mit ortsfesten Bauten kurzfristig nicht möglich sein, sollen mobile Wartehallen geprüft werden. Begründung: Viele Anwohner*innen in Westend-Süd benutzen regelmäßig die Buslinie 50. Auf der einen Straßenseite fehlt eine Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter und auf der anderen Seite fehlen Sitz- und Unterstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1626

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes

28.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 20.03.2025 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den neuen Mitscherlichplatz temporär so umzugestalten, dass er zumindest eine gewisse Aufenthaltsqualität besitzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Abbildung in der Begründung): a) Am nördlichen Rand werden den Fußweg entlang der Bockenheimer Landstraße begleitend die sieben Informationsstelen zu Alexander und Margarethe Mitscherlich aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitscherlich-Initiative diese neu anfertigen lassen und zur Verfügung stellen würde. b) Zwischen den drei großen Bäumen werden Sitzmöbel installiert. Vorgeschlagen werden die Sitzmöbel der Initiative Making Frankfurt, wie sie auch zeitweise den Carlo-Schmid-Platz sehr positiv aufgewertet und belebt haben. c) Entlang der Schwindstraße werden Pflanzkübel aufgestellt. d) Am südwestlichen Ausläufer des Platzes werden Fahrradbügel aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass an dieser Stelle der Fußweg noch deutlich verbreitert ist und die Barrierefreiheit durch die Radbügel nicht eingeschränkt würde. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie viele Bügel sinnvoll aufgestellt werden können und sollten. e) Der Glas- und Altkleidercontainer auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße wird versetzt. Mögliche Ersatzstandorte könnten z. B. die nordwestliche Ecke der Kreuzung Schwindstraße/Beethovenstraße/Beethovenplatz oder der Bereich der Einmündung der Beethovenstraße auf die Bockenheimer Landstraße sein; 2. die unter Ziffer 1. genannten Maßnahmen bis September 2025 umzusetzen, damit dann die offizielle Einweihung des Platzes stattfinden kann; 3. mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung des Platzes im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraße umzusetzen. Hierzu sind rechtzeitig Mittel für die Planung und den Umbau für den städtischen Haushalt anzumelden; 4. für die erste Planungsphase schlägt der Ortsbeirat ein moderiertes Planungsgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates, der Mitscherlich-Initiative und Fachexperten (Psychoanalytiker, Landschaftsarchitekten, Städteplanern etc.) vor, um eine grundsätzliche Idee für die künftige Platzgestaltung und die dortige Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk zu entwickeln, die dann von den städtischen Ämtern weiterverfolgt und verwirklich werden kann. Begründung: Der Mitscherlichplatz hat einen neuen Ort gefunden. Dieser wird nicht, wie der alte Platz, der Unwirtlichkeit preisgegeben, weist aber noch keine Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten auf. Auch fehlt es noch an der Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk. In diesem Sinne sollte auch bei einer kurzfristigen temporären Umgestaltung an die Schaffung kommunikativer Anlässe gedacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere ein Bücherschrank sowie entsprechend angeordnete Sitzgelegenheiten. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1347

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium

17.02.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen

21.01.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6347 entstanden aus Vorlage: OF 1483/1 vom 10.12.2024 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat vorsorglich gebeten, 1. sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird; 2. g emeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 644

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)

01.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 942/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien (Italienstiftung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien - Italienstiftung stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR zur Verfügung. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertreter*innen der Italienstiftung, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien - Italienstiftung. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 332 2024 Die Vorlage OF 942/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Aufstellungsortes" der Wortlaut "in der Arndtstraße" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum

09.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 933/2 Betreff: Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die regelmäßige Reinigung und Erneuerung der jüngst vermehrt bei der Errichtung fahrradfreundlicher Nebenstrassen vermehrt eingesetzen Pollern darzulegen. Folgende Fragen im Einzelnen: 1. Installationskosten eines Pollers 2. Gesamtkosten der Poller-Installation für die Umgestaltung des Kettenhofweges in eine fahrradfreundliche Nebenstrasse 3. Poller-Reinigungs-Kosten für 2023 im umgestalteten Kettenhofweg 4. Entwicklung von alternativen, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Masnahmen, die die Poller ersetzen könnten - wie z.B. nur die Strassenmarkierung, die ja auch klar Flächen abgrenzt. Begründung: Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft die Poller als wenig sinnvolle und sehr teure, Vandalismus-anfällige Maßnahme betrachten. Weitere Details auf der folgenden Seite. Anwohner wiesen mit nachstehenden Fotos exemplarisch auf Poller (Nr. 14) mit extrem kurzer Lebensdauer vor der Reinigung an der Beethovenstraße Ecke Kettenhofweg hin, der entweder gereinigt oder ersetzt wurde und fragen nach den Kosten für die insgesamt 14 Poller. Auch fragten sich die Anwohner, ob nicht die einfache Markierung ausreiche - angesichts der knappen Haushaltslage der Stadt Frankfurt. Quelle: Fotos von Anwohnern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 933/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode

22.04.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße

11.03.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5276 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 25.02.2024 Betreff: Ausweitung Bewohnerparken an der Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, - das Bewohnerparken auf die gesamte Beethovenstraße auszuweiten, v. a. in der Nähe der Konsulate; - die Zeiten für das Bewohnerparken auszuweiten und - die Kontrollfrequenz des Bewohnerparkens v. a. an den Wochentagen und am Samstag spürbar zu erhöhen. Begründung: Ab 2024 sind die Kosten des Bewohnerparkens auf 240 Euro gestiegen. Dennoch ist es für die Anwohner der Beethovenstraße sehr schwierig, einen freien Parkplatz zu finden. Seit die Konsulate auch Termine am Samstag vergeben, ist es noch nicht einmal am Wochenende möglich, problemlos zu parken. Viele Fremdparker belegen bis in den späten Nachmittag alle Parkplätze. Anwohner berichten ferner, dass die Stadtpolizei zudem keine Kontrollen der Falschparker durchführt. Gegenwärtig ist die komplette linke Seite der Straße (siehe Fotos mit den längsparkenden Autos) für alle da. Das bedeutet, dass dort häufig auch Autos von Bahnreisenden für Wochen abgestellt werden. Messebesucher parken dort oft tagelang und zahlreiche Aussteller stellen häufig Transporter und sogar Anhänger ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1299 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5134 entstanden aus Vorlage: OF 818/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auf der Kreuzung Savignystraße/Arndtstraße Fahrradbügel und zwei Lieferzonen einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Savignystraße und Arndtstraße im Fünf-Meter-Kreuzungsbereich Poller und ggf. Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu verhindern. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist; 2. jeweils vor dem Fünf-Meter-Kreuzungsbereich eine fünfeinhalb Meter lange Parkfläche mit Fahrradbügeln zu bestücken. Begründung: Anwohnende der betreffenden Kreuzung klagen über einen Mangel an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten im Kreuzungsbereich Savignystraße/Arndtstraße. Da ein erhöhter Bedarf besteht, sollte hier auch die Möglichkeit genutzt werden, weitere Lieferzonen auszuweisen. Auf dem Foto wird ersichtlich, dass die Kreuzung im Fünf-Meter-Bereich sehr oft illegal beparkt wird, insbesondere vor dem Zebrastreifen in der Savignystraße. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1092 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

19.02.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 999 Aktenzeichen: 64-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2

19.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke WilhelmHauffStraße

16.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 804/2 Betreff: Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Planungs- und Umbaustand des Spekulationsobjektes Schumannstraße 2 / Ecke Hauffstraße im Westend zu geben. Dabei soll insbesondere erläutert werden, ob ein Bauantrag vorliegt, welche Nutzungsziele bekannt sind und wann der Umbau fortgesetzt bzw. angefangen wird. Begründung: Das gründerzeitliche Gebäude in prominenter Lage in der Schumannstraße 2, an der Ecke zur Wilhelm-Hauff-Straße, das zuletzt als Justizgebäude des Landes von der staatlichen Bewährungshilfe genutzt wurde, steht seit vielen Jahren leer und verrottet. Das Gebäude sollte nach vorliegenden Informationen Anfang der 2000er Jahre nach langem Leerstand zu einem Hotel der Althoff-Gruppe umgebaut werden. Nach mehreren Weiterverkäufen (u.a. gab es Pläne für ein Boarding House) ist die Eigentümerin (nach Berichten der FR vom 5. Januar 2019) eine Projektgesellschaft aus Kriftel, die jedoch keine Arbeiten am Gebäude durchführt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 804 2023 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Beethovenplatz

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 26.02.2023 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggf. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der Stellungnahme vom 06.02.2023, ST 383, zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder Ä hnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für oben genannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2360 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

20.03.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3718 entstanden aus Vorlage: OF 625/2 vom 06.03.2023 Betreff: Größere Mülleimer vor dem Bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf den Etatantrag vom 21.03.2022, EA 131, vor dem Bulgarischen Konsulat ein bis zwei Müllgaragen anstelle oder zusätzlich zu den bisherigen Mülleimern anzubringen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Zu den unhaltbaren Zuständen am Bulgarischen Konsulat ist schon eine Fülle von Beschwerden und Anträgen verfasst worden. Aufgrund der komplexen Zuständigkeiten (Kommunikation mit dem Auswärtigen Amt etc.) ist mit einer zeitnahen Lösung des Problems nicht zu rechnen. Da die Wartezeiten für die Konsulatsbesucher sehr lang sind, sammelt sich auf der Straße viel Müll an, den diese mangels Mülleimer nicht entsorgen können. Müllgaragen können hier kurzfristig für Entlastung sorgen. Der Gehweg ist vor dem Konsulat breit genug, sodass problemlos Müllgaragen aufgestellt werden können. Bestehende kleine Mülleimer auf dem Gehsteig vor der Einfahrt zum Konsulat, die immer überquellen Eingangsbereich Konsulat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1344 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

23.01.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

23.01.2023 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 24.10.2022 Betreff: Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der öffentliche Bereich vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 (Kreuzungsbereich Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße) angemessen und in kurzen Abständen gereinigt wird. Die hygienischen Zustände müssen angemessen sein, darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl von Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem bulgarischen Konsulat ist zeitnah an einer gemeinsamen, zufriedenstellenden Lösung zu arbeiten, wie der Besucherstrom durch das Konsulat künftig logistisch gesteuert werden soll. Weiterhin ist eine Lösung zu entwickeln, wie die derzeit angespannte Parksituation gelöst werden soll. Ortsbeirat und Anwohner sind engmaschig über das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Es handelt sich um eine Beschwerde von Anwohnern. Vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 kommt es regelmäßig zu unzumutbaren Verunreinigungen. Neben überdurchschnittlich viel Müll auf den Bürgersteigen und fehlender sanitärer Anlagen für die Besucher, befinden sich auch Abfallhinterlassenschaften in angrenzen Büschen und Vorgärten. Mittlerweile wurde zwar ein zusätzlicher Mülleimer installiert, das reicht natürlich nicht aus. Zusätzlich zu den o. g. hygienischen Zuständen ist auch die aktuelle Parksituation unhaltbar. Das benachbarte Grundstück wird augenscheinlich und unter Duldung des Konsulats als illegaler Altautoplatz genutzt. Dem ist sofort Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 961

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwidmung der Arndtstraße im Westend

19.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 409/2 Betreff: Umwidmung der Arndtstraße im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Arndtstraße (nach Ernst Moritz Arndt, 1769-1860) in Arndtstraße (nach Ilse Arndt, 1913-2003) umzubennen, bzw. umzuwidmen. Die entsprechenden Zusätze der Straßenschilder sind auszutauschen, bzw. neu zu ergänzen. Der Ortsbeirat 2 ist in die Gestaltung mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des Straßennamens ist ein Beitrag des OBR 2, sich gegen Nationalismus und Antisemitismus zu positionieren. Derzeit ist die Straße nach Ernst Moritz Arndt, einem Schriftsteller und Lyriker mit stark nationalistischer, antifranzösischer und somit antieuropäischer und teilweise antesemitischer Prägung benannt. Diese Haltung passt nicht zu Frankfurt. Ilse Arndt, geb. Löwenberg, in erster Ehe Nußbaum war eine jüd. Zeitzeugin der Judenverfolgung im Nationalsozialismus. Sie überlebte unter anderem die Deportation in das Konzentrationslager Auschwitz, wo sie im Rahmen der nationalsozialistischen "Menschenversuche" von dem KZ-Arzt Carl Clauberg zwangssterilisiert wurde, einen Todesmarsch sowie die Inhaftierung in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Neustadt-Glewe. Ihr späterer Zeitzeugenbericht wurde in der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem als Geschichtsquelle archiviert. Aufgrund ihrer Biografie wäre eine Ehrung von Ilse Arndt im Rahmen der Erinnerungskultur mehr als angemessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 409/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1630 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 29.01.2022 Betreff: Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg (z. B. Zebrastreifen) über die Mendelssohnstraße im Umfeld Höhe Schubertstraße zu errichten, um u. a. die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in Hinblick auf Kindertagesstätten im Umfeld zu erhöhen. Begründung: Hinweis von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2727 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1531 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1402 entstanden aus Vorlage: OF 240/2 vom 07.12.2021 Betreff: Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann. Begründung: Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken

13.09.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 824 entstanden aus Vorlage: OF 150/2 vom 26.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B 44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgänger sowie behinderte und ältere Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages: 1. Kreuzung Bockenheimer Straße/Mendelssohnstraße an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstraße an Mendelssohnstraße, Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstraße/ Schubertstraße, Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstraße 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstraße/Corneliusstraße, Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konsulate in Wohngebieten

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 469 entstanden aus Vorlage: OF 119/2 vom 30.06.2021 Betreff: Konsulate in Wohngebieten Der Magistrat wird gebeten, zukünftig vor der Eröffnung von absehbar stark frequentierten Konsulaten in Wohngebieten darauf zu achten, dass ein Konzept zur Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft insbesondere durch Falschparken und Vermüllung während der Öffnungszeiten besteht. Begründung: Vielfache Hinweise und Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit dem Konsulat der Republik Bulgarien in der Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1956 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 15.06.2021 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen; 2. vertreten durch den Oberbürgermeister, sich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschafts-konfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Coronapandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde, die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des Hessischen Innenministeriums umzusetzen, und begrüßt, dass der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle pro familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert -, "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten, den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Westend"/"Bockenheimer Warte" sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten frei zu halten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürgerinnen bzw. Bürgern im Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. Zu Ziffer 2.: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät pro familia über 1.500 Frauen jährlich. Während der Coronapandemie ist es den Beratungsstellen der pro familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen, sowie die Sicherheit, nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegnerinnen bzw. Abtreibungsgegnern zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1680 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge

07.06.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

19.05.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße im südlichen Westend

30.11.2020 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6970 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 10.11.2020 Betreff: Spielstraße im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine (temporäre) Spielstraße eingerichtet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten; 2. weiterhin zu prüfen und zu berichten, welche Straße im südlichen Westend ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr alternativ als Spielstraße eingerichtet werden könnte. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um eine Straße in der Nähe einer Kinderbetreuungseinrichtung handelt. Außerdem sollte eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen ausgewählt werden, damit die Spielstraße auch von den Anwohnern gut angenommen wird. Begründung: Freiräume und wohnortnahe Spielflächen sind für Kinder enorm wichtig. Speziell 2020 während der coronabedingten Schließung von Spielplätzen hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche Flächen im Stadtteil für die Kinder sind. Eine Elterninitiative im südlichen Westend und die Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt für das Westend unterstützen die Idee einer Spielstraße ausdrücklich. Eine Abfrage in Bezug auf die Zustimmung der Anwohner zu einer Spielstraße in einem Abschnitt der Beethovenstraße ist mit einer Flyeraktion erfolgt. Die Rückmeldungen der Anwohner waren überwiegend positiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 108 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westendstraße 50-52

26.10.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 07.10.2020 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern/Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1); 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über den Ortsvorsteher des Ortsbeirates 2 erfolgen). Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der I.E. Lichtigfeld-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 351 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren

03.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen

Ideen

Idee
8

Verkürzung Wartezeit Fahrradampel Westendstraße/Mendelssohnstraße

18.10.2023

Wenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.

Idee
8

Verkürzung Wartezeit Fahrradampel Westendstraße/Mendelssohnstraße

18.10.2023

Wenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.

Idee
2

Parkplatz Bettinaplatz umgestalten

10.05.2019

Am Bettinaplatz sollten endlich Parkplätze für Fahrräder, Liferanten und Carsharingautos eingerichtet bzw. reserviert werden.

Idee
19

Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

20.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.

Idee
0

Entspannung der Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Anlage/Hohenstaufenstraße/Rheinstr., Linksabbieger(über Schiene) aus Richtung Messe kommend

02.02.2015

Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.

Idee
1

Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.