Meine Nachbarschaft: Bertramstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Bücherschrank für den Platz vor der Dornbuschkirche
Antrag vom 10.09.2022, OF 367/9 Betreff: Bücherschrank für den Platz vor der Dornbuschkirche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank auf dem Platz vor der Dornbuschkirche (Mierendorffstraße) zu installieren. Dafür stellt der Ortsbeirat einen Betrag von bis zu 8.000 € aus seinem Budget bereit. Der genaue Standort sollte mit den Plänen für eine Umgestaltung und Begrünung des Platzes abgestimmt und unter Einbezug der dort engagierten Bürgerinitiative festgelegt werden. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative zu einer Umgestaltung des Platzes vor der Dornbuschkirche und greift hier einen Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner auf. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 183 2022 Die Vorlage OF 367/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nord-Süd-Radwegeverbindung
Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2509 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 18.06.2022 Betreff: Planungen für Aufwertung der Grünflächen Bertramswiese vorstellen Vorgang: M 103/21; NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für die Aufwertung der Grünflächen auf der Bertramswiese im Rahmen des Baus der Kunstrasenplätze zeitnah dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In ihrer Sitzung am 12.05.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der Vorlage vom 04.05.2022, NR 377, beschlossen. Die Planungen der Magistratsvorlage vom 09.07.2021, M 103, haben bisher nur ungefähre Informationen zur Aufwertung der Grünflächen im Rahmen des Kunstrasenbaus enthalten. Es wäre schön, mehr Details sowie einen Zeithorizont der Umsetzung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 749 Antrag vom 07.04.2023, OF 526/9 Auskunftsersuchen vom 27.04.2023, V 657 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2
Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2510 entstanden aus Vorlage: OF 286/9 vom 12.06.2022 Betreff: Übergang Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Höhe Pilz-Park Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße auf Höhe Marbachweg 299 Haltestriche für Fahrzeuge derart zu gestalten, dass Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb ebenfalls neuer Markierungen die Straße gefahrlos überqueren können, wenn die Ampelschaltung für die Autofahrenden Rot zeigt. Wie permanent zu beobachten ist, queren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Begründung: Die direkte Verbindung Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße ist stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2567 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 278/9 vom 01.06.2022 Betreff: Maßvolle Veränderungen an der Bertramswiese: Flächen für den Sport Vorgang: NR 377/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im Zuge der Herstellung der Sportflächen im Süden des Planungsgebiets Zisternen anzulegen, in denen das Drainagewasser von den Sportflächen gesammelt werden kann. Dieses Wasser könnte zur Pflege der im nördlichen Teil der Bertramswiese geplanten Grünanlagen verwendet werden. Begründung: Jeder Bürger muss nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachweisen, wie das auf seinem Grundstück anfallende Wasser gesammelt wird, sodass bei Starkregenereignissen das öffentliche Regenwassersammelsystem vor Überlastung geschützt ist. Gleichzeitig wird das auf diese Weise gesammelte Wasser zur Bewässerung der Privatgärten genutzt. Auch im Bereich der Bertramswiese besteht der Bedarf nach Schutz des öffentlichen Regenwassersammelsystems vor Überlastung. Auch im Fall der Bertramswiese könnte die Anlage von Zisternen diesen weiteren Nutzen entfalten, indem die umliegenden Grünanlagen aus diesem Reservoir bewässert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 377 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2211 Aktenzeichen: 52 2
Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2254 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 04.05.2022 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann. 2. Ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang beim Aufgang von der Straße zum REWE-Markt umgesetzt werden kann. 3. Ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die REWE-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. Ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. Ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger vom REWE-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerinsel zum DM-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen, auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kundinnen bzw. Kunden beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kaspar-Straße können trotz Querung der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem REWE-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge können nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. < img border=0 width=251 height=190 id="Grafik 2" src="/parlisobj/OM_2254_2022_image002.png" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_383-2_2022_image002.png"> Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 941 Aktenzeichen: 32-1
Anwohnerparken am Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2031 entstanden aus Vorlage: OF 256/10 vom 06.03.2022 Betreff: Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Planungsstand nachfolgende Projekte haben, wie hoch die Investitionssummen hierfür sind und wann mit der Inbetriebnahme der folgenden ÖPNV-Projekte zu rechnen ist: 1. Buslinie Nieder-Erlenbach-Harheim-Berkersheim-Preungesheim; 2. U 2 - neue U-Bahn-Station an der ebenfalls neuen Umgehungsstraße im Bereich Bonames/Harheim; 3. U 5 - Verlängerung Frankfurter Berg (inklusive Endstation an der S-Bahn-Station); 4. Buslinie 39/63 mit der Option Anbindung an den Gravensteiner-Platz; 5. Zukunft der Buslinien 27/66; 6. Straßenbahnringlinie im Bereich Marbachweg bis zur Friedberger Warte; 7. Straßenbahnverlängerung der Linie 18 bis Bad Vilbel; 8. S 6-Ausbau, hier Anbindung Buslinien an den Frankfurter Berg/Berkersheim; 9. Fahrzeittaktung - Vernetzung mit Busl inien, U-Bahn nach der Inbetriebnahme vom viergleisigen Ausbau der S 6-Strecke. Begründung: Der Umbau der Verkehrsinfrastruktur ist aus Gründen des Klimaschutzes (z. B. Lärmentlastung und Luftreinhaltung), der Sicherheit z. B. auf Gehwegen und des besseren Verkehrsflusses durch weniger Autos auf den Straßen zwingend notwendig. Besonders gefördert werden soll der Umstieg vom Pkw hin zum ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2438 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2042 entstanden aus Vorlage: OF 309/10 vom 18.04.2022 Betreff: Zeitgemäße Busse für die Linie 34 statt Ringstraßenbahn Der Magistrat wird um Prüfung und um ausführliche Berichterstattung gebeten, ob es nicht sinnvoller, schneller, einfacher, kostengünstiger und umweltfreundlicher wäre, statt einer teuren Trasse für eine Ringstraßenbahn nunmehr einfach die Busse der auch durch Eckenheim und Preungesheim führenden Linie 34 zu modernisieren, beispielsweise mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Begründung: Die sehr lange Bauphase, weitreichende Umleitungen und Staus, aber auch die platzraubende Trassenführung werden nicht nur in Eckenheim und Preungesheim zu massiven Nachteilen führen und viel Geld kosten. Gerade der Marbachweg gehört zu den wenigen wichtigen Straßen in Frankfurt, die in Ost-West-Richtung bestehen. Dies gilt auch, da die A 66 in und aus Frankfurt an zwei Stellen endet (ohne dass für den gescheiterten Alleentunnel sinnvolle Lösungen gefunden wurden). Zu einer ehrlichen Politik gehören klare Aussagen bezüglich Leistung und Preis. Dies umfasst auch die Antwort, dass die Buslinie 34 entfallen soll und künftig so mehr Umsteigebeziehungen erforderlich werden. Dies stärkt den ÖPNV nicht. All dies wird sehr viele Menschen (Fahrgäste, aber auch Anwohner entlang der Linienführung im oder aus dem Ortsbezirk 10) betreffen. Letztlich müssten nicht nur Bäume im Bereich der neuen Trasse entfallen. Die Buslinie 34 zu modernisieren ist deshalb ganzheitlich sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2014 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92 14
Führung der Radfahrer in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2045 entstanden aus Vorlage: OF 285/10 vom 19.04.2022 Betreff: Führung der Radfahrer in Bonames Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die Führung für Radfahrer durch den Ortskern von Bonames endlich sinnvoller und sicherer gestaltet wird. Begründung: Der Ortsbeirat 10 weist seit Jahren auf die Gefahren für Radfahrer im Ortskern von Bonames hin, insbesondere auf der Homburger Landstraße, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit aus gutem Grund nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden kann, was für Radfahrer in Richtung Süden zu großen Umwegen führt. Trotz dieser hier im Gegenteil etwa zum Marbachweg im Dornbusch offensichtlichen Gefahr im Verzug werden die entsprechenden Anträge des Ortsbeirats 10 seit Jahren in Verstoß gegen die geltenden Regeln nicht beantwortet. Die ganze Situation grenzt nun endgültig an Hohn, da das Verkehrsdezernat genau diese Route als Ausweichroute für die am Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße gesperrte Hauptradroute Frankfurt nach Bad Homburg ausgewiesen hat, diese als sichere Alternative darstellt und auf den Karten für die Ausweichrouten nicht einmal darauf hinweist, dass die Homburger Landstraße auch für Radfahrer in Bonames nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar ist. So kommt es in der Gegenrichtung zu noch weiteren Umwegen, als den auf den Karten ohnehin schon grenzwertig und ohne Entfernungsangaben dargestellten Alternativrouten. Obwohl der Ortsbeirat 10 auf diese Problematik wiederholt und frühzeitig vor der Sperrung der Radroute in Berkersheim hingewiesen hatte, hat das Verkehrsdezernat somit nach wie vor keine adäquate Lösung für Radfahrer angeboten. In Anbetracht der bis mindestens noch Ende 2023 andauernden Totalsperrung für Radfahrer in Berkersheim ist dieser Zustand nicht tragbar, sodass nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann und wenigstens in Bonames endlich eine Verbesserung herbeigeführt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 2
Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden
Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Betreff: Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten und wieder in seiner ursprünglichen Funktion teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Katastrophenschutz zuständige Anlaufstelle zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Außerdem soll er - so weit Platz verfügbar sein wird und der Hauptaufgabe Katastrophenschutz nichts entgegensteht - auch als Medienbunker wieder Musikern und Kulturschaffenden zur Verfügung gestellt werden. Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden
Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Betreff: Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Eigentümer, der BIMA ins Benehmen zu setzen, um den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten, damit er wieder - wie in den letzten Jahrzehnten - von Musikern und Kulturschaffenden genutzt werden kann. Außerdem ist der Bunker für seine ursprüngliche Funktion dem Katastrophenschutz teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Anlaufstelle für den Katastrophenschutz zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch
Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3
Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0
Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
U-Bahnhaltestelle „Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof“ (U Bahnlinie U 5)
Antrag vom 07.03.2022, OF 276/10 Betreff: U-Bahnhaltestelle "Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof" (U Bahnlinie U 5) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle Priesstraße/Neuer Jüdischer Friedhof, insbesondere bei den voraussichtlichen Kosten von ca. 6 bis 7 Millionen Euro und der geringen Entfernung zu den bereits vorhandenen U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum, weiterverfolgt werden soll. Begründung: Die U-Bahnstation Priesstraße wurde 2016 außer Betrieb genommen, da sie wegen des damals erforderlichen Neubaus eines 80 cm hohen Bahnsteiges inkl. Rampe für behindertengerechten Zugang nicht weiter angefahren werden konnte. Da die Entfernung zwischen den bereits vorhanden U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum nur ca. 600 Meter beträgt, halten wir die Inbetriebnahme für nicht dringend notwendig und angebracht. Die Kosten für einen Neubau einer Haltestelle würden sich auch auf ca. 6 bis 7 Millionen Euro belaufen und wären unverhältnismäßig hoch und wohl auch unangemessen. Wir haben von den beiden U-Bahnstationen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum eine relativ geringe und zumutbare Entfernung (maximal 300 Meter) zum Haupteingang des Neuen Jüdischen Friedhof bzw. der Rachow-Schule. Zusätzlich besteht für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs die Möglichkeit den bereits vorhandenen Zu- und Ausgang zum nördlichen Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofes (Entfernung ca. 100 Meter von der U-Bahnhaltestelle Marbachweg/Sozialzentrum bis Zugang Drehkreuz Marbachweg), zu nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 276/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD
Ersatz für Carsharing-Stellplätze
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Ortstermin Marbachweg
Antrag vom 17.02.2022, OF 211/9 Betreff: Ortstermin Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem ausführenden Amt und mit anderen beteiligten Ämtern zu vereinbaren, um die durchgeführte Erneuerung des Radweges vor den Häusern 331-345 der Straße am Marbachweg zu erläutern. und die Fragen des Ortsbeirats zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt und bedauert, unabhängig von den verschiedenen Meinungen der Fraktionen im Ortsbeirat 9 bezüglich der Sanierung des Radweges und das Entfallen entsprechender Parkplätze in diesem Bereich, dass der Ortsbeirat als dem zuständigen parlamentarischen Gremium nicht vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an dem Radweg informiert wurde. Es gilt noch offenstehende Fragen zu klären und nach einem Kompromiss zu suchen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 211/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 29.01.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen Die Eschersheimer Landstraße ist auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine wesentliche Wegverbindung im Ortsbezirk. Die aktuelle Lage wird von vielen Radfahrenden als gefährlich empfunden. Deshalb wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Lücke im Radwegenetz im Bereich zwischen der Hügelstraße und dem Marbachweg/Am Dornbusch zu schließen. Gleichzeitig sind mit diesem Vorschlag verschiedene Befürchtungen im Hinblick auf den Verkehrsfluss verbunden. Im nördlichsten Bereich der Eschersheimer Landstraße, nördlich der Hügelstraße, hatte sich eine probeweise Abmarkierung eines Radweges bewährt, um die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in diesem Bereich zu testen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße beidseitig (stadtaus- und einwärts) im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch für den Zeitraum von einem Jahr einen vorübergehenden Radweg abzumarkieren, um eine sicherere Nutzung durch Radfahrende zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation zu eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 354 Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Strafzettel zurücknehmen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1685 entstanden aus Vorlage: OF 210/9 vom 17.02.2022 Betreff: Strafzettel zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, die verhängten Strafzettel der falsch parkenden Autos im Bereich des vor Kurzem sanierten Radweges vor den Häusern 331 bis 345 der Straße Marbachweg zurückzunehmen. Begründung: Die Stadt hat es versäumt, die Betroffenen im Vorfeld über die Veränderung der Verkehrsregeln im Seitenstreifen zu informieren. Auch wurden keine Hinweisschilder aufgestellt, sodass die Betroffenen annehmen mussten, dass die seit Jahrzehnten bestehende Regel weiter Geltung hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1365 Aktenzeichen: 32 1
Neue Parkregelung im Marbachweg
Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg
Antrag vom 03.02.2022, OF 194/9 Betreff: Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Marbachweg werden durch einen reinen Verwaltungsakt 20 dringend benötigten Parkplätze beseitigt, ohne dass der Ortsbeirat 9 vorher weder um seine Meinung gebeten wurde noch wurde er zeitnah informiert. Eine formlose Information erfolgte erst, nachdem der Ortsvorsteher selbst den Sachstand im Amt erfragte. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat zeitnah eine offizielle Information in einer Form zukommen zulassen, die für das Gremium abstimmungsfähig ist. Außerdem wird er gebeten, dem Ortsbeirat die vorgesehenen Änderungen bei einem Ortstermin vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 194/9 wurde zurückgezogen.
Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 13.11.2021 Betreff: Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung/das Piktogramm an der Einmündung in den oberen Marbachweg von An der Wolfsweide und vom Geiselsteinweg auch in den folgenden Einmündungen zu übernehmen: Bilsteinweg, Kullmannstraße, An den Drei Steinen und Niemandsfeld. Begründung: Diese Straßenmarkierungen/Piktogramme auf den Straßen An der Wolfsweide sowie Geiselsteinweg sind gute Hinweise und Erinnerungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die über keine private Parkmöglichkeit verfügen, sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu erinnern und sich daran zu halten. Auch dient es zu mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1035 Aktenzeichen: 66 0
Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
Antrag vom 04.11.2021, OF 138/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: In einer Stellungnahme des Magistrats vom 2.4.2009 heißt es zur Zukunft der Bertramswiese: "Planungen zur Umwandlung eines Rasenplatzes der Sportanlage Bertramswiese in einen Kunstrasenplatz werden nicht weiter verfolgt, da keine Aussicht auf Umsetzung eines solchen Projektes besteht. Ein Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage ist an der Stelle nicht genehmigungsfähig." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was der Genehmigungsfähigkeit entgegenstand und inwiefern sich die Situation seit 2009 geändert hat? Welche Veränderungen begründen die Einschätzung des Magistrats, dass eine in der M103 vorgeschlagene Kunstrasenanlage auf der Bertramswiese nun - entgegen der Auffassung von 2009 - genehmigungsfähig sei? Begründung: Eine Umsetzung von Kunstrasenfeldern auf der Bertramswiese wurde bisher vom Magistrat immer abgelehnt. Wir fragen uns, aus welchen Gründen sich diese Einschätzung nun verändert hat, und ob eine Umsetzung der in der M103 skizzierten Pläne tatsächlich genehmigungsfähig ist. Bereits 2009 waren die Planungen fortgeschritten, bevor diese mit der ST 557 abgelehnt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1063 entstanden aus Vorlage: OF 140/9 vom 03.11.2021 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um eine zeitnahe Vorstellung der Planung für den nördlichen Bereich, der immer für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, (gerne bei einem Ortstermin) und deren zügige Umsetzung gebeten. Von den Bürgern gewünscht werden z. B. eine Bouleanlage, ein zweiter Basketballkorb sowie weitere Spiel- und Sportgeräte für alle Generationen. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Umgestaltung des im westlichen Bereich liegenden Parkplatzes durch Einsatz von Rasengittersteinen vorzunehmen, um die Regendurchlässigkeit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 849 Antrag vom 18.06.2022, OF 284/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2
Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20
Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen
Antrag vom 25.10.2021, OF 125/9 Betreff: Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf die Bertramswiese prüfen Vorgang: V 895/09 OBR 9; ST 557/09; M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen zur M 103/21 unter folgenden Gesichtspunkten zu überprüfen und entsprechend der hieraus resultierenden Ergebnisse die Planung zu überarbeiten: - Wie viele der geplanten Spielfelder sind zwingend erforderlich, um den Trainingsbetrieb der ansässigen Fußballvereine zu sichern? Auch im Hinblick darauf, dass einer der Vereine das Gelände in absehbarer Zeit verlassen wird? - Ist es möglich, die Versiegelung durch eine Reduzierung der Kunstrasenfläche zu minimieren? - Ist es möglich, durch eine teilweise Entsiegelung des direkt angrenzenden hrParkplatzes die Versiegelung der Flächen durch die Kunstrasenflächen ortsnah auszugleichen? - Ein Ausbau der Kunstrasenfläche sollte maximal in dem Standard erfolgen, der für die Trainingsbelange erforderlich ist. Welche sind das? Ist dies gegeben? - Kann auf eine Einzäunung der Kunstrasenspielfelder verzichtet werden? - Kann auf eine Bodenversiegelung im Umfeld der Spielfelder (z.B. Plasterungen) verzichtet werden? - Welche Auswirkungen sind durch die Beleuchtung für die Anwohner zu erwarten? - Ist eine zeitliche Beschränkung der Beleuchtung vorgesehen (z.B. bis maximal 22h)? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bertramswiese als Freizeitfläche für alle Bevölkerungsgruppen aufzuwerten und zu sichern? - Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die neu gewonnene Parkfläche ökologisch und klimatisch aufzuwerten? - Wurde bereits ein landschaftsplanerisches Konzept erstellt? - Wie viele Bäume sollen dort zusätzlich gepflanzt werden? - Wie wirkt sich die geplante Versiegelung der Spielfeldfläche auf den bestehenden Baumbestand aus? Kann eine Beeinträchtigung des Baumbestandes ausgeschlossen werden? - Wurde bereits ein Gutachten erstellt, das die artenschutzrechtlichen Belange untersucht (u.a. die Auswirkungen auf die dort beheimatete Wacholderdrosselpopulation)? - Wurden alle rechtlichen Beschränkungen der Nutzung und Gestaltung, die durch die Schenkung der Fläche an die Stadt Frankfurt auferlegt wurden, geprüft und berücksichtigt (siehe auch ST 557/2009)? - Ist die Finanzierung der Umgestaltung der Parkfläche gesichert? Begründung: In einem Ortstermin am 7.10.2021 wurde der aktuelle Planungsstand für Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese vorgestellt. Dabei blieben verschiedene Fragen offen, die insbesondere die ökologischen Auswirkungen im positivem wie negativem Sinne betreffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2009, V 895 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2009, ST 557 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Platz vor der Dornbuschkirche zeitnah aufwerten
Antrag vom 25.10.2021, OF 115/9 Betreff: Platz vor der Dornbuschkirche zeitnah aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 In der Bevölkerung besteht der Wunsch, den Platz an der Dornbuschkirche aufzuwerten, sowohl was die Hitzeresilienz als auch die Aufenthaltsqualität angeht. Am Platz vor der Dornbuschkirche in der Mierendorffstraße befinden sich derzeit Parkplätze. Diese sind so lang, dass dort hinter den parkenden Autos noch rund 2 Meter Platz ist (siehe Foto). Dieser Platz könnte für eine Aufwertung genutzt werden, ohne auf die Parkplätze verzichten zu müssen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den vorderen Abschnitt der Parkplätze etwas nach hinten zu versetzen und zwischen den Bürgersteig und die Parkplätze ein paar Pflanzkübel mit Pflanzen sowie ein paar Sitzgelegenheiten auf oder am Gehweg zu platzieren. Begründung: Für die langfristige Gestaltung des Platzes wurde bereits eine Planungswerkstatt beantragt. Kurzfristig könnte aber mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine erhebliche Aufwertung des Platzes ohne aufwendige Eingriffe erreicht werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wurde zurückgezogen.
Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen
Antrag vom 24.10.2021, OF 124/9 Betreff: Zukünftige Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese teilweise öffentlich nutzbar machen Vorgang: M 103/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter der Voraussetzung, dass baurechtlich keine Einwände gegen die Installation der Kunstrasenplätze sprechen, die öffentliche Nutzung des Kleinspielfeldes und der Minispielfelder außerhalb der Trainingszeiten der Vereine TuS Makkabi e.V. und Kickers 1916 e.V. zu ermöglichen. Begründung: Zurzeit nutzen beide Vereine die Fußballplätze auf der Bertramswiese, die ebenfalls außerhalb der Trainingszeiten von Bürger*innen als Grün- und Sportfläche rege genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers wird im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt einvernehmlich nur noch der nicht öffentliche Teil beraten und dann die Sitzung beendet. Beschluss: Die Vorlage OF 124/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese
Antrag vom 24.10.2021, OF 123/9 Betreff: Zeitnahe Gestaltung der neuen Grünanlage auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zur Installation der Kunstrasenplätze die neue Grünanlage auf der Bertramswiese, wie am 11.10.21 vorgestellt, zu realisieren. Das Grünflächenamt wird gebeten, hierzu die Pläne zur Gestaltung der Anlage dem OBR 9 vorzustellen. Begründung: Im Rahmen der Installation der Kunstrasenplätze auf der Bertramswiese, ist die Möglichkeit einer neuen öffentliche Grünanlage auf der dazu nicht benötigten Fläche vorgestellt worden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 123/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bunker am Marbachweg 295
Antrag vom 24.10.2021, OF 119/9 Betreff: Bunker am Marbachweg 295 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BImA zu übernehmen. Begründung: In dem Bunker sind viele Künstler*innen und vor allem Musiker*innen untergebracht. Diese bestehenden Mietverhältnisse wurden nunmehr seitens der BImA gekündigt. In einer Stadt wie Frankfurt, die Künstler*innen, Literaten*innen und Musiker*innen fördert, dürfen Kunst- und Musikschaffende nicht die hierfür erforderlichen Räume genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 119/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!
Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.
Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg
Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker
Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen
Antrag vom 07.10.2021, OF 118/9 Betreff: Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Musiker, die wegen der Kündigung zum Jahresende ihre Proberäume verlieren, zu unterstützen, indem ihnen Hinweise auf eventuelle Alternativen angeboten werden. Hilfreich wäre auch, beim Bundesamt für Immobilienaufgaben eine Fristverlängerung z.B. um ein Vierteljahr zu erwirken. Begründung: Im Herbst wurde den Mietern zum Jahresende gekündigt. Schon vorher waren Proberäume nur schwer zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 118/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Ideen
Keine Ideen gefunden.